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Finanzzwischenbericht 2026 - Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2026 und Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Abweichungen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eppingen |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat nimmt den Finanzzwischenbericht 2026 (Stand 30.06.2026) zur Kenntnis. Das ordentliche Ergebnis wird mit -1.907.600 Euro planmäßig prognostiziert; wesentliche Veränderungen entstehen bei Steuern (+1.258.700 Euro), Zuweisungen (-1.263.100 Euro) und Transferaufwendungen (+1.065.800 Euro). Der Gemeinderat stimmt den über- und außerplanmäßigen Abweichungen mit Deckungsvorschlägen zu. Der Schuldenstand wird sich zum 31.12.2026 auf 13.188.871 Euro reduzieren (Pro-Kopf-Verschuldung: 582 Euro).
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Dokument
Extrahierter Text
STADT EPPINGEN
Vorlagen-Nr. 143/2026
für die Sitzung Gemeinderat am 28.07.2026 öffentlich
Finanzzwischenbericht 2026 - Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2026 und
Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Abweichungen
Antrag: Der Gemeinderat nimmt den Finanzzwischenbericht 2026 mit Stand
30.06.2026 zur Kenntnis.
Der Gemeinderat stimmt den vorgelegten über- und außerplan-
mäßigen Abweichungen (Anlage 3) mit den entsprechenden
Deckungsvorschlägen zu.
Sachverhalt:
1. Allgemein (Kurzzusammenfassung)
Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 04.03.2026 wurde die
Gesetzmäßigkeit der am 16.12.2025 beschlossenen Haushaltssatzung für 2026
bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Ab dem 25.03.2026 ist der
Haushalt 2026 rechtskräftig.
Nach aktueller Kenntnislage wird sich das ordentliche Ergebnis von planerisch
–1.907.600 Euro voraussichtlich nicht verändern.
In der Prognose kann trotz der Anpassung des Hebesatzes für die Kreisumlage von
28 v.H. auf 30 v.H. und den veröffentlichten Anpassungen vom Ministerium für
Finanzen Baden-Württemberg aus der Mai-Steuerschätzung 2026 für den
Landeshaushalt und für die Kommunen in Baden-Württemberg insgesamt von
einem planmäßigen Verkauf ausgegangen werden.
Dies ist aber stark abhängig vom bisher positiven Verlauf der Gewerbesteuer 2026.
Bei einem Einbruch der Gewerbesteuer müssten entsprechende Maßnahmen für
den Haushalt ergriffen werden.
Die Orientierungsdaten aus dem Haushaltserlass wurden fortgeschrieben und
haben Auswirkung auf die Leistungen aus dem Finanzausgleich.
Für den Kommunalen Finanzausgleich ist anzumerken, dass zur Stabilisierung
der Liquidität der Kommunen die quartalsmäßigen Zuweisungen auf die
Holaschke, Oberbürgermeister Thalmann, Bürgermeister
Fälligkeiten 10.01.2026, 10.04.2026 und 10.07.2026 vorgezogen wurden.
Wesentlichen Veränderungen auf der Ertragsseite des Ergebnishaushalts ergeben
sich bei den Steuern und ähnlichen Abgaben (+1.258.700 Euro) und bei den
Zuweisungen und Zuwendungen (-1.263.100 Euro). Bei den öffentlich-rechtlichen
Entgelten entstehen Mehrerträge bei den Verwaltungsgebühren aus baurechtlichen
Verfahren (+100.000 Euro) und durch die Erhöhung der Gebühren für Hort und
verlässliche Grundschule (+46.300 Euro). Bei den Benutzungsgebühren gibt es
Anpassungen im Kindergartenbereich und bei der Obdachlosenunterbringung
(insgesamt -10.000 Euro) sowie bei den Gebühren für die Krippenbetreuung
(-26.900 Euro). Außerdem ist davon auszugehen, dass bei den Mieterträge
25.200 Euro und bei den Pachterlösen 7.600 Euro mehr anfallen. Die Zinsen aus
Festgeldanlagen erhöhen sich voraussichtlich um 65.000 Euro und die
Konzessionsabgaben verschlechtern sich voraussichtlich um 10.000 Euro. Bei den
Nachzahlungszinsen und dem Verspätungszuschlag entstehen Mehrerträge von
47.300 Euro.
Insgesamt ist eine Verbesserung in Höhe von 246.800 Euro zu erwarten.
