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David-Fahrner-Halle Freudenstadt Außensanierung Baubeschluss
Angenommen24 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Freudenstadt |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beratungsvorlage AIU/026/2026
Amt: Amt für Stadtentwicklung
Beratungsfolge Sitzung am Status Ergebnis
Ausschuss für Infrastruktur und 14.07.2026 N - Vorberatung
Umwelt
Gemeinderat 21.07.2026 Ö - Beschlussfassung
David-Fahrner-Halle Freudenstadt
Außensanierung
Baubeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt die Sanierung der Gebäudehülle der David-Fahrner-Halle
(Fassade und Dach) (Baubeschluss).
2. Der Baubeschluss bildet die Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln
nach der Sportstättenförderung des Landes Baden-Württemberg. Die Verwaltung wird
beauftragt, den Förderantrag einzureichen sowie weitere Fördermöglichkeiten,
insbesondere EFRE-Mittel zu prüfen.
3. Bei einem erneuten Projektaufruf des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler
Sportstätten“ wird die Maßnahme erneut zur Förderung angemeldet.
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Gesamtkosten: ca. 1.200.000,00 Euro
abzgl. mögliche Förderungen in Höhe von 30 % 360.000,00 Euro
Finanzierung:
Ergebnishaushalt 2026
Haushaltsstelle: Euro
Finanzhaushalt 2026
Haushaltsstelle: Euro
7 42410101 003
mittelfristige Finanzplanung in 2027 1.200.000,00 Euro
mögliche Fördermittel in Höhe von 30 % 360.000,00 Euro
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Stadt Freudenstadt
Amt: Amt für Stadtentwicklung
Beratungsvorlage AIU/026/2026
Sachverhalt:
Die David-Fahrner-Halle zählt zu den wichtigsten Sport- und Veranstaltungsstätten der Stadt
Freudenstadt. Sie wird seit Jahrzehnten intensiv von Schulen, Vereinen und zahlreichen
Freizeitsportgruppen genutzt und ist Austragungsort von Trainingseinheiten, Wettkämpfen
sowie weiteren Veranstaltungen. Damit besitzt sie eine hohe Bedeutung für das sportliche und
gesellschaftliche Leben der Stadt.
Im Rahmen einer umfassenden Bauwerksuntersuchung wurde festgestellt, dass sich die
Gebäudehülle, insbesondere die Betonfassade in einem erheblich geschädigten Zustand
befindet. Die Schäden haben inzwischen ein Ausmaß erreicht, welcher keinen weiteren
Aufschub mehr zulässt. Die Betonoberflächen weisen fortschreitende Abplatzungen und
erhebliche Witterungsschäden auf. Durch eindringende Feuchtigkeit werden die Schäden
kontinuierlich verstärkt. Bereits heute ist erkennbar, dass sich der bauliche Zustand von Jahr
zu Jahr verschlechtert.
Ein weiteres Hinauszögern der Sanierung hätte gravierende Folgen. Die derzeit noch mögliche
Instandsetzung könnte innerhalb weniger Jahre in eine wesentlich aufwendigere und
kostenintensivere Grundsanierung oder sogar in einen teilweisen Ersatz der
Fassadenkonstruktion übergehen. Mit jedem Winter schreitet die Schädigung des Betons
weiter voran. Es besteht die konkrete Gefahr, dass sich einzelne Bauteile lösen und dadurch
sowohl die Verkehrssicherheit als auch die dauerhafte Nutzbarkeit der Halle beeinträchtigt
werden. Wird jetzt nicht gehandelt, drohen erhebliche Folgeschäden an der Tragkonstruktion
sowie deutlich höhere Sanierungskosten, welche die heutigen Investitionen um ein Vielfaches
übersteigen können.
Auch aus energetischer Sicht besteht Handlungsbedarf. Im Zuge der Fassadensanierung ist
gleichzeitig die Erneuerung des Daches einschließlich einer zeitgemäßen Wärmedämmung
vorgesehen. Dadurch können die Energiekosten dauerhaft gesenkt sowie die
Klimaschutzziele der Stadt unterstützt werden.
Die Verwaltung hat bereits im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler
Sportstätten“ einen Förderantrag gestellt (AIU/002/2026). Trotz einer fachlich
überzeugenden Projektbewerbung konnte das Vorhaben nicht berücksichtigt werden, da
bundesweit deutlich mehr Anträge eingereicht wurden als Fördermittel zur Verfügung standen.
Die Ablehnung ist daher nicht auf die Qualität oder Förderfähigkeit des Projekts
zurückzuführen, sondern ausschließlich auf die hohe Konkurrenz um die verfügbaren
Bundesmittel.
Sollte das Förderprogramm erneut aufgelegt werden, wird die Stadt Freudenstadt das Projekt
nochmals einreichen. Die Erfolgsaussichten eines zukünftigen Projektaufrufs können derzeit
jedoch nicht verlässlich eingeschätzt werden. Angesichts des kritischen Bauzustandes kann
die notwendige Sanierung jedoch nicht von einer möglicherweise zukünftigen
Bundesförderung abhängig gemacht werden.
Unabhängig hiervon wird die Verwaltung für die Maßnahme die Sportstättenförderung des
Landes Baden-Württemberg beantragen. Hier kann derzeit mit einer Förderquote von bis zu
30 % der zuwendungsfähigen Kosten gerechnet werden. Die Beantragung der Förderung ist
nur mit einem Baubeschluss möglich. Zusätzlich werden Fördermöglichkeiten aus dem
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) geprüft und – sofern die
Fördervoraussetzungen erfüllt werden – ebenfalls beantragt.
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Stadt Freudenstadt
Amt: Amt für Stadtentwicklung
Beratungsvorlage AIU/026/2026
Aufgrund des fortschreitenden Schadensbildes, der drohenden erheblichen Folgekosten und
der zentralen Bedeutung der David-Fahrner-Halle für den Schul-, Vereins- und Breitensport
besteht ein dringender Handlungsbedarf. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Baubeschluss
jetzt zu fassen und die Maßnahme unabhängig von einer möglichen späteren
Bundesförderung umzusetzen. Sollten nachträglich Fördermittel bewilligt werden, können
diese die städtische Finanzierung entsprechend entlasten.
Finanzielle Auswirkungen
Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen
Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von 1,2 Mio. € vorgesehen und im
Haushaltsplan 2027 entsprechend bereitzustellen.
Für die Maßnahme werden Fördermittel aus der Sportstättenförderung des Landes Baden-
Württemberg (Förderquote bis zu 30 %) beantragt. Darüber hinaus werden
Fördermöglichkeiten aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) geprüft
und gegebenenfalls beantragt. Bei einem erneuten Projektaufruf des Bundesprogramms
„Sanierung kommunaler Sportstätten“ wird das Projekt erneut zur Förderung angemeldet.
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