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Energetische Sanierung Alfredstraße 1 Baubeschluss und Ermächtigung durch Herrn Oberbürgermeister Sonder für die Vergabe der Zimmererarbeiten

Angenommen24 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeFreudenstadt
Datum2026-07-21
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Beratungsvorlage AIU/032/2026 Amt: Amt für Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzung am Status Ergebnis Ausschuss für Infrastruktur und 14.07.2026 N - Vorberatung Umwelt Gemeinderat 21.07.2026 Ö - Beschlussfassung Energetische Sanierung Alfredstraße 1 Baubeschluss und Ermächtigung durch Herrn Oberbürgermeister Sonder für die Vergabe der Zimmererarbeiten Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt die energetische Sanierung des Gebäudes Alfredstraße 1 entsprechend der vorgestellten Planung mit einer schindelartigen Fassadenbekleidung. 2. Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 200.000 € (nach Abzug der Förderung 98.000 €) zu. 3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Zimmererarbeiten nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, um einen zeitgerechten Baubeginn sicherzustellen. Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein Gesamtkosten: 700.000,00 Euro Förderung: 343.000,00 Euro Finanzierung: Ergebnishaushalt 2026 Haushaltsstelle: Euro Finanzhaushalt 2026 Haushaltsstelle: 7 36501110 001 500.000,00 Euro Förderung 255.000,00 Euro Seite 1 von 3 Stadt Freudenstadt Amt: Amt für Stadtentwicklung Beratungsvorlage AIU/032/2026 Sachverhalt: Das Gebäude Alfredstraße 1 soll energetisch saniert werden. Für die energetische Sanierung der Gebäudehülle können Fördermittel aus der Städtebauförderung im Sanierungsgebiet „Promenadeplatz“ in Anspruch genommen werden. Im Haushaltsplan 2026 wurden für die Maßnahme 500.000 € bereitgestellt. Mit fortschreitender Planung und der Erstellung der Leistungsverzeichnisse hat sich gezeigt, dass dieser Kostenansatz nicht ausreichen wird. Um einen angemessenen energetischen Standard zu erreichen, teilweise ökologische Baustoffe einzusetzen und die Gestaltung von Fassade und Dach dem gewünschten Stadtbild anzupassen, wird aktuell von Gesamtkosten in Höhe von rund 700.000 € brutto ausgegangen. Die Sanierung umfasst insbesondere:  Dämmung von Kellerdecke, Außenwänden und Dach  Erneuerung der Fassade mit einer Züfle-Stülpschalung in Schindeloptik  Erneuerung der Dachdeckung und Dachentwässerung  Herstellung eines Blitzschutzes  teilweise Erneuerung der Fenster  Installation einer Photovoltaikanlage  Erneuerung der Heizungsanlage (voraussichtlich Luft-Wasser-Wärmepumpe; Heizlastberechnung steht noch aus) Förderfähigkeit und Wirtschaftlichkeit Für die Fassadengestaltung wurden verschiedene Varianten geprüft. Die schindelartige Holzfassade verursacht zwar höhere Herstellungskosten, führt aufgrund der deutlich besseren Förderkonditionen jedoch zu den geringsten Kosten für die Stadt. Im Rahmen der Städtebauförderung wird für die Wiederherstellung der historischen Schindelfassade ein erhöhter Fördersatz gewährt. Dadurch ergibt sich bei dieser Variante ein Förderanteil von rund 51 %, während bei einer verputzten oder teilverputzten Fassade lediglich rund 36 % der Gesamtkosten gefördert werden. Trotz höherer Investitionskosten reduziert sich dadurch der städtische Eigenanteil erheblich. Die entstehenden Mehrkosten werden durch Einsparungen bei anderen Investitionsmaßnahmen finanziert. Die Fördervoraussetzungen wurden von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abgestimmt. Darüber hinaus wird das Gebäude vom Landesamt für Denkmalpflege als erhaltenswert und stadtbildprägend eingestuft. Die Wiederherstellung der schindelartigen Fassadengestaltung entspricht daher sowohl den denkmalpflegerischen Zielen als auch den Fördervoraussetzungen. Seite 2 von 3 Stadt Freudenstadt Amt: Amt für Stadtentwicklung Beratungsvorlage AIU/032/2026 Fassadenvariante Gesamtsumme Fördersatz Eigenanteil Mehrkosten zum brutto Stadt HH-Ansatz brutto (nach Abzug der Förderung) Putz 667.000 € 36 % 64 % 426.880 181.880 € € teilverputzt (DG 80 m² 676.000 € 36 % 64 % 432.640 187.640 € schindelartig) € schindelartig (Fa. 700.000 € 51 % 49 % 343.000 98.000 € Züfle) € Vergabeermächtigung Die Zimmererarbeiten stellen das zeitkritischste Hauptgewerk der Maßnahme dar. Aufgrund der aktuell hohen Auslastung der Zimmereibetriebe besteht die Gefahr, dass sich die Vergabe und damit der Baubeginn verzögern. Um die Arbeiten möglichst noch im September beginnen zu können, sollen die Zimmererarbeiten kurzfristig ausgeschrieben und im August vergeben werden. Da vor dem vorgesehenen Vergabezeitpunkt keine weitere Gemeinderatssitzung stattfindet, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, den Auftrag nach Abschluss der Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Seite 3 von 3

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