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Antrag der AfD Fraktion vom 23.06.2026: Anfrage bezüglich Anzahl von Beamten bei der Gemeindeverwaltung und die dadurch verursachten Kosten

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHaßloch
Datum2026-08-26
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion erkundigt sich nach der Anzahl von Beamten in der Gemeindeverwaltung Haßloch und den damit verbundenen Kosten. Die Gemeinde beschäftigt 13 Beamte (11 Laufbahnbeamte, 2 politische Beamte) und leistet Versorgungszahlungen für 12 Versorgungsempfänger. Der Barwert zukünftiger Pensions- und Beihilfeverpflichtungen beträgt 9.182.715 EUR; die Verwaltung hält die gebildeten Rückstellungen für ausreichend und plant keine zusätzlichen Maßnahmen zur Begrenzung von Versorgungslasten.

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Gemeindeverwaltung Haßloch Der Bürgermeister Absender: Fachbereich 1 Vorlage-Nr.: 2026/0548 Auskunft erteilt: Johannes Specht Veranlasser / Verursacher Datum: 12.08.2026 AfD - Fraktion im Gemeinderat Aktenzeichen: Fraktionsantrag/Mitteilungsvorlage !Titel! Antrag der AfD Fraktion vom 23.06.2026: Anfrage bezüglich Anzahl von Beamten bei der Gemeindeverwaltung und die dadurch verursachten Kosten !Titel! Beratungsfolge: Gremium am Status Gemeinderat 26.08.2026 öffentlich Seite 2 von 2 Begründung: Die Fragen der AfD-Fraktion werden wie folgt beantwortet: 1. Die Gemeinde beschäftigt derzeit 13 Beamte, davon 11 Laufbahnbeamte (darunter zwei in Ausbildung) und zwei politische Beamte (Bürgermeister und Erster Beigeordneter). Die Aufschlüsselung nach Besoldungsgruppen ist der Anlage 1 zu entnehmen. 2. Die Gemeinde leistet derzeit für 12 Versorgungsempfänger Versorgungszahlungen. 3. Die Ausgaben der letzten fünf Jahre für Versorgungsbezüge, Beihilfeleistungen und Umlagen sind der Anlage 2 zu entnehmen. 4. Für die kommenden Jahre prognostiziert die Versorgungskasse jährliche Steigerungen von jeweils 3%. 5. Die Versorgungskasse beziffert den Barwert aller zukünftigen Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf 9.182.715 EUR (Stand 31.12.2025). 6. Die in den letzten fünf Jahren gebildeten Rückstellungen sind der Anlage 3 zu entnehmen. 7. Nach Einschätzung der Verwaltung sind die aktuell bilanzierten Rückstellungen ausreichend. 8. Zur Sicherstellung der Versorgungsansprüche der Beamten ist die Gemeinde nach § 63 GemO verpflichtet, einer Versorgungskasse anzugehören. 9. Für die künftigen Haushaltsplanungen sind die entsprechenden verpflichtenden Zuführungen zu den Rückstellungen zwingend vorzusehen. Aufgrund der geringen Anzahl an Beamten ist derzeit nicht davon auszugehen, dass sich gravierende negative Auswirkungen gegenüber der derzeitigen Situation ergeben. 10. Ein direkter Vergleich zwischen den Aufwendungen für Beamte zu denen im Tarifbeschäftigtenbereich wurde bisher nicht angestellt. Vielmehr verstärkt man das Augenmerk darauf, Beamte nur in solchen Bereichen vorzusehen, in denen öffentliche Aufgaben mit hoheitlichem Charakter anfallen bzw. auf Stellen, die für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung von zentraler Bedeutung sind. 11. Die Verwaltung plant derzeit keine Maßnahmen zur langfristigen Begrenzung und Steuerung künftiger Versorgungslasten, da durch die regelmäßigen Zuführungen zu den Rückstellungen und die restriktive Vorgehensweise bei der Besetzung von Beamtenstellen hierfür kein Bedarf gesehen wird. Anlage/n: AfD Anfrage bezüglich Anzahl von Beamten bei der Gemeindeverwaltung und die dadurch verursachten Kosten 23_06_26 Anlage 1 AfD Antrag Anlage 2 AfD Antrag Anlage 3 AfD Antrag

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