Startseite › Eppingen › Antrag

Finanzzwischenbericht 2026 - Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2026 und Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Abweichungen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeEppingen
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat nimmt den Finanzzwischenbericht 2026 (Stand 30.06.2026) zur Kenntnis. Das ordentliche Ergebnis wird mit -1.907.600 Euro planmäßig prognostiziert; wesentliche Veränderungen entstehen bei Steuern (+1.258.700 Euro), Zuweisungen (-1.263.100 Euro) und Transferaufwendungen (+1.065.800 Euro). Der Gemeinderat stimmt den über- und außerplanmäßigen Abweichungen mit Deckungsvorschlägen zu. Der Schuldenstand wird sich zum 31.12.2026 auf 13.188.871 Euro reduzieren (Pro-Kopf-Verschuldung: 582 Euro).

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

STADT EPPINGEN Vorlagen-Nr. 143/2026 für die Sitzung Gemeinderat am 28.07.2026 öffentlich Finanzzwischenbericht 2026 - Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2026 und Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Abweichungen Antrag: Der Gemeinderat nimmt den Finanzzwischenbericht 2026 mit Stand 30.06.2026 zur Kenntnis. Der Gemeinderat stimmt den vorgelegten über- und außerplan- mäßigen Abweichungen (Anlage 3) mit den entsprechenden Deckungsvorschlägen zu. Sachverhalt: 1. Allgemein (Kurzzusammenfassung) Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 04.03.2026 wurde die Gesetzmäßigkeit der am 16.12.2025 beschlossenen Haushaltssatzung für 2026 bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Ab dem 25.03.2026 ist der Haushalt 2026 rechtskräftig. Nach aktueller Kenntnislage wird sich das ordentliche Ergebnis von planerisch –1.907.600 Euro voraussichtlich nicht verändern. In der Prognose kann trotz der Anpassung des Hebesatzes für die Kreisumlage von 28 v.H. auf 30 v.H. und den veröffentlichten Anpassungen vom Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg aus der Mai-Steuerschätzung 2026 für den Landeshaushalt und für die Kommunen in Baden-Württemberg insgesamt von einem planmäßigen Verkauf ausgegangen werden. Dies ist aber stark abhängig vom bisher positiven Verlauf der Gewerbesteuer 2026. Bei einem Einbruch der Gewerbesteuer müssten entsprechende Maßnahmen für den Haushalt ergriffen werden. Die Orientierungsdaten aus dem Haushaltserlass wurden fortgeschrieben und haben Auswirkung auf die Leistungen aus dem Finanzausgleich. Für den Kommunalen Finanzausgleich ist anzumerken, dass zur Stabilisierung der Liquidität der Kommunen die quartalsmäßigen Zuweisungen auf die Holaschke, Oberbürgermeister Thalmann, Bürgermeister Fälligkeiten 10.01.2026, 10.04.2026 und 10.07.2026 vorgezogen wurden. Wesentlichen Veränderungen auf der Ertragsseite des Ergebnishaushalts ergeben sich bei den Steuern und ähnlichen Abgaben (+1.258.700 Euro) und bei den Zuweisungen und Zuwendungen (-1.263.100 Euro). Bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten entstehen Mehrerträge bei den Verwaltungsgebühren aus baurechtlichen Verfahren (+100.000 Euro) und durch die Erhöhung der Gebühren für Hort und verlässliche Grundschule (+46.300 Euro). Bei den Benutzungsgebühren gibt es Anpassungen im Kindergartenbereich und bei der Obdachlosenunterbringung (insgesamt -10.000 Euro) sowie bei den Gebühren für die Krippenbetreuung (-26.900 Euro). Außerdem ist davon auszugehen, dass bei den Mieterträge 25.200 Euro und bei den Pachterlösen 7.600 Euro mehr anfallen. Die Zinsen aus Festgeldanlagen erhöhen sich voraussichtlich um 65.000 Euro und die Konzessionsabgaben verschlechtern sich voraussichtlich um 10.000 Euro. Bei den Nachzahlungszinsen und dem Verspätungszuschlag entstehen Mehrerträge von 47.300 Euro. Insgesamt ist eine Verbesserung in Höhe von 246.800 Euro zu erwarten. Bei den Aufwendungen gibt es Änderungen im Bereich Personalaufwendungen (-500.000 Euro), im Bereich Sach- und Dienstleistungen (-135.000 Euro) und bei den Transferaufwendungen (+1.065.800 Euro). Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2026 wurde zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes ein globaler Minderaufwand in Höhe von 800.000 Euro vorgesehen. Dieser ist in den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (-184.000 Euro) enthalten. Insgesamt ist mit Mehraufwendungen in Höhe von 246.800 Euro zu rechnen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann der Jahresverlauf 2026 nicht gänzlich prognostiziert werden. Aktuell sieht der Geschäftsbereich Finanzen jedoch keine Notwendigkeit zur Sicherung des ordentlichen Ergebnisses haushaltsrechtliche Sperren im laufenden Haushaltsvollzug zu erfassen. Sollten jedoch gravierende Verschlechterungen eintreten, wird im Rahmen eines weiteren Zwischenberichtes an den Gemeinderat entsprechend gegengesteuert werden. Im Falle einer überdurchschnittlichen Verbesserung der Gewerbesteuereinnahmen in 2026 behält es sich der Geschäftsbereich Finanzen vor, zur Sicherung späterer Haushaltsausgleiche (für 2028 ist das zweitvorangegangene Jahr = 2026 ausschlaggebend) wie bereits im Jahr 2025 wieder eine Finanzausgleichsrückstellung (Wahlrückstellung) zu bilden. Diese dient dazu voraussichtliche Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich durch aktuelle Rechnungsergebnisse in zukünftigen Jahren abzubilden. Beim Sonderergebnis kann momentan noch von einem planmäßigen Verlauf ausgegangen werden, so dass aktuell keine Anpassungen erforderlich sind. Durch positive Ergebnisse aus den Vorjahren entsteht durch die aktuelle Vorgehensweise keine Gefährdung des Haushaltsausgleiches. In den Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses sind prognostiziert zum Ende 2025 rund 17 Mio. Euro und in der Rücklage des Sonderergebnisses auf rund 15 Mio. Euro. Es ist momentan auch davon auszugehen, dass keine Nachtragspflicht ausgelöst werden wird. Entscheidend für die Erheblichkeit in der Beurteilung der Nachtragspflicht ist die Möglichkeit seiner späteren Deckung. Eine Gefährdung künftiger Aufgabenerfüllungen wird dadurch nicht begründet. Der prognostizierte Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung, welcher vergleichbar mit der kameralen Zuführung an den Vermögenshaushalt ist, wird sich aktuell in 2026 planmäßig entwickeln und beträgt +2.302.700 Euro. Gegenwärtig ist bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit durch Verschiebungen der Kassenwirksamkeit bei den Baumaßnahmen auch durch Wenigereinzahlungen bei den Zuschüssen (-878.500 Euro) auszugehen. Bei den Veräußerungserlösen wird vermutlich der geplante Ansatz von 3,3 Mio. Euro erreicht werden. Die Ein- und Auszahlungen aus der Veräußerung (+1.364.500 Euro) und dem Erwerb (+1.267.000 Euro) von Finanzvermögen bilden in der Finanzrechnung im Wesentlichen die Gewährung von Liquiditätshilfen an die städtischen Eigenbetriebe und Festgeldanlagen ab. Bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit kommt es prognostiziert zu Veränderungen in Höhe von -997.500 Euro. Nähere Erläuterungen hierzu folgen noch. Durch kassenwirksame Verschiebungen bei den Baumaßnahmen kann die Kreditaufnahme 2026 von 4.390.900 Euro voraussichtlich um 1.473.600 Euro auf 2.917.300 Euro reduziert werden. Allerdings kommt es hier lediglich zu einer Verschiebung in das Jahr 2027. Grundsätzlich weist der GB Finanzen daraufhin, dass in der Finanzplanung aus dem Haushalt 2026 für die Folgejahre bereits weitere hohe Kreditaufnahmen vorgesehen sind. In der Prognose bis 2029 sind dies bisher 18,757 Mio. Euro, so dass bei Umsetzung aller geplanter Maßnahmen nach aktuell anzunehmender Finanzlage die Verschuldung auf über 26,5 Mio. Euro anwachsen würde, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von über 1.172 Euro entsprechen würde. Momentan verringert sich der Bestand an liquiden Zahlungsmitteln planmäßig um 4.788.000 Euro. Zum Jahresanfang lag der Stand der liquiden Mittel bei 6.428.477 Euro. Da in 2025 einige vorgesehene investive Auszahlungen nicht mehr kassenwirksam wurden, sind diese in 2026 fortzusetzen. Berechnung Entwicklung Schuldenstand: Stand Ansatz Reduzierung. Tilgung voraussichtlicher 31.12.2025 2026 Kreditaufn. 