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Schulbetreuung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Haiterbach |
| Datum | 2026-06-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Vorlage Nr.: SV/053/2026
nicht öffentlich
Bereich: Hauptamt Datum: 20.05.2026
Bearbeiter: Birgit Burkhardt
Beratungsfolge Termin Behandlung
Gemeinderat 20.05.2026 nicht öffentlich
Gemeinderat 17.06.2026 öffentlich
Schulbetreuung
- Gebührenanpassung zum neuen Schuljahr 2026/2027
- Information zum Ganztagsförderungsgesetz
Schilderung des Sachverhalts:
Gebührenanpassung zum neuen Schuljahr 2026/2027
Rückblick Umstellung Bezahlsystem
Im Jahr 2025 wurde das Bezahlsystem bei der Schulbetreuung umgestellt von bis dahin spitzer
Abrechnung auf monatliche Pauschalen. In diesem Zuge wurde auf eine Erhöhung der
Gebühren verzichtet. Im Vordergrund standen im letzten Jahr die Umstellung und auch
Akzeptanz des neuen Systems. Die Umstellung hatte seitens der Verwaltung im
Sommer/Herbst 2025 Zeitaufwand produziert. Mittlerweile hat sich das neue System gut
eingespielt und führt unterjährig zur Zeiteinsparung bei der Abrechnung in der Kämmerei.
Ausblick Gebührenanpassung
Die Gebühren für die Schulbetreuung in Haiterbach sind weiterhin aus Sicht der Verwaltung
günstig und wurden seit der Einführung vor etwa 13 Jahre nicht in der Höhe angepasst. In der
Gemeinderatsberatung im April 2025 wurde zugesagt, die Gebühren analog der kommenden
Tarifsteigerungen anzupassen. Mit Wiederbesetzung der Kämmererstelle im Frühjahr 2026
wurde erstmals eine umfassende Kalkulation der Gebühren für die Betreuung erstellt.
Gebührenkalkulation
Bei der Gebührenkalkulation wurden im ersten Schritt die Gesamtkosten ermittelt, also die
Aufwendungen abzüglich der Erträge.
Im zweiten Schritt wurde die Gebührenobergrenze festgelegt. Hierzu wurden die ermittelten
Gesamtkosten durch die maximale Kinderzahl geteilt.
Der dritte Schritt umfasst die Berechnung des Stundensatzes. Dabei wird das kostendeckende
Entgelt pro Woche durch die maximale wöchentliche Stundenzahl dividiert.
Um die Kalkulation möglichst realistisch zu gestalten, wurde im vierten Schritt (Ermittlung der
Benutzungsgebühr) ein Durchschnitt aus der minimalen und maximalen Betreuungszeit
gebildet. Dieser Durchschnitt wird mit der jeweiligen Einheit multipliziert und ergibt die
entsprechende Gebühr.
Kostendeckend ergeben sich dabei folgende Beträge:
5 € für die Frühbetreuung
8 € für die Mittagsbetreuung bis 14 Uhr
16 € für die Mittagsbetreuung bis 16 Uhr
Vorschlag neue Gebühren
Der Übersicht sind die bisherigen Gebühren sowie der Verwaltungsvorschlag für die neuen
Gebühren zu entnehmen:
