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Bauleitplanung: Aufhebung der 28. Änderung der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gröbenzell; Standorte für Mobilfunkanlagen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGröbenzell
Datum2026-06-25
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Gemeinde Gröbenzell Beschlussvorlage 2026-2032/0048 Amt Aktenzeichen (III/3) Umwelt/Ortsentwicklung Beratung Behandlung Zuständigkeit Gemeinderat 25.06.2026 öffentlich Entscheidung Betreff Bauleitplanung: Aufhebung der 28. Änderung der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gröbenzell; Beratungsfolge: PLUSA 16.10.2003 GR 21.10.2004 PLUSA 16.11.2006 PLUSA 19.07.2007 PLUSA 27.09.2007 GR 13.12.2007 GR 24.07.2008 Sachverhalt: Am 21.10.2004 wurde vom Gemeinderat beschlossen, den rechtsverbindlichen Flächen- nutzungsplan zu ändern. In diesem Änderungsverfahren waren die von der Gemeinde beschlossenen (Alternativ-)Standorte für Mobilfunkanlagen aufzunehmen. Der Gemeinderat hatte bereits beschlossen, dass in allen Bebauungsplänen, die Wohngebiete (WR oder WA) in ihrem Geltungsbereich haben, Vorgaben aufgenommen werden, die die Errichtung von Mobilfunkanlagen ausschließen (siehe Beschluss vom 13.12.2007). Es blieb allerdings auch beim Vorliegen eines Standortkonzepts eine rechtlich offene Frage, ob eine Gemeinde in ihren Baugebieten weitgehend flächendeckend Mobilfunkanlagen für unzulässig erklären kann. Der gemeindliche Anwalt (im Rechtsstreit Mobilfunkanlage Bahnhof/Birkenstraße) riet der Gemeinde daher dringend, ein Standortgutachten in Auftrag zu geben. Seit dem Jahr 2008 wurde das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr weitergeführt, sodass das Verfahren faktisch zum Stillstand gekommen ist. Vorschlag zum Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Gröbenzell beschließt die Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderats vom 21.10.2004 zur Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes betreffend (Alternativ-)Standorte für Mobilfunkanlagen. Seite 1 von 1

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