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Bebauungsplan Nr. 62 „Ortsmitte Karlshöfen (ehem. SO Ortsmitte Karlshöfen)“, 1. Änderung; Beschlussfassung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Angenommen7 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gnarrenburg |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Gnarrenburg
Der Bürgermeister
Sitzungsvorlage
Drucksachen-Nr.: 2026/377
Datum: 16.06.2026
Fachbereich: Fachbereich 5
Beratungsfolge: 01.07.2026 (Ö) Bauleitplanungs-, Klima- und Umweltausschuss
07.07.2026 (N) Verwaltungsausschuss
Bebauungsplan Nr. 62 „Ortsmitte Karlshöfen (ehem. SO Ortsmitte Karlshöfen)„, 1.
Änderung; Beschlussfassung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
(Auslegung) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Sachverhalt: Ein ortsansässiger Investor plant eine geordnete städtebauliche Entwicklung für
ein innerörtliche Areal in der Ortschaft Karlshöfen. Im Zuge einer Umnutzung der ehemaligen
Diskothek und Abriss eines Schießstandes soll die Schaffung neuer Wohngrundstücke einen
Beitrag zur Deckung des bestehenden Wohnraumbedarfs leisten und den Ort gleichzeitig in
seiner Funktion als Wohnstandort stärken. Zugleich sollen kleinere gewerbliche Nutzungen
ermöglicht werden.
Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt
werden, sodass von einer frühzeitigen Beteiligung sowie von einer Umweltprüfung abgesehen
wurde.
Diese Verfahrensschritte erfolgten bisher:
02.09.2025 Aufstellungsbeschluss (Verwaltungsausschuss)
09.12.2025 Beschluss zur Zustimmung zum Entwurf und zur öffentlichen Auslegung für die
Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange (Verwaltungsausschuss)
10.12.2025 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
12.12.2025-
20.01.2026 Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange
26.02.2026/
05.03.2026 Empfehlung Satzungsbeschluss durch Fach- bzw. Verwaltungsausschuss
Im Nachgang zu den v. g. Empfehlungsbeschlüssen hat die Untere Nachturschutzbehörde des
Landkreises Rotenburg (Wümme) die vom Investor zur Verfügung gestellte Fläche für eine
externe Kompensationsmaßnahme für ungeeignet erachtet. Der für Juni 2026 vorgesehene
Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat konnte deshalb nicht erfolgen. Die
Kompensationsmaßnahme soll nunmehr auf einer anderen - wiederum vom Investor zur
Verfügung gestellten - externen Fläche erfolgen. Da die Änderung die Grundzüge der Planung
berührt, ist im nächsten Schritt zwingend ein erneutes öffentliches Beteiligungsverfahren
durchzuführen.
Beigefügt sind die überarbeiteten Entwurfsunterlagen. Relevante Änderungen sind rot markiert.
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Beschlussvorschlag: Nach Beratung der nochmals überarbeiteten Entwurfsunterlagen
beschließt der Verwaltungsausschuss (bzw. empfiehlt der Fachausschuss für Bauleitplanung,
Klimaschutz und Umwelt):
a) Den überarbeiteten Beschlussempfehlungen (Abwägungsergebnissen) zu den
eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt.
b) Dem nochmals überarbeiteten Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
62 „Ortsmitte Karlshöfen (ehem. SO Ortsmitte Karlshöfen)“ wird zugestimmt.
c) Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) i. V.
m. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB i. V. m. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Anlage/n:
01 Planzeichnung
02 Begründung
03 Abwägung
Anlage 1 Externe Kompensationsmaßnahmen
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