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Beschaffung einer gebrauchten bzw. als Vorführmaschine eingesetzte Kehrmaschine Ermächtigung zur Vergabe

Angenommen24 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeFreudenstadt
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beratungsvorlage GR/079/2026 Amt: Baubetriebsamt Beratungsfolge Sitzung am Status Ergebnis Gemeinderat 21.07.2026 Ö - Beschlussfassung Beschaffung einer gebrauchten bzw. als Vorführmaschine eingesetzte Kehrmaschine Ermächtigung zur Vergabe Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Freudenstadt beschließt die Beschaffung einer Kleinkehrmaschine für das Baubetriebsamt. Zur Sicherstellung eines zügigen Projektablaufs wird Herr Oberbürgermeister Adrian Sonder ermächtigt, nach Durchführung der Ausschreibung die Vergabe der Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen, sofern die Kosten im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel bleiben. Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein Gesamtkosten: Euro Finanzierung: Ergebnishaushalt 2026 Haushaltsstelle: Euro Finanzhaushalt 2026 Haushaltsstelle: 711250000000 Ca. 170.000 Euro Seite 1 von 3 Stadt Freudenstadt Amt: Baubetriebsamt Beratungsvorlage GR/079/2026 Sachverhalt: Der Bauhof verfügt bereits über eine Kleinkehrmaschine desselben Herstellers, mit der in den vergangenen Jahren durchweg positive Erfahrungen gesammelt wurden. Sowohl die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Maschine als auch der Service sowie die Ersatzteilversorgung haben sich im täglichen Einsatz uneingeschränkt bewährt. Die derzeit im Einsatz befindliche Kehrmaschine ist Baujahr 2018 und hat bereits über 9.000 Betriebsstunden erreicht. Aufgrund des zunehmenden Alters und der damit verbundenen steigenden Reparatur- und Unterhaltskosten ist eine Ersatzbeschaffung erforderlich, um auch künftig einen wirtschaftlichen und zuverlässigen Einsatz sicherstellen zu können. Die Kehrmaschine leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sauberkeit und zum gepflegten Erscheinungsbild der Stadt. Sie wird täglich zur Reinigung von Straßen, Gehwegen, Plätzen sowie öffentlichen Verkehrsflächen eingesetzt und trägt damit maßgeblich zur Verkehrssicherheit, zur Werterhaltung der kommunalen Infrastruktur und zu einem attraktiven Stadtbild bei. Insbesondere im Herbst, nach Veranstaltungen oder bei erhöhtem Schmutzaufkommen ist eine zuverlässige und leistungsfähige Kehrmaschine für einen reibungslosen Betriebsablauf unverzichtbar. Ein wesentlicher Vorteil der Beschaffung eines baugleichen Fahrzeugs besteht darin, dass bereits verschiedene Anbaugeräte sowie Ersatzteile für den laufenden Unterhalt vorhanden sind. Diese können weiterhin genutzt werden, wodurch zusätzliche Investitionen vermieden werden. Darüber hinaus sind die Mitarbeitenden mit der Bedienung und Wartung des Fahrzeugtyps vertraut, sodass keine zusätzlichen Schulungs- oder Einarbeitungszeiten erforderlich sind. Der Gemeinde wurde kurzfristig eine Vorführmaschine angeboten, die den technischen Anforderungen des Bauhofs vollständig entspricht und sich in einem sehr guten Zustand befindet. Das Fahrzeug ist Baujahr 2026 und weist lediglich rund 50 Betriebsstunden auf. Gegenüber einer vergleichbaren Neubeschaffung ergibt sich eine Kostenersparnis von etwa 16.500gebrauchten € zuzügl. Mwst Da es sich um eine Vorführmaschine handelt, ist deren Verfügbarkeit zeitlich begrenzt. Nach Auskunft des Anbieters kann nicht gewährleistet werden, dass das Fahrzeug bei einer längeren Verfahrensdauer weiterhin zur Verfügung steht. Es besteht daher das Risiko, dass diese wirtschaftlich attraktive Beschaffungsmöglichkeit entfällt. Um eine zeitnahe Beschaffung sicherzustellen und die Verfügbarkeit der Vorführmaschine nicht zu gefährden, soll der Gemeinderat Herrn Oberbürgermeister Adrian Sonder ermächtigen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, sofern sich die Angebotssumme innerhalb des vorgesehenen Kostenrahmens bewegt. Seite 2 von 3 Stadt Freudenstadt Amt: Baubetriebsamt Beratungsvorlage GR/079/2026 Seite 3 von 3

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