2026 Progn. Stand zum 31.12.2026 10.751.071 Euro 4.390.900 Euro -1.473.600 Euro 479.500 Euro 13.188.871 Euro Der städtische Schuldenstand zum 31.12.2026 verändert sich somit gegenüber den Prognosen aus den Haushaltsplanberatungen für 2026 mit 14.662.471,29 Euro um 1.473.600 Euro. Dies entspricht bei einer Einwohnerzahl von 22.663 (Stand zum 30.06.2025) einer „städtischen“ Pro-Kopf-Verschuldung von 582 Euro statt vorhergesagten 647 Euro. Dieser Betrag liegt unter dem Landesdurchschnitt, der in 2025 mit 1.090 Euro vom statistischen Landesamt kommuniziert wurde. 2. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2025 In der Ergebnisrechnung wird das ordentliche Ergebnis prognostiziert bei +2.262.100. Euro liegen (Planansatz: -3.865.000 Euro). Bei den Kostenerstattungen (-99.700 Euro) konnten die Ansätze nicht erreicht werden. Bei den Steuern (+3.906.600 Euro), den Zuweisungen (+257.500 Euro), den sonstigen Erträgen (-236.900 Euro), den öffentlich-rechtlichen Entgelten (+116.900 Euro), den privatrechtlichen Entgelten (+469.000 Euro) und den Zinserträgen (+100.800 Euro) sind jeweils wesentliche Mehrerträge entstanden. Zur Sicherung des späteren Haushaltsausgleichs für das Jahr 2027 ist es vorgesehen im Jahr 2025 eine Finanzausgleichsrückstellung (Wahlrückstellung) in Höhe von 1.879.000 Euro zu bilden. Bei den Personalaufwendungen gab es in 2025 Minderaufwendungen in Höhe von rund 290.100 Euro, ebenso bei den Sach- und Dienstleistungen (-1.823.250 Euro) und Zinsen (-47.400 Euro). Mehraufwendungen von rund 131.350 Euro sind bei den Transferaufwendungen den sonstigen Aufwendungen (456.700 Euro). entstanden. Das Haushaltsjahr 2025 schließt voraussichtlich mit einem um etwa 1,3 Mio. Euro höheren Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts ab (Ansatz 2024: +2.819.800 Euro; voraussichtliches Ergebnis 4,127 Mio. Euro). Bei den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kommt es im Jahr 2025 zu Mehreinzahlungen in Höhe von 7.391.950 Euro. Die Verbesserung konnte im Wesentlichen durch Mehreinzahlungen bei den Steuern erzielt werden. Bei den Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sind -1.182.800 Euro weniger angefallen. Somit ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von rund 8.886.000 Euro gegenüber den geplanten 311.200 Euro. Die mögliche genehmigte Kreditaufnahme zum Ausgleich des Gesamtergebnisses 2025 in Höhe von 5.069.600 Euro wurde bisher nicht in Anspruch genommen. Der Schuldenstand der Stadt Eppingen beträgt aufgrund nicht vorgenommener Kreditaufnahmen und durch die ordentliche Tilgung im Jahr 2025 zum 31.12.2025 nun 10.751.071 Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 474 Euro entspricht. 3. Laufendes Haushaltsjahr 2026 (Stand: 30.06.2026) Nach dem die Rechtskraft des Haushaltes 2026 zum 25.03.2026 vorliegt, sind bereits verschiedene Projekte begonnen bzw. vorangeschritten, so dass Prognosewerte zum Gesamtjahresverlauf mit einer gewissen Unsicherheit ermittelt werden konnten. Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass ein Nachtragshaushalt erforderlich wird. Der Ergebnishaushalt 2026 sieht bei den Planzahlen einen Gesamtbetrag an ordentlichen Erträgen von 79.342.150 Euro (geschätztes Ergebnis: 79.588.950 Euro) und an ordentlichen Aufwendungen von 81.249.750 Euro (geschätztes Ergebnis: 81.496.550 Euro) vor. Gegenwärtig ist insgesamt von einem planmäßigen Verlauf auszugehen. Verschiebungen bei einzelnen Positionen können nach bisherigen Prognosen innerhalb der Ergebnisrechnung ausgeglichen werden. Somit wird planerisch ein negatives ordentliches Ergebnis von – 1.907.600 Euro (geschätztes Ergebnis: -1.907.600 Euro) angenommen. An außerordentlichen Erträgen sollen 1.010.200 Euro eingehen, so dass ein negatives Gesamtergebnis von -897.400 Euro (geschätztes Ergebnis: -891.400 Euro) zu erwarten wäre. Im Finanzhaushalt 2026 ist ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 2.302.700 Euro (geschätztes Ergebnis: 2.302.700 Euro) vorgesehen. Bei den Maßnahmen im Finanzhaushalt gibt es wie in jedem Jahr Verschiebungen bei der Kassenwirksamkeit im Wesentlichen begründet durch Verzögerungen bei der Bauabwicklung. Der Gesamtbetrag an Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ist mit 11.287.100 Euro (geschätztes Ergebnis: 11.763.200 Euro) vorgesehen. Es ist planerisch in 2026 von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 22.289.200 Euro (geschätztes Ergebnis: 21.291.700 Euro) auszugehen. Dadurch ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von 8.699.400 Euro (geschätztes Ergebnis: 7.225.800 Euro). Dieser soll teilweise durch eine Entnahme aus den liquiden Mitteln in Höhe von planmäßig 4.788.000 Euro ausgeglichen werden. Weitere Entnahmen aus der Liquidität sind für die Folgejahre bereits vorgesehen. Eine Reduzierung der Kreditaufnahme ist in Höhe von 1.473.600 Euro (Plan: 4.390.900 Euro) vorgesehen. An Tilgungen sind in 2026 479.500 Euro eingestellt. Der Verlauf wird planmäßig prognostiziert. 