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Energetische Sanierung Alfredstraße 1 Baubeschluss und Ermächtigung durch Herrn Oberbürgermeister Sonder für die Vergabe der Zimmererarbeiten
Angenommen24 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Freudenstadt |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beratungsvorlage AIU/032/2026
Amt: Amt für Stadtentwicklung
Beratungsfolge Sitzung am Status Ergebnis
Ausschuss für Infrastruktur und 14.07.2026 N - Vorberatung
Umwelt
Gemeinderat 21.07.2026 Ö - Beschlussfassung
Energetische Sanierung Alfredstraße 1
Baubeschluss und Ermächtigung durch
Herrn Oberbürgermeister Sonder
für die Vergabe der Zimmererarbeiten
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt die energetische Sanierung des Gebäudes Alfredstraße 1
entsprechend der vorgestellten Planung mit einer schindelartigen Fassadenbekleidung.
2. Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 200.000 € (nach
Abzug der Förderung 98.000 €) zu.
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Zimmererarbeiten nach erfolgter
Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, um einen zeitgerechten
Baubeginn sicherzustellen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Gesamtkosten: 700.000,00 Euro
Förderung: 343.000,00 Euro
Finanzierung:
Ergebnishaushalt 2026
Haushaltsstelle: Euro
Finanzhaushalt 2026
Haushaltsstelle: 7 36501110 001 500.000,00 Euro
Förderung 255.000,00 Euro
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Stadt Freudenstadt
Amt: Amt für Stadtentwicklung
Beratungsvorlage AIU/032/2026
Sachverhalt:
Das Gebäude Alfredstraße 1 soll energetisch saniert werden. Für die energetische Sanierung
der Gebäudehülle können Fördermittel aus der Städtebauförderung im Sanierungsgebiet
„Promenadeplatz“ in Anspruch genommen werden.
Im Haushaltsplan 2026 wurden für die Maßnahme 500.000 € bereitgestellt. Mit
fortschreitender Planung und der Erstellung der Leistungsverzeichnisse hat sich gezeigt, dass
dieser Kostenansatz nicht ausreichen wird. Um einen angemessenen energetischen Standard
zu erreichen, teilweise ökologische Baustoffe einzusetzen und die Gestaltung von Fassade und
Dach dem gewünschten Stadtbild anzupassen, wird aktuell von Gesamtkosten in Höhe von
rund 700.000 € brutto ausgegangen.
Die Sanierung umfasst insbesondere:
Dämmung von Kellerdecke, Außenwänden und Dach
Erneuerung der Fassade mit einer Züfle-Stülpschalung in Schindeloptik
Erneuerung der Dachdeckung und Dachentwässerung
Herstellung eines Blitzschutzes
teilweise Erneuerung der Fenster
Installation einer Photovoltaikanlage
Erneuerung der Heizungsanlage (voraussichtlich Luft-Wasser-Wärmepumpe;
Heizlastberechnung steht noch aus)
Förderfähigkeit und Wirtschaftlichkeit
Für die Fassadengestaltung wurden verschiedene Varianten geprüft. Die schindelartige
Holzfassade verursacht zwar höhere Herstellungskosten, führt aufgrund der deutlich besseren
Förderkonditionen jedoch zu den geringsten Kosten für die Stadt.
Im Rahmen der Städtebauförderung wird für die Wiederherstellung der historischen
Schindelfassade ein erhöhter Fördersatz gewährt. Dadurch ergibt sich bei dieser Variante ein
Förderanteil von rund 51 %, während bei einer verputzten oder teilverputzten Fassade lediglich
rund 36 % der Gesamtkosten gefördert werden. Trotz höherer Investitionskosten reduziert
sich dadurch der städtische Eigenanteil erheblich. Die entstehenden Mehrkosten werden durch
Einsparungen bei anderen Investitionsmaßnahmen finanziert.
Die Fördervoraussetzungen wurden von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH mit dem
Regierungspräsidium Karlsruhe abgestimmt.
Darüber hinaus wird das Gebäude vom Landesamt für Denkmalpflege als erhaltenswert und
stadtbildprägend eingestuft. Die Wiederherstellung der schindelartigen Fassadengestaltung
entspricht daher sowohl den denkmalpflegerischen Zielen als auch den
Fördervoraussetzungen.
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Stadt Freudenstadt
Amt: Amt für Stadtentwicklung
Beratungsvorlage AIU/032/2026
Fassadenvariante Gesamtsumme Fördersatz Eigenanteil Mehrkosten zum
brutto Stadt HH-Ansatz
brutto (nach Abzug der
Förderung)
Putz 667.000 € 36 % 64 % 426.880 181.880 €
€
teilverputzt (DG 80 m² 676.000 € 36 % 64 % 432.640 187.640 €
schindelartig) €
schindelartig (Fa. 700.000 € 51 % 49 % 343.000 98.000 €
Züfle) €
Vergabeermächtigung
Die Zimmererarbeiten stellen das zeitkritischste Hauptgewerk der Maßnahme dar. Aufgrund
der aktuell hohen Auslastung der Zimmereibetriebe besteht die Gefahr, dass sich die Vergabe
und damit der Baubeginn verzögern.
Um die Arbeiten möglichst noch im September beginnen zu können, sollen die
Zimmererarbeiten kurzfristig ausgeschrieben und im August vergeben werden. Da vor dem
vorgesehenen Vergabezeitpunkt keine weitere Gemeinderatssitzung stattfindet, wird der
Oberbürgermeister ermächtigt, den Auftrag nach Abschluss der Ausschreibung an den
wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
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