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Bebauungsplan Nr. 38 „Sondergebiet ZEKO Karlshöfenerberg“, 1. Änderung“, Ortschaft Karlshöfen; Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gnarrenburg |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Gnarrenburg
Der Bürgermeister
Sitzungsvorlage
Drucksachen-Nr.: 2026/378
Datum: 16.06.2026
Fachbereich: Fachbereich 5
Beratungsfolge: 01.07.2026 (Ö) Bauleitplanungs-, Klima- und Umweltausschuss
07.07.2026 (N) Verwaltungsausschuss
Bebauungsplan Nr. 38 „Sondergebiet ZEKO Karlshöfenerberg„, 1. Änderung“, Ortschaft
Karlshöfen; Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Sachverhalt: Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat die im Ursprungsplan festgesetzte
Nutzung als Sondergebiet ZEKO (Zentrale Kompostierungsanlage) in der Ortschaft Karlshöfen
vor einigen Jahren aufgegeben. Die Gemeinde ist mittlerweile Eigentümerin des
Geltungsbereiches der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplans. Eine Teilfläche wird
weiterhin als Sammelstelle für Grünabfälle vorgehalten und genutzt. Planungsziel ist die
Umwandlung des Sondergebietes in ein „normales“ Gewerbegebiet unter Beibehaltung der
Teilnutzung als Sammelstelle für Grünabfälle durch die Gemeinde.
Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt
werden, sodass von einer frühzeitigen Beteiligung sowie von einer Umweltprüfung abgesehen
wird.
Dieser Verfahrensschritt erfolgte bisher:
05.03.2024 Aufstellungsbeschluss (Verwaltungsausschuss)
Im nächsten Schritt ist ein Beschluss für eine Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange notwendig.
Für die im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen sind keine Änderungen
vorgesehen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans soll deshalb gemäß
Lageplan angepasst werden.
Beschlussvorschlag: Nach Beratung beschließt der Verwaltungsausschuss (bzw. empfiehlt
der Fachausschuss für Bauleitplanung, Klimaschutz und Umwelt):
a) Die Änderung des Geltungsbereiches für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38
„Sondergebiet ZEKO Karlshöfenerberg“ wird beschlossen.
b) Dem vorgestellten Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38
„Sondergebiet ZEKO Karlshöfenerberg“ wird zugestimmt.
c) Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2)
BauGB wird beschlossen.
Anlage/n:
01 Lageplan zur Änderung des Geltungsbereiches
02 Planzeichnung
03 Begründung
04 Schalltechnische Untersuchung
Text aus PDF extrahiert