Startseite › Hohenstein › Antrag
Baugebiet Vor Hahn II (Antrag CDU-Fraktion)
Angenommen13 Ja · 8 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hohenstein |
| Datum | 2026-06-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
CDU-Fraktion
in der Gemeindevertretung Hohenstein
Antrag zum Baugebiet Vor Hahn II
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt:
1. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass die Entwicklung des Baugebietes „Vor Hahn II“ in
Holzhausen über Aar nicht bei null beginnt. In der bisherigen Beschlusslage war das Gebiet
bereits nicht ausschließlich als klassisches Einfamilienhausgebiet angelegt. Vielmehr war
neben Einfamilienhäusern ausdrücklich auch Geschosswohnungsbau beziehungsweise eine
dichtere Wohnbebauung vorgesehen. Vor dem Hintergrund der neuen Zusammensetzung der
Gemeindevertretung nach der Kommunalwahl wird diese grundsätzliche Zielrichtung
ausdrücklich bestätigt und erneut klargestellt.
2. Die Gemeindevertretung bekräftigt daher das Ziel, das geplante Baugebiet „Vor Hahn II“ nicht
ausschließlich in Form klassischer Einfamilienhausbebauung zu entwickeln. Neben
Bauplätzen für Einfamilienhäuser soll ein angemessener Anteil des Baugebietes für
Mehrfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau und Mietwohnungen vorgesehen werden.
3. Ziel dieser städtebaulichen Ausrichtung ist es, in Hohenstein zusätzlichen Wohnraum für
Menschen zu schaffen, die kein eigenes Einfamilienhaus bauen wollen oder können. Dazu
gehören insbesondere junge Familien, Alleinerziehende, Senioren, Berufspendler, junge
Berufstätige sowie Menschen, die in Hohenstein wohnen bleiben oder nach Hohenstein
ziehen möchten, derzeit aber kaum passende Mietwohnungen finden. Neben dem sozialen
Aspekt ergeben sich auch für die Gemeinde finanzielle Vorteile, da mehr Einwohner auf der
gleichen Fläche höhere Einnahmen für die Gemeinde bedeuten.
4. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zeitnah Gespräche mit geeigneten Projektierern,
Bauträgern, Wohnungsbaugesellschaften oder vergleichbaren fachkundigen Partnern
aufzunehmen. Ziel dieser Gespräche soll sein, eine tragfähige Lösung zu entwickeln, wie das
Baugebiet möglichst umfassend durch einen oder mehrere externe Partner entwickelt, bebaut
und vermarktet werden kann.
5. Dabei soll vorrangig geprüft werden, ob das Baugebiet „Vor Hahn II“ ganz oder zumindest in
wesentlichen zusammenhängenden Teilflächen an einen oder mehrere geeignete Projektierer
vergeben werden kann. Ziel soll sein, die Entwicklung, Bebauung und Vermarktung möglichst
gebündelt durch fachkundige externe Partner umsetzen zu lassen, statt dass die Gemeinde
sämtliche Grundstücke vollständig in Eigenregie ankauft, parzelliert, erschließt und einzeln
vermarktet.
6. Im Rahmen dieser Prüfung sollen insbesondere folgende Modelle betrachtet werden:
o Verkauf der gesamten verfügbaren Entwicklungsfläche oder wesentlicher
zusammenhängender Teilflächen an einen geeigneten Projektierer mit vertraglich
geregelter Bau- und Umsetzungsverpflichtung,
o Konzeptvergabe, bei der nicht allein der höchste Kaufpreis maßgeblich ist, sondern
insbesondere Wohnkonzept, Anteil von Mietwohnungen, städtebauliche Qualität,
Ortsbildverträglichkeit, Umsetzungssicherheit und zeitnahe Realisierung
berücksichtigt werden,
o Entwicklung über einen städtebaulichen Vertrag mit klaren Vorgaben der Gemeinde
zu Art und Maß der Bebauung, Wohnformen, Mehrfamilienhausanteil, Stellplätzen,
Durchgrünung, Fristen und sonstigen Rahmenbedingungen,
o Prüfung, ob die Gemeinde durch eine gebündelte Vergabe der Fläche
Verwaltungsaufwand, Vermarktungsrisiken, Vorfinanzierungsbedarf und operative
Umsetzungsrisiken reduzieren kann.
7. Bei den Gesprächen und Prüfungen ist insbesondere zu klären, wie ein angemessener Anteil
an Mehrfamilienhäusern und Mietwohnungen verbindlich sichergestellt werden kann. Zugleich
soll geprüft werden, wie sich eine solche Entwicklung städtebaulich verträglich in den Ortsteil
Holzhausen über Aar einfügt.