Bei den Aufwendungen gibt es Änderungen im Bereich Personalaufwendungen
(-500.000 Euro), im Bereich Sach- und Dienstleistungen (-135.000 Euro) und bei den
Transferaufwendungen (+1.065.800 Euro). Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
2026 wurde zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes ein globaler Minderaufwand in
Höhe von 800.000 Euro vorgesehen. Dieser ist in den sonstigen ordentlichen
Aufwendungen (-184.000 Euro) enthalten.
Insgesamt ist mit Mehraufwendungen in Höhe von 246.800 Euro zu rechnen.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann der Jahresverlauf 2026 nicht gänzlich prognostiziert
werden. Aktuell sieht der Geschäftsbereich Finanzen jedoch keine Notwendigkeit
zur Sicherung des ordentlichen Ergebnisses haushaltsrechtliche Sperren im
laufenden Haushaltsvollzug zu erfassen. Sollten jedoch gravierende
Verschlechterungen eintreten, wird im Rahmen eines weiteren Zwischenberichtes
an den Gemeinderat entsprechend gegengesteuert werden.
Im Falle einer überdurchschnittlichen Verbesserung der Gewerbesteuereinnahmen
in 2026 behält es sich der Geschäftsbereich Finanzen vor, zur Sicherung
späterer Haushaltsausgleiche (für 2028 ist das zweitvorangegangene Jahr = 2026
ausschlaggebend) wie bereits im Jahr 2025 wieder eine
Finanzausgleichsrückstellung (Wahlrückstellung) zu bilden. Diese dient dazu
voraussichtliche Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich durch aktuelle
Rechnungsergebnisse in zukünftigen Jahren abzubilden.
Beim Sonderergebnis kann momentan noch von einem planmäßigen Verlauf
ausgegangen werden, so dass aktuell keine Anpassungen erforderlich sind. Durch
positive Ergebnisse aus den Vorjahren entsteht durch die aktuelle Vorgehensweise
keine Gefährdung des Haushaltsausgleiches. In den Rücklagen des ordentlichen
Ergebnisses sind prognostiziert zum Ende 2025 rund 17 Mio. Euro und in der
Rücklage des Sonderergebnisses auf rund 15 Mio. Euro.
Es ist momentan auch davon auszugehen, dass keine Nachtragspflicht ausgelöst
werden wird. Entscheidend für die Erheblichkeit in der Beurteilung der
Nachtragspflicht ist die Möglichkeit seiner späteren Deckung. Eine Gefährdung
künftiger Aufgabenerfüllungen wird dadurch nicht begründet.
Der prognostizierte Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung, welcher
vergleichbar mit der kameralen Zuführung an den Vermögenshaushalt ist, wird sich
aktuell in 2026 planmäßig entwickeln und beträgt +2.302.700 Euro.
Gegenwärtig ist bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit durch
Verschiebungen der Kassenwirksamkeit bei den Baumaßnahmen auch durch
Wenigereinzahlungen bei den Zuschüssen (-878.500 Euro) auszugehen. Bei den
Veräußerungserlösen wird vermutlich der geplante Ansatz von 3,3 Mio. Euro
erreicht werden.
Die Ein- und Auszahlungen aus der Veräußerung (+1.364.500 Euro) und dem Erwerb
(+1.267.000 Euro) von Finanzvermögen bilden in der Finanzrechnung im
Wesentlichen die Gewährung von Liquiditätshilfen an die städtischen
Eigenbetriebe und Festgeldanlagen ab.
Bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit kommt es prognostiziert zu
Veränderungen in Höhe von -997.500 Euro. Nähere Erläuterungen hierzu folgen
noch.
Durch kassenwirksame Verschiebungen bei den Baumaßnahmen kann die
Kreditaufnahme 2026 von 4.390.900 Euro voraussichtlich um 1.473.600 Euro auf
2.917.300 Euro reduziert werden. Allerdings kommt es hier lediglich zu einer
Verschiebung in das Jahr 2027.
Grundsätzlich weist der GB Finanzen daraufhin, dass in der Finanzplanung aus dem
Haushalt 2026 für die Folgejahre bereits weitere hohe Kreditaufnahmen
vorgesehen sind. In der Prognose bis 2029 sind dies bisher 18,757 Mio. Euro, so dass
bei Umsetzung aller geplanter Maßnahmen nach aktuell anzunehmender
Finanzlage die Verschuldung auf über 26,5 Mio. Euro anwachsen würde, was einer
Pro-Kopf-Verschuldung von über 1.172 Euro entsprechen würde.
