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Bebauungsplan Nr. 9 „Campingplatz“ in der Ortschaft Gnarrenburg, 3. Änderung; Beschlussfassung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Angenommen7 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gnarrenburg |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Gnarrenburg
Der Bürgermeister
Sitzungsvorlage
Drucksachen-Nr.: 2026/376
Datum: 16.06.2026
Fachbereich: Fachbereich 5
Beratungsfolge: 01.07.2026 (Ö) Bauleitplanungs-, Klima- und Umweltausschuss
07.07.2026 (N) Verwaltungsausschuss
Bebauungsplan Nr. 9 „Campingplatz„ in der Ortschaft Gnarrenburg, 3. Änderung;
Beschlussfassung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Sachverhalt: Geplant war, die maximale Grundfläche für Wochenendhäuser von 40 m² auf
60 m² zu erhöhen, um den geänderten Ansprüchen an eine zeitgemäße Erholung Rechnung
zu tragen. Für Teilflächen war die Änderung der bisherigen Nutzung („Sondergebiet“) in ein
„Mischgebiet“ vorgesehen.
Im Zuge des öffentlichen Beteiligungsverfahrens hat der Landkreis Rotenburg (Wümme) die
geplante Festsetzung als „Mischgebiet“ kritisiert, da die betroffenen Grundstücke sowie auch
die Art der weiteren Bebauung entlang der Hermann-Lamprecht-Straße einem allgemeinen
Wohngebiet zuzuordnen sei. Der überarbeitete Entwurf weist die v. g. Teilflächen deshalb
nunmehr als „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ aus. Außerdem wurde das Maß der baulichen
Nutzung in den Teilbereichen „SO2“ und „SO3“ angepasst.
Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt
werden, sodass von einer frühzeitigen Beteiligung sowie von einer Umweltprüfung abgesehen
wurde.
Diese Verfahrensschritte erfolgten bisher:
09.12.2025 Aufstellungsbeschluss (Verwaltungsausschuss)
05.03.2026 Beschluss zur Zustimmung zum Entwurf und zur Auslegung für die Öffentlichkeit
sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
(Verwaltungsausschuss)
16.03.2026 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
18.03.2026-
19.04.2026 Auslegung für die Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die im Rahmen des v. g. öffentlichen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen
sind mit deren Abwägung als Anlage beigefügt, ebenso die Planzeichnung und die
Begründung in überarbeiteter Fassung.
Da die geplante Änderung die Grundzüge der Planung berührt, ist im nächsten Schritt
zwingend ein erneutes öffentliches Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Beschlussvorschlag: Nach Beratung beschließt der Verwaltungsausschuss (bzw. empfiehlt
der Fachausschuss für Bauleitplanung, Klimaschutz und Umwelt):
a) Den Beschlussempfehlungen (Abwägungsergebnissen) zu den eingegangenen
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird in der vorliegenden Fassung
zugestimmt.
b) Dem vorgestellten, überarbeiteten Entwurf für die 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 9 „Campingplatz“ wird zugestimmt.
c) Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) i. V.
m. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB i. V. m. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Anlage/n:
01 Planzeichnung
02 Begründung
03 Abwägung Stellungnahmen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange
2026/376 Seite 2 von 2
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