Startseite › Haiterbach › Antrag

Schulbetreuung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHaiterbach
Datum2026-06-17
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage Vorlage Nr.: SV/053/2026 nicht öffentlich Bereich: Hauptamt Datum: 20.05.2026 Bearbeiter: Birgit Burkhardt Beratungsfolge Termin Behandlung Gemeinderat 20.05.2026 nicht öffentlich Gemeinderat 17.06.2026 öffentlich Schulbetreuung - Gebührenanpassung zum neuen Schuljahr 2026/2027 - Information zum Ganztagsförderungsgesetz Schilderung des Sachverhalts: Gebührenanpassung zum neuen Schuljahr 2026/2027 Rückblick Umstellung Bezahlsystem Im Jahr 2025 wurde das Bezahlsystem bei der Schulbetreuung umgestellt von bis dahin spitzer Abrechnung auf monatliche Pauschalen. In diesem Zuge wurde auf eine Erhöhung der Gebühren verzichtet. Im Vordergrund standen im letzten Jahr die Umstellung und auch Akzeptanz des neuen Systems. Die Umstellung hatte seitens der Verwaltung im Sommer/Herbst 2025 Zeitaufwand produziert. Mittlerweile hat sich das neue System gut eingespielt und führt unterjährig zur Zeiteinsparung bei der Abrechnung in der Kämmerei. Ausblick Gebührenanpassung Die Gebühren für die Schulbetreuung in Haiterbach sind weiterhin aus Sicht der Verwaltung günstig und wurden seit der Einführung vor etwa 13 Jahre nicht in der Höhe angepasst. In der Gemeinderatsberatung im April 2025 wurde zugesagt, die Gebühren analog der kommenden Tarifsteigerungen anzupassen. Mit Wiederbesetzung der Kämmererstelle im Frühjahr 2026 wurde erstmals eine umfassende Kalkulation der Gebühren für die Betreuung erstellt. Gebührenkalkulation Bei der Gebührenkalkulation wurden im ersten Schritt die Gesamtkosten ermittelt, also die Aufwendungen abzüglich der Erträge. Im zweiten Schritt wurde die Gebührenobergrenze festgelegt. Hierzu wurden die ermittelten Gesamtkosten durch die maximale Kinderzahl geteilt. Der dritte Schritt umfasst die Berechnung des Stundensatzes. Dabei wird das kostendeckende Entgelt pro Woche durch die maximale wöchentliche Stundenzahl dividiert. Um die Kalkulation möglichst realistisch zu gestalten, wurde im vierten Schritt (Ermittlung der Benutzungsgebühr) ein Durchschnitt aus der minimalen und maximalen Betreuungszeit gebildet. Dieser Durchschnitt wird mit der jeweiligen Einheit multipliziert und ergibt die entsprechende Gebühr. Kostendeckend ergeben sich dabei folgende Beträge: 5 € für die Frühbetreuung 8 € für die Mittagsbetreuung bis 14 Uhr 16 € für die Mittagsbetreuung bis 16 Uhr Vorschlag neue Gebühren Der Übersicht sind die bisherigen Gebühren sowie der Verwaltungsvorschlag für die neuen Gebühren zu entnehmen: Einheit Gebühr Gebühr pro Wochentag pro Monat pro Wochentag pro Monat aktuell güttig Vorschlag Verwaltung GR Beschluss 28.05.2025 ab 2026/2027 Frühbetreuung 7 Euro 4 Euro 7 Uhr (Hai) bzw. 7.30 Uhr (OSD) bis Schulbeginn Mittagsbetreuung bis 14 Uhr bisher nur für OSD: künftig in Hai und in OSD: nach Schulende bis 14 Uhr 5 Euro 8 Euro Mittagsbetreuung bis 16 Uhr nur in Hai: auch künftig nur in Hai: nach Schulende bis 16 Uhr (nur Hai, Mo 7 Euro 12 Euro bis Do, Fr nur bis 15 Uhr) Spätbetreuung 5,25 Euro künftig wegfallend, 16 bis 17 Uhr (nur Hai, Mo bis Do und da keine Nachfrage nur wenn Mindestanzahl zusammenkommt) Weitere Änderungen Im Zuge dieser Gebührenanpassungen schlägt die Verwaltung folgende weitere Änderungen der Schulbetreuungssatzung vor (in der Anlage gelb markiert): - Einführung einer Einheit „Mittagsbetreuung bis 14 Uhr“ für den Standort Haiterbach: dies war bisher