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Antrag von Die Linke zur Neufassung der Geschäftsordnung für die Legislaturperiode 2026 - 2032; hier: Änderungsantrag betreffend § 27 - Bürgerfragestunde bürgernäher und verbindlicher ausgestalten

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGauting
Datum2026-06-16
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Beschlussvorlage Ö/0043/XVI.WP GEMEINDE GAUTING XVI. Wahlperiode 2026 - 2032 Geschäftsbereich / Fachbereich Sachbearbeiter Büro der Geschäftsleitung Frau Rieckhoff Az.: GL/0241 Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit Gemeinderat 16.06.2026 öffentlich Entscheidung Betreff Antrag von Die Linke zur Neufassung der Geschäftsordnung für die Legislaturperiode 2026 - 2032; hier: Änderungsantrag betreffend § 27 - Bürgerfragestunde bürgernäher und verbindlicher ausgestalten Anlagen: Antrag GeschO Gauting §27 Die Linke Sachverhalt: Auf beigefügten Antrag von Die Linke vom 07.06.2026 wird verwiesen. Beschlussvorschlag gemäß Antrag von Die Linke vom 07.06.2026 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0043/XVI.WP und dem Antrag von Die Linke vom 07.06.2026. 2. Der Gemeinderat beschließt die nachstehende Neufassung des § 27 der Geschäftsordnung: „§ 27 Bürgerfragestunde Zu Beginn jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung, vor Eintritt in die Tagesordnung, ist eine Bürgerfragestunde durchzuführen. (1) Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gauting sind im Rahmen der Bürgerfragestunde be- rechtigt, Fragen zu Angelegenheiten der Gemeinde zu stellen. Die Fragen werden grundsätzlich durch den ersten Bürgermeister beantwortet. Auf Bitte der fragestellenden Personen oder nach Entscheidung des ersten Bürgermeisters kann eine er- gänzende Beantwortung durch fachlich zuständige Referentinnen und Referenten oder Ge- meinderatsmitglieder zugelassen werden, soweit keine rechtlichen oder tatsächlichen Gründe, insbesondere Datenschutz-, Persönlichkeits-, Geheimhaltungs- oder Nichtöffent- lichkeitsgründe, entgegenstehen. (2) Bürgerinnen und Bürger können Fragen zur Bürgerfragestunde bis spätestens zwei Werk- tage vor der Sitzung schriftlich oder elektronisch bei der Gemeinde einreichen. Schriftlich oder elektronisch eingereichte Fragen sind in der Bürgerfragestunde vorrangig zu behan- deln. Fragen, die aus Zeitgründen in der bürgerfragestunde nicht beantwortet werden können, sol- len innerhalb von vier Wochen schriftlich beantwortet werden. Die schriftliche Antwort ist der fragestellenden Person zuzuleiten und dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben, soweit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. Seite 1 von 2 Gemeinde Gauting Seite 2 von 2 (3) Beginn der bürgerfragestunde ist in der Regel um 19.00 Uhr die Bürgerfragestunde dauert grundsätzlich 15 Minuten. Sind innerhalb dieser Zeit nicht alle Fragen behandelt, kann der Gemeinderat zu Beginn der Sitzung oder während der bürgerfragestunde ohne Aussprache beschließen, die Bürgerfra- gestunde in angemessenem Umfang fortzusetzen. Die Verlängerung kann in Schritten von bis zu 15 Minuten beschlossen werden. Der Eintritt in die Tagesordnung verschiebt sich ent- sprechend. (4) Die Redezeit wird auf drei Minuten pro fragestellender Person begrenzt. Rückfragen sind auf kurze Verständnisfragen oder unmittelbar anschließende Nachfragen zur gegebenen Antwort zu beschränken. (5) Die Bürgerfragestunde dient der Beantwortung von Fragen. Eine Beratung, Aussprache o- der Diskussion im Sinne eines Tagesordnungspunktes findet nicht statt. Die Sitzungsleitung und Ordnungsbefugnis des ersten Bürgermeisters bleiben unberührt.“ Gauting, 12.06.2026 Unterschrift Seite 2 von 2

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