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Jahresabschluss; - Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Gemmingen

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TypAntrag
GemeindeGemmingen
Datum2025-10-23
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Vorlage zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.10.2025 31.07.2025 Jahresabschluss; - Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Gemmingen Julia Echle Az: 913.69:2017 Vorlage 081/2025 Sachverhalt Die Gemeinde Gemmingen hat zum 1. Januar 2017 auf das neue kommunale Haushalts- recht umgestellt. Der nun vorliegende Jahresabschluss stellt somit den ersten Abschluss nach neuem Haushaltsrecht dar. Gemäß § 95b Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg, ist der Jahresab- schluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Haushaltsjahres vom Gemeinderat festzustel- len. Dies spiegelt wider wie weit die Verwaltung derzeit hinter den gesetzlichen Vorgaben handelt. Ursache hierfür ist zum einen der enorme Umstellungsaufwand welcher neben- her zur „normalen“ Arbeit hat geschultert werden müssen, zum anderen aber auch der erheblich erhöhte Aufwand in der täglichen Arbeit durch das neue System und zu Guter Letzt der häufige Mitarbeiterwechsel und die unbesetzten Stellen in den letzten Jahren. Der Vollständigkeit halber sei aber angemerkt, dass es beinahe allen Gemeinden so ergeht und die Kämmerei Gemmingen mit der fertigen, von der Gemeindeprüfungsastalt geprüf- ten und berichtigten Eröffnungsbilanz im Vergleich recht gut dasteht. Die neue stellvertretende Rechnungsamtsleiterin hat sich in den letzten Monaten zusam- men mit einem externen Büro dem ersten doppischen Jahresabschluss gewidmet und plant im Jahr 2025 noch den Jahresabschluss 2018 fertigzustellen. Das NKHR basiert für die Haushaltsplanung, die Bewirtschaftung und den Jahresabschluss auf einer in sich geschlossenen Drei-Komponenten-Rechnung: 1. Ergebnishaushalt /Ergebnisrechnung Ziel: Darstellung des gesamten Ressourcenverbrauchs Der Ergebnishaushalt bildet analog dem kameralen Verwaltungshaushalt sämtliche Vor- gänge der laufenden Verwaltungstätigkeit ab. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wert- zuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung doku- mentiert. Darunter fallen im Gegensatz zum bisherigen Verwaltungshaushalt nicht nur zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen wie z.B. Mieterträge oder Personalaufwen- dungen, sondern auch nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen wie z.B. Ab- schreibungen des Vermögens, Rückstellungen für Altersteilzeit und Auflösung von Son- derposten für erhaltene Investitionszuwendungen. Seite 1 von 5 2. Finanzhaushalt / Finanzrechnung Ziel: Darstellung des Geldverbrauchs (Cashflow-Rechnung) und der Liquidität einer Peri- ode Im Finanzhaushalt werden alle mit Geld hinterlegten Einzahlungen und Auszahlungen ge- plant und in der Finanzrechnung dokumentiert. Darunter fallen die Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit (Kredite und Tilgung) sowie die zahlungswirk- samen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes. Der Finanzhaushalt enthält somit nicht die zwar ergebniswirksamen aber nicht kassenwirksamen Abschreibungen und Rückstellungen. 3. Bilanz (Vermögensrechnung) Ziel: Darstellung des gesamten Vermögens und aller Schulden In der Bilanz werden zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres das Vermögen (Mittelver- wendung) auf der Aktivseite dem Eigenkapital (Mittelherkunft) auf der Passivseite gegen- übergestellt. Die Vermögensrechnung gibt, wie jede kaufmännische Bilanz, Auskunft dar- über, wie sich die Vermögenssituation zum Bilanzstichtag darstellt und wie sich das einge- setzte Kapital auf Eigen- und Fremdkapital verteilt. Diese Informationen sind vor allem im Zeitablauf von Interesse. Das Erstellen einer Planbilanz ist unüblich und stellt keinen Pflichtbestandteil der Haushaltsplanung im NHKR dar. Seite 2 von 5 Der Jahresabschluss besteht aus folgenden Bestandteilen: Der Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Gemmingen mit allen vorgeschriebenen Be- standteilen ist dieser Vorlage beigefügt. Seite 3 von 5 Vorschlag der Verwaltung 1. Der Gemeinderat stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Aus- zahlungen gemäß § 84 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu. 2. Feststellungsbeschluss Aufgrund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Ge- meinderat am 23. Oktober 2025 den Jahresabschluss 2017 mit folgenden Werten fest: Seite 4 von 5 Anlagen Gesamtwerk Teil 1 - Jahresabschluss 2017, S. 1-24 Gesamtwerk Teil 2 - Jahresabschluss 2017, S. 25-75 Gesamtwerk Teil 3 - Jahresabschluss 2017, S. 76-115 Gesamtwerk Teil 4 - Jahresabschluss 2017, S. 116-159 Gesamtwerk Teil 5 - Jahresabschluss 2017, S. 160-181 Gesamtwerk Teil 6 - Jahresabschluss 2017, S. 182-204 Gesamtwerk Teil 7 - Jahresabschluss 2017, S. 205-238 Gesamtwerk Teil 8 - Jahresabschluss 2017, S. 239-260 Gesamtwerk Teil 9 - Jahresabschluss 2017, S. 261-287 Gesamtwerk Teil 10 - Jahresabschluss 2017, S. 288-304 Gesamtwerk Teil 11 - Jahresabschluss 2017, S. 305-354 Gesamtwerk Teil 12 - Jahresabschluss 2017, S. 355-376 Seite 5 von 5

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