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Bebauungsplan Nr. 5 „Hindenburgstraße“ in der Ortschaft Gnarrenburg, Teilaufhebung; Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplans
Angenommen22 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gnarrenburg |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Gnarrenburg
Der Bürgermeister
Sitzungsvorlage
Drucksachen-Nr.: 2026/361
Datum: 20.05.2026
Fachbereich: Fachbereich 5
Beratungsfolge: 28.05.2026 (Ö) Bauleitplanungs-, Klima- und Umweltausschuss
09.06.2026 (N) Verwaltungsausschuss
11.06.2026 (Ö) Gemeinderat
Bebauungsplan Nr. 5 „Hindenburgstraße„ in der Ortschaft Gnarrenburg, Teilaufhebung;
Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplans
Sachverhalt: Ein landwirtschaftlicher Mischbetrieb im Vollerwerb in der Hindenburgstraße
beantragt eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes, um geplante Baumaßnahmen im Zuge
einer Betriebsumstellung als dann privilegierte Vorhaben im Außenbereich realisieren zu
können. Derzeit weist der Bebauungsplan im Planungsbereich nahezu flächendeckend „nicht
überbaubare Grundstücksflächen“ aus. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 spricht den
Teilbereich dagegen ausdrücklich als „ortsnahe landwirtschaftliche Nutzflächen“ an. Die
offensichtliche Diskrepanz zwischen Planungswillen der Gemeinde und derzeit
anzuwendendem Planungsrecht soll mit der geplanten Teilaufhebung des Bebauungsplans
behoben werden, um die Nutzung einer ca. 4,4 Hektar großen Fläche im Sinne des
„klassischen Außenbereichs“ zu ermöglichen. Die Teilaufhebung des Bebauungsplans soll im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen, sodass von einer frühzeitigen Beteiligung
sowie von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Diese Verfahrensschritte erfolgten bisher:
07.08.2025 Aufstellungsbeschluss (Verwaltungsausschuss)
05.03.2026 Beschluss zur Zustimmung zum Entwurf und zur Auslegung für die Öffentlichkeit
sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
(Verwaltungsausschuss)
23.03.2026-
23.04.2026 Auslegung für die Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die im Rahmen des v. g. Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind mit
deren Abwägung als Anlage beigefügt, ebenso die Satzung und Begründung in unveränderter
Fassung.
Im nächsten Schritt soll ein Satzungsbeschluss erfolgen.
Beschlussvorschlag: Nach Beratung beschließt der Gemeinderat (bzw. empfiehlt der
Fachausschuss für Bauleitplanung, Klimaschutz und Umwelt / der Verwaltungsausschuss):
a) Den Beschlussempfehlungen (Abwägungsergebnissen) zu den eingegangenen
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird in der vorliegenden Fassung
zugestimmt.
b) Die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 „Hindenburgstraße“ als Satzung sowie
die dazugehörige Begründung wird beschlossen.
Anlage/n:
01. Satzung und Begründung zur Teilhebung (Textbebauungsplan)
02. Abwägung Stellungnahmen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange
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