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Neubau einer Kinderkrippe in Reinhausen

Ergebnis unbekannt12 Ja · 1 Nein · 3 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeGleichen
Datum2026-07-07
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Gemeinde Gleichen Vorlage Nr. 736/11 Gleichen, 15.06.2026 Der Bürgermeister Az.: 65 12 41 12 pressefrei Beschlussvorlage Neubau einer Kinderkrippe in Reinhausen Beratungsfolge: Verwaltungsausschuss 07.07.2026 nicht öffentlich Rat 07.07.2026 öffentlich Kurz gefasste Darstellung des Sachverhaltes: Die Gemeinde Gleichen plant den Neubau einer Krippe am westlichen Ortsausgang des Ortsteils Reinhausen. Im Rahmen der hierzu stattgefundenen Planungsbesprechungen der Lenkungsgruppe aus Verwaltung als Bauherr und KiTa-Träger sowie der Politik wurden seitens des beauftragten Objektplanungsbüros eine detaillierte Raum- und Gestaltungsplanung des künftigen Gebäudes entwickelt. Neben den rechtlichen Vorgaben lag hier ein Hauptaugenmerk auf eine funktionale und ansprechende Umsetzung, in welche praktische und pädagogische Erfahrungen eingeflossen sind. Das Gremium ist hierbei von einer zweigruppigen Krippe mit der Option zur Einrichtung einer I-Gruppe ausgegangen. Die Möglichkeit der Umnutzung einer Gruppe als KiTa ist hierbei ebenfalls bedacht worden, was eine flexible Nutzung der Einrichtung ermöglicht. Geprüft wurde hier auch, ob das Gebäude zweigeschossig errichtet werden kann, um eine Mehrfachnutzung zu erreichen. Dieses wurde als nicht umsetzbar bewertet. Die Lenkungsgruppe spricht sich für eine Erstellung des Gebäudes wie folgt aus: Die Dachform wird so gewählt, dass sie sich an die in der Umgebung vorhandenen Gebäude anpasst. Im Innenbereich sollen Gruppenmodule entstehen, welche aus Gruppenraum, Schlafraum und Sanitärbereich bestehen. Weiterhin ist ein Bereich für Verwaltung und Personal, sowie Förderraum vorgesehen. Auf die beigefügten Anlagen als Bestandteile des Beschlusses wird verwiesen. Da die geplanten Mittel für den Grunderwerb nebst Nebenkosten aufgrund einer bereits erfolgten Entnahme als Gegendeckung doch nicht ausreichen, müssen 770.420 € als erhebliche überplanmäßige Auszahlung im Produktkonto 365001.022103 Ankauf Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen - Krippe Diemarden/Reinhausen zusätzlich bereitgestellt werden. Finanzierung: Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: 1. Die Mittelbereitstellung für die veranschlagten Baukosten erfolgt in voller Höhe aus dem Produktkonto 365001.096169 Krippe für Diemarden und Reinhausen 2. Die erforderlich erhebliche überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 770.420 € im Produktkonto 365001.022103 Ankauf Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen - -1- Krippe Diemarden/Reinhausen - wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Höhe von 500.000 € im Produktkonto 211005.096158 – Neubau Grundschule Diemarden sowie in Höhe von 270.420 € im Produktkonto 551002.096289 – Gartetalradweg Diemarden - Göttingen. Beschlussempfehlung: 1. Das vorliegende Angebot (Anlage 4) wird angenommen, die Leitungen des Totalunternehmers werden entsprechend beauftragt. 2. Es kommt eine zweigruppige Einrichtung zur Ausführung entsprechend der Empfehlungen der Lenkungsgruppe. 3. Der erheblichen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 770.420 € im Produktkonto 365001.022103 Ankauf Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen - Krippe Diemarden/Reinhausen - nach § 117 Abs. 1 NKomVG wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in Höhe von 500.000 € im Produktkonto 211005.096158 – Neubau Grundschule Diemarden sowie in Höhe von 270.420 € im Produktkonto 551002.096289 – Gartetalradweg Diemarden - Göttingen. Otter Anlagenverzeichnis: 1. Lageplan 2. Grundriss 3. Visualisierung 4. Angebot (nicht-öffentlich) 5. Fachliche Stellungnahme zum Angebot (nicht-öffentlich) 6. Funktionale Leistungsbeschreibung (nicht-öffentlich; aufgrund des Umfangs nur in Session hinterlegt) -2-

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