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1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Kellinghusen für das Haushaltsjahr 2026

Angenommen97 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHohenlockstedt
Datum2026-06-11
DatenstufeNur Ergebnisse
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Amt Kellinghusen Vorlagen-Nummer AA/014/2026 Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Kellinghusen, 21.05.2026 Vorlage für Datum Berichterstatter Amt Kellinghusen Finanzausschuss 03.06.2026 Zusatzinformation Amt Kellinghusen Amtsausschuss 11.06.2026 Wack, Marcus Zusatzinformation Betreff 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Kellinghusen für das Haushaltsjahr 2026 Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle einmalig monatlich jährlich Auswirkung: Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung bei: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Deckungsvorschlag: Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss empfiehlt, der Amtsausschuss beschließt 1. den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026, bestehend aus dem Budgetplan (Teilergebnis- und Teilfinanzplan), 2. die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 in der beigefüg- ten Fassung. 3. Die Maßnahme der Installation der Wärmepumpe inkl. Speicher und PV- Anlage in Höhe von 350.000 € soll umgesetzt werden und die entsprechenden 2 Mittel werden mit diesem 1. Nachtragshaushalt bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Sachverhalt und Begründung: Der Haushalt 2026 wurde am 09. Dezember 2025 beschlossen und ist nach Geneh- migung durch die Kommunalaufsichtsbehörde zwischenzeitlich in Kraft getreten. Seither sind einige Veranschlagungserfordernisse aufgetreten, die die Aufstellung eines 1. Nachtragshaushaltsplanes erforderlich machen. Die notwendigen Veränderungen sind in der Anlage 1 – Zusammenstellung aller Veränderungen – zusammengefasst inkl. der Erläuterungen dargestellt. Dieses er- leichtert die Übersichtlichkeit, da der als Anlage c) beigefügte Budgetplan sämtliche aktuellen Veranschlagungen beinhaltet. Wesentliche Veränderungen sind bei der Veranschlagung der Personalaufwendun- gen notwendig, da für den Bereich der Beamten eine Anpassung der Besoldung rückwirkend ab 01.01.2025 vorgenommen wurde und für die Beschäftigten ein Um- stieg von der leistungsorientierten Bezahlung auf ein alternatives Entgeltanreizsys- tem mit verschobenem Auszahlungszeitpunkt vereinbart wurde. Daraus folgt, dass in 2026 einmalig zwei Auszahlungen erfolgen. Verändert werden die Veranschlagung im Bereich des Datenschutzes (Budget 0001), die Nachveranschlagung von Kosten für externe Dienstleister und Veranstaltungen zur Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes (Budget 2001), zusätzliche Mieterträge und geringere Mietzahlungen nach dem Erwerb des Gebäudes Hauptstraße 12 so- wie zusätzliche Stromkosten aufgrund des korrekten Einbaus des Haupt- Stromzählers durch den Netzversorger (Budget 2101), höherer Aufwand für Vollstre- ckungsleistungen des Amtes Schenefeld (Budget 4001) sowie höhere Zinserträge durch eine optimierte Geldanlage (Budget 5001). Als Investitionen wird neben dem Erwerb des Gebäudes Hauptstraße 12 entspre- chend des Grundsatzbeschlusses des Amtsausschusses vom 25.03.2026 die ener- getische Neuaufstellung des Gebäudes der Amtsverwaltung veranschlagt. Im Haus- halt 2026 sind bereits Mittel für die Installation einer PV-Anlage vorgesehen. Diese wird noch erweitert und das bisherige und defekte BHKW wird durch eine Wärme- pumpe ersetzt. Zusätzlich wird eine Einspeisevorrichtung durch mobile Stromerzeu- ger installiert, um bei Krisenfällen betriebsfähig bleiben zu können. Finanziert werden die Investitionen durch die Aufnahme von Krediten. Zudem wird die Zuwendungsfähigkeit der Erneuerung der Energieversorgung des Amtsgebäudes noch geprüft. Um eine mögliche Förderfähigkeit zu sichern, wurde im Beschlussvorschlag die Um- setzung der letztgenannten Investition vorgesehen. Dieser Nachtragshaushalt enthält leider nur geringe Veränderungen an bisher veran- schlagten Haushaltsansätzen. Im Rahmen dieser Aufstellung wurden mögliche wei- tere Veränderungen intensiv geprüft. Es muss allerdings festgestellt werden, dass der Bedarf an der aktuellen Veranschlagung weiterhin besteht. 3 In den vergangenen Jahren hat sich allerdings zum Jahresende immer gezeigt, dass tatsächliche Einsparungen insbesondere im Personalbereich erzielt wurden und dadurch positive Jahresabschlüsse vorlagen. Es ist zu erwarten, dass auch 2026 ein besserer Jahresabschluss als geplant erreicht werden wird. Der aktualisierte Vorbericht wird noch nicht vorgelegt. Er wird die vorgenommenen Änderungen aufnehmen. Der aktuelle Vorbericht ist Bestandteil des Haushaltes 2026, der hier heruntergeladen werden kann: z-Haushalt_2026.pdf Im Rahmen dieses Nachtrages wird keine Anpassung der Amtsumlage vorgenom- men, so dass sich der Gesamthaushalt wie folgt verändert: Bisher Veränderung Neu Jahresergebnis Er- -391.300 € -120.600 € -511.900 € gebnisplan Finanzmittelbestand -296.700 € -120.600 € -417.300 € Ende des Jahres Kreditermächtigung 772.100 € 530.000 € 1.302.100 € Der Nachtragshaushalt bedarf hinsichtlich der Kreditermächtigung der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Der Finanzausschuss und der Amtsausschuss werden um Beratung und Beschluss- fassung gebeten. Unterschrift Sachbearbeiter und Unterschrift FBL: Sachbearbeiter und Fachbereichsleiter FB 2: Frank Hartmann Unterschrift Verwaltungsleitung: Im Auftrag Gez. Jürgen Rebien Leitender Verwaltungsbeamter Anlagen: Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan des Amtes Kellinghusen für das Haushaltsjahr 2026

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