Momentan verringert sich der Bestand an liquiden Zahlungsmitteln planmäßig um
4.788.000 Euro. Zum Jahresanfang lag der Stand der liquiden Mittel bei
6.428.477 Euro. Da in 2025 einige vorgesehene investive Auszahlungen nicht mehr
kassenwirksam wurden, sind diese in 2026 fortzusetzen.
Berechnung Entwicklung Schuldenstand:
Stand Ansatz Reduzierung. Tilgung voraussichtlicher
31.12.2025 2026 Kreditaufn. 2026 Progn. Stand
zum 31.12.2026
10.751.071 Euro 4.390.900 Euro -1.473.600 Euro 479.500 Euro 13.188.871 Euro
Der städtische Schuldenstand zum 31.12.2026 verändert sich somit gegenüber den
Prognosen aus den Haushaltsplanberatungen für 2026 mit 14.662.471,29 Euro um
1.473.600 Euro. Dies entspricht bei einer Einwohnerzahl von 22.663 (Stand zum
30.06.2025) einer „städtischen“ Pro-Kopf-Verschuldung von 582 Euro statt
vorhergesagten 647 Euro.
Dieser Betrag liegt unter dem Landesdurchschnitt, der in 2025 mit 1.090 Euro vom
statistischen Landesamt kommuniziert wurde.
2. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2025
In der Ergebnisrechnung wird das ordentliche Ergebnis prognostiziert bei
+2.262.100. Euro liegen (Planansatz: -3.865.000 Euro).
Bei den Kostenerstattungen (-99.700 Euro) konnten die Ansätze nicht erreicht
werden. Bei den Steuern (+3.906.600 Euro), den Zuweisungen (+257.500 Euro), den
sonstigen Erträgen (-236.900 Euro), den öffentlich-rechtlichen Entgelten
(+116.900 Euro), den privatrechtlichen Entgelten (+469.000 Euro) und den
Zinserträgen (+100.800 Euro) sind jeweils wesentliche Mehrerträge entstanden.
Zur Sicherung des späteren Haushaltsausgleichs für das Jahr 2027 ist es vorgesehen
im Jahr 2025 eine Finanzausgleichsrückstellung (Wahlrückstellung) in Höhe von
1.879.000 Euro zu bilden.
Bei den Personalaufwendungen gab es in 2025 Minderaufwendungen in Höhe von
rund 290.100 Euro, ebenso bei den Sach- und Dienstleistungen (-1.823.250 Euro)
und Zinsen (-47.400 Euro). Mehraufwendungen von rund 131.350 Euro sind bei den
Transferaufwendungen den sonstigen Aufwendungen (456.700 Euro). entstanden.
Das Haushaltsjahr 2025 schließt voraussichtlich mit einem um etwa 1,3 Mio. Euro
höheren Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts ab (Ansatz 2024:
+2.819.800 Euro; voraussichtliches Ergebnis 4,127 Mio. Euro).
Bei den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kommt es im Jahr
2025 zu Mehreinzahlungen in Höhe von 7.391.950 Euro. Die Verbesserung
konnte im Wesentlichen durch Mehreinzahlungen bei den Steuern erzielt werden.
Bei den Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sind -1.182.800 Euro
weniger angefallen. Somit ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von
rund 8.886.000 Euro gegenüber den geplanten 311.200 Euro.
Die mögliche genehmigte Kreditaufnahme zum Ausgleich des Gesamtergebnisses
2025 in Höhe von 5.069.600 Euro wurde bisher nicht in Anspruch genommen.
Der Schuldenstand der Stadt Eppingen beträgt aufgrund nicht vorgenommener
Kreditaufnahmen und durch die ordentliche Tilgung im Jahr 2025 zum 31.12.2025
nun 10.751.071 Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 474 Euro entspricht.
3. Laufendes Haushaltsjahr 2026 (Stand: 30.06.2026)
Nach dem die Rechtskraft des Haushaltes 2026 zum 25.03.2026 vorliegt, sind
bereits verschiedene Projekte begonnen bzw. vorangeschritten, so dass
Prognosewerte zum Gesamtjahresverlauf mit einer gewissen Unsicherheit ermittelt
werden konnten. Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass ein Nachtragshaushalt
erforderlich wird.
