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80. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Barfußpark Etzel) - Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Angenommen23 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Friedeburg |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Friedeburg
Der Bürgermeister
SITZUNGSVORLAGE
öffentlich
Amt/Aktenzeichen/Diktatzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
FB 3 - Planung und Bauen 19.05.2026 2026-023/1
61-210-080 /si
Abstimmungsergebnis
Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung
Fraktion
Ausschuss für Planung und Umwelt
03.06.2026
Verwaltungsausschuss
17.06.2026
Gemeinderat
01.07.2026
Betreff:
80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Barfußpark Etzel“ - Abwägungs-
und Feststellungsbeschluss
Schilderung der Sach- und Rechtslage:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage vom 18.02.2026 (Drs. –Nr. 2026-23). Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.11.2025 die Aufstellung der 80. Änderung
des Flächennutzungsplanes beschlossen. In seiner Sitzung am 15.04.2026 hat er den Beschluss
zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (TöB) gefasst.
Ziel der Planung ist es, den im Ortsteil Etzel gelegenen Barfußpark um einen Teich zur
Freizeitnutzung – unter anderem für das Befahren mit (Tret-)Booten – sowie um eine Erweiterung
des bestehenden Barfußpfades planungsrechtlich vorzubereiten. Der Geltungsbereich der
Planänderung umfasst eine Fläche von rund 1,18 ha und befindet sich am östlichen Rand des
bestehenden Parks.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) findet in der Zeit vom
27.04.2026 bis einschließlich 27.05.2026 statt. Parallel hierzu wird die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft
und abgewogen. Die hierzu erarbeiteten Abwägungsvorschläge werden als Anlage 1
nachgereicht.
Auf Grundlage der Abwägung werden die Entwürfe der 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes entsprechend überarbeitet. Die Planzeichnung (Anlage 2), die
Begründung (Anlage 3) sowie der Umweltbericht (Anlage 4) werden unverzüglich nach deren
Fertigung im Bürger- und Ratsinformationssystem auf der Internetseite der Gemeinde Friedeburg
(www.gemeindefriedeburg.de) einsehbar sein.
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Beschlussvorschlag:
Dem Verwaltungsausschuss wird empfohlen, dem Gemeinderat folgenden Beschluss
vorzuschlagen:
1. Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der Beteiligung eingegangenen
Stellungnahmen wird zugestimmt.
2. Der Rat der Gemeinde Friedeburg beschließt die 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
gemäß § 6 BauGB beim Landkreis Wittmund zu beantragen.
Goetz
Anlagenverzeichnis:
1. Abwägungsvorschläge (werden im Bürger- und Ratsinformationssystem nachgereicht)
2. Planzeichnung 80. Änderung FNP (wird im Bürger- und Ratsinformationssystem
nachgereicht)
3. Begründung 80. Änderung FNP (wird im Bürger- und Ratsinformationssystem
nachgereicht)
4. Umweltbericht 80. Änderung FNP (wird im Bürger- und Ratsinformationssystem
nachgereicht)
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