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Bebauungsplan Nr. 9 „Campingplatz“ in der Ortschaft Gnarrenburg, 3. Änderung; Beschlussfassung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Angenommen7 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeGnarrenburg
Datum2026-07-01
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Gemeinde Gnarrenburg Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr.: 2026/376 Datum: 16.06.2026 Fachbereich: Fachbereich 5 Beratungsfolge: 01.07.2026 (Ö) Bauleitplanungs-, Klima- und Umweltausschuss 07.07.2026 (N) Verwaltungsausschuss Bebauungsplan Nr. 9 „Campingplatz„ in der Ortschaft Gnarrenburg, 3. Änderung; Beschlussfassung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Sachverhalt: Geplant war, die maximale Grundfläche für Wochenendhäuser von 40 m² auf 60 m² zu erhöhen, um den geänderten Ansprüchen an eine zeitgemäße Erholung Rechnung zu tragen. Für Teilflächen war die Änderung der bisherigen Nutzung („Sondergebiet“) in ein „Mischgebiet“ vorgesehen. Im Zuge des öffentlichen Beteiligungsverfahrens hat der Landkreis Rotenburg (Wümme) die geplante Festsetzung als „Mischgebiet“ kritisiert, da die betroffenen Grundstücke sowie auch die Art der weiteren Bebauung entlang der Hermann-Lamprecht-Straße einem allgemeinen Wohngebiet zuzuordnen sei. Der überarbeitete Entwurf weist die v. g. Teilflächen deshalb nunmehr als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ aus. Außerdem wurde das Maß der baulichen Nutzung in den Teilbereichen „SO2“ und „SO3“ angepasst. Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden, sodass von einer frühzeitigen Beteiligung sowie von einer Umweltprüfung abgesehen wurde. Diese Verfahrensschritte erfolgten bisher: 09.12.2025 Aufstellungsbeschluss (Verwaltungsausschuss) 05.03.2026 Beschluss zur Zustimmung zum Entwurf und zur Auslegung für die Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verwaltungsausschuss) 16.03.2026 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 18.03.2026- 19.04.2026 Auslegung für die Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Die im Rahmen des v. g. öffentlichen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind mit deren Abwägung als Anlage beigefügt, ebenso die Planzeichnung und die Begründung in überarbeiteter Fassung. Da die geplante Änderung die Grundzüge der Planung berührt, ist im nächsten Schritt zwingend ein erneutes öffentliches Beteiligungsverfahren durchzuführen. Beschlussvorschlag: Nach Beratung beschließt der Verwaltungsausschuss (bzw. empfiehlt der Fachausschuss für Bauleitplanung, Klimaschutz und Umwelt): a) Den Beschlussempfehlungen (Abwägungsergebnissen) zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. b) Dem vorgestellten, überarbeiteten Entwurf für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Campingplatz“ wird zugestimmt. c) Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB i. V. m. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Anlage/n: 01 Planzeichnung 02 Begründung 03 Abwägung Stellungnahmen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 2026/376 Seite 2 von 2

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