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Einführung von Bewohnerparkplätzen in der Kernstadt Herborn; Antrag der FWG-Fraktion vom 03.02.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHerborn
Datum2026-08-27
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FWG-Fraktion beantragte am 03.02.2026 die Einführung von Bewohnerparkplätzen in der Kernstadt Herborn. Die Stadt vergibt bereits Bewohnerparkausweise für 30 Euro jährlich; etwa 73 Ausweise werden durchschnittlich pro Jahr ausgegeben. Eine Ausweitung auf weitere Straßen (Kallenbachstraße, Nassaustraße) wird von der Verwaltung abgelehnt, da kein erheblicher Parkraummangel besteht, die verfügbaren Flächen unzureichend wären und eine Verlagerung des Parkdrucks in andere Straßen droht. Ein Beschluss wird nicht dokumentiert.

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Extrahierter Text

Stadt Herborn x __________________________________________________________________________ Mitteilungsvorlage Drucksachen-Nr.: 26/0250 Fachbereich/Fachdienst Aktenzeichen Datum 3.2 Öffentliche Ordnung FD 3.2 Da 15.06.2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Magistrat Ausschuss für Bauen, Verkehr, Wirtschafts- und Stadtentwicklung Stadtverordnetenversammlung Einführung von Bewohnerparkplätzen in der Kernstadt Herborn; Antrag der FWG-Fraktion vom 03.02.2026 Sachliche Darstellung Rechtlicher Hintergrund Bewohnerparkplätze sind Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum, die Personen vorbehalten sind, die in dem jeweiligen ausgewiesenen Gebiet gemeldet sind und dort tatsächlich wohnen. Für berechtigte Personen wird auf Antrag ein entsprechender Ausweis ausgestellt, der gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt wird. Bewohnerparkplätze können aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs in städtischen Quartieren angeordnet werden, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht. Ein erheblicher Parkraummangel besteht, wenn die vorhandenen Parkmöglichkeiten auf den öffentlichen Straßen in einem Gebiet im Durchschnitt zu mehr als 80 Prozent ausgelastet sind. Dabei kann nach Wochentagen und Tageszeiten differenziert werden. Ein erheblicher Parkraummangel droht, wenn aufgrund konkretisierter städtebaulich-verkehrsplanerischer Erwägungen zu erwarten ist, dass diese Schwelle in den nächsten Jahren überschritten werden wird. Werden Bewohnerparkplätze zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung angeordnet, müssen sie auf einem Parkraumkonzept beruhen, aus dem sich die verfolgten städtebaulichen Ziele oder zu vermeidenden schädlichen Umweltauswirkungen ergeben. Die Parkraumkonzepte können sich auch auf räumliche Teilgebiete beschränken. Auf das Vorliegen einer Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere auf den Nachweis eines Parkraummangels, kommt es dann nicht an. Die Auswirkungen auf die Leichtigkeit des Verkehrs sind im Rahmen einer Abwägungsentscheidung der Straßenverkehrsbehörde zu berücksichtigen, soweit nicht bereits im Parkraumkonzept eine planerische Abwägung dazu erfolgt ist. __________________________________________________________________________ 1 / 3 Stadt Herborn DSNR:26/0250 Ein solches städtebauliches-verkehrsplanerisches Konzept liegt für Herborn nicht vor. Bewohnerparkplätze sind unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs und der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Die maximale Ausdehnung eines Bereiches soll 1.500 m nicht übersteigen. Innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkplätzen dürfen werktags von 9.00 bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50% der vorhandenen Parkflächen, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75% der zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden. Abweichungen hiervon sind in Ausnahmefällen möglich. Aktuelle Situation Die Stadt Herborn erteilt Bewohnerparkausweise für ein Jahr und einer Gebühr in Höhe von 30,00 €. In den Jahren 2020 bis 2025 wurden jährlich im Durchschnitt 73 Bewohnerparkausweise ausgestellt. In folgenden Straßen der Kernstadt stehen derzeit Bewohnerparkflächen zur Verfügung: Schulberg, Mühlgasse, Dreihäusergasse, Chaldäergasse, Schmaler Weg, Mühlbach, Mühlbachswinkel, Kornmarkt, Holzmarkt, Hauptstraße sowie Hainstraße (Teilbereich Einbahnstraße). In der Hainstraße (Teilbereich Einbahnstraße), Chaldäergasse, Schulberg, Dreihäusergasse, Mühlbach und Mühlbachswinkel stehen 40 Parkflächen ausschließlich Anwohnern rund um die Uhr zur Verfügung. In der Mühlgasse, auf dem Kornmarkt, Holzmarkt und der Hauptstraße stehen Anwohnern montags bis freitags von 18:00 Uhr bis 09:00 Uhr und samstags ab 14:00 Uhr bis montags 09:00 Uhr 38 Parkplätze zur Verfügung. Zudem haben alle Anwohner die Möglichkeit, nach 18:00 Uhr die bewirtschafteten Parkflächen und einige Parkflächen mit Parkscheibenpflicht zu nutzen. Ausweisung weiterer Bewohnerparkflächen Werden weitere Parkflächen in neuen Straßenzügen ausgewiesen, erhalten auch die Anwohner dieser Straßenzüge die Berechtigung, Bewohnerparkausweise zu beantragen. Im Ergebnis würde das am Beispiel der Kallenbachstraße und der Nassaustraße bedeuten: - 71 antragsberechtigte Personen und acht vorhandene Parkflächen in der Kallenbachstraße - 39 antragsberechtigte Personen und 23 vorhandene Parkflächen in der Nassaustraße Durch die Diskrepanz zwischen berechtigten Personen und zur Verfügung stehenden Parkflächen wäre hier durch eine Ausweitung des Bewohnerparkbereichs auf die beiden Straßen eine Unzufriedenheit der Anwohner zu erwarten. Bei der Einführung von Bewohnerparkplätzen ist zu bedenken, dass in einem ausgewiesenen Bereich nur Personen mit gültigem Bewohnerparkausweis parken dürfen. ___________________________________________________________________________ Seite 2 / 3 Stadt Herborn DSNR:26/0250 Beispielsweise Besucher der Anwohner sind nicht berechtigt, riskieren ein Verwarnungsgeld oder müssten in anderen Straßen parken, was dort wiederum zu vermehrten Fahrzeugen führt. Durch die Ausweisung in Nebenstraßen würde sich der Parkdruck in andere Straßen verlagern und damit neue Konflikte schaffen. Aus diesem Grund ist es bei der Ausweisung von Bewohnerparkplätzen sinnvoll, nicht einzelne Straßen sondern komplette Quartiere zu betrachten. In Nebenstraßen besteht in der Regel kein Bedarf an Bewohnerparkflächen, da die vorhandenen Flächen ausreichen und kein erheblicher Parkraummangel besteht oder zu erwarten ist. Aus der Erfahrung besteht eher ein Problem mit der sogenannten Parkordnung. Vorhandene Garagen oder Stellplätze werden aus verschiedensten Gründen nicht genutzt, was zu mehr parkenden Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum führt. Anfragen in Bezug auf die Ausweisung weiterer Bewohnerparkflächen liegen der Verwaltung seit geraumer Zeit nicht mehr vor. Aus den genannten Gründen ist aus Sicht der Verwaltung die Ausweisung weiterer Bewohnerparkflächen nicht notwendig. Finanzielle Auswirkungen keine Klimarelevanz + positiv neutral - negativ Auswirkung auf das Klima X Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf das Klima. Lukas Winkler Bürgermeister Anlagen keine ___________________________________________________________________________ Seite 3 / 3

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