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Aufbau einer DHL-Packstation auf dem Grundstück Flst. Nr. 3744-2, Alte Nagolder Straße 8-1 in Haiterbach- Antrag auf Befreiung

Angenommen4 Ja · 2 Nein
TypAntrag
GemeindeHaiterbach
Datum2026-07-13
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Sitzungsvorlage Vorlage Nr.: SV/116/2026 öffentlich Bereich: Bauamt Datum: 13.07.2026 Bearbeiter: Leonie Single Beratungsfolge Termin Behandlung Technischer- und Sanierungsausschuss 13.07.2026 öffentlich Aufbau einer DHL-Packstation auf dem Grundstück Flst. Nr. 3744-2, Alte Nagolder Straße 8-1 in Haiterbach - Antrag auf Befreiung Schilderung des Sachverhalts: Bei dem Bauherren handelt es sich um die Deutsche Post AG. Die geplante Packstation ist ein Selbstbedienungsautomat zur Annahme und Ausgabe von Paketen, für Kunden der Deutschen Post DHL. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des gültigen Bebauungsplanes „Alte Nagolder Straße“, rechtskräftig seit 02.07.2014 sowie den dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften, rechtskräftig seit 02.07.2014. Folgende Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen ist erforderlich: - Art der baulichen Nutzung: • Das Baugebiet wird festgesetzt als: Sondergebiet-Lebensmittelmarkt nach § 11 BauNVO. In dem Sondergebiet ist ein Einzelhandelsbetrieb mit einer maximalen Verkaufsfläche von 890 m² und den Kernsortimenten Lebensmittel und Getränke zulässig. Laut Mitteilung der Stadt Nagold vom 17.06.2026 ist die Angrenzeranhörung nicht erforderlich. Der Antrag auf Befreiung, vom 10.06.2026, ist für das Gremium zur Kenntnis und vollständigkeitshalber dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Bewertung der Verwaltung: Die Sicherung der Erschließung bezüglich des Abwassers und Wassers ist für dieses Bauvorhaben nicht erforderlich. Jedoch die Erschließung der Zufahrt, welche gesichert ist. Die Dachgestaltungssatzung sowie die Stellplatzsatzung der Stadt Haiterbach kommen in diesem Fall nicht zur Anwendung. Die Befreiung bezüglich der Art der baulichen Nutzung kann befürwortet werden. Der gewählte Standort für die DHL-Packstation ist nicht störend und ermöglicht eine zeitlich unabhängige Nutzung und Versorgung des Stadtgebietes. Die Packstation ist ein nicht störender Gewerbebetrieb, da laut Betriebsbeschreibung die Geräuschimmissionen mit dem Bestücken eines Briefkastens verglichen werden können. Zudem ist die Packstation ein Vorhaben, welches sich gegenüber dem Netto-Marktgebäude unterordnet und daher städtebaulich vertretbar ist. Die entsprechende Begründung hierfür ist nach Ansicht der Verwaltung nachvollziehbar. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass dem Bauvorhaben, mit der Befreiung, zugestimmt werden kann. Beschlussvorschlag: Der Technische- und Sanierungsausschuss stimmt dem Aufbau einer DHL-Packstation auf dem Grundstück Flst. Nr. 3744/2, Alte Nagolder Straße 8/1 in Haiterbach zu. Die zuvor genannte Befreiung wird befürwortet. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Grundlagen dieses Beschlusses sind die vorher aufgeführten Informationen sowie die nachfolgend aufgeführten Anlagen. Anlagen: Lageplan vom 10.06.2026 Standort Dokumentation vom 02.04.2025 Antrag auf Befreiung mit Begründung vom 10.06.2026 (nicht öffentliche Anlage) Betriebsbeschreibung vom 10.06.2026 (nicht öffentliche Anlage)

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