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Vereinbarung über den Kostenausgleich Ferienbetreuung
Angenommen23 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Friedeburg |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Friedeburg
Der Bürgermeister
SITZUNGSVORLAGE
öffentlich
Amt/Aktenzeichen/Diktatzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
FB 4 - Bürgerservice 07.05.2026 2026-040
40-111 /Jn
Abstimmungsergebnis
Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung
Fraktion
Verwaltungsausschuss
27.05.2026
Gemeinderat
01.07.2026
Betreff:
Vereinbarung über den Kostenausgleich Ferienbetreuung
Schilderung der Sach- und Rechtslage:
Im Zusammenhang mit der stufenweisen Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 hat der
Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 19.11.2025 u.a. beschlossen, dass die
Ferienbetreuung ab dem 01.08.2026 auf eine rechtsanspruchskonforme Ferienbetreuung
ausgedehnt wird.
Grundsätzlich liegt die Ferienbetreuung in der Zuständigkeit bei den örtlichen Trägern der
öffentlichen Jugendhilfe. Insofern wird der Landkreis Wittmund ein eigenes
rechtsanspruchskonformes Ferienbetreuungsangebot aufstellen. Dieses Angebot wird zunächst
nur zentral in Wittmund angeboten und erstreckt sich im Schuljahr 2026/2027 nur auf die
Erstklässler.
Die Gemeinde Friedeburg hat sich hingegen entschieden, die bestehende Ferienbetreuung an
die Vorgaben des § 24 Abs. 4 SGB VIII und des GaFöG anzupassen und eine Ferienbetreuung
acht Wochen mit ein täglichen Betreuungszeit von 8 Stunden anzubieten. Die Ferienbetreuung
wird nicht nur den Erstklässlern, sondern wie sonst auch allen Grundschulkindern ermöglicht.
Sofern Gemeinden im Landkreis Wittmund eine rechtsanspruchskonforme Ferienbetreuung
anbieten, beteiligt sich der Landkreis finanziell an den Angeboten der Gemeinden. Maßstab für
die finanzielle Beteiligung ist der Eigenanteil pro Betreuungsplatz, der dem Landkreis für die
Bereitstellung einer Ferienbetreuung entsteht. Bei einer täglichen Betreuungszeit von acht
Stunden ergibt sich eine Beteiligung von 29,00 € pro Woche und anspruchsberechtigtem Kind.
Im Schuljahr 2026/27 sind nur die Kinder der ersten Klassenstufe anspruchsberechtigt und erst
in den darauffolgenden Jahren kommen die Kinder der Klassenstufen 2 bis 4 hinzu.
Für die Kostenbeteiligung des Landkreises an der Ferienbetreuung der Gemeinden wurde seitens
des Landkreises anliegender Vereinbarungsentwurf erarbeitet.
Finanzielle Auswirkungen:
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Gesamtkosten Jährliche Folgekosten Objektbezogene Einnahmen
18,15 € pro Kind und Woche
bei 5 Std. Betreuung
29,00 € pro Kind und Woche
bei 8 Std. Betreuung
Haushaltsmittel
stehen nicht zur Verfügung
wurden bei den Produktkonten 2.4.3.01 in entsprechender Höhe eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Dem Verwaltungsausschuss wird empfohlen, dem Rat folgenden Beschluss vorzuschlagen:
Die Gemeinde Friedeburg stimmt dem anliegenden Entwurf des Landkreises Wittmund über die
Vereinbarung über die Förderung für die Durchführung von Angeboten der Ferienbetreuung für
Schülerinnen und Schüler zu.
Goetz
Anlagenverzeichnis:
Vereinbarungsentwurf Kostenausgleich Ferienbetreuung
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