Der Ergebnishaushalt 2026 sieht bei den Planzahlen einen Gesamtbetrag an
ordentlichen Erträgen von 79.342.150 Euro (geschätztes Ergebnis: 79.588.950 Euro)
und an ordentlichen Aufwendungen von 81.249.750 Euro (geschätztes Ergebnis:
81.496.550 Euro) vor.
Gegenwärtig ist insgesamt von einem planmäßigen Verlauf auszugehen.
Verschiebungen bei einzelnen Positionen können nach bisherigen Prognosen
innerhalb der Ergebnisrechnung ausgeglichen werden.
Somit wird planerisch ein negatives ordentliches Ergebnis von – 1.907.600 Euro
(geschätztes Ergebnis: -1.907.600 Euro) angenommen.
An außerordentlichen Erträgen sollen 1.010.200 Euro eingehen, so dass ein
negatives Gesamtergebnis von -897.400 Euro (geschätztes Ergebnis: -891.400 Euro)
zu erwarten wäre.
Im Finanzhaushalt 2026 ist ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender
Verwaltungstätigkeit von 2.302.700 Euro (geschätztes Ergebnis: 2.302.700 Euro)
vorgesehen.
Bei den Maßnahmen im Finanzhaushalt gibt es wie in jedem Jahr Verschiebungen
bei der Kassenwirksamkeit im Wesentlichen begründet durch Verzögerungen bei
der Bauabwicklung.
Der Gesamtbetrag an Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ist mit 11.287.100 Euro
(geschätztes Ergebnis: 11.763.200 Euro) vorgesehen. Es ist planerisch in 2026 von
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 22.289.200 Euro (geschätztes
Ergebnis: 21.291.700 Euro) auszugehen.
Dadurch ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von 8.699.400 Euro (geschätztes
Ergebnis: 7.225.800 Euro). Dieser soll teilweise durch eine Entnahme aus den
liquiden Mitteln in Höhe von planmäßig 4.788.000 Euro ausgeglichen werden.
Weitere Entnahmen aus der Liquidität sind für die Folgejahre bereits vorgesehen.
Eine Reduzierung der Kreditaufnahme ist in Höhe von 1.473.600 Euro (Plan:
4.390.900 Euro) vorgesehen. An Tilgungen sind in 2026 479.500 Euro eingestellt. Der
Verlauf wird planmäßig prognostiziert.
3.1 Gesamtergebnishaushalt (Anlagen 1.1 und 1.2)
Die Prognose für den Ergebnishaushalt 2026 wird detailliert in der Anlage
1.1_Finanzzwischenbericht Ergebnishaushalt Juni 2026 dargestellt.
3.1.1 Ordentliche Erträge
Im ordentlichen Ergebnishaushalt 2026 sind zum 30.06.2026 rund 45,493 Mio. Euro
an Erträgen verbucht worden.
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Dementsprechend wird es im ordentlichen Ergebnishaushalt gegenüber dem
Haushaltsansatz voraussichtlich Mehrerträgen von insgesamt 246.800 Euro
geben.
Auf der Ertragsseite des Ergebnishaushaltes sind die Unsicherheiten grundsätzlich
noch größer als auf der Aufwandsseite. Dies liegt vor allem an den
Haushaltsansätzen für die Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer und den Zuweisungen des Landes. Mitte Mai wurde die
Maisteuerschätzung 2026 vorgelegt und entsprechend für den Zwischenbericht
angewendet.
Damit erfolgte die Anpassung der Orientierungsdaten des Haushaltserlasses,
wodurch es zu Veränderungen im kommunalen Finanzausgleich kommen wird. Im
Bereich Steuern kann man derzeit von Veränderungen beim Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer (-179.200 Euro), beim Gemeindeanteil der Umsatzsteuer
(+6.700 Euro) und bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich
(+11.200 Euro) ausgehen.
Bei der Gewerbesteuer kann man im Moment davon ausgehen, dass der Ansatz
gehalten werden kann und eine geringfügige Verbesserung gegen über dem
Planansatz von 12.000.000 Euro möglich ist. Die Erträge aus Grundsteuer A und B
sowie der Hundesteuer verlaufen planmäßig. Es ist hier von keinen wesentlichen
Veränderungen auszugehen. Bei der Vergnügungssteuer muss derzeit von
Mindererträgen in Höhe von 80.000 Euro gerechnet werden.
Aufgrund der bisherigen Auszahlungen aus dem Finanzausgleich (die 3. AZ wurde
bereits zum 10.07.2026 ausgezahlt) kann im Wesentlichen von planmäßigen
Steuereinnahmen und Leistungen im kommunalen Finanzausgleich gegenüber den
Planansätzen nach dem Haushaltserlass für 2026 ausgegangen werden.
