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80. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Barfußpark Etzel) - Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Angenommen23 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeFriedeburg
Datum2026-07-01
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Gemeinde Friedeburg Der Bürgermeister SITZUNGSVORLAGE öffentlich Amt/Aktenzeichen/Diktatzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk) FB 3 - Planung und Bauen 19.05.2026 2026-023/1 61-210-080 /si  Abstimmungsergebnis  Beratungsfolge  Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung Fraktion Ausschuss für Planung und Umwelt 03.06.2026 Verwaltungsausschuss 17.06.2026 Gemeinderat 01.07.2026 Betreff: 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Barfußpark Etzel“ - Abwägungs- und Feststellungsbeschluss Schilderung der Sach- und Rechtslage: Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage vom 18.02.2026 (Drs. –Nr. 2026-23). Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.11.2025 die Aufstellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In seiner Sitzung am 15.04.2026 hat er den Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gefasst. Ziel der Planung ist es, den im Ortsteil Etzel gelegenen Barfußpark um einen Teich zur Freizeitnutzung – unter anderem für das Befahren mit (Tret-)Booten – sowie um eine Erweiterung des bestehenden Barfußpfades planungsrechtlich vorzubereiten. Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst eine Fläche von rund 1,18 ha und befindet sich am östlichen Rand des bestehenden Parks. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) findet in der Zeit vom 27.04.2026 bis einschließlich 27.05.2026 statt. Parallel hierzu wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und abgewogen. Die hierzu erarbeiteten Abwägungsvorschläge werden als Anlage 1 nachgereicht. Auf Grundlage der Abwägung werden die Entwürfe der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend überarbeitet. Die Planzeichnung (Anlage 2), die Begründung (Anlage 3) sowie der Umweltbericht (Anlage 4) werden unverzüglich nach deren Fertigung im Bürger- und Ratsinformationssystem auf der Internetseite der Gemeinde Friedeburg (www.gemeindefriedeburg.de) einsehbar sein. Seite 1 von 2 Beschlussvorschlag: Dem Verwaltungsausschuss wird empfohlen, dem Gemeinderat folgenden Beschluss vorzuschlagen: 1. Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. 2. Der Rat der Gemeinde Friedeburg beschließt die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 BauGB beim Landkreis Wittmund zu beantragen. Goetz Anlagenverzeichnis: 1. Abwägungsvorschläge (werden im Bürger- und Ratsinformationssystem nachgereicht) 2. Planzeichnung 80. Änderung FNP (wird im Bürger- und Ratsinformationssystem nachgereicht) 3. Begründung 80. Änderung FNP (wird im Bürger- und Ratsinformationssystem nachgereicht) 4. Umweltbericht 80. Änderung FNP (wird im Bürger- und Ratsinformationssystem nachgereicht) Seite 2 von 2

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