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Bauleitplanung: Aufhebung der 28. Änderung der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gröbenzell; Standorte für Mobilfunkanlagen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gröbenzell |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Gröbenzell Beschlussvorlage
2026-2032/0048
Amt Aktenzeichen
(III/3) Umwelt/Ortsentwicklung
Beratung Behandlung Zuständigkeit
Gemeinderat 25.06.2026 öffentlich Entscheidung
Betreff
Bauleitplanung: Aufhebung der 28. Änderung der Änderung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Gröbenzell;
Beratungsfolge:
PLUSA 16.10.2003 GR 21.10.2004 PLUSA 16.11.2006 PLUSA 19.07.2007
PLUSA 27.09.2007 GR 13.12.2007 GR 24.07.2008
Sachverhalt:
Am 21.10.2004 wurde vom Gemeinderat beschlossen, den rechtsverbindlichen Flächen-
nutzungsplan zu ändern. In diesem Änderungsverfahren waren die von der Gemeinde
beschlossenen (Alternativ-)Standorte für Mobilfunkanlagen aufzunehmen.
Der Gemeinderat hatte bereits beschlossen, dass in allen Bebauungsplänen, die Wohngebiete
(WR oder WA) in ihrem Geltungsbereich haben, Vorgaben aufgenommen werden, die die
Errichtung von Mobilfunkanlagen ausschließen (siehe Beschluss vom 13.12.2007).
Es blieb allerdings auch beim Vorliegen eines Standortkonzepts eine rechtlich offene Frage, ob
eine Gemeinde in ihren Baugebieten weitgehend flächendeckend Mobilfunkanlagen für
unzulässig erklären kann. Der gemeindliche Anwalt (im Rechtsstreit Mobilfunkanlage
Bahnhof/Birkenstraße) riet der Gemeinde daher dringend, ein Standortgutachten in Auftrag zu
geben.
Seit dem Jahr 2008 wurde das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr
weitergeführt, sodass das Verfahren faktisch zum Stillstand gekommen ist.
Vorschlag zum Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Gröbenzell beschließt die Aufhebung des Beschlusses des
Gemeinderats vom 21.10.2004 zur Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes
betreffend (Alternativ-)Standorte für Mobilfunkanlagen.
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