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Antrag der OGL Gemeinderatsfraktion, hier: Erarbeitung eines Konzepts zum Schutz der Feldflur
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Edingen-Neckarhausen |
| Datum | 2025-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage: 076/2025
Bereich: Referentin des Bürgermeisters
Verfasser: Schoofs, Lisa
Antrag der OGL Gemeinderatsfraktion, hier: Erarbeitung eines Konzepts
zum Schutz der Feldflur
Gremium Datum Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 15.10.2025 Entscheidung öffentlich
Sachverhalt
Die Gemeinderatsfraktion der OGL hat mit Schreiben vom 10.07.2025, eingegangen am
08.09.2025, folgenden Antrag bei der Verwaltung eingereicht:
Gemäß § 34 GemO i. V. m. § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist auf Antrag einer Fraktion
oder eines Sechstels der Gemeinderäte ein Verhandlungsgegenstand spätestens in der
übernächsten Sitzung des Gemeinderats auf die Tagesordnung zu setzen. Die
Verhandlungsgegenstände müssen zum Aufgabenbereich des Gemeinderats gehören. Ein
gleicher Verhandlungsgegenstand darf nicht innerhalb der letzten sechs Monate behandelt
worden sein.
Die Fraktion der OGL beantragt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die ein Konzept zum
besseren Schutz von Feld und Flur erarbeiten soll. Die Verwaltung hat sich mit dem Anliegen
befasst und geprüft, in welchem Rahmen die Gemeinde tätig werden kann.
Dabei ist zunächst festzuhalten, dass die naturschutzfachliche Zuständigkeit nicht bei der
Gemeinde liegt, sondern bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes. Der
Handlungsspielraum der Gemeinde ist insofern von vornherein stark begrenzt.
Darüber hinaus betreffen viele der angesprochenen Fragen den Bereich des Privatrechts,
insbesondere das Betreten und die Nutzung privater Flächen. Solche Themen lassen sich
nicht durch gemeindliche Regelungen oder durch ein Konzept einer Arbeitsgruppe lösen.
In der Polizeiverordnung der Gemeinde finden sich derzeit keine besonderen Vorschriften,
die einen allgemeinen Leinenzwang oder spezielle Schutzregelungen für bestimmte
Flächen festlegen würden. Vorgeschrieben ist lediglich, dass Hunde nicht unbeaufsichtigt
frei herumlaufen dürfen. Da auf dem Gemeindegebiet keine ausgewiesenen kommunalen
Brut- oder Nistflächen vorhanden sind, besteht aktuell auch keine Notwendigkeit für
weitergehende Schutzbestimmungen. Um dennoch zur Sensibilisierung beizutragen und
bestehende Regelungen wirksam durchzusetzen, wird die Verwaltung vermehrte
Hundekontrollen durch den Gemeindevollzugsbediensteten vornehmen lassen.
Vor diesem Hintergrund würde eine gemeindliche Arbeitsgruppe voraussichtlich keine
verwertbaren Ergebnisse erzielen. Weder bestehen konkrete Flächen noch rechtliche
Grundlagen für eigene Maßnahmen, noch liegt die Zuständigkeit maßgeblich bei der
Gemeinde. Hinzu kommt, dass zentrale Fragen privatrechtlicher Natur sind und daher nicht
im Rahmen einer gemeindlichen Arbeitsgruppe geregelt werden können. Angesichts der
begrenzten personellen und organisatorischen Ressourcen erscheint die Einrichtung einer
zusätzlichen Arbeitsgruppe nicht zielführend. Eine Bewusstseinsbildung durch
Beschilderung und Hinweise schafft nach Auffassung der Verwaltung nur in geringem Maße
eine Verbesserung. Nur durch stetige Kontrollen, die die Schaffung einer Personalstelle –
z.B. eines sogenannten Feldschütz – erforderlich machen würde, könnte eine Verbesserung
erreichen. Aufgrund der finanziell angespannten Haushaltslage rät die Verwaltung davon
ab, weitere Strukturen zu schaffen, die ausschließlich als freiwillige Leistung durch die
Gemeinde finanziert werden müssen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten werden von der OGL Fraktion auf maximal 3.000 Euro geschätzt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, den Antrag der OGL-Fraktion auf Grund der im Sachverhalt
genannten Ausführungen abzulehnen.
Anlagen
Feld- und Flur-Knigge Hochtaunus-Kreis
Plakat der Stadt Heidelberg
Text aus PDF extrahiert