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Konzessionsvergabe Gas; - Vergabe der Gaskonzession ab dem 01. März 2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemmingen |
| Datum | 2025-10-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage zur
öffentlichen
Gemeinderatssitzung
am 23.10.2025
30.09.2025
Konzessionsvergabe Gas;
- Vergabe der Gaskonzession ab dem 01. März 2026 Julia Echle
Az: 813.21
Vorlage 092/2025
Sachverhalt
Der derzeit geltende Gas-Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Gemmingen und
der Netze-Gesellschaft Südwest mbH (vormals Erdgas Südwest GmbH) endet, nach einer
gesetzlich vorgeschriebenen Maximallaufzeit von 20 Jahren, am 28. Februar 2026.
Infolgedessen war die Gemeinde gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz dazu ver-
pflichtet, die Gaskonzession öffentlich im Bundesanzeiger auszuschreiben. Interessierte
Unternehmen hatten innerhalb einer Interessenbekundungsfrist von rund drei Monaten
die Möglichkeit, ihr Interesse zum weiteren Betrieb des Gasnetzes zu bekunden.
Der derzeitige Konzessionär, Netze-Gesellschaft Südwest mbH, hat als einziges Unter-
nehmen das Interesse zur Fortführung des Gasnetzbetriebes bekundet.
Die Verwaltung hat die Netze-Gesellschaft Südwest mbH schriftlich aufgefordert, der
Gemeinde ein umfassendes Angebot zur künftigen Versorgung des Gasnetzes zu unter-
breiten.
Als Angebot wurde uns der Musterkonzessionsvertrag Gas 3.0 vorgelegt. Dieser Muster-
konzessionsvertrag Gas 3.0 entspricht der aktuellen Fassung des Konzessionsvertrages,
welche im Jahr 2023 mit dem Städte- und Gemeindetag abgestimmt und vom Innenminis-
terium Baden-Württemberg als „in allen Einzelpunkten vorteilhaft für die Gemeinden“
bewertet wurde. Das vorgelegte verbindliche Angebot wurde ebenfalls von dem von der
Gemeinde beauftragten Büro ETL WRG Solutions GmbH, Herrn ter Vehn ausgewertet.
Die Auswertung ergab lediglich wenige Punkte, welche etwas genauer definiert werden
sollten, um dann in der Praxis Klarheit zu haben.
Da jedoch bei jeder noch so kleinen Änderung des Konzessionsvertrages von unserer
Rechtsaufsicht eine neues unabhängiges Gutachten mit erheblichen Kosten für die Ge-
meinde gefordert wird, hat die Verwaltung davon abgesehen die angeregten Punkte in
den neuen Konzessionsvertrag einzuarbeiten.
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Vorschlag der Verwaltung
Der Gemeinderat beschließt die Gaskonzession ab dem 01. März 2026 erneut an die
Netze-Gesellschaft Südwest mbH gemäß dem vorgelegten Angebot in Form des Muster-
konzessionsvertrages Gas 3.0 zu vergeben.
Anlagen
Konzessionsvertrag neu, ab 01.03.2026
Angeregte Änderungen
Konzessionsvertrag alt
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