Im Rahmen der Haushaltsplanung ist man bei der Verwendung der LuKIFG-Mittel
von einer Verbuchung in der Ergebnisrechnung ausgegangen. Hier kommt es
jetzt zu einer Verschiebung in den Finanzhaushalt, weil die Mittel für investive
Maßnahmen zu verwenden sind. Dadurch entstehen bei der Kommunalen
Investitionspauschale Wenigererträge von 1.400.000 Euro. Die Zuweisungen aus der
Sockelgarantie sinken voraussichtlich um 13.700 Euro auf 1.318.300 Euro (Ansatz:
1.332.000 Euro). Bei den Zuweisungen ist daher insgesamt mit einer
Verschlechterung von 1.263.100 Euro zu rechnen.
Bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten ist aktuell von Verbesserungen in Höhe
von insgesamt +109.400 Euro auszugehen. Diese entstehen bei den Gebühren für
den Hort und die verlässliche Grundschule (+46.300 Euro), den
Benutzungsgebühren (-36.900 Euro) und den Verwaltungsgebühren (+100.000 Euro).
Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten ist im Wesentlichen von
Mehrerträgen bei den Mieten (+25.200 Euro) und Pachten (+7.600 Euro) auszugehen.
Insgesamt ergeben sich voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von 39.500 Euro.
Bei den Kostenerstattungen sind aktuell keine wesentlichen Veränderungen
bekannt. Es ist von einem weitestgehend planmäßigen Verlauf auszugehen. Bei den
Zinserträgen ist von einem Plus von voraussichtlich 65.000 Euro auszugehen. Die
sonstigen ordentlichen Erträge steigen voraussichtlich um 37.300 Euro.
Insgesamt werden sich die ordentlichen Erträge voraussichtlich um 246.800 Euro
verbessern, was im Wesentlichen auf die Gewerbesteuer zurückzuführen ist.
Die Abweichungen sind detailliert in der Anlage 1.2_Finanzzwischenbericht
Ergebnishaushalt Juni 2026_Veränderungen dargestellt.
3.1.2 Ordentliche Aufwendungen
Im ordentlichen Ergebnishaushalt 2026 wurden mit Stand 30.06.2026 bisher rund
35,459 Mio. Euro aufgewendet.
Voraussichtl.
Ansatz Stand:
Aufwandsarten Jahresergebnis + / -
2026 30.06.2026
2026
11 Personalaufwendungen 24.795.005 € 11.727.954 € 24.295.005 € -500.000 €
12 Versorgungsaufwend. 0 € 0 € 0 € 0 €
Aufwend. für Sach- und
13 14.489.750 € 4.770.614 € 14.354.750 € -135.000 €
Dienstl.
planmäßige
14 6.050.400 € 0 € 6.050.400 € 0 €
Abschreibungen
Zinsen und ähnliche
15 281.300 € 50.080 € 281.300 € 0 €
Aufwendungen
16 Transferaufwendungen 32.683.650 € 17.505.393 € 33.749.450 € 1.065.800 €
sonstige ordentliche
17 2.949.645 € 1.284.822 € 2.765.645 € -184.000 €
Aufwendungen
Summe 81.249.750 € 35.338.862 € 81.496.550 € 246.800 €
Bei den Personal- und den Versorgungsaufwendungen wird zum jetzigen Zeitpunkt
und der aktuellen Prognose einer Verbesserung des Jahresbedarf von 500.000 Euro
angenommen. Die Verbesserung ist im Wesentlichen durch Langzeitkrankenausfälle
und spätere Neu- bzw. Nachbesetzungen zu begründen.
Im Haushalt 2026 wurde ein Globaler Minderaufwand von 800.000 Euro
vorgesehen. Nach aktuellen Annahmen ist davon auszugehen, dass dieser
erwirtschaftet werden kann und somit von keiner Gefährdung des ordentlichen
Ergebnisses auszugehen ist.
Deshalb werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Sperren durch den Geschäftsbereich
Finanzen vorgeschlagen. Sollten sich im Haushaltsvollzug gravierende
Veränderungen ergeben, die eine Gefährdung des ordentlichen Ergebnisses
darstellen, behält sich der Geschäftsbereich Finanzen entsprechende Maßnahmen
vor, über die der Gemeinderat dann informiert wird.
