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Bebauungsplan Nr. 19 von Wiesede "Dorfmitte" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Angenommen23 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Friedeburg |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Friedeburg
Der Bürgermeister
SITZUNGSVORLAGE
öffentlich
Amt/Aktenzeichen/Diktatzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
FB 3 - Planung und Bauen 19.05.2026 2025-036/2
61-311-19 / si
Abstimmungsergebnis
Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung
Fraktion
Ausschuss für Planung und Umwelt
03.06.2026
Verwaltungsausschuss
17.06.2026
Gemeinderat
01.07.2026
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 19 von Wiesede "Dorfmitte" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Schilderung der Sach- und Rechtslage:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage vom 24.10.2025 (Drs.-Nr. 2025-036/1) sowie
auf den Beschluss des Gemeinderates vom 02.07.2025, mit dem der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 19 von Wiesede „Dorfmitte“ zur Ausweisung eines allgemeinen
Wohngebietes (WA) im Ortskern von Wiesede zugestimmt wurde.
Der Bebauungsplan ist als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß
§13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt worden; der Flächennutzungsplan soll im Wege der
Berichtigung angepasst werden.
Der Verwaltungsausschuss hat am 19.11.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) beschlossen.
Die Entwurfsunterlagen wurden in der Zeit vom 23.03.2026 bis zum 23.04.2026 ausgelegt. Aus
den eingegangenen Stellungnahmen wurden die als Anlage 1 beigefügten
Abwägungsvorschläge erstellt.
Die aktuelle Fassung des Bebauungsplanes Nr. 19 von Wiesede „Dorfmitte“ ist im Bürger- und
Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde Friedeburg
(www.gemeindefriedeburg.de) als Anlage 2 (Planzeichnung) und Anlage 3 (Begründung) sowie
die Abweichung vom gültigen Flächennutzungsplan als Anlage 4 einsehbar.
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Beschlussvorschlag:
Dem Verwaltungsausschuss wird empfohlen, dem Gemeinderat folgenden Beschluss
vorzuschlagen:
1. Den Abwägungsvorschlägen zu den im Beteiligungsverfahren eingegangenen
Stellungnahmen wird zugestimmt.
2. Der Rat der Gemeinde Friedeburg beschließt den B-Plan Nr. 19 von Wiesede „Dorfmitte“
einschließlich der Begründung und der Flächennutzungsplanberichtigung als Satzung.
Goetz
Anlagenverzeichnis:
1. Abwägungsvorschläge
2. Planzeichnung B-Plan Nr. 19 „Dorfmitte“ (Bürger- und Ratsinformationssystem)
3. Begründung B-Plan Nr. 19 „Dorfmitte“ (Bürger- und Ratsinformationssystem)
4. Berichtigung FNP zum B-Plan Nr. 19 „Dorfmitte“ (Bürger- und Ratsinformationssystem)
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