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Antrag der OGL Gemeinderatsfraktion, hier: Erarbeitung eines Konzepts zum Schutz der Feldflur

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEdingen-Neckarhausen
Datum2025-10-15
DatenstufeNur Dokumente
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Beschlussvorlage Vorlage: 076/2025 Bereich: Referentin des Bürgermeisters Verfasser: Schoofs, Lisa Antrag der OGL Gemeinderatsfraktion, hier: Erarbeitung eines Konzepts zum Schutz der Feldflur Gremium Datum Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 15.10.2025 Entscheidung öffentlich Sachverhalt Die Gemeinderatsfraktion der OGL hat mit Schreiben vom 10.07.2025, eingegangen am 08.09.2025, folgenden Antrag bei der Verwaltung eingereicht: Gemäß § 34 GemO i. V. m. § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist auf Antrag einer Fraktion oder eines Sechstels der Gemeinderäte ein Verhandlungsgegenstand spätestens in der übernächsten Sitzung des Gemeinderats auf die Tagesordnung zu setzen. Die Verhandlungsgegenstände müssen zum Aufgabenbereich des Gemeinderats gehören. Ein gleicher Verhandlungsgegenstand darf nicht innerhalb der letzten sechs Monate behandelt worden sein. Die Fraktion der OGL beantragt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die ein Konzept zum besseren Schutz von Feld und Flur erarbeiten soll. Die Verwaltung hat sich mit dem Anliegen befasst und geprüft, in welchem Rahmen die Gemeinde tätig werden kann. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass die naturschutzfachliche Zuständigkeit nicht bei der Gemeinde liegt, sondern bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes. Der Handlungsspielraum der Gemeinde ist insofern von vornherein stark begrenzt. Darüber hinaus betreffen viele der angesprochenen Fragen den Bereich des Privatrechts, insbesondere das Betreten und die Nutzung privater Flächen. Solche Themen lassen sich nicht durch gemeindliche Regelungen oder durch ein Konzept einer Arbeitsgruppe lösen. In der Polizeiverordnung der Gemeinde finden sich derzeit keine besonderen Vorschriften, die einen allgemeinen Leinenzwang oder spezielle Schutzregelungen für bestimmte Flächen festlegen würden. Vorgeschrieben ist lediglich, dass Hunde nicht unbeaufsichtigt frei herumlaufen dürfen. Da auf dem Gemeindegebiet keine ausgewiesenen kommunalen Brut- oder Nistflächen vorhanden sind, besteht aktuell auch keine Notwendigkeit für weitergehende Schutzbestimmungen. Um dennoch zur Sensibilisierung beizutragen und bestehende Regelungen wirksam durchzusetzen, wird die Verwaltung vermehrte Hundekontrollen durch den Gemeindevollzugsbediensteten vornehmen lassen. Vor diesem Hintergrund würde eine gemeindliche Arbeitsgruppe voraussichtlich keine verwertbaren Ergebnisse erzielen. Weder bestehen konkrete Flächen noch rechtliche Grundlagen für eigene Maßnahmen, noch liegt die Zuständigkeit maßgeblich bei der Gemeinde. Hinzu kommt, dass zentrale Fragen privatrechtlicher Natur sind und daher nicht im Rahmen einer gemeindlichen Arbeitsgruppe geregelt werden können. Angesichts der begrenzten personellen und organisatorischen Ressourcen erscheint die Einrichtung einer zusätzlichen Arbeitsgruppe nicht zielführend. Eine Bewusstseinsbildung durch Beschilderung und Hinweise schafft nach Auffassung der Verwaltung nur in geringem Maße eine Verbesserung. Nur durch stetige Kontrollen, die die Schaffung einer Personalstelle – z.B. eines sogenannten Feldschütz – erforderlich machen würde, könnte eine Verbesserung erreichen. Aufgrund der finanziell angespannten Haushaltslage rät die Verwaltung davon ab, weitere Strukturen zu schaffen, die ausschließlich als freiwillige Leistung durch die Gemeinde finanziert werden müssen. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten werden von der OGL Fraktion auf maximal 3.000 Euro geschätzt. Beschlussvorschlag Der Gemeinderat beschließt, den Antrag der OGL-Fraktion auf Grund der im Sachverhalt genannten Ausführungen abzulehnen. Anlagen Feld- und Flur-Knigge Hochtaunus-Kreis Plakat der Stadt Heidelberg

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