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Neubau einer Kinderkrippe in Reinhausen
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| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gleichen |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Gleichen Vorlage Nr. 736/11
Gleichen, 15.06.2026
Der Bürgermeister
Az.: 65 12 41 12
pressefrei
Beschlussvorlage
Neubau einer Kinderkrippe in Reinhausen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss 07.07.2026 nicht öffentlich
Rat 07.07.2026 öffentlich
Kurz gefasste Darstellung des Sachverhaltes:
Die Gemeinde Gleichen plant den Neubau einer Krippe am westlichen Ortsausgang des
Ortsteils Reinhausen. Im Rahmen der hierzu stattgefundenen Planungsbesprechungen der
Lenkungsgruppe aus Verwaltung als Bauherr und KiTa-Träger sowie der Politik wurden
seitens des beauftragten Objektplanungsbüros eine detaillierte Raum- und
Gestaltungsplanung des künftigen Gebäudes entwickelt. Neben den rechtlichen Vorgaben
lag hier ein Hauptaugenmerk auf eine funktionale und ansprechende Umsetzung, in welche
praktische und pädagogische Erfahrungen eingeflossen sind. Das Gremium ist hierbei von
einer zweigruppigen Krippe mit der Option zur Einrichtung einer I-Gruppe ausgegangen. Die
Möglichkeit der Umnutzung einer Gruppe als KiTa ist hierbei ebenfalls bedacht worden, was
eine flexible Nutzung der Einrichtung ermöglicht. Geprüft wurde hier auch, ob das Gebäude
zweigeschossig errichtet werden kann, um eine Mehrfachnutzung zu erreichen. Dieses
wurde als nicht umsetzbar bewertet.
Die Lenkungsgruppe spricht sich für eine Erstellung des Gebäudes wie folgt aus:
Die Dachform wird so gewählt, dass sie sich an die in der Umgebung vorhandenen Gebäude
anpasst. Im Innenbereich sollen Gruppenmodule entstehen, welche aus Gruppenraum,
Schlafraum und Sanitärbereich bestehen. Weiterhin ist ein Bereich für Verwaltung und
Personal, sowie Förderraum vorgesehen.
Auf die beigefügten Anlagen als Bestandteile des Beschlusses wird verwiesen.
Da die geplanten Mittel für den Grunderwerb nebst Nebenkosten aufgrund einer bereits
erfolgten Entnahme als Gegendeckung doch nicht ausreichen, müssen 770.420 € als
erhebliche überplanmäßige Auszahlung im Produktkonto 365001.022103 Ankauf Grund und
Boden bei sozialen Einrichtungen - Krippe Diemarden/Reinhausen zusätzlich bereitgestellt
werden.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
1. Die Mittelbereitstellung für die veranschlagten Baukosten erfolgt in voller Höhe aus
dem Produktkonto 365001.096169 Krippe für Diemarden und Reinhausen
2. Die erforderlich erhebliche überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 770.420 € im
Produktkonto 365001.022103 Ankauf Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen -
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Krippe Diemarden/Reinhausen - wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Höhe
von 500.000 € im Produktkonto 211005.096158 – Neubau Grundschule Diemarden
sowie in Höhe von 270.420 € im Produktkonto 551002.096289 – Gartetalradweg
Diemarden - Göttingen.
Beschlussempfehlung:
1. Das vorliegende Angebot (Anlage 4) wird angenommen, die Leitungen des
Totalunternehmers werden entsprechend beauftragt.
2. Es kommt eine zweigruppige Einrichtung zur Ausführung entsprechend der
Empfehlungen der Lenkungsgruppe.
3. Der erheblichen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 770.420 € im
Produktkonto 365001.022103 Ankauf Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen -
Krippe Diemarden/Reinhausen - nach § 117 Abs. 1 NKomVG wird zugestimmt. Die
Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in Höhe von 500.000 € im Produktkonto
211005.096158 – Neubau Grundschule Diemarden sowie in Höhe von 270.420 € im
Produktkonto 551002.096289 – Gartetalradweg Diemarden - Göttingen.
Otter
Anlagenverzeichnis:
1. Lageplan
2. Grundriss
3. Visualisierung
4. Angebot (nicht-öffentlich)
5. Fachliche Stellungnahme zum Angebot (nicht-öffentlich)
6. Funktionale Leistungsbeschreibung (nicht-öffentlich; aufgrund des Umfangs nur in
Session hinterlegt)
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Text aus PDF extrahiert