Startseite › Gröbenzell › Antrag

Bauleitplanung: Aufhebung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gröbenzell; Interkommunaler sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft des Landkreises Fürstenfeldbruck

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGröbenzell
Datum2026-06-25
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinde Gröbenzell Beschlussvorlage 2026-2032/0047 Amt Aktenzeichen (III/3) Umwelt/Ortsentwicklung Beratung Behandlung Zuständigkeit Gemeinderat 25.06.2026 öffentlich Entscheidung Betreff Bauleitplanung: Aufhebung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gröbenzell; Interkommunaler sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft des Landkreises Fürstenfeldbruck Beratungsfolge: GR 07.06.2011 GR 16.05.2013 GR 18.07.2013 GR 19.01.2017 Sachverhalt: Der Landkreis Fürstenfeldbruck hat sich das energiepolitische Ziel gesetzt, eine vollständige Versorgung durch erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Vor diesem Hintergrund haben die Städte und Gemeinden sowie der Landkreis ein Klimaschutzkonzept beauftragt, welches seit 31.12.2012 als Abschlussbericht vorliegt. Inhalt des Konzepts ist u. a. eine Grobuntersuchung zur Windkraftnutzung im Landkreis. Die Gemeinden und Städte des Landkreises Fürstenfeldbruck (mit Ausnahme er Gemeinde Althegnenberg und Moorenweis) haben sich für ein gemeinsames Verfahren bei der Erstellung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans mit Konzentrationzonen für Windkraftanlagen entschieden und den Landkreis beauftragt, das Projekt zu koordinieren. Ziel dieser Planung war es, insbesondere die Windkraft als erneuerbare Energie im Landkreis zu fördern, gleichzeitig aber eine damit ggf. verbundene Beeinträchtigung für Mensch und Umwelt durch solche Anlagen auszuschließen bzw. möglichst gering zu halten. In der Kreisverbandsversammlung am 04.04.2017 hat das Landratsamt Fürstenfeldbruck über den Sachstand informiert. Nach dem damaligen Wissensstand war eine Förderung der Maßnahme durch die Oberste Baubehörde nicht mehr möglich. Deshalb war sich die Mehrheit der Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einig, dass der sachliche Teil- Flächennutzungsplan Windkraft nicht weitergeführt werden soll. Da eine gemeinsame Planung aller beteiligter Kommunen, gemäß der Abfrage des Landratsamtes, nicht mehr gewünscht war, wurde die Planung eingestellt und abgewickelt. Weitere Vorgehensweise: Gem. Schreiben vom Landratsamt vom 18.10.2017 wurde in der Versammlung des Kreisverbandes Fürstenfeldbruck im Bayerischen Gemeindetag am 04.04.20127 entschieden, die landkreisweite Planung abzuschließen. Daher wurde aus Gründen der Rechtssicherheit die Aufhebung des damals gefassten Aufstellungsbeschlusses empfohlen. Vorschlag zum Beschluss: Seite 1 von 2 Gemeinde Gröbenzell Beschlussvorlage 2026-2032/0047 Der Gemeinderat der Gemeinde Gröbenzell beschließt die Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderates vom 07.06.2011 zur Aufstellung eines gemeinsamen sachlichen Teil- Flächennutzungsplanes sowie die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 18.07.2013 betreffend Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Gröbenzell. Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert