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Antrag von Die Linke zur Neufassung der Geschäftsordnung für die Legislaturperiode 2026 - 2032; hier: Änderungsantrag betreffend § 27 - Bürgerfragestunde bürgernäher und verbindlicher ausgestalten
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gauting |
| Datum | 2026-06-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Ö/0043/XVI.WP
GEMEINDE GAUTING
XVI. Wahlperiode 2026 - 2032
Geschäftsbereich / Fachbereich Sachbearbeiter
Büro der Geschäftsleitung Frau Rieckhoff
Az.: GL/0241
Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit
Gemeinderat 16.06.2026 öffentlich Entscheidung
Betreff
Antrag von Die Linke zur Neufassung der Geschäftsordnung für die Legislaturperiode
2026 - 2032; hier: Änderungsantrag betreffend § 27 - Bürgerfragestunde bürgernäher und
verbindlicher ausgestalten
Anlagen:
Antrag GeschO Gauting §27 Die Linke
Sachverhalt:
Auf beigefügten Antrag von Die Linke vom 07.06.2026 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag gemäß Antrag von Die Linke vom 07.06.2026
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0043/XVI.WP und dem Antrag
von Die Linke vom 07.06.2026.
2. Der Gemeinderat beschließt die nachstehende Neufassung des § 27 der Geschäftsordnung:
„§ 27 Bürgerfragestunde
Zu Beginn jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung, vor Eintritt in die Tagesordnung, ist eine
Bürgerfragestunde durchzuführen.
(1) Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gauting sind im Rahmen der Bürgerfragestunde be-
rechtigt, Fragen zu Angelegenheiten der Gemeinde zu stellen.
Die Fragen werden grundsätzlich durch den ersten Bürgermeister beantwortet. Auf Bitte der
fragestellenden Personen oder nach Entscheidung des ersten Bürgermeisters kann eine er-
gänzende Beantwortung durch fachlich zuständige Referentinnen und Referenten oder Ge-
meinderatsmitglieder zugelassen werden, soweit keine rechtlichen oder tatsächlichen
Gründe, insbesondere Datenschutz-, Persönlichkeits-, Geheimhaltungs- oder Nichtöffent-
lichkeitsgründe, entgegenstehen.
(2) Bürgerinnen und Bürger können Fragen zur Bürgerfragestunde bis spätestens zwei Werk-
tage vor der Sitzung schriftlich oder elektronisch bei der Gemeinde einreichen. Schriftlich
oder elektronisch eingereichte Fragen sind in der Bürgerfragestunde vorrangig zu behan-
deln.
Fragen, die aus Zeitgründen in der bürgerfragestunde nicht beantwortet werden können, sol-
len innerhalb von vier Wochen schriftlich beantwortet werden. Die schriftliche Antwort ist der
fragestellenden Person zuzuleiten und dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben, soweit
keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
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Gemeinde Gauting Seite 2 von 2
(3) Beginn der bürgerfragestunde ist in der Regel um 19.00 Uhr die Bürgerfragestunde dauert
grundsätzlich 15 Minuten.
Sind innerhalb dieser Zeit nicht alle Fragen behandelt, kann der Gemeinderat zu Beginn der
Sitzung oder während der bürgerfragestunde ohne Aussprache beschließen, die Bürgerfra-
gestunde in angemessenem Umfang fortzusetzen. Die Verlängerung kann in Schritten von
bis zu 15 Minuten beschlossen werden. Der Eintritt in die Tagesordnung verschiebt sich ent-
sprechend.
(4) Die Redezeit wird auf drei Minuten pro fragestellender Person begrenzt. Rückfragen sind
auf kurze Verständnisfragen oder unmittelbar anschließende Nachfragen zur gegebenen
Antwort zu beschränken.
(5) Die Bürgerfragestunde dient der Beantwortung von Fragen. Eine Beratung, Aussprache o-
der Diskussion im Sinne eines Tagesordnungspunktes findet nicht statt. Die Sitzungsleitung
und Ordnungsbefugnis des ersten Bürgermeisters bleiben unberührt.“
Gauting, 12.06.2026
Unterschrift
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