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Bauleitplanung: Aufhebung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gröbenzell; Interkommunaler sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft des Landkreises Fürstenfeldbruck
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gröbenzell |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Gröbenzell Beschlussvorlage
2026-2032/0047
Amt Aktenzeichen
(III/3) Umwelt/Ortsentwicklung
Beratung Behandlung Zuständigkeit
Gemeinderat 25.06.2026 öffentlich Entscheidung
Betreff
Bauleitplanung: Aufhebung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Gröbenzell; Interkommunaler sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft des
Landkreises Fürstenfeldbruck
Beratungsfolge:
GR 07.06.2011 GR 16.05.2013 GR 18.07.2013 GR 19.01.2017
Sachverhalt:
Der Landkreis Fürstenfeldbruck hat sich das energiepolitische Ziel gesetzt, eine vollständige
Versorgung durch erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Vor diesem
Hintergrund haben die Städte und Gemeinden sowie der Landkreis ein Klimaschutzkonzept
beauftragt, welches seit 31.12.2012 als Abschlussbericht vorliegt. Inhalt des Konzepts ist u. a.
eine Grobuntersuchung zur Windkraftnutzung im Landkreis.
Die Gemeinden und Städte des Landkreises Fürstenfeldbruck (mit Ausnahme er Gemeinde
Althegnenberg und Moorenweis) haben sich für ein gemeinsames Verfahren bei der Erstellung
des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans mit Konzentrationzonen für Windkraftanlagen
entschieden und den Landkreis beauftragt, das Projekt zu koordinieren.
Ziel dieser Planung war es, insbesondere die Windkraft als erneuerbare Energie im Landkreis
zu fördern, gleichzeitig aber eine damit ggf. verbundene Beeinträchtigung für Mensch und
Umwelt durch solche Anlagen auszuschließen bzw. möglichst gering zu halten.
In der Kreisverbandsversammlung am 04.04.2017 hat das Landratsamt Fürstenfeldbruck über
den Sachstand informiert. Nach dem damaligen Wissensstand war eine Förderung der
Maßnahme durch die Oberste Baubehörde nicht mehr möglich. Deshalb war sich die Mehrheit
der Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einig, dass der sachliche Teil-
Flächennutzungsplan Windkraft nicht weitergeführt werden soll. Da eine gemeinsame Planung
aller beteiligter Kommunen, gemäß der Abfrage des Landratsamtes, nicht mehr gewünscht war,
wurde die Planung eingestellt und abgewickelt.
Weitere Vorgehensweise:
Gem. Schreiben vom Landratsamt vom 18.10.2017 wurde in der Versammlung des
Kreisverbandes Fürstenfeldbruck im Bayerischen Gemeindetag am 04.04.20127 entschieden,
die landkreisweite Planung abzuschließen. Daher wurde aus Gründen der Rechtssicherheit die
Aufhebung des damals gefassten Aufstellungsbeschlusses empfohlen.
Vorschlag zum Beschluss:
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Gemeinde Gröbenzell Beschlussvorlage 2026-2032/0047
Der Gemeinderat der Gemeinde Gröbenzell beschließt die Aufhebung des Beschlusses des
Gemeinderates vom 07.06.2011 zur Aufstellung eines gemeinsamen sachlichen Teil-
Flächennutzungsplanes sowie die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 18.07.2013
betreffend Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Gröbenzell.
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