Einheit Gebühr Gebühr
pro Wochentag pro Monat pro Wochentag pro Monat
aktuell güttig Vorschlag Verwaltung
GR Beschluss 28.05.2025 ab 2026/2027
Frühbetreuung 7 Euro 4 Euro
7 Uhr (Hai) bzw.
7.30 Uhr (OSD) bis Schulbeginn
Mittagsbetreuung bis 14 Uhr bisher nur für OSD: künftig in Hai und in OSD:
nach Schulende bis 14 Uhr 5 Euro 8 Euro
Mittagsbetreuung bis 16 Uhr nur in Hai: auch künftig nur in Hai:
nach Schulende bis 16 Uhr (nur Hai, Mo 7 Euro 12 Euro
bis Do, Fr nur bis 15 Uhr)
Spätbetreuung 5,25 Euro künftig wegfallend,
16 bis 17 Uhr (nur Hai, Mo bis Do und da keine Nachfrage
nur wenn Mindestanzahl
zusammenkommt)
Weitere Änderungen
Im Zuge dieser Gebührenanpassungen schlägt die Verwaltung folgende weitere Änderungen
der Schulbetreuungssatzung vor (in der Anlage gelb markiert):
- Einführung einer Einheit „Mittagsbetreuung bis 14 Uhr“ für den Standort Haiterbach: dies
war bisher nur in Oberschwandorf vorgesehen, aus Gründen der Gleichberechtigung
besteht der Wunsch dies auch für Haiterbach vorzusehen
- Wegfall der Spätbetreuung von 16 bis 17 Uhr: aktuell keine Nachfrage, in Vergangenheit
nur geringe Nachfrage, dadurch vergleichsweise teures Angebot, 8 Stunden für
Rechtsanspruch sind in Haiterbach von 7 bis 15 Uhr bereits abgedeckt, d.h. bis 16 Uhr
ausreichend bzw. eine Stunde über Rechtsanspruchszeitraum
- Ferienbetreuung – künftige Kooperation mit der Stadt Nagold (siehe unten)
- Weitere Punkte, sie sich im ersten Jahr des Vorhandenseins dieser Satzung als
anpassungsnötig ergeben haben.
Gebühren Ferienbetreuung
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren für die kommunale Ferienbetreuung nicht
anzupassen. Die aktuellen Sätze sind: 50 Euro/Woche oder 12 Euro/Tag; in Wochen mit
Feiertagen 40 Euro/Woche.
Ausblick
Die Verwaltung schlägt vor dem Hintergrund steigender Kosten, insbesondere der
Personalkosten, vor, diese Kalkulation jährlich fortzuschreiben und die Gebühren jeweils
anzupassen.
Information zum Ganztagsförderungsgesetz
Allgemeines
Mit Beginn des neuen Schuljahres 2026/2027 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
für Kinder im Grundschulalter in Kraft (Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im
Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG).
Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung
für Kinder ab dem Beginn des Schuljahres 2026/2027. Er gilt zunächst für die erste
Klassenstufe und wird bis zum Schuljahr 2029/30 jährlich um je eine Klassenstufe
ausgeweitet.
Ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Eltern können frei wählen, ob und in welchem Umfang sie
ein Angebot der ganztätigen Bildung und Betreuung wahrnehmen wollen. Der Rechtsanspruch
bedeutet auch nicht, dass das Angebot kostenlos ist, das heißt, es werden in Haiterbach weiter
Gebühren dafür fällig.
Der Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen
vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet.
Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien. Dabei ist eine Schließzeit von bis maximal vier
Wochen/20 Tagen vorgesehen.
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll eine
Betreuungslücke geschlossen werden, die für viele Familien nach der Kindergartenzeit entsteht,
sobald die Kinder eingeschult werden.
Situation in Haiterbach zur Schulzeit
An der Burgschule Haiterbach ist von Mo bis Do eine Betreuung (Betreuung plus
Schulunterricht) von 7 bis 16 Uhr (9 Stunden) möglich; freitags bis 15 Uhr (8 Stunden). Damit
sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
An der Außenstelle der Burgschule in Oberschwandorf ist von Mo bis Fr eine Betreuung
(Betreuung plus Schulunterricht) von 7.30 bis 14 Uhr (6,5 Stunden) möglich. Damit sind die
gesetzlichen Voraussetzungen dort nicht erfüllt. Sollten Kinder aus Oberschwandorf eine 8-
Stunden-Betreuung nach dem Rechtanspruch benötigen, werden sie an die Burgschule
Haiterbach verwiesen.
Situation in Haiterbach in den Ferien / Kooperation mit der Stadt Nagold
In Haiterbach wird in den Räumen der Betreuung am Standort Burgschule bisher in den
Faschingsferien (1 Woche), Osterferien (1,5 bis 2 Wochen), teilweise in den Sommerferien
(2,5 Wochen), Herbstferien (1 Woche) eine Ferienbetreuung (8 bis 14 Uhr, 6 Stunden)
angeboten.
Die aktuellen Schließzeiten (= Wochen ohne Betreuung) umfassen 8 bis 8,5 Wochen (2
Wochen Pfingstferien; 4 Wochen Sommerferien; 2 bis 2,5 Wochen Weihnachtsferien).
In den Pfingstferien bietet die Liebenzeller Gemeinschaft in Haiterbach mit dem
Waldmeistercamp in der zweiten Woche traditionell eine Betreuungsmöglichkeit an. Dieses
Zeltlager kommt allerdings nicht für jedes Kind/jede Familie in Frage. Somit kann dieses
Angebot nicht zur Rechtsanspruchsabdeckung herangezogen werden.