nur in Oberschwandorf vorgesehen, aus Gründen der Gleichberechtigung besteht der Wunsch dies auch für Haiterbach vorzusehen - Wegfall der Spätbetreuung von 16 bis 17 Uhr: aktuell keine Nachfrage, in Vergangenheit nur geringe Nachfrage, dadurch vergleichsweise teures Angebot, 8 Stunden für Rechtsanspruch sind in Haiterbach von 7 bis 15 Uhr bereits abgedeckt, d.h. bis 16 Uhr ausreichend bzw. eine Stunde über Rechtsanspruchszeitraum - Ferienbetreuung – künftige Kooperation mit der Stadt Nagold (siehe unten) - Weitere Punkte, sie sich im ersten Jahr des Vorhandenseins dieser Satzung als anpassungsnötig ergeben haben. Gebühren Ferienbetreuung Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren für die kommunale Ferienbetreuung nicht anzupassen. Die aktuellen Sätze sind: 50 Euro/Woche oder 12 Euro/Tag; in Wochen mit Feiertagen 40 Euro/Woche. Ausblick Die Verwaltung schlägt vor dem Hintergrund steigender Kosten, insbesondere der Personalkosten, vor, diese Kalkulation jährlich fortzuschreiben und die Gebühren jeweils anzupassen. Information zum Ganztagsförderungsgesetz Allgemeines Mit Beginn des neuen Schuljahres 2026/2027 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft (Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG). Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder ab dem Beginn des Schuljahres 2026/2027. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird bis zum Schuljahr 2029/30 jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Eltern können frei wählen, ob und in welchem Umfang sie ein Angebot der ganztätigen Bildung und Betreuung wahrnehmen wollen. Der Rechtsanspruch bedeutet auch nicht, dass das Angebot kostenlos ist, das heißt, es werden in Haiterbach weiter Gebühren dafür fällig. Der Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien. Dabei ist eine Schließzeit von bis maximal vier Wochen/20 Tagen vorgesehen. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die für viele Familien nach der Kindergartenzeit entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden. Situation in Haiterbach zur Schulzeit An der Burgschule Haiterbach ist von Mo bis Do eine Betreuung (Betreuung plus Schulunterricht) von 7 bis 16 Uhr (9 Stunden) möglich; freitags bis 15 Uhr (8 Stunden). Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. An der Außenstelle der Burgschule in Oberschwandorf ist von Mo bis Fr eine Betreuung (Betreuung plus Schulunterricht) von 7.30 bis 14 Uhr (6,5 Stunden) möglich. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen dort nicht erfüllt. Sollten Kinder aus Oberschwandorf eine 8- Stunden-Betreuung nach dem Rechtanspruch benötigen, werden sie an die Burgschule Haiterbach verwiesen. Situation in Haiterbach in den Ferien / Kooperation mit der Stadt Nagold In Haiterbach wird in den Räumen der Betreuung am Standort Burgschule bisher in den Faschingsferien (1 Woche), Osterferien (1,5 bis 2 Wochen), teilweise in den Sommerferien (2,5 Wochen), Herbstferien (1 Woche) eine Ferienbetreuung (8 bis 14 Uhr, 6 Stunden) angeboten. Die aktuellen Schließzeiten (= Wochen ohne Betreuung) umfassen 8 bis 8,5 Wochen (2 Wochen Pfingstferien; 4 Wochen Sommerferien; 2 bis 2,5 Wochen Weihnachtsferien). In den Pfingstferien bietet die Liebenzeller Gemeinschaft in Haiterbach mit dem Waldmeistercamp in der zweiten Woche traditionell eine Betreuungsmöglichkeit an. Dieses Zeltlager kommt allerdings nicht für jedes Kind/jede Familie in Frage. Somit kann dieses Angebot nicht zur Rechtsanspruchsabdeckung herangezogen werden. Damit