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1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Kellinghusen für das Haushaltsjahr 2026
Angenommen97 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hohenlockstedt |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt Kellinghusen Vorlagen-Nummer
AA/014/2026
Öffentlichkeitsstatus: öffentlich
Kellinghusen, 21.05.2026
Vorlage für Datum Berichterstatter
Amt Kellinghusen Finanzausschuss 03.06.2026
Zusatzinformation
Amt Kellinghusen Amtsausschuss 11.06.2026 Wack, Marcus
Zusatzinformation
Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Kellinghusen für das
Haushaltsjahr 2026
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle einmalig monatlich jährlich
Auswirkung:
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung bei:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Deckungsvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt, der Amtsausschuss beschließt
1. den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026,
bestehend aus dem Budgetplan (Teilergebnis- und Teilfinanzplan),
2. die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 in der beigefüg-
ten Fassung.
3. Die Maßnahme der Installation der Wärmepumpe inkl. Speicher und PV-
Anlage in Höhe von 350.000 € soll umgesetzt werden und die entsprechenden
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Mittel werden mit diesem 1. Nachtragshaushalt bereitgestellt. Die Verwaltung
wird gebeten, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.
Sachverhalt und Begründung:
Der Haushalt 2026 wurde am 09. Dezember 2025 beschlossen und ist nach Geneh-
migung durch die Kommunalaufsichtsbehörde zwischenzeitlich in Kraft getreten.
Seither sind einige Veranschlagungserfordernisse aufgetreten, die die Aufstellung
eines 1. Nachtragshaushaltsplanes erforderlich machen.
Die notwendigen Veränderungen sind in der Anlage 1 – Zusammenstellung aller
Veränderungen – zusammengefasst inkl. der Erläuterungen dargestellt. Dieses er-
leichtert die Übersichtlichkeit, da der als Anlage c) beigefügte Budgetplan sämtliche
aktuellen Veranschlagungen beinhaltet.
Wesentliche Veränderungen sind bei der Veranschlagung der Personalaufwendun-
gen notwendig, da für den Bereich der Beamten eine Anpassung der Besoldung
rückwirkend ab 01.01.2025 vorgenommen wurde und für die Beschäftigten ein Um-
stieg von der leistungsorientierten Bezahlung auf ein alternatives Entgeltanreizsys-
tem mit verschobenem Auszahlungszeitpunkt vereinbart wurde. Daraus folgt, dass in
2026 einmalig zwei Auszahlungen erfolgen.
Verändert werden die Veranschlagung im Bereich des Datenschutzes (Budget 0001),
die Nachveranschlagung von Kosten für externe Dienstleister und Veranstaltungen
zur Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes (Budget 2001), zusätzliche Mieterträge
und geringere Mietzahlungen nach dem Erwerb des Gebäudes Hauptstraße 12 so-
wie zusätzliche Stromkosten aufgrund des korrekten Einbaus des Haupt-
Stromzählers durch den Netzversorger (Budget 2101), höherer Aufwand für Vollstre-
ckungsleistungen des Amtes Schenefeld (Budget 4001) sowie höhere Zinserträge
durch eine optimierte Geldanlage (Budget 5001).
Als Investitionen wird neben dem Erwerb des Gebäudes Hauptstraße 12 entspre-
chend des Grundsatzbeschlusses des Amtsausschusses vom 25.03.2026 die ener-
getische Neuaufstellung des Gebäudes der Amtsverwaltung veranschlagt. Im Haus-
halt 2026 sind bereits Mittel für die Installation einer PV-Anlage vorgesehen. Diese
wird noch erweitert und das bisherige und defekte BHKW wird durch eine Wärme-
pumpe ersetzt. Zusätzlich wird eine Einspeisevorrichtung durch mobile Stromerzeu-
ger installiert, um bei Krisenfällen betriebsfähig bleiben zu können.
Finanziert werden die Investitionen durch die Aufnahme von Krediten. Zudem wird
die Zuwendungsfähigkeit der Erneuerung der Energieversorgung des Amtsgebäudes
noch geprüft.
Um eine mögliche Förderfähigkeit zu sichern, wurde im Beschlussvorschlag die Um-
setzung der letztgenannten Investition vorgesehen.
Dieser Nachtragshaushalt enthält leider nur geringe Veränderungen an bisher veran-
schlagten Haushaltsansätzen. Im Rahmen dieser Aufstellung wurden mögliche wei-
tere Veränderungen intensiv geprüft. Es muss allerdings festgestellt werden, dass
der Bedarf an der aktuellen Veranschlagung weiterhin besteht.
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In den vergangenen Jahren hat sich allerdings zum Jahresende immer gezeigt, dass
tatsächliche Einsparungen insbesondere im Personalbereich erzielt wurden und
dadurch positive Jahresabschlüsse vorlagen. Es ist zu erwarten, dass auch 2026 ein
besserer Jahresabschluss als geplant erreicht werden wird.
Der aktualisierte Vorbericht wird noch nicht vorgelegt. Er wird die vorgenommenen
Änderungen aufnehmen. Der aktuelle Vorbericht ist Bestandteil des Haushaltes
2026, der hier heruntergeladen werden kann: z-Haushalt_2026.pdf
Im Rahmen dieses Nachtrages wird keine Anpassung der Amtsumlage vorgenom-
men, so dass sich der Gesamthaushalt wie folgt verändert:
Bisher Veränderung Neu
Jahresergebnis Er- -391.300 € -120.600 € -511.900 €
gebnisplan
Finanzmittelbestand -296.700 € -120.600 € -417.300 €
Ende des Jahres
Kreditermächtigung 772.100 € 530.000 € 1.302.100 €
Der Nachtragshaushalt bedarf hinsichtlich der Kreditermächtigung der Genehmigung
durch die Kommunalaufsichtsbehörde.
Der Finanzausschuss und der Amtsausschuss werden um Beratung und Beschluss-
fassung gebeten.
Unterschrift Sachbearbeiter und Unterschrift FBL:
Sachbearbeiter und Fachbereichsleiter FB 2: Frank Hartmann
Unterschrift Verwaltungsleitung:
Im Auftrag
Gez.
Jürgen Rebien
Leitender Verwaltungsbeamter
Anlagen:
Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan des Amtes
Kellinghusen für das Haushaltsjahr 2026
Text aus PDF extrahiert