Damit werden die künftig vorgesehenen Schließwochen von nur 4 Wochen überschritten.
Auch wird in den abgedeckten Ferien die vorgesehenen Betreuungszeit von 8 Stunden um 2
Stunden unterschritten. Aus Sicht der Verwaltung kann damit zunächst gestartet werden. Eine
Ausweitung auf 8 Stunden wäre mit höheren Personalkosten verbunden, da durch
arbeitsrechtliche Pause nach 6 Stunden Arbeitszeit ein Zwei-Schichtbetrieb eingesetzt werden
müsste. Dies wird auch in anderen Kommunen so gehandhabt. Sollte sich ein hoher anderer
Bedarf rausstellen, kann hier in den nächsten Jahren nachjustiert werden.
Die Stadt Haiterbach, Hauptamt, ist der Einladung des Landratsamts Calw hinsichtlich eines
Austausches und möglicher Kooperationen unter den Kommunen im Landkreis zur Umsetzung
des GaFög, insbesondere in Ferienzeiten, gefolgt. Eine Kooperation mit der Stadt Nagold bei
der Ferienbetreuung bietet sich an und ist aus Kostengründen einem Ausbau in Haiterbach
vorzuziehen. Zwischen den beiden Städten wurde daher unbürokratisch vereinbart, hier im
Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft zusammenzuarbeiten.
In der Praxis bedeutet dies, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 Kinder aus Haiterbach, in den
Zeiten, in denen in Haiterbach keine kommunale Ferienbetreuung angeboten wird (zwei
Wochen an Pfingsten und zwei zusätzliche Wochen im Sommer), die Ferienbetreuung in
Nagold besuchen können. Auch wenn in Haiterbach mangels Teilnehmerzahl (mindestens 5
Kinder) kein Angebot durchgeführt werden kann, können die Kinder nach Nagold verwiesen
werden. Nagold ist etwa acht Kilometer von Haiterbach entfernt und liegt damit unter der
maximal zumutbaren Entfernung von 30 Kilometern.
Als Schließzeiten ganz ohne Betreuung werden in Haiterbach künftig die Weihnachtsferien und
zwei Wochen der Sommerferien sowie eventuelle unterrichtsfreie Brückentage festgehalten.
Wer sich für den Besuch der Betreuung in Nagold entscheidet, kann dies auf der städtischen
Anmeldung zur Ferienbetreuung (jeweils zu Beginn des Kalenderjahres) entsprechend
vermerken. Die Weiterleitung erfolgt zentral übers Hauptamt. Für den Besuch Haiterbacher
Kinder bei der Ferienbetreuung in Nagold gelten die dortigen Bedingungen (Gebühren, nur
wochenweise Buchung etc.). Für die Beförderung sind die Eltern zuständig.
Im Gegenzug wird auch Kindern aus Nagold die Teilnahme an der Haiterbacher
Ferienbetreuung ermöglicht. Zwischen den beiden Städten werden auswärtige Teilnahmen an
der Ferienbetreuung mittels einer Prokopfpauschale abgerechnet (Kosten abzgl. staatlichem
Zuschuss und Elternbeitrag).
Es ist davon auszugehen, dass sich die Inanspruchnahme des Angebots in der jeweiligen
Nachbargemeinde sich künftig auf sehr wenige Fälle beschränkt. Weiter wächst der
Rechtsanspruch in den nächsten Jahren nur jahrgangsweise an. Derzeit liegt die Teilnahme an
der Ferienbetreuung bei 13 bis 25 Kindern/Woche (demgegenüber stehen derzeit 240
Haiterbacher Grundschulkinder).
Beschlussvorschlag:
Gemeinderatssitzung am 20.05.2026 - nichtöffentliche Kenntnisnahme des
Verwaltungsvorschlags
Beschlussvorschlag für Gemeinderatssitzung am 17.06.26:
Der Gemeinderat beschließt die neue Schulbetreuungssatzung mit Anpassung der Gebühren
für die Betreuung zum Beginn des neuen Schuljahrs 2026/2027.
Die Informationen zur Umsetzung des GaFäG nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.
Anlagen:
Schulbetreuungssatzung – GR Beschluss 28.05.2025
Schulbetreuungssatzung neu – Stand 07.05.2026 - gültig ab 01.09.2026
Text aus PDF extrahiert