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Zukunftskonzept und Nutzungsperspektive für die Burg Hohenstein (Antrag FWG-Fraktion)
Angenommen21 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hohenstein |
| Datum | 2026-06-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Letter of Intent
zwischen
Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
(LBIH), Zentrale, Abraham-Lincoln-Straße 38-42, 65189 Wiesbaden
und
Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Straße 1, 65329 Hohenstein, vertreten
durch den Bürgermeister Daniel Bauer und den 1. Beigeordneten Michael Barber
Vorbemerkung
Die Gemeinde Hohenstein hat gemeinsam mit einer Vielzahl an Teilnehmern, die
an einer Reaktivierung der Burg Hohenstein interessiert sind, eine
Machbarkeitsstudie erarbeitet, welche zum Ergebnis hat, dass eine rein
gastronomische Nutzung des bestehenden, historisierend ausgebauten
Wirtschaftsgebäudes nicht sinnvoll und wirtschaftlich umsetzbar ist. Vielmehr
wird seitens der Machbarkeitsstudie festgestellt, dass es möglich ist, sowohl eine
Teilnutzung in gastronomischer Sicht, wie auch eine Büronutzung, Nutzung als
Standesamt und Nutzung als touristischer, naturparklicher Anlaufpunkt dienen
kann. Die herausragende Lage und Stellung der Burg Hohenstein im Aartal lässt
erwarten, dass dadurch eine Belebung der Burg als Natur- und
Kulturlandschaftszentrum wahrscheinlich ist. Um die Verbundenheit mit den
Feststellungen der Machbarkeitsstudie und den Bemühungen um die
Reaktivierung der Burg Hohenstein zum Ausdruck zu bringen und um
konkretisierte Rahmenbedingungen zu definieren sowie die weiteren Schritte zu
definieren, soll dieser Letter of Intent unterzeichnet werden.
Das Wirtschaftsgebäude der Burg Hohenstein beinhaltet derzeit keine konkreten
Nutzungen. Die zuvor gastronomische Nutzung sah vor, den Gastraum als
ebensolchen zu nutzen. Das erste Obergeschoss wurde mit Pensionszimmern
ausgestattet und im 2. Obergeschoss befindet sich eine ehemalige
Pächterwohnung. Das Gebäude ist unterkellert und es ist ein Nebengebäude
(Schuppen) angeschlossen, der aktuell von der Taunusbühne genutzt wird.
Es ist beabsichtigt, dass seitens der Nutzer die gesamte Burg Hohenstein in Pacht
übernommen wird.
1.
Es ist beabsichtigt, dass die Gemeinde Hohenstein als Hauptmieter /- pächter mit
dem Land Hessen (LBIH) einen Miet- / Pachtvertrag abschließt.
Folgende potentielle Nutzer / Untermieter des Wirtschaftsgebäudes und der
Außenanlagen der Burg Hohenstein (Miet / Pachtobjekt) wurden identifiziert
und haben ein hohes Interesse, die in der Machbarkeitsstudie beschriebenen
Nutzungen zukünftig im Rahmen eines noch zu erstellenden Miet- / Pachtvertrag
umzusetzen.
Gemeinde Hohenstein (Standesamt und Gastronomie, Hauptmieter /- pächter)
Untermieter:
Naturpark Rhein-Taunus (Büronutzung und Naturparkzentrum)
Regionalmanagement Taunus (Büronutzung)
Landschaftspflegeverband Rheingau-Taunus (Büronutzung)
Darüber hinaus ist eine gemeinsame Nutzung von Gemeinschaftsräumlichkeiten
für Veranstaltungen, Workshops etc. beabsichtigt.
2.
In der Machbarkeitsstudie wird dargestellt, dass eine räumlich hinreichende
Fläche zur Verfügung steht, um die angedachten Nutzungsmöglichkeiten in der
bestehenden Kubatur und im Außenbereich umzusetzen. Die genauen
räumlichen Bedarfe können seitens der Nutzer im Rahmen der gegebenen
Möglichkeiten angepasst werden. Die Nutzer werden hierzu eine gesonderte
vertragliche Vereinbarung treffen.
3.
Es ist zwischen der Gemeinde Hohenstein und dem Land Hessen (LBIH) ein Miet-
/ Pachtvertrag über das gesamte Pachtobjekt abzuschließen, der die zukünftige
Nutzung regelt. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Ausgestaltung werden sich die
Parteien zu einem späteren Zeitpunkt verständigen, als Diskussionsgrundlage
wird allerdings die bisherige Pachtzahlung des letzten Pächters festgehalten.
4.
Die zukünftigen Nutzungen der Burg Hohenstein als Büroräumlichkeiten /
Standesamt / Natur- und Kulturlandschaftszentrum werden unter den Nutzern
in gesondertem Vertrag vereinbart.
Insofern vereinbaren die zukünftigen Nutzer bereits heute, anteilig der
Nutzungsfläche die Gesamtmiete /-pacht aufzuteilen. Temporäre Nutzungen
durch Dritte, beispielsweise die Theatervorführungen der Taunusbühne, finden
in der Gesamtpachtbetrachtung keine Berücksichtigung.
5.
Die Burg Hohenstein ist ein herausragendes Kulturdenkmal im Aartal. Es ist den
Vertragsparteien (Nutzer) bewusst und ein Anliegen, dass jede Nutzung mit dem
Verpächter, insbesondere hinsichtlich denkmalschutzrechtlicher Vorschriften
und Wünsche abgestimmt werden muss. Im Pachtvertrag mit dem Land Hessen
werden entsprechende Regelungen aufgenommen. In diesem Sinne soll das
bestehende Nutzungskonzept einer stetigen Prüfung unterzogen, diskutiert und
soweit erforderlich gemeinsam weiterentwickelt werden.
6.
Innerhalb der Burg Hohenstein sollen zukünftig moderne und nachhaltige
Medienstrukturen geschaffen werden, die eine Büro- und Gastronomienutzung
ermöglichen. Beispielsweise ist eine Versorgung mit einem DSL-Anschluss
(Glasfaser) an die Burg Hohenstein vorzusehen.
7.
Um Planungssicherheit für die zukünftigen Nutzer und das Land Hessen zu
schaffen, ist es erforderlich eine realistische Zeitschiene bis zum Abschluss der
Sanierungsmaßnahmen zu erstellen. Wunsch der Nutzer ist es, im Jahr 2023 /
2024 möglichst den Einzug realisieren zu können. Aus Sicht des Landes Hessen
(LBIH) ist mit der Bereitstellung finanzieller Mittel nicht vor dem Jahr 2022 zu
rechnen, verbunden mit dem Vorbehalt, dass die Mittel im Rahmen einer
etwaigen Haushaltssperre interimsweise nicht zur Verfügung stehen.
Wiesbaden, den
Unterschrift LBIH
Hohenstein, den
Daniel Bauer Michael Barber
Bürgermeister 1. Beigeordneter
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