3.1 Gesamtergebnishaushalt (Anlagen 1.1 und 1.2) Die Prognose für den Ergebnishaushalt 2026 wird detailliert in der Anlage 1.1_Finanzzwischenbericht Ergebnishaushalt Juni 2026 dargestellt. 3.1.1 Ordentliche Erträge Im ordentlichen Ergebnishaushalt 2026 sind zum 30.06.2026 rund 45,493 Mio. Euro an Erträgen verbucht worden. 1 2 3 4 5 6 7 9 S Z A z ö p L K K Z s o E r t r a g s a r t e n t e u e r n u n d ä h n l . A b g a b e u w e i s u n g e n u n d Z u w e n d u f g e l ö s t e I n v e s t i t i o n s - u w e n d u n g e n u n d - b e i t r ä f f e n t l i c h - r e c h t l i c h e E n t g r i v a t r e c h t l i c h e e i s t u n g s e n t g e l t e o s t e n e r s t a t t u n g e n u n d o s t e n u m l a g e n i n s e n u n d ä h n l i c h e E r t r ä o n s t i g e r d e n t l i c h e E r t r ä g e n u g e g S n e l t e u g e m e n m e 3 3 7 A n s 2 0 4 .5 8 2 .7 1 1 .9 2 3 .5 2 2 .3 4 2 .0 7 2 8 1 .8 9 9 .3 4 a 2 1 5 0 0 3 2 8 9 2 t z 6 .0 .8 .1 .8 .3 .9 .3 .8 .1 0 0 0 5 5 5 0 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 € € € € € € € € € 3 4 S t a n d : 0 .0 6 .2 0 2 2 2 .9 2 1 .2 3 1 6 .8 3 9 .3 9 2 .3 7 5 .1 0 1 .9 9 5 .3 5 1 1 3 .9 7 6 0 .3 8 1 .1 8 7 .5 8 5 .4 9 3 .0 3 6 3 8 0 8 9 1 3 5 8 € € € € € € € € € J V a o h r a u s s i c h t l . r e s e r g e b n i s 2 0 2 6 3 5 .8 3 9 .7 0 0 3 1 .4 5 2 .7 0 0 1 .9 2 0 .1 0 0 3 .6 3 0 .2 5 0 2 .3 8 2 .8 5 0 2 .0 7 2 .9 5 0 3 5 3 .3 0 0 1 .9 3 7 .1 0 0 7 9 .5 8 8 .9 5 0 € € € € € € € € € - 1 1 + / .2 5 8 .2 6 3 1 0 9 3 9 6 5 3 7 2 4 6 - .7 .1 .4 .5 .0 .3 .8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 € € € € € € € € € Dementsprechend wird es im ordentlichen Ergebnishaushalt gegenüber dem Haushaltsansatz voraussichtlich Mehrerträgen von insgesamt 246.800 Euro geben. Auf der Ertragsseite des Ergebnishaushaltes sind die Unsicherheiten grundsätzlich noch größer als auf der Aufwandsseite. Dies liegt vor allem an den Haushaltsansätzen für die Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und den Zuweisungen des Landes. Mitte Mai wurde die Maisteuerschätzung 2026 vorgelegt und entsprechend für den Zwischenbericht angewendet. Damit erfolgte die Anpassung der Orientierungsdaten des Haushaltserlasses, wodurch es zu Veränderungen im kommunalen Finanzausgleich kommen wird. Im Bereich Steuern kann man derzeit von Veränderungen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (-179.200 Euro), beim Gemeindeanteil der Umsatzsteuer (+6.700 Euro) und bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich (+11.200 Euro) ausgehen. Bei der Gewerbesteuer kann man im Moment davon ausgehen, dass der Ansatz gehalten werden kann und eine geringfügige Verbesserung gegen über dem Planansatz von 12.000.000 Euro möglich ist. Die Erträge aus Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer verlaufen planmäßig. Es ist hier von keinen wesentlichen Veränderungen auszugehen. Bei der Vergnügungssteuer muss derzeit von Mindererträgen in Höhe von 80.000 Euro gerechnet werden. Aufgrund der bisherigen Auszahlungen aus dem Finanzausgleich (die 3. AZ wurde bereits zum 10.07.2026 ausgezahlt) kann im Wesentlichen von planmäßigen Steuereinnahmen und Leistungen im kommunalen Finanzausgleich gegenüber den Planansätzen nach dem Haushaltserlass für 2026 ausgegangen werden. Im Rahmen der Haushaltsplanung ist man bei der Verwendung der LuKIFG-Mittel von einer Verbuchung in der Ergebnisrechnung ausgegangen. Hier kommt es jetzt zu einer Verschiebung in den Finanzhaushalt, weil die Mittel für investive Maßnahmen zu verwenden sind. Dadurch entstehen bei der Kommunalen Investitionspauschale Wenigererträge von 1.400.000 Euro. Die Zuweisungen aus der Sockelgarantie sinken voraussichtlich um 13.700 Euro auf 1.318.300 Euro (Ansatz: 1.332.000 Euro). Bei den Zuweisungen ist daher insgesamt mit einer Verschlechterung von 1.263.100 Euro zu rechnen. Bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten ist aktuell von Verbesserungen in Höhe von insgesamt +109.400 Euro auszugehen. Diese entstehen bei den Gebühren für den Hort und die verlässliche Grundschule (+46.300 Euro), den Benutzungsgebühren (-36.900 Euro) und den Verwaltungsgebühren (+100.000 Euro). Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten ist im Wesentlichen von Mehrerträgen bei den Mieten (+25.200 Euro) und Pachten (+7.600 Euro) auszugehen. Insgesamt ergeben sich voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von 39.500 Euro. Bei den Kostenerstattungen sind aktuell keine wesentlichen Veränderungen bekannt. Es ist von einem weitestgehend planmäßigen Verlauf auszugehen. Bei den Zinserträgen ist von einem Plus von voraussichtlich 65.000 Euro auszugehen. Die sonstigen ordentlichen Erträge steigen voraussichtlich um 37.300 Euro. Insgesamt werden sich die ordentlichen Erträge voraussichtlich um 246.800 Euro verbessern, was im Wesentlichen auf die Gewerbesteuer zurückzuführen ist. Die Abweichungen sind detailliert in der Anlage 1.2_Finanzzwischenbericht Ergebnishaushalt Juni 2026_Veränderungen dargestellt. 3.1.2 Ordentliche Aufwendungen Im ordentlichen Ergebnishaushalt 2026 wurden mit Stand 30.06.2026 bisher rund 35,459 Mio. Euro aufgewendet. Voraussichtl. Ansatz Stand: Aufwandsarten Jahresergebnis + / - 2026 30.06.2026 2026 11 Personalaufwendungen 24.795.005 € 11.727.954 € 24.295.005 € -500.000 € 12 Versorgungsaufwend. 0 € 0 € 0 € 0 € Aufwend. für Sach- und 13 14.489.750 € 4.770.614 € 14.354.750 € -135.000 € Dienstl. planmäßige 14 6.050.400 € 0 € 6.050.400 € 0 € Abschreibungen Zinsen und ähnliche 15 281.300 € 50.080 € 281.300 € 0 € Aufwendungen 16 Transferaufwendungen 32.683.650 € 17.505.393 € 33.749.450 € 1.065.800 € sonstige ordentliche 17 2.949.645 € 1.284.822 € 2.765.645 € -184.000 € Aufwendungen Summe 81.249.750 € 35.338.862 € 81.496.550 € 246.800 € Bei den Personal- und den Versorgungsaufwendungen wird zum jetzigen Zeitpunkt und der aktuellen Prognose einer Verbesserung des Jahresbedarf von 500.000 Euro angenommen. Die Verbesserung ist im Wesentlichen durch Langzeitkrankenausfälle und spätere Neu- bzw. Nachbesetzungen zu begründen. Im Haushalt 2026 wurde ein Globaler Minderaufwand von 800.000 Euro vorgesehen. Nach aktuellen Annahmen ist davon auszugehen, dass dieser erwirtschaftet werden kann und somit von keiner Gefährdung des ordentlichen Ergebnisses auszugehen ist. Deshalb werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Sperren durch den Geschäftsbereich Finanzen vorgeschlagen. Sollten sich im Haushaltsvollzug gravierende Veränderungen ergeben, die eine Gefährdung des ordentlichen Ergebnisses darstellen, behält sich der Geschäftsbereich Finanzen entsprechende Maßnahmen vor, über die der Gemeinderat dann informiert wird. Grundsätzlich ist bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen davon auszugehen, dass die Planansätze 2026 weitestgehend eingehalten werden können (-135.000 Euro). Es ist von einem Wenigerbedarf bei den Aus- und Fortbildungskosten von -100.000 Euro auszugehen. Für die Anschaffung der Erstausstattung für die Ganztagesbetreuung in der Hellbergschule werden voraussichtlich 65.000 Euro mehr benötigt. Bei den Planungskosten werden nach Schätzung der letzten Jahre voraussichtlich 100.000 Euro weniger benötigt werden. Die Verbuchung der planmäßigen Abschreibungen erfolgt erst mit Erstellung der Jahresrechnung. Diese sind nicht kassenwirksam. Bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind derzeit keine wesentlichen Änderungen bekannt. Bei den Transferaufwendungen wird der Ansatz für Zuschüsse an verbundene Unternehmen (Eigenbetrieb EVE) um +142.300 Euro überschritten werden (Ansatz: 1.952.000 Euro). Nach der Erhöhung des Hebesatzes für die Kreisumlage um 2 v.H. entstehen hier Mehraufwendungen von +834.000 Euro (Plan: 11.682.000 Euro). Aufgrund der gestiegenen Gewerbesteuererträge steigert auch die Gewerbesteuer- umlage um voraussichtlich +137.000 Euro (Plan: 1.091.000 Euro). Insgesamt werden dadurch bei den Transferaufwendungen 1.065.800 Euro mehr anfallen. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen kommt es zu Einsparungen bei sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen (-75.000 Euro) und bei der Rechts- und Beratungskosten (-100.000 Euro). Für die aktuelle Prüfung der Jahre 2017-2021 durch die GPA entstehen zusätzliche Geschäftsaufwendungen (+41.000 Euro). Die Abrechnung der Erstattung des Straßenentwässerungsanteils (-50.000 Euro) verbessert sich. Insgesamt verändert sich der Ansatz der sonstigen ordentlichen Aufwendungen um -184.000 Euro. Insgesamt werden sich die ordentlichen Aufwendungen voraussichtlich um 246.800 Euro verschlechtern, was aber durch die Mehrerträge aufgefangen wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand für den ordentlichen Ergebnishaushaushalt ist davon auszugehen, dass sich der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in 2026 von planerischen 2.302.700 Euro voraussichtlich nicht verändern wird. Für bereits bekannte, wesentliche Abweichungen, die zu einem über- oder außerplanmäßigen Mehrbedarf führen, wurde die Anlage 3_Genehmigung über- und außerplanmäßiger Abweichungen 2026 erstellt und wird dem Gemeinderat mit der Bitte um Genehmigung vorgelegt. Voraussichtlich werden daher 1.184.400 Euro im Ergebnishaushalt 2026 fällig, die der Zustimmung des Gemeinderates bedürfen. 3.1.3 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Planerisch sind hier sonstige investive außergewöhnliche Erträge in Höhe von insgesamt 1.010.200 Euro und Aufwendungen im Zusammenhang mit Katastrophen u.ä. Ereignissen von 0 Euro geplant. Bei den außerordentlichen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Veräußerungen von Grundstücken über dem Buchwert. Eine Verbuchung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung 2026. Aktuell ist hier von keinen wesentlichen Veränderungen auszugehen. Das Sonderergebnis (Ansatz: 1.010.200 Euro, Prognose 1.016.200 Euro, +6.000 Euro) verläuft aktuell planmäßig. Das Gesamtergebnis verbessert sich danach um insgesamt 6.000 Euro (Ansatz: -897.400 Euro, Prognose: -891.400 Euro). Dieses Ergebnis kann durch Rücklagen aus den Vorjahren ausgeglichen werden, so dass der Haushaltsausgleich insgesamt nicht gefährdet ist. 3.2 Finanzhaushalt (Anlage 2.1 und 2.2) Die Prognose für den Finanzhaushalt 2026 wird detailliert in der Anlage 2.1_Finanzzwischenbericht Finanzhaushalt Juni 2026 dargestellt. Bei der Haushaltsplanaufstellung 2026 zu Beginn des Jahres hat sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung in Höhe von 2.302.700 Euro ergeben. 9 1 6 Z a h F in a n z h a u s h a lt - la u f e n d e V e r w a lt u n g s t ä t ig k e it S u m m e E in z a h lu n g e n a u s la u f e n d e r V e r w a lt u n g s t ä t ig S u m m e A u s z a h lu n g e n a u s la u f e n d e r V e r w a lt u n g s t ä t ig lu n g s m it t e lü b e r s c h u s s / - b e d e r E r g e b n is r e c h n k k du e e an it it r fg A n s 2 0 7 7 .5 0 7 5 .1 9 2 .3 0 a2 2 9 2 t z 6 .0 5 .3 5 .7 0 0 0 0 € € € 3 0 S t .0 3 6 3 6 a n d 6 .2 0 .5 3 4 .0 1 9 5 1 5 : 2 6 .4 9 .0 5 .4 4 7 4 3 € € € V o r a u s s ic h J a h r e s - e r g e b n is 2 0 2 6 7 7 .7 4 8 .8 7 5 .4 4 6 .1 2 .3 0 2 .7 t 5 5 0 l. 0 € 0 € 0 € + 2 2 / - 4 6 .8 4 6 .8 0 0 0 0 0 € € € In der Juni-Prognose kann von einem planmäßigen Verlauf für den Zahlungsmittelüberschuss ausgegangen werden (geschätztes Ergebnis: 2.302.700 Euro). Das bedeutet, dass die zahlungswirksamen Erträge (ohne die Auflösungen) zur Deckung der zahlungswirksamen Aufwendungen (ohne die Abschreibungen) ausreichen würden. Die Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung in Höhe von 479.500 Euro kann somit erreicht werden. Planerisch wird mit investiven Einzahlungen in Höhe von 11.287.100 Euro gerechnet: Voraussichtl. Einzahlungen aus Ansatz Stand: Jahresergebnis + / - Investitionstätigkeit 2026 30.06.2026 2026 Einzahlungen aus 18 7.499.100 € 2.188.120 € 6.604.700 € -894.400 € Investitionszuwendungen Einzahlungen aus Investitions- 19 beiträgen und ähnl. Entgelten für 432.000 € 0 € 432.000 € 0 € Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Veräußerung von 20 