Startseite › Eberswalde › Antrag
Information zu Spenden und Sponsoring der Stadt Eberswalde
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eberswalde |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT EBERSWALDE I/0016/2026
Vorlage Nr.
Der Bürgermeister
Datum: 18.05.2026
zur Behandlung in Sitzung:
- öffentlich -
Einreicher/zuständige Dienststelle:
20 - Kämmerei
Betrifft: Information zu Spenden und Sponsoring der Stadt Eberswalde
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Bürgerdienste 16.06.2026 Kenntnisnahme
(Fachausschuss 1 - F1)
Hauptausschuss 25.06.2026 Kenntnisnahme
Stadtverordnetenversammlung 30.06.2026 Kenntnisnahme
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Information zum Spenden- und
Sachspendenbericht per 31.12.2025 sowie den Bericht zum Stand der Umsetzung vom
„Verein der Freunde und Förderer des Zoologischen Gartens Eberswalde e.V.“ zum
Sachspendenbericht 2024 und zum Sachspendenbericht 2023 zur Kenntnis.
Götz Herrmann
Bürgermeister
Anlage:
Spendenbericht per 31.12.2025
Sachspendenbericht per 31.12.2025
Bericht zum Stand der Umsetzung vom Verein der Freunde und Förderer des Zoologischen
Gartens Eberswalde e.V. zum Sachspendenbericht 2024
Bericht zum Stand der Umsetzung vom Verein der Freunde und Förderer des Zoologischen
Gartens Eberswalde e.V. zum Sachspendenbericht 2023
- Seite 1 von 3 -
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
a) Ergebnishaushalt:
Haushalts Produkt- Planansatz aktueller Ertrag