werden die künftig vorgesehenen Schließwochen von nur 4 Wochen überschritten. Auch wird in den abgedeckten Ferien die vorgesehenen Betreuungszeit von 8 Stunden um 2 Stunden unterschritten. Aus Sicht der Verwaltung kann damit zunächst gestartet werden. Eine Ausweitung auf 8 Stunden wäre mit höheren Personalkosten verbunden, da durch arbeitsrechtliche Pause nach 6 Stunden Arbeitszeit ein Zwei-Schichtbetrieb eingesetzt werden müsste. Dies wird auch in anderen Kommunen so gehandhabt. Sollte sich ein hoher anderer Bedarf rausstellen, kann hier in den nächsten Jahren nachjustiert werden. Die Stadt Haiterbach, Hauptamt, ist der Einladung des Landratsamts Calw hinsichtlich eines Austausches und möglicher Kooperationen unter den Kommunen im Landkreis zur Umsetzung des GaFög, insbesondere in Ferienzeiten, gefolgt. Eine Kooperation mit der Stadt Nagold bei der Ferienbetreuung bietet sich an und ist aus Kostengründen einem Ausbau in Haiterbach vorzuziehen. Zwischen den beiden Städten wurde daher unbürokratisch vereinbart, hier im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft zusammenzuarbeiten. In der Praxis bedeutet dies, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 Kinder aus Haiterbach, in den Zeiten, in denen in Haiterbach keine kommunale Ferienbetreuung angeboten wird (zwei Wochen an Pfingsten und zwei zusätzliche Wochen im Sommer), die Ferienbetreuung in Nagold besuchen können. Auch wenn in Haiterbach mangels Teilnehmerzahl (mindestens 5 Kinder) kein Angebot durchgeführt werden kann, können die Kinder nach Nagold verwiesen werden. Nagold ist etwa acht Kilometer von Haiterbach entfernt und liegt damit unter der maximal zumutbaren Entfernung von 30 Kilometern. Als Schließzeiten ganz ohne Betreuung werden in Haiterbach künftig die Weihnachtsferien und zwei Wochen der Sommerferien sowie eventuelle unterrichtsfreie Brückentage festgehalten. Wer sich für den Besuch der Betreuung in Nagold entscheidet, kann dies auf der städtischen Anmeldung zur Ferienbetreuung (jeweils zu Beginn des Kalenderjahres) entsprechend vermerken. Die Weiterleitung erfolgt zentral übers Hauptamt. Für den Besuch Haiterbacher Kinder bei der Ferienbetreuung in Nagold gelten die dortigen Bedingungen (Gebühren, nur wochenweise Buchung etc.). Für die Beförderung sind die Eltern zuständig. Im Gegenzug wird auch Kindern aus Nagold die Teilnahme an der Haiterbacher Ferienbetreuung ermöglicht. Zwischen den beiden Städten werden auswärtige Teilnahmen an der Ferienbetreuung mittels einer Prokopfpauschale abgerechnet (Kosten abzgl. staatlichem Zuschuss und Elternbeitrag). Es ist davon auszugehen, dass sich die Inanspruchnahme des Angebots in der jeweiligen Nachbargemeinde sich künftig auf sehr wenige Fälle beschränkt. Weiter wächst der Rechtsanspruch in den nächsten Jahren nur jahrgangsweise an. Derzeit liegt die Teilnahme an der Ferienbetreuung bei 13 bis 25 Kindern/Woche (demgegenüber stehen derzeit 240 Haiterbacher Grundschulkinder). Beschlussvorschlag: Gemeinderatssitzung am 20.05.2026 - nichtöffentliche Kenntnisnahme des Verwaltungsvorschlags Beschlussvorschlag für Gemeinderatssitzung am 17.06.26: Der Gemeinderat beschließt die neue Schulbetreuungssatzung mit Anpassung der Gebühren für die Betreuung zum Beginn des neuen Schuljahrs 2026/2027. Die Informationen zur Umsetzung des GaFäG nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Anlagen: Schulbetreuungssatzung – GR Beschluss 28.05.2025 Schulbetreuungssatzung neu – Stand 07.05.2026 - gültig ab 01.09.2026

Text aus PDF extrahiert