3.332.500 € 1.942.404 € 3.338.500 € 6.000 € Sachvermögen Einzahlungen aus der Veräußerung von 21 23.500 € 1.388.000 € 1.388.000 € 1.364.500 € Finanzvermögen Einzahlungen für sonstige 22 0 € 0 € 0 € 0 € Investitionstätigkeit Summe 11.287.100 € 5.518.523 € 11.763.200 € 476.100 € In der Prognose verbessert sich das Ergebnis bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit um insgesamt 476.100 Euro. Nach aktuellem Kenntnisstand ist von Wenigereinzahlungen durch Verschiebungen der Kassenwirksamkeit bei den Investitionszuwendungen in Höhe von -894.400 Euro auszugehen. Geleichzeitig verschieben sich hier auch bauliche Auszahlungen. Die weiteren Positionen verlaufen im Wesentlichen planmäßig. Die Einzahlungen aus der Veräußerung (+1.364.500 Euro) von Finanzvermögen bilden in der Finanzrechnung im Wesentlichen die Gewährung von Liquiditätshilfen an die städtischen Eigenbetriebe und Festgeldanlagen ab, die nicht geplant werden. Als Gegenposition gibt es die Auszahlungen aus dem Erwerb von Finanzvermögen. An investiven Auszahlungen im Finanzhaushalt 2025 stehen planerisch insgesamt 19,489 Mio. Euro zur Verfügung: 2 2 2 2 2 2 4 5 6 7 8 9 A u s z a h lu n g e n a u s In v e s t it io n s t ä t ig k e it A u s z a h lu n g e n f ü r d e n E r w e r b v G r u n d s t ü c k e n u n d G e b ä u d e n A u s z a h lu n g e n f ü r B a u m a ß n a h m A u s z a h lu n g e n f ü r d e n E r w e r b v b e w e g lic h e m S a c h v e r m ö g e n A u s z a h lu n g e n f ü r d e n E r w e r b v F in a n z v e r m ö g e n A u s z a h lu n g e n f ü r In v e s t it io n s - f ö r d e r u n g s m a ß n a h m e n A u s z a h lu n g e n f ü r d e n E r w e r b v im m a t .V e r m ö g e n s g e g e n s t ä n d e S o n e n o n o n o n n u m m e A n s a t z 2 0 2 6 1 .9 6 4 .2 1 5 .0 4 3 .4 7 7 2 .2 5 0 0 .0 3 .9 7 6 .1 3 3 .3 2 2 .2 8 9 .2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 € € € € € € € 3 S t a n d : 0 .0 6 .2 0 2 6 3 7 .1 5 2 .4 6 3 .0 6 1 9 7 .5 9 1 .2 6 6 .9 8 2 8 6 .8 3 4 .8 5 1 .6 3 6 7 3 8 0 7 0 6 € € € € € € € J Va oh r a u s s ic h r e s e r g e b 2 0 2 6 2 .2 0 0 .9 1 4 .2 4 2 .2 8 7 2 .2 1 .7 6 7 .0 2 .1 7 6 .1 3 3 .3 2 1 .2 9 1 .7 tn 0 0 0 0 0 0 0 l. is 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € - + 2 - 8 1 1 .2 1 .8 - 9 / - 3 6 .7 0 1 .2 0 0 .0 6 7 .0 0 0 .0 9 7 .5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 € € € € € € € Bisherigen Abweichungen von den Planungen resultieren aus Verschiebungen von Kassenwirksamkeiten aus Maßnahmen, die in 2026 voraussichtlich nicht mehr so abgewickelt werden können wie ursprünglich vorgesehen. Für bereits bekannte, wesentliche Abweichungen, die zu einem über- oder außerplanmäßigen Mehrbedarf führen, wurde die Anlage 3_Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Abweichungen 2026 erstellt und werden dem Gemeinderat mit der Bitte um Genehmigung vorgelegt. Voraussichtlich werden daher zusätzliche 993.300 Euro im Finanzhaushalt 2026 zur Auszahlung fällig, die der Zustimmung des Gemeinderates bedürfen. Hierbei handelt es sich um Verschiebungen von Kassenwirksamkeiten aus 2025, die so nicht abschätzbar waren und für die daher in 2026 keine bzw. nicht ausreichend Planungsmittel angesetzt wurden. Bei den investiven Baumaßnahmen kommt es immer wieder zu Verschiebungen bei der Abwicklung und Umsetzung von Maßnahmen und Projekten. Zu wesentliche Abweichungen kommt es u.a. bei der Umgestaltung des Sportgeländes Kleingartach (-390.000 Euro). Auch die zeitliche Abwicklung von Rechnungen für die Umbauten für den Ganztagesbereich in der Hellbergschule haben sich in 2025 verzögert, so dass in 2026 ein Mehrbedarf von 765.000 Euro entsteht. Insgesamt liegt die bauliche Abwicklung jedoch im Zeitplan. Die Sanierung der Rappenauer Str. 4 benötigte die Mittel für die bauliche Maßnahme erst später (- 250.500 Euro), aktuell befindet man sich noch im Planungsprozess. Bei Straßenbaumaßnahmen kommt es ebenfalls zu weiteren zeitlichen Verzögerungen. So ist die Kassenwirksamkeit der städtischen Begleitmaßnahmen bei der Sanierung der OD Adelshofen anzupassen (-775.000 Euro). Im Januar wurde im Gemeinderat beschlossen, das Grundstück für die Sanierung und Erweiterung des