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1. Änderungssatzung zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Genthin (Feuerwehrsatzung)

Angenommen24 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeGenthin
Datum2026-06-25
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Stadt Genthin Sitzungsperiode 2024 - 2029 Beschlussvorlage 2024-2029/SR-144 Status: öffentlich Bereich Hauptamt Erstellungsdatum: 10.06.2026 Bearbeiter HerrPeters Aktenzeichen Betreff: 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Genthin (Feuerwehrsatzung) Beratungsfolge Abstimmung : Sitzungsdatum Gremium Zuständigkeit Ja Nein Ent Bef 18.06.2026 Hauptausschuss Vorberatung 25.06.2026 Stadtrat der Stadt Genthin Entscheidung Ergebnis der Abstimmung: beschlossen abgelehnt Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Genthin beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Genthin (Feuerwehrsatzung). (René Peters) (Dagmar Turian) Fachbereichsleiter Bürgermeisterin 2024-2029/SR-144 Sachverhalt: Mit der Ergänzung im § 5 „Stadtjugendwart“ um den Absatz 3 soll die Funktion des „stellvertretenden Stadtjugendwartes“ geschaffen werden, um dem gestiegenen Aufwand im Bereich der Kinder- und Jugendfeuerwehren Rechnung zu tragen. Die Funktion dient der Unterstützung des Stadtjugendwartes in allen Belangen. Insbesondere bei der Planung und Organisation von Veranstaltungen auf Gemeindeebene, als auch interkommunal. Die Stärkung der Nachwuchsarbeit im Bereich der Kinder- und Jugendfeuerwehr ist ein wichtiger Baustein für eine zukunftsfähige Gemeindefeuerwehr. Ein attraktives Angebot für die Nachwuchskräfte von morgen erfordert eine umfangreiche Planung und Organisation als auch die Akquisition von Fördergeldern und Spenden, was durch 2 Ehrenamtliche noch effektiver abgesichert werden kann. Anlagen: 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Genthin (Feuerwehrsatzung) Feuerwehrsatzung_Stadt_Genthin_vom_24.02.2022 Finanzielle Auswirkungen:

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