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Bebauungsplan Nr. 5 „Hindenburgstraße“ in der Ortschaft Gnarrenburg, Teilaufhebung; Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplans

Angenommen22 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeGnarrenburg
Datum2026-06-11
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Gemeinde Gnarrenburg Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr.: 2026/361 Datum: 20.05.2026 Fachbereich: Fachbereich 5 Beratungsfolge: 28.05.2026 (Ö) Bauleitplanungs-, Klima- und Umweltausschuss 09.06.2026 (N) Verwaltungsausschuss 11.06.2026 (Ö) Gemeinderat Bebauungsplan Nr. 5 „Hindenburgstraße„ in der Ortschaft Gnarrenburg, Teilaufhebung; Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Sachverhalt: Ein landwirtschaftlicher Mischbetrieb im Vollerwerb in der Hindenburgstraße beantragt eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes, um geplante Baumaßnahmen im Zuge einer Betriebsumstellung als dann privilegierte Vorhaben im Außenbereich realisieren zu können. Derzeit weist der Bebauungsplan im Planungsbereich nahezu flächendeckend „nicht überbaubare Grundstücksflächen“ aus. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 spricht den Teilbereich dagegen ausdrücklich als „ortsnahe landwirtschaftliche Nutzflächen“ an. Die offensichtliche Diskrepanz zwischen Planungswillen der Gemeinde und derzeit anzuwendendem Planungsrecht soll mit der geplanten Teilaufhebung des Bebauungsplans behoben werden, um die Nutzung einer ca. 4,4 Hektar großen Fläche im Sinne des „klassischen Außenbereichs“ zu ermöglichen. Die Teilaufhebung des Bebauungsplans soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen, sodass von einer frühzeitigen Beteiligung sowie von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Diese Verfahrensschritte erfolgten bisher: 07.08.2025 Aufstellungsbeschluss (Verwaltungsausschuss) 05.03.2026 Beschluss zur Zustimmung zum Entwurf und zur Auslegung für die Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verwaltungsausschuss) 23.03.2026- 23.04.2026 Auslegung für die Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Die im Rahmen des v. g. Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind mit deren Abwägung als Anlage beigefügt, ebenso die Satzung und Begründung in unveränderter Fassung. Im nächsten Schritt soll ein Satzungsbeschluss erfolgen. Beschlussvorschlag: Nach Beratung beschließt der Gemeinderat (bzw. empfiehlt der Fachausschuss für Bauleitplanung, Klimaschutz und Umwelt / der Verwaltungsausschuss): a) Den Beschlussempfehlungen (Abwägungsergebnissen) zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. b) Die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 „Hindenburgstraße“ als Satzung sowie die dazugehörige Begründung wird beschlossen. Anlage/n: 01. Satzung und Begründung zur Teilhebung (Textbebauungsplan) 02. Abwägung Stellungnahmen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 2026/361 Seite 2 von 2

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