Grundsätzlich ist bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen davon
auszugehen, dass die Planansätze 2026 weitestgehend eingehalten werden können
(-135.000 Euro). Es ist von einem Wenigerbedarf bei den Aus- und
Fortbildungskosten von -100.000 Euro auszugehen. Für die Anschaffung der
Erstausstattung für die Ganztagesbetreuung in der Hellbergschule werden
voraussichtlich 65.000 Euro mehr benötigt.
Bei den Planungskosten werden nach Schätzung der letzten Jahre voraussichtlich
100.000 Euro weniger benötigt werden.
Die Verbuchung der planmäßigen Abschreibungen erfolgt erst mit Erstellung der
Jahresrechnung. Diese sind nicht kassenwirksam.
Bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind derzeit keine wesentlichen
Änderungen bekannt.
Bei den Transferaufwendungen wird der Ansatz für Zuschüsse an verbundene
Unternehmen (Eigenbetrieb EVE) um +142.300 Euro überschritten werden (Ansatz:
1.952.000 Euro). Nach der Erhöhung des Hebesatzes für die Kreisumlage um 2 v.H.
entstehen hier Mehraufwendungen von +834.000 Euro (Plan: 11.682.000 Euro).
Aufgrund der gestiegenen Gewerbesteuererträge steigert auch die Gewerbesteuer-
umlage um voraussichtlich +137.000 Euro (Plan: 1.091.000 Euro). Insgesamt werden
dadurch bei den Transferaufwendungen 1.065.800 Euro mehr anfallen.
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen kommt es zu Einsparungen bei
sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen (-75.000 Euro) und bei der
Rechts- und Beratungskosten (-100.000 Euro). Für die aktuelle Prüfung der Jahre
2017-2021 durch die GPA entstehen zusätzliche Geschäftsaufwendungen
(+41.000 Euro). Die Abrechnung der Erstattung des Straßenentwässerungsanteils
(-50.000 Euro) verbessert sich. Insgesamt verändert sich der Ansatz der sonstigen
ordentlichen Aufwendungen um -184.000 Euro.
Insgesamt werden sich die ordentlichen Aufwendungen voraussichtlich um
246.800 Euro verschlechtern, was aber durch die Mehrerträge aufgefangen wird.
Nach derzeitigem Kenntnisstand für den ordentlichen Ergebnishaushaushalt ist
davon auszugehen, dass sich der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender
Verwaltungstätigkeit in 2026 von planerischen 2.302.700 Euro voraussichtlich nicht
verändern wird.
Für bereits bekannte, wesentliche Abweichungen, die zu einem über- oder
außerplanmäßigen Mehrbedarf führen, wurde die Anlage 3_Genehmigung über-
und außerplanmäßiger Abweichungen 2026 erstellt und wird dem Gemeinderat
mit der Bitte um Genehmigung vorgelegt.
Voraussichtlich werden daher 1.184.400 Euro im Ergebnishaushalt 2026 fällig, die
der Zustimmung des Gemeinderates bedürfen.
3.1.3 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Planerisch sind hier sonstige investive außergewöhnliche Erträge in Höhe von
insgesamt 1.010.200 Euro und Aufwendungen im Zusammenhang mit Katastrophen
u.ä. Ereignissen von 0 Euro geplant. Bei den außerordentlichen Erträgen handelt es
sich im Wesentlichen um Veräußerungen von Grundstücken über dem Buchwert.
Eine Verbuchung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung 2026. Aktuell ist hier von
keinen wesentlichen Veränderungen auszugehen.
Das Sonderergebnis (Ansatz: 1.010.200 Euro, Prognose 1.016.200 Euro, +6.000 Euro)
verläuft aktuell planmäßig.
Das Gesamtergebnis verbessert sich danach um insgesamt 6.000 Euro (Ansatz:
-897.400 Euro, Prognose: -891.400 Euro). Dieses Ergebnis kann durch Rücklagen
aus den Vorjahren ausgeglichen werden, so dass der Haushaltsausgleich insgesamt
nicht gefährdet ist.
3.2 Finanzhaushalt (Anlage 2.1 und 2.2)
Die Prognose für den Finanzhaushalt 2026 wird detailliert in der Anlage
2.1_Finanzzwischenbericht Finanzhaushalt Juni 2026 dargestellt.
