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Beschaffung einer gebrauchten bzw. als Vorführmaschine eingesetzte Kehrmaschine Ermächtigung zur Vergabe
Angenommen24 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Freudenstadt |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beratungsvorlage GR/079/2026
Amt: Baubetriebsamt
Beratungsfolge Sitzung am Status Ergebnis
Gemeinderat 21.07.2026 Ö - Beschlussfassung
Beschaffung einer gebrauchten bzw. als Vorführmaschine
eingesetzte Kehrmaschine
Ermächtigung zur Vergabe
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Freudenstadt beschließt die Beschaffung einer
Kleinkehrmaschine für das Baubetriebsamt. Zur Sicherstellung eines zügigen Projektablaufs
wird Herr Oberbürgermeister Adrian Sonder ermächtigt, nach Durchführung der
Ausschreibung die Vergabe der Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen,
sofern die Kosten im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel bleiben.
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Gesamtkosten: Euro
Finanzierung:
Ergebnishaushalt 2026
Haushaltsstelle: Euro
Finanzhaushalt 2026
Haushaltsstelle: 711250000000 Ca. 170.000 Euro
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Stadt Freudenstadt
Amt: Baubetriebsamt
Beratungsvorlage GR/079/2026
Sachverhalt:
Der Bauhof verfügt bereits über eine Kleinkehrmaschine desselben Herstellers, mit der in
den vergangenen Jahren durchweg positive Erfahrungen gesammelt wurden. Sowohl die
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Maschine als auch der Service sowie die
Ersatzteilversorgung haben sich im täglichen Einsatz uneingeschränkt bewährt. Die derzeit
im Einsatz befindliche Kehrmaschine ist Baujahr 2018 und hat bereits über 9.000
Betriebsstunden erreicht. Aufgrund des zunehmenden Alters und der damit verbundenen
steigenden Reparatur- und Unterhaltskosten ist eine Ersatzbeschaffung erforderlich, um
auch künftig einen wirtschaftlichen und zuverlässigen Einsatz sicherstellen zu können.
Die Kehrmaschine leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sauberkeit und zum gepflegten
Erscheinungsbild der Stadt. Sie wird täglich zur Reinigung von Straßen, Gehwegen, Plätzen
sowie öffentlichen Verkehrsflächen eingesetzt und trägt damit maßgeblich zur
Verkehrssicherheit, zur Werterhaltung der kommunalen Infrastruktur und zu einem
attraktiven Stadtbild bei. Insbesondere im Herbst, nach Veranstaltungen oder bei erhöhtem
Schmutzaufkommen ist eine zuverlässige und leistungsfähige Kehrmaschine für einen
reibungslosen Betriebsablauf unverzichtbar.
Ein wesentlicher Vorteil der Beschaffung eines baugleichen Fahrzeugs besteht darin, dass
bereits verschiedene Anbaugeräte sowie Ersatzteile für den laufenden Unterhalt vorhanden
sind. Diese können weiterhin genutzt werden, wodurch zusätzliche Investitionen vermieden
werden. Darüber hinaus sind die Mitarbeitenden mit der Bedienung und Wartung des
Fahrzeugtyps vertraut, sodass keine zusätzlichen Schulungs- oder Einarbeitungszeiten
erforderlich sind.
Der Gemeinde wurde kurzfristig eine Vorführmaschine angeboten, die den technischen
Anforderungen des Bauhofs vollständig entspricht und sich in einem sehr guten Zustand
befindet. Das Fahrzeug ist Baujahr 2026 und weist lediglich rund 50 Betriebsstunden auf.
Gegenüber einer vergleichbaren Neubeschaffung ergibt sich eine Kostenersparnis von etwa
16.500gebrauchten € zuzügl. Mwst
Da es sich um eine Vorführmaschine handelt, ist deren Verfügbarkeit zeitlich begrenzt. Nach
Auskunft des Anbieters kann nicht gewährleistet werden, dass das Fahrzeug bei einer
längeren Verfahrensdauer weiterhin zur Verfügung steht. Es besteht daher das Risiko, dass
diese wirtschaftlich attraktive Beschaffungsmöglichkeit entfällt.
Um eine zeitnahe Beschaffung sicherzustellen und die Verfügbarkeit der Vorführmaschine
nicht zu gefährden, soll der Gemeinderat Herrn Oberbürgermeister Adrian Sonder
ermächtigen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, sofern sich die
Angebotssumme innerhalb des vorgesehenen Kostenrahmens bewegt.
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Amt: Baubetriebsamt
Beratungsvorlage GR/079/2026
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