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David-Fahrner-Halle Freudenstadt Außensanierung Baubeschluss

Angenommen24 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeFreudenstadt
Datum2026-07-21
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Beratungsvorlage AIU/026/2026 Amt: Amt für Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzung am Status Ergebnis Ausschuss für Infrastruktur und 14.07.2026 N - Vorberatung Umwelt Gemeinderat 21.07.2026 Ö - Beschlussfassung David-Fahrner-Halle Freudenstadt Außensanierung Baubeschluss Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt die Sanierung der Gebäudehülle der David-Fahrner-Halle (Fassade und Dach) (Baubeschluss). 2. Der Baubeschluss bildet die Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln nach der Sportstättenförderung des Landes Baden-Württemberg. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag einzureichen sowie weitere Fördermöglichkeiten, insbesondere EFRE-Mittel zu prüfen. 3. Bei einem erneuten Projektaufruf des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ wird die Maßnahme erneut zur Förderung angemeldet. Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein Gesamtkosten: ca. 1.200.000,00 Euro abzgl. mögliche Förderungen in Höhe von 30 % 360.000,00 Euro Finanzierung: Ergebnishaushalt 2026 Haushaltsstelle: Euro Finanzhaushalt 2026 Haushaltsstelle: Euro 7 42410101 003 mittelfristige Finanzplanung in 2027 1.200.000,00 Euro mögliche Fördermittel in Höhe von 30 % 360.000,00 Euro Seite 1 von 3 Stadt Freudenstadt Amt: Amt für Stadtentwicklung Beratungsvorlage AIU/026/2026 Sachverhalt: Die David-Fahrner-Halle zählt zu den wichtigsten Sport- und Veranstaltungsstätten der Stadt Freudenstadt. Sie wird seit Jahrzehnten intensiv von Schulen, Vereinen und zahlreichen Freizeitsportgruppen genutzt und ist Austragungsort von Trainingseinheiten, Wettkämpfen sowie weiteren Veranstaltungen. Damit besitzt sie eine hohe Bedeutung für das sportliche und gesellschaftliche Leben der Stadt. Im Rahmen einer umfassenden Bauwerksuntersuchung wurde festgestellt, dass sich die Gebäudehülle, insbesondere die Betonfassade in einem erheblich geschädigten Zustand befindet. Die Schäden haben inzwischen ein Ausmaß erreicht, welcher keinen weiteren Aufschub mehr zulässt. Die Betonoberflächen weisen fortschreitende Abplatzungen und erhebliche Witterungsschäden auf. Durch eindringende Feuchtigkeit werden die Schäden kontinuierlich verstärkt. Bereits heute ist erkennbar, dass sich der bauliche Zustand von Jahr zu Jahr verschlechtert. Ein weiteres Hinauszögern der Sanierung hätte gravierende Folgen. Die derzeit noch mögliche Instandsetzung könnte innerhalb weniger Jahre in eine wesentlich aufwendigere und kostenintensivere Grundsanierung oder sogar in einen teilweisen Ersatz der Fassadenkonstruktion übergehen. Mit jedem Winter schreitet die Schädigung des Betons weiter voran. Es besteht die konkrete Gefahr, dass sich einzelne Bauteile lösen und dadurch sowohl die Verkehrssicherheit als auch die dauerhafte Nutzbarkeit der Halle beeinträchtigt werden. Wird jetzt nicht gehandelt, drohen erhebliche Folgeschäden an der Tragkonstruktion sowie deutlich höhere Sanierungskosten, welche die heutigen Investitionen um ein Vielfaches übersteigen können. Auch aus energetischer Sicht besteht Handlungsbedarf. Im Zuge der Fassadensanierung ist gleichzeitig die Erneuerung des Daches einschließlich einer zeitgemäßen Wärmedämmung vorgesehen. Dadurch können die Energiekosten dauerhaft gesenkt sowie die Klimaschutzziele der Stadt unterstützt werden. Die Verwaltung hat bereits im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ einen Förderantrag gestellt (AIU/002/2026). Trotz einer fachlich überzeugenden Projektbewerbung konnte das Vorhaben nicht berücksichtigt werden, da bundesweit deutlich mehr Anträge eingereicht wurden als Fördermittel zur Verfügung standen. Die Ablehnung ist daher nicht auf die Qualität oder Förderfähigkeit des Projekts zurückzuführen, sondern ausschließlich auf die hohe Konkurrenz um die verfügbaren Bundesmittel. Sollte das Förderprogramm erneut aufgelegt werden, wird die Stadt Freudenstadt das Projekt nochmals einreichen. Die Erfolgsaussichten eines zukünftigen Projektaufrufs können derzeit jedoch nicht verlässlich eingeschätzt werden. Angesichts des kritischen Bauzustandes kann die notwendige Sanierung jedoch nicht von einer möglicherweise zukünftigen Bundesförderung abhängig gemacht werden. Unabhängig hiervon wird die Verwaltung für die Maßnahme die Sportstättenförderung des Landes Baden-Württemberg beantragen. Hier kann derzeit mit einer Förderquote von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten gerechnet werden. Die Beantragung der Förderung ist nur mit einem Baubeschluss möglich. Zusätzlich werden Fördermöglichkeiten aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) geprüft und – sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt werden – ebenfalls beantragt. Seite 2 von 3 Stadt Freudenstadt Amt: Amt für Stadtentwicklung Beratungsvorlage AIU/026/2026 Aufgrund des fortschreitenden Schadensbildes, der drohenden erheblichen Folgekosten und der zentralen Bedeutung der David-Fahrner-Halle für den Schul-, Vereins- und Breitensport besteht ein dringender Handlungsbedarf. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Baubeschluss jetzt zu fassen und die Maßnahme unabhängig von einer möglichen späteren Bundesförderung umzusetzen. Sollten nachträglich Fördermittel bewilligt werden, können diese die städtische Finanzierung entsprechend entlasten. Finanzielle Auswirkungen Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von 1,2 Mio. € vorgesehen und im Haushaltsplan 2027 entsprechend bereitzustellen. Für die Maßnahme werden Fördermittel aus der Sportstättenförderung des Landes Baden- Württemberg (Förderquote bis zu 30 %) beantragt. Darüber hinaus werden Fördermöglichkeiten aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) geprüft und gegebenenfalls beantragt. Bei einem erneuten Projektaufruf des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ wird das Projekt erneut zur Förderung angemeldet. Seite 3 von 3

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