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Bestimmung von weiteren Eheschließungsorten
Angenommen22 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Friedeburg |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Friedeburg
Der Bürgermeister
SITZUNGSVORLAGE
öffentlich
Amt/Aktenzeichen/Diktatzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
FB 4 - Bürgerservice 05.05.2026 2026-039
34-509 /Hh
Abstimmungsergebnis
Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung
Fraktion
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus 18.05.2026
Verwaltungsausschuss 27.05.2026
Gemeinderat 01.07.2026
Betreff:
Bestimmung von weiteren Eheschließungsorten
Schilderung der Sach- und Rechtslage:
Das Personenstandsgesetz (PStG) schreibt für die Eheschließung vor, dass sie in einer der
Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine
ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden soll. (§14
Abs. 2 PStG). Die vom Gesetzgeber vorgesehene würdige Form, in der die Eheschließung
stattfinden soll, wird in erster Linie durch entsprechende Räumlichkeiten gewährleistet. Die
Gemeinden sind im Rahmen ihrer Organisationshoheit befugt, die Diensträume des
Standesamtes festzulegen. Wird außerhalb des Dienstgebäudes die Möglichkeit angeboten, in
einem besonders attraktiven Gebäude, Raum oder unter freiem Himmel, die Ehe zu schließen,
muss gewährleistet sein, dass jedem Eheschließungspaar diese Räumlichkeiten zur Verfügung
stehen.
Voraussetzungen für die Festlegung eines Eheschließungsortes sind:
• Die Eheschließungen müssen weiterhin in einem regulären Trauzimmer ohne zusätzliche
Kosten möglich sein.
• Der Raum muss der Bedeutung der Eheschließung entsprechend gestaltet sein.
• Die Nutzung durch den Standesbeamten muss rechtlich gesichert sein.
• Der Raum muss allen Heiratswilligen offenstehen.
Bei Trauungen unter freiem Himmel ist zusätzlich sicherzustellen, dass
• die Amtshandlung störungsfrei durchgeführt werden kann und die Öffentlichkeit
erforderlichenfalls ausgeschlossen werden kann,
• die rechtliche und tatsächliche Verfahrenshoheit des Standesbeamten gewahrt bleibt und
• Unterlagen geschützt sowie datenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden.
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Die Trauung muss bei Bedarf in ein nahegelegenes Trauzimmer verlegt werden können. Die
Entscheidung hierüber trifft der diensthabende Standesbeamte.
Zurzeit stehen für Eheschließungen in der Gemeinde Friedeburg das Kaminzimmer im Bürger-
und Gästehaus, das Trauzimmer im neuen Rathausanbau, das Ballma-Haus und der
dazugehörige Garten in Reepsholt, das Etzeler Dörpslü-Huus und der dort angrenzende
Pastorengarten zur Verfügung.
Der Bürgerverein Horsten e.V. hat am 09.02.2026 beantragt, zukünftig auch Trauungen in der
„Alten Pastorei“ einschließlich des Gartens in Horsten durchzuführen. Das ortsbildprägende
Gebäude bietet mit seinem Umfeld einen würdigen Rahmen für standesamtliche Trauungen. Der
Raum eignet sich für Gesellschaften bis zu 40 Personen. Entsprechendes Mobiliar ist vorhanden.
Die o.a. Voraussetzungen für die Nutzung der „Alten Pastorei“ und des angrenzenden Gartens
als Eheschließungsort sind erfüllt. Im Nutzungsvertrag mit dem Bürgerverein Horsten e.V. hat
sich die Gemeinde eine Mitbenutzung der Räume für gemeindliche Zwecke vorbehalten.
Zurzeit erhalten die Dorfgemeinschaften und Bürgervereine für die Herrichtung der
Räumlichkeiten in Reepsholt und Etzel einen Betrag in Höhe von 90,00 € pro Eheschließung, der
von den Eheschließenden zu zahlen ist.
Mit dem zusätzlichen Eheschließungsort in Horsten würde das Angebot an Trauorten ausgeweitet
und sinnvoll ergänzt werden.
Beschlussvorschlag:
Dem VA wird empfohlen, dem Rat folgenden Beschluss vorzuschlagen:
Folgende zusätzliche Eheschließungsorte werden bestimmt:
a) die „Alte Pastorei“, Kirchstraße 2, in Horsten
b) der Garten der „Alten Pastorei“, Kirchstraße 2 in Horsten für Trauungen unter freiem
Himmel
H. Goetz
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