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Bebauungsplan Nr. 5IV „Hindenburgstraße - Wilhelmshöhe“ in der Ortschaft Gnarrenburg, 2. Änderung; Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans
Angenommen23 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gnarrenburg |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Gnarrenburg
Der Bürgermeister
Sitzungsvorlage
Drucksachen-Nr.: 2026/362
Datum: 20.05.2026
Fachbereich: Fachbereich 5
Beratungsfolge: 28.05.2026 (Ö) Bauleitplanungs-, Klima- und Umweltausschuss
09.06.2026 (N) Verwaltungsausschuss
11.06.2026 (Ö) Gemeinderat
Bebauungsplan Nr. 5IV „Hindenburgstraße - Wilhelmshöhe„ in der Ortschaft
Gnarrenburg, 2. Änderung; Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans
Sachverhalt: Mehrere Grundeigentümer der westlich der Hindenburgstraße - Teilbereich
Rosenstraße bis Mühlenkamp - liegenden Grundstücke planen die Errichtung von
Mehrfamilienhäusern als Ersatzneubau für die vorhandene Wohnbebauung. Der 1989
beschlossene Bebauungsplan Nr. 5IV „Hindenburgstraße – Wilhelmshöhe“ sieht überwiegend
rückwärtig auf den ersten 20m eine zweigeschossige, dahinter auf weiteren 20m lediglich eine
eingeschossige Bauweise vor. Mit der 2. Änderung soll eine einheitliche, zweigeschossige
Bauweise zugelassen werden. Die bisher geltende Geschossflächenzahl soll ersatzlos
entfallen. Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
aufgestellt werden, sodass von einer frühzeitigen Beteiligung sowie von einer Umweltprüfung
abgesehen wird.
Diese Verfahrensschritte erfolgten bisher:
05.06.2025 Aufstellungsbeschluss (Verwaltungsausschuss)
07.08.2025 1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses (Verwaltungsausschuss)
05.03.2026 Beschluss zur Zustimmung zum Entwurf und zur Auslegung für die Öffentlichkeit
sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
(Verwaltungsausschuss)
23.03.2026-
23.04.2026 Auslegung für die Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die im Rahmen des v. g. Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind mit
deren Abwägung als Anlage beigefügt, ebenso die Satzung und Begründung in unveränderter
Fassung.
Im nächsten Schritt soll ein Satzungsbeschluss erfolgen.
Beschlussvorschlag: Nach Beratung beschließt der Gemeinderat (bzw. empfiehlt der
Fachausschuss für Bauleitplanung, Klimaschutz und Umwelt / der Verwaltungsausschuss):
a) Den Beschlussempfehlungen (Abwägungsergebnissen) zu den eingegangenen
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird in der vorliegenden Fassung
zugestimmt.
b) Die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5IV „Hindenburgstraße-Wilhelmshöhe“ als
Satzung sowie die dazugehörige Begründung wird beschlossen.
Anlage/n:
01. Satzung und Begründung zur Änderung (Textbebauungsplan)
02. Abwägung Stellungnahmen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange
Text aus PDF extrahiert