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Einführung von Bewohnerparkplätzen in der Kernstadt Herborn; Antrag der FWG-Fraktion vom 03.02.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Herborn |
| Datum | 2026-08-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FWG-Fraktion beantragte am 03.02.2026 die Einführung von Bewohnerparkplätzen in der Kernstadt Herborn. Die Stadt vergibt bereits Bewohnerparkausweise für 30 Euro jährlich; etwa 73 Ausweise werden durchschnittlich pro Jahr ausgegeben. Eine Ausweitung auf weitere Straßen (Kallenbachstraße, Nassaustraße) wird von der Verwaltung abgelehnt, da kein erheblicher Parkraummangel besteht, die verfügbaren Flächen unzureichend wären und eine Verlagerung des Parkdrucks in andere Straßen droht. Ein Beschluss wird nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Herborn
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Mitteilungsvorlage
Drucksachen-Nr.: 26/0250
Fachbereich/Fachdienst Aktenzeichen Datum
3.2 Öffentliche Ordnung FD 3.2 Da 15.06.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin
Magistrat
Ausschuss für Bauen, Verkehr, Wirtschafts- und
Stadtentwicklung
Stadtverordnetenversammlung
Einführung von Bewohnerparkplätzen in der Kernstadt Herborn; Antrag der
FWG-Fraktion vom 03.02.2026
Sachliche Darstellung
Rechtlicher Hintergrund
Bewohnerparkplätze sind Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum, die Personen
vorbehalten sind, die in dem jeweiligen ausgewiesenen Gebiet gemeldet sind und dort
tatsächlich wohnen. Für berechtigte Personen wird auf Antrag ein entsprechender Ausweis
ausgestellt, der gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt wird.
Bewohnerparkplätze können aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des
Straßenverkehrs in städtischen Quartieren angeordnet werden, in denen ein erheblicher
Parkraummangel besteht oder droht. Ein erheblicher Parkraummangel besteht, wenn die
vorhandenen Parkmöglichkeiten auf den öffentlichen Straßen in einem Gebiet im
Durchschnitt zu mehr als 80 Prozent ausgelastet sind. Dabei kann nach Wochentagen und
Tageszeiten differenziert werden. Ein erheblicher Parkraummangel droht, wenn aufgrund
konkretisierter städtebaulich-verkehrsplanerischer Erwägungen zu erwarten ist, dass diese
Schwelle in den nächsten Jahren überschritten werden wird.
Werden Bewohnerparkplätze zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt
oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung angeordnet, müssen sie
auf einem Parkraumkonzept beruhen, aus dem sich die verfolgten städtebaulichen Ziele oder
zu vermeidenden schädlichen Umweltauswirkungen ergeben.
Die Parkraumkonzepte können sich auch auf räumliche Teilgebiete beschränken. Auf das
Vorliegen einer Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere auf
den Nachweis eines Parkraummangels, kommt es dann nicht an. Die Auswirkungen auf die
Leichtigkeit des Verkehrs sind im Rahmen einer Abwägungsentscheidung der
Straßenverkehrsbehörde zu berücksichtigen, soweit nicht bereits im Parkraumkonzept eine
planerische Abwägung dazu erfolgt ist.
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Stadt Herborn
DSNR:26/0250
Ein solches städtebauliches-verkehrsplanerisches Konzept liegt für Herborn nicht vor.
Bewohnerparkplätze sind unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs und der örtlichen
Gegebenheiten festzulegen. Die maximale Ausdehnung eines Bereiches soll 1.500 m nicht
übersteigen.
Innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkplätzen dürfen werktags von 9.00 bis 18.00 Uhr
nicht mehr als 50% der vorhandenen Parkflächen, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75% der
zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden. Abweichungen
hiervon sind in Ausnahmefällen möglich.