8. Der Gemeindevorstand wird gebeten, der Gemeindevertretung ein Ergebnis der Gespräche
und Prüfungen vorzulegen. Dieses soll insbesondere Aussagen enthalten zu:
o möglicher Größe und Abgrenzung der an einen Projektierer zu vergebenden Fläche,
o Anzahl und Art der möglichen Wohneinheiten,
o Anteil von Mietwohnungen und Mehrfamilienhäusern,
o städtebaulicher Einbindung in das Baugebiet und den Ortsteil Holzhausen über Aar,
o Auswirkungen auf Erschließung, Stellplätze, Verkehr und Infrastruktur,
o wirtschaftlichen Vor- und Nachteilen für die Gemeinde,
o Entlastungspotenzial für Verwaltung und Bauamt,
o rechtlichen Rahmenbedingungen,
o möglichem Zeitplan für die weitere Umsetzung.
9. Bei der weiteren Prüfung ist sicherzustellen, dass die Gemeinde ihre städtebaulichen Ziele
wahrt. Dazu gehören insbesondere eine zum Ortsteil passende Bauweise, eine angemessene
Durchgrünung, ausreichende Stellplätze, eine gute Einbindung in das Ortsbild sowie ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen Einfamilienhausbebauung und Mehrfamilienhäusern.
10. Eine endgültige Entscheidung über Verkauf, Vergabe, vertragliche Bindung oder sonstige
Umsetzungsschritte bleibt der Gemeindevertretung vorbehalten.
Begründung:
• Die Gemeindevertretung hat sich mit dem Baugebiet „Vor Hahn II“ bereits in der
Vergangenheit befasst. Dabei war die Entwicklung des Gebietes nicht ausschließlich als
klassisches Einfamilienhausgebiet angelegt. Vielmehr war bereits damals vorgesehen, neben
Einfamilienhäusern auch Formen des Geschosswohnungsbaus beziehungsweise einer
dichteren Wohnbebauung zu ermöglichen.
• Dieser Antrag greift eine bereits angelegte Zielrichtung ausdrücklich auf und entwickelt sie
weiter. Da sich die Gemeindevertretung nach der Kommunalwahl personell deutlich verändert
hat und viele Gemeindevertreter an der damaligen Beschlussfassung nicht beteiligt waren, ist
es sinnvoll, diese Grundlage noch einmal ausdrücklich zu benennen.
• In Hohenstein besteht ein erkennbarer Mangel an Mietwohnungen. Die Wohnraumsituation ist
stark durch Einfamilienhäuser und selbstgenutztes Wohneigentum geprägt. Für viele
Menschen, die in Hohenstein wohnen möchten, kommt der Bau oder Kauf eines
Einfamilienhauses jedoch nicht in Betracht. Das betrifft junge Menschen nach Ausbildung oder
Studium, Familien mit begrenztem Eigenkapital, Alleinerziehende, Senioren, die sich
verkleinern möchten, sowie Menschen, die beruflich in der Region gebunden sind und
bezahlbaren Mietwohnraum suchen.
• Das Baugebiet „Vor Hahn II“ bietet daher die Chance, die Wohnstruktur in Hohenstein sinnvoll
zu ergänzen. Die Gemeinde sollte diese Chance nutzen und nicht ausschließlich weitere
Einfamilienhausgrundstücke schaffen. Ein ausgewogener Mix aus Einfamilienhäusern und
Mehrfamilienhäusern kann dazu beitragen, den Ortsteil Holzhausen über Aar zukunftsfähig
weiterzuentwickeln.
• Hohenstein braucht nicht nur neue Bauplätze, sondern vor allem mehr unterschiedliche
Wohnangebote. Wer heute in Hohenstein zur Miete wohnen möchte, findet nur sehr
eingeschränkt passende Wohnungen. Wenn neue Baugebiete ausschließlich als klassische
Einfamilienhausgebiete entwickelt werden, wird dieses Problem nicht gelöst.
• Die Einbindung eines geeigneten Projektierers kann für die Gemeinde erhebliche Vorteile
haben. Die Gemeinde muss dann nicht sämtliche Schritte der Entwicklung, Bebauung und
Vermarktung vollständig in Eigenregie übernehmen. Planung, Finanzierung, Bauabwicklung,
Vermarktung und spätere Vermietung können durch fachkundige Partner professionell
vorbereitet und umgesetzt werden.
Sebastian Reischmann
Text aus PDF extrahiert