ev. Kindergarten Mühlbach ins städtische Eigentum zu übernehmen (+436.700 Euro). Außerdem verschieben sich in 2026 pauschale Grunderwerbe in Höhe von 200.000 Euro in der zeitlichen Abwicklung, so dass bei den Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden insgesamt ein Mehrbedarf von 236.700 Euro entsteht. In 2026 wird es bei den Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen zur außerplanmäßigen Beschaffung von mobilem Zufahrtsschutz für Veranstaltungen (+100.000 Euro) kommen. Die Erwerbe für immaterielles Vermögen verlaufen nach aktuellem Kenntnisstand planmäßig. Bei den Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen verschiebt sich die Umsetzung des Investitionszuschusses für den evangelischen Kindergarten Mühlbach teilweise zeitlich nach 2027, bedingt durch einen verzögerten Baubeginn (-1.500.000 Euro). Außerdem gibt es im Bereich Sanierung Altstadtbogen eine Verschiebung bei den privaten Modernisierungsvereinbarungen (-300.000 Euro). Näheres zu den Einzelmaßnahmen kann der Anlage 2.2_Finanzzwischenbericht Finanzhaushalt 2026_Veränderungen entnommen werden. Weitere bisherige unwesentliche Abweichungen bei den einzelnen Projekten können bisher per Deckungsvorschlag und Einsparungen an anderer Stelle gedeckt werden, so dass keine weiteren wesentlichen Planabweichungen darzustellen sind. 3 3 3 4 F in a F in a n z h a u s h a lt - F in a n z ie r u n g s t ä t ig k e it E in z a h lu n g e n a u s d e r A u f n a h m v o n K r e d it e n u n d w ir t s c h a f t lic h v e r g le ic h b a r e n V o r g ä n g e n f ü r In v e s t it io n e n A u s z a h lu n g e n a u s d ie T ilg u n g v o n K r e d it e n u n d w ir t s c h a f t lic h v e r g le ic h b a r e n V o r g ä n g e n f ü r In v e s t it io n e n n z ie r u n g s m it t e lü b e r s c h u s s a u s F in a n z ie r u n g s t ä t ig k e it e A n2 4 .3 4 3 .9 s0 9 7 1 a2 0 9 1 t z 6 .9 0 .5 0 .4 0 0 0 0 € € € 3 0 S t a n d : .0 6 .2 0 2 6 4 3 1 .2 1 - 4 3 1 .2 1 0 8 8 € € € V o r a u s s ic h J a h r e s - e r g e b n is 2 0 2 6 2 .9 1 7 .3 4 7 9 .5 2 .4 3 7 .8 t 0 0 0 l. 0 € 0 € 0 € + - 1 .4 - 1 .4 / - 7 3 .6 7 3 .6 0 0 0 0 0 € € € Durch die Anpassungen bei den Investitionstätigkeiten wird voraussichtlich die vorgesehene Kreditaufnahme nicht in voller Höhe im Jahr 2026 erforderlich werden. Nach jetzigem Stand werden 1.473.600 Euro weniger benötigt. Für die Tilgung werden voraussichtlich die geplanten Mittel (geschätztes Ergebnis: 479.500 Euro) ausreichen. Damit ist auch die Mindestzuführung weiterhin gewährleistet. 4. Liquidität Die Liquiditätslage im ersten Halbjahr 2026 kann als gut bezeichnet werden. Zum 30.06.2026 besteht eine Festgeldanlage in Höhe von 5.150.000 Euro. Der städtische Haushaltsplan 2026 enthält allein einen Höchstbetrag für Kassenkredite von 16.200.000 Euro. Für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Eppingen beläuft sich der Höchstbetrag auf 2.000.000 Euro und für den Eigenbetrieb Energie- und Versorgungsbetriebe Eppingen ebenfalls auf 2.000.000 Euro und wurde so durch die Rechtsaufsicht genehmigt, so dass hieraus insgesamt 20,2 Mio. Euro zur Verfügung stehen würden. Der Anfangsbestand der liquiden Mittel zum 01.01.2026 beträgt 6.428.477 Euro. Nach aktuellem Kenntnisstand sollen in 2026 mindestens 4.788.000 Euro entnommen werden. Die vorzuhaltende Mindestliquidität in Höhe von 2 % beträgt für 2026 1.312.818 Euro. Am 30.06.2026 belief sich der gebuchte Kassenbestand der Stadt auf den Girokonten auf insgesamt 1.703.605,20 Euro. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Eigenbetrieb Stadtentwässerung eine Liquiditätshilfe in Höhe von 827.000 Euro und der Eigenbetrieb Energie- und Verkehrsbetriebe in Höhe von 61.000 Euro von der Stadt. Anlage(n): Anlage 1.1_Finanzzwischenbericht Ergebnishaushalt Juni 2026 Anlage 1.2_Finanzzwischenbericht Ergebnishaushalt Juni 2026_Veränderungen Anlage 2.1_Finanzzwischenbericht Finanzhaushalt Juni 2026 Anlage 2.2_Finanzzwischenbericht Finanzhaushalt Juni 2026_Veränderungen Anlage 3_Genehmigung über- und außerplanmäßige Abweichungen 2026 ____________ _____________ Tobias Weidemann Melanie Geier Stadtkämmerer Leiterin Abteilung Haushalt

Text aus PDF extrahiert