Bei der Haushaltsplanaufstellung 2026 zu Beginn des Jahres hat sich ein
planerischer Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung in Höhe von
2.302.700 Euro ergeben.
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In der Juni-Prognose kann von einem planmäßigen Verlauf für den
Zahlungsmittelüberschuss ausgegangen werden (geschätztes Ergebnis:
2.302.700 Euro).
Das bedeutet, dass die zahlungswirksamen Erträge (ohne die Auflösungen) zur
Deckung der zahlungswirksamen Aufwendungen (ohne die Abschreibungen)
ausreichen würden.
Die Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung in Höhe von 479.500 Euro
kann somit erreicht werden.
Planerisch wird mit investiven Einzahlungen in Höhe von 11.287.100 Euro
gerechnet:
Voraussichtl.
Einzahlungen aus Ansatz Stand:
Jahresergebnis + / -
Investitionstätigkeit 2026 30.06.2026
2026
Einzahlungen aus
18 7.499.100 € 2.188.120 € 6.604.700 € -894.400 €
Investitionszuwendungen
Einzahlungen aus Investitions-
19 beiträgen und ähnl. Entgelten für 432.000 € 0 € 432.000 € 0 €
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von
20 3.332.500 € 1.942.404 € 3.338.500 € 6.000 €
Sachvermögen
Einzahlungen aus der Veräußerung von
21 23.500 € 1.388.000 € 1.388.000 € 1.364.500 €
Finanzvermögen
Einzahlungen für sonstige
22 0 € 0 € 0 € 0 €
Investitionstätigkeit
Summe 11.287.100 € 5.518.523 € 11.763.200 € 476.100 €
In der Prognose verbessert sich das Ergebnis bei den Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit um insgesamt 476.100 Euro. Nach aktuellem Kenntnisstand ist
von Wenigereinzahlungen durch Verschiebungen der Kassenwirksamkeit bei den
Investitionszuwendungen in Höhe von -894.400 Euro auszugehen. Geleichzeitig
verschieben sich hier auch bauliche Auszahlungen. Die weiteren Positionen
verlaufen im Wesentlichen planmäßig.
Die Einzahlungen aus der Veräußerung (+1.364.500 Euro) von Finanzvermögen
bilden in der Finanzrechnung im Wesentlichen die Gewährung von Liquiditätshilfen
an die städtischen Eigenbetriebe und Festgeldanlagen ab, die nicht geplant
werden. Als Gegenposition gibt es die Auszahlungen aus dem Erwerb von
Finanzvermögen.
An investiven Auszahlungen im Finanzhaushalt 2025 stehen planerisch insgesamt
19,489 Mio. Euro zur Verfügung:
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Bisherigen Abweichungen von den Planungen resultieren aus Verschiebungen von
Kassenwirksamkeiten aus Maßnahmen, die in 2026 voraussichtlich nicht mehr so
abgewickelt werden können wie ursprünglich vorgesehen.
Für bereits bekannte, wesentliche Abweichungen, die zu einem über- oder
außerplanmäßigen Mehrbedarf führen, wurde die Anlage 3_Genehmigung der über-
und außerplanmäßigen Abweichungen 2026 erstellt und werden dem Gemeinderat
mit der Bitte um Genehmigung vorgelegt.
Voraussichtlich werden daher zusätzliche 993.300 Euro im Finanzhaushalt 2026 zur
Auszahlung fällig, die der Zustimmung des Gemeinderates bedürfen. Hierbei
handelt es sich um Verschiebungen von Kassenwirksamkeiten aus 2025, die so
nicht abschätzbar waren und für die daher in 2026 keine bzw. nicht ausreichend
Planungsmittel angesetzt wurden.
Bei den investiven Baumaßnahmen kommt es immer wieder zu Verschiebungen bei
der Abwicklung und Umsetzung von Maßnahmen und Projekten.
Zu wesentliche Abweichungen kommt es u.a. bei der Umgestaltung des
Sportgeländes Kleingartach (-390.000 Euro). Auch die zeitliche Abwicklung von
Rechnungen für die Umbauten für den Ganztagesbereich in der Hellbergschule
haben sich in 2025 verzögert, so dass in 2026 ein Mehrbedarf von 765.000 Euro
entsteht. Insgesamt liegt die bauliche Abwicklung jedoch im Zeitplan. Die
Sanierung der Rappenauer Str. 4 benötigte die Mittel für die bauliche Maßnahme
erst später (- 250.500 Euro), aktuell befindet man sich noch im Planungsprozess.
