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Vereinbarung über den Kostenausgleich Ferienbetreuung

Angenommen23 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeFriedeburg
Datum2026-07-01
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Gemeinde Friedeburg Der Bürgermeister SITZUNGSVORLAGE öffentlich Amt/Aktenzeichen/Diktatzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk) FB 4 - Bürgerservice 07.05.2026 2026-040 40-111 /Jn  Abstimmungsergebnis  Beratungsfolge  Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung Fraktion Verwaltungsausschuss 27.05.2026 Gemeinderat 01.07.2026 Betreff: Vereinbarung über den Kostenausgleich Ferienbetreuung Schilderung der Sach- und Rechtslage: Im Zusammenhang mit der stufenweisen Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 19.11.2025 u.a. beschlossen, dass die Ferienbetreuung ab dem 01.08.2026 auf eine rechtsanspruchskonforme Ferienbetreuung ausgedehnt wird. Grundsätzlich liegt die Ferienbetreuung in der Zuständigkeit bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Insofern wird der Landkreis Wittmund ein eigenes rechtsanspruchskonformes Ferienbetreuungsangebot aufstellen. Dieses Angebot wird zunächst nur zentral in Wittmund angeboten und erstreckt sich im Schuljahr 2026/2027 nur auf die Erstklässler. Die Gemeinde Friedeburg hat sich hingegen entschieden, die bestehende Ferienbetreuung an die Vorgaben des § 24 Abs. 4 SGB VIII und des GaFöG anzupassen und eine Ferienbetreuung acht Wochen mit ein täglichen Betreuungszeit von 8 Stunden anzubieten. Die Ferienbetreuung wird nicht nur den Erstklässlern, sondern wie sonst auch allen Grundschulkindern ermöglicht. Sofern Gemeinden im Landkreis Wittmund eine rechtsanspruchskonforme Ferienbetreuung anbieten, beteiligt sich der Landkreis finanziell an den Angeboten der Gemeinden. Maßstab für die finanzielle Beteiligung ist der Eigenanteil pro Betreuungsplatz, der dem Landkreis für die Bereitstellung einer Ferienbetreuung entsteht. Bei einer täglichen Betreuungszeit von acht Stunden ergibt sich eine Beteiligung von 29,00 € pro Woche und anspruchsberechtigtem Kind. Im Schuljahr 2026/27 sind nur die Kinder der ersten Klassenstufe anspruchsberechtigt und erst in den darauffolgenden Jahren kommen die Kinder der Klassenstufen 2 bis 4 hinzu. Für die Kostenbeteiligung des Landkreises an der Ferienbetreuung der Gemeinden wurde seitens des Landkreises anliegender Vereinbarungsentwurf erarbeitet. Finanzielle Auswirkungen: Seite 1 von 2 1 2 3 Gesamtkosten Jährliche Folgekosten Objektbezogene Einnahmen 18,15 € pro Kind und Woche bei 5 Std. Betreuung 29,00 € pro Kind und Woche bei 8 Std. Betreuung Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung wurden bei den Produktkonten 2.4.3.01 in entsprechender Höhe eingeplant. Beschlussvorschlag: Dem Verwaltungsausschuss wird empfohlen, dem Rat folgenden Beschluss vorzuschlagen: Die Gemeinde Friedeburg stimmt dem anliegenden Entwurf des Landkreises Wittmund über die Vereinbarung über die Förderung für die Durchführung von Angeboten der Ferienbetreuung für Schülerinnen und Schüler zu. Goetz Anlagenverzeichnis: Vereinbarungsentwurf Kostenausgleich Ferienbetreuung Seite 2 von 2

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