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Information zu Spenden und Sponsoring der Stadt Eberswalde

Angenommen
TypAntrag
GemeindeEberswalde
Datum2026-06-30
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STADT EBERSWALDE I/0016/2026 Vorlage Nr. Der Bürgermeister Datum: 18.05.2026 zur Behandlung in Sitzung: - öffentlich - Einreicher/zuständige Dienststelle: 20 - Kämmerei Betrifft: Information zu Spenden und Sponsoring der Stadt Eberswalde Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Bürgerdienste 16.06.2026 Kenntnisnahme (Fachausschuss 1 - F1) Hauptausschuss 25.06.2026 Kenntnisnahme Stadtverordnetenversammlung 30.06.2026 Kenntnisnahme Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Information zum Spenden- und Sachspendenbericht per 31.12.2025 sowie den Bericht zum Stand der Umsetzung vom „Verein der Freunde und Förderer des Zoologischen Gartens Eberswalde e.V.“ zum Sachspendenbericht 2024 und zum Sachspendenbericht 2023 zur Kenntnis. Götz Herrmann Bürgermeister Anlage:  Spendenbericht per 31.12.2025  Sachspendenbericht per 31.12.2025  Bericht zum Stand der Umsetzung vom Verein der Freunde und Förderer des Zoologischen Gartens Eberswalde e.V. zum Sachspendenbericht 2024  Bericht zum Stand der Umsetzung vom Verein der Freunde und Förderer des Zoologischen Gartens Eberswalde e.V. zum Sachspendenbericht 2023 - Seite 1 von 3 - Finanzielle Auswirkungen: ja nein a) Ergebnishaushalt: Haushalts Produkt- Planansatz aktueller Ertrag Ertrag/Aufwand Sachkonto -jahr gruppe gesamt bzw. Aufwand € € € € b) Finanzhaushalt: (für Investitionen Maßnahmenummer: ) Haushalts Einzahlung/ Produkt- Planansatz aktuelle Ein- Sachkonto -jahr Auszahlung gruppe gesamt bzw. Auszahlung € € € € Steuerrechtliche Prüfung und Dokumentation erfolgt: ja nein Wirtschaftlichkeitsberechnung liegt als Anlage bei: ja nicht erforderlich Erläuterung: Spendenbericht per 31.12.2025 Sachspendenbericht per 31.12.2025 Bericht zum Stand der Umsetzung vom Verein der Freunde und Förderer des Zoologischen Gartens Eberswalde e.V. zum Sachspendenbericht 2024 und zum Sachspendenbericht 2023 Abstimmung mit dem Klimaschutzmanagement erfolgt: ja nicht erforderlich Einschätzung der Auswirkung auf das Klima: positiv neutral negativ Abstimmung mit der Vergabestelle erfolgt: ja nicht erforderlich Abstimmung mit der Beauftragten für die Belange von Menschen ja nicht erforderlich mit Behinderungen erfolgt: Mitzeichnung Amtsleiter/in: Mitzeichnung Kämmerer/in: Mitzeichnung Dezernent/in: Sachverhaltsdarstellung: Grundlage für den vorzulegenden Spendenbericht über die eingegangenen zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Geld- und Sachspenden sowie Sponsoring bildet der Beschluss 22- 306/05. In dem Beschluss 47/422/19 vom 29.04.2019 wurde der Berichtszeitraum angepasst und somit wird der Spendenbericht jährlich per 31.12. erstellt. Die Darstellung des Berichtes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Einwerbung und Verwendung von Spenden vom 01.06.2012. Diese Richtlinie gilt für die Einwerbung, Annahme, Verwaltung und Verwendung von Spenden durch die Stadtverwaltung und ihre nachgeordneten Einrichtungen. Es ist grundsätzlich zwischen Geld- und Sachspenden sowie Sponsoring zu unterscheiden. Für Geld- und Sachspenden liegen vom Spender Bestätigungen vor, dass keine weiteren - Seite 2 von 3 - Nebenabreden getroffen wurden. Eine Sachspende wird mit Übergabe des Eigentums am Wirtschaftsgut bewirkt. Dabei hat eine Bewertung stattzufinden. Der Nachweis des Wertes ist vom Spender zu erbringen. Zweckgebundene Spenden werden entsprechend der Zweckbestimmung der Spendengeber in den gemäß Produkt- und Kontenrahmen zu verwendenden Produkten und Sachkonten ausgewiesen und nach den geltenden Bestimmungen bewirtschaftet. Nicht zweckgebundene Spenden, die in einer nachgeordneten Einrichtung eingeworben bzw. eingenommen werden, sind in dieser Einrichtung nachzuweisen. Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und / oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Leistungen eines Sponsors beruhen häufig auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Sponsor und dem Empfänger der Leistungen, in dem Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers festgelegt sind. Im Spendenbericht sind alle Spenden bzw. Sponsoringaktivitäten nach ihrem Zweck angegeben. Noch nicht verwendete Spenden werden in das Folgejahr übertragen und stehen bis zur Erfüllung des Verwendungszweckes der jeweiligen Einrichtung bzw. des jeweiligen Fachamtes zur Verfügung. - Seite 3 von 3 -

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