Bei Straßenbaumaßnahmen kommt es ebenfalls zu weiteren zeitlichen
Verzögerungen. So ist die Kassenwirksamkeit der städtischen Begleitmaßnahmen
bei der Sanierung der OD Adelshofen anzupassen (-775.000 Euro).
Im Januar wurde im Gemeinderat beschlossen, das Grundstück für die Sanierung
und Erweiterung des ev. Kindergarten Mühlbach ins städtische Eigentum zu
übernehmen (+436.700 Euro). Außerdem verschieben sich in 2026 pauschale
Grunderwerbe in Höhe von 200.000 Euro in der zeitlichen Abwicklung, so dass bei
den Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden insgesamt ein
Mehrbedarf von 236.700 Euro entsteht.
In 2026 wird es bei den Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Sachvermögen zur außerplanmäßigen Beschaffung von mobilem Zufahrtsschutz für
Veranstaltungen (+100.000 Euro) kommen. Die Erwerbe für immaterielles Vermögen
verlaufen nach aktuellem Kenntnisstand planmäßig.
Bei den Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen verschiebt sich die
Umsetzung des Investitionszuschusses für den evangelischen Kindergarten
Mühlbach teilweise zeitlich nach 2027, bedingt durch einen verzögerten Baubeginn
(-1.500.000 Euro). Außerdem gibt es im Bereich Sanierung Altstadtbogen eine
Verschiebung bei den privaten Modernisierungsvereinbarungen (-300.000 Euro).
Näheres zu den Einzelmaßnahmen kann der Anlage 2.2_Finanzzwischenbericht
Finanzhaushalt 2026_Veränderungen entnommen werden.
Weitere bisherige unwesentliche Abweichungen bei den einzelnen Projekten
können bisher per Deckungsvorschlag und Einsparungen an anderer Stelle gedeckt
werden, so dass keine weiteren wesentlichen Planabweichungen darzustellen sind.
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Durch die Anpassungen bei den Investitionstätigkeiten wird voraussichtlich die
vorgesehene Kreditaufnahme nicht in voller Höhe im Jahr 2026 erforderlich werden.
Nach jetzigem Stand werden 1.473.600 Euro weniger benötigt.
Für die Tilgung werden voraussichtlich die geplanten Mittel (geschätztes Ergebnis:
479.500 Euro) ausreichen. Damit ist auch die Mindestzuführung weiterhin
gewährleistet.
4. Liquidität
Die Liquiditätslage im ersten Halbjahr 2026 kann als gut bezeichnet werden.
Zum 30.06.2026 besteht eine Festgeldanlage in Höhe von 5.150.000 Euro. Der
städtische Haushaltsplan 2026 enthält allein einen Höchstbetrag für Kassenkredite
von 16.200.000 Euro.
Für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Eppingen beläuft sich der
Höchstbetrag auf 2.000.000 Euro und für den Eigenbetrieb Energie- und
Versorgungsbetriebe Eppingen ebenfalls auf 2.000.000 Euro und wurde so
durch die Rechtsaufsicht genehmigt, so dass hieraus insgesamt 20,2 Mio. Euro zur
Verfügung stehen würden.
Der Anfangsbestand der liquiden Mittel zum 01.01.2026 beträgt 6.428.477 Euro.
Nach aktuellem Kenntnisstand sollen in 2026 mindestens 4.788.000 Euro
entnommen werden. Die vorzuhaltende Mindestliquidität in Höhe von 2 % beträgt
für 2026 1.312.818 Euro.
Am 30.06.2026 belief sich der gebuchte Kassenbestand der Stadt auf den
Girokonten auf insgesamt 1.703.605,20 Euro. Zu diesem Zeitpunkt hatte der
Eigenbetrieb Stadtentwässerung eine Liquiditätshilfe in Höhe von 827.000 Euro und
der Eigenbetrieb Energie- und Verkehrsbetriebe in Höhe von 61.000 Euro von der
Stadt.
Anlage(n):
Anlage 1.1_Finanzzwischenbericht Ergebnishaushalt Juni 2026
Anlage 1.2_Finanzzwischenbericht Ergebnishaushalt Juni 2026_Veränderungen
Anlage 2.1_Finanzzwischenbericht Finanzhaushalt Juni 2026
Anlage 2.2_Finanzzwischenbericht Finanzhaushalt Juni 2026_Veränderungen
Anlage 3_Genehmigung über- und außerplanmäßige Abweichungen 2026
____________ _____________
Tobias Weidemann Melanie Geier
Stadtkämmerer Leiterin Abteilung Haushalt
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