Aktuelle Situation
Die Stadt Herborn erteilt Bewohnerparkausweise für ein Jahr und einer Gebühr in Höhe von
30,00 €. In den Jahren 2020 bis 2025 wurden jährlich im Durchschnitt 73
Bewohnerparkausweise ausgestellt.
In folgenden Straßen der Kernstadt stehen derzeit Bewohnerparkflächen zur Verfügung:
Schulberg, Mühlgasse, Dreihäusergasse, Chaldäergasse, Schmaler Weg, Mühlbach,
Mühlbachswinkel, Kornmarkt, Holzmarkt, Hauptstraße sowie Hainstraße (Teilbereich
Einbahnstraße).
In der Hainstraße (Teilbereich Einbahnstraße), Chaldäergasse, Schulberg, Dreihäusergasse,
Mühlbach und Mühlbachswinkel stehen 40 Parkflächen ausschließlich Anwohnern rund um
die Uhr zur Verfügung.
In der Mühlgasse, auf dem Kornmarkt, Holzmarkt und der Hauptstraße stehen Anwohnern
montags bis freitags von 18:00 Uhr bis 09:00 Uhr und samstags ab 14:00 Uhr bis montags
09:00 Uhr 38 Parkplätze zur Verfügung.
Zudem haben alle Anwohner die Möglichkeit, nach 18:00 Uhr die bewirtschafteten
Parkflächen und einige Parkflächen mit Parkscheibenpflicht zu nutzen.
Ausweisung weiterer Bewohnerparkflächen
Werden weitere Parkflächen in neuen Straßenzügen ausgewiesen, erhalten auch die
Anwohner dieser Straßenzüge die Berechtigung, Bewohnerparkausweise zu beantragen. Im
Ergebnis würde das am Beispiel der Kallenbachstraße und der Nassaustraße bedeuten:
- 71 antragsberechtigte Personen und acht vorhandene Parkflächen in der
Kallenbachstraße
- 39 antragsberechtigte Personen und 23 vorhandene Parkflächen in der
Nassaustraße
Durch die Diskrepanz zwischen berechtigten Personen und zur Verfügung stehenden
Parkflächen wäre hier durch eine Ausweitung des Bewohnerparkbereichs auf die beiden
Straßen eine Unzufriedenheit der Anwohner zu erwarten.
Bei der Einführung von Bewohnerparkplätzen ist zu bedenken, dass in einem
ausgewiesenen Bereich nur Personen mit gültigem Bewohnerparkausweis parken dürfen.
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Stadt Herborn
DSNR:26/0250
Beispielsweise Besucher der Anwohner sind nicht berechtigt, riskieren ein Verwarnungsgeld
oder müssten in anderen Straßen parken, was dort wiederum zu vermehrten Fahrzeugen
führt. Durch die Ausweisung in Nebenstraßen würde sich der Parkdruck in andere Straßen
verlagern und damit neue Konflikte schaffen. Aus diesem Grund ist es bei der Ausweisung
von Bewohnerparkplätzen sinnvoll, nicht einzelne Straßen sondern komplette Quartiere zu
betrachten.
In Nebenstraßen besteht in der Regel kein Bedarf an Bewohnerparkflächen, da die
vorhandenen Flächen ausreichen und kein erheblicher Parkraummangel besteht oder zu
erwarten ist. Aus der Erfahrung besteht eher ein Problem mit der sogenannten Parkordnung.
Vorhandene Garagen oder Stellplätze werden aus verschiedensten Gründen nicht genutzt,
was zu mehr parkenden Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum führt.
Anfragen in Bezug auf die Ausweisung weiterer Bewohnerparkflächen liegen der Verwaltung
seit geraumer Zeit nicht mehr vor.
Aus den genannten Gründen ist aus Sicht der Verwaltung die Ausweisung weiterer
Bewohnerparkflächen nicht notwendig.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Klimarelevanz
+ positiv neutral - negativ
Auswirkung auf das Klima X
Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf das Klima.
Lukas Winkler
Bürgermeister
Anlagen
keine
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