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Aufbau einer DHL-Packstation auf dem Grundstück Flst. Nr. 3744-2, Alte Nagolder Straße 8-1 in Haiterbach- Antrag auf Befreiung
Angenommen4 Ja · 2 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Haiterbach |
| Datum | 2026-07-13 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Vorlage Nr.: SV/116/2026
öffentlich
Bereich: Bauamt Datum: 13.07.2026
Bearbeiter: Leonie Single
Beratungsfolge Termin Behandlung
Technischer- und Sanierungsausschuss 13.07.2026 öffentlich
Aufbau einer DHL-Packstation auf dem Grundstück Flst. Nr. 3744-2,
Alte Nagolder Straße 8-1 in Haiterbach
- Antrag auf Befreiung
Schilderung des Sachverhalts:
Bei dem Bauherren handelt es sich um die Deutsche Post AG.
Die geplante Packstation ist ein Selbstbedienungsautomat zur Annahme und Ausgabe von
Paketen, für Kunden der Deutschen Post DHL.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des gültigen Bebauungsplanes „Alte Nagolder
Straße“, rechtskräftig seit 02.07.2014 sowie den dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften,
rechtskräftig seit 02.07.2014.
Folgende Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen ist erforderlich:
- Art der baulichen Nutzung:
• Das Baugebiet wird festgesetzt als:
Sondergebiet-Lebensmittelmarkt nach § 11 BauNVO.
In dem Sondergebiet ist ein Einzelhandelsbetrieb mit einer maximalen
Verkaufsfläche von 890 m² und den Kernsortimenten Lebensmittel und
Getränke zulässig.
Laut Mitteilung der Stadt Nagold vom 17.06.2026 ist die Angrenzeranhörung nicht
erforderlich.
Der Antrag auf Befreiung, vom 10.06.2026, ist für das Gremium zur Kenntnis und
vollständigkeitshalber dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Bewertung der Verwaltung:
Die Sicherung der Erschließung bezüglich des Abwassers und Wassers ist für dieses
Bauvorhaben nicht erforderlich. Jedoch die Erschließung der Zufahrt, welche gesichert ist.
Die Dachgestaltungssatzung sowie die Stellplatzsatzung der Stadt Haiterbach kommen in
diesem Fall nicht zur Anwendung.
Die Befreiung bezüglich der Art der baulichen Nutzung kann befürwortet werden. Der
gewählte Standort für die DHL-Packstation ist nicht störend und ermöglicht eine zeitlich
unabhängige Nutzung und Versorgung des Stadtgebietes. Die Packstation ist ein nicht
störender Gewerbebetrieb, da laut Betriebsbeschreibung die Geräuschimmissionen mit dem
Bestücken eines Briefkastens verglichen werden können. Zudem ist die Packstation ein
Vorhaben, welches sich gegenüber dem Netto-Marktgebäude unterordnet und daher
städtebaulich vertretbar ist. Die entsprechende Begründung hierfür ist nach Ansicht der
Verwaltung nachvollziehbar.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass dem Bauvorhaben, mit der Befreiung, zugestimmt werden
kann.
Beschlussvorschlag:
Der Technische- und Sanierungsausschuss stimmt dem Aufbau einer DHL-Packstation auf dem
Grundstück Flst. Nr. 3744/2, Alte Nagolder Straße 8/1 in Haiterbach zu. Die zuvor genannte
Befreiung wird befürwortet.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Grundlagen dieses Beschlusses sind die vorher aufgeführten Informationen sowie die
nachfolgend aufgeführten Anlagen.
Anlagen:
Lageplan vom 10.06.2026
Standort Dokumentation vom 02.04.2025
Antrag auf Befreiung mit Begründung vom 10.06.2026 (nicht öffentliche Anlage)
Betriebsbeschreibung vom 10.06.2026 (nicht öffentliche Anlage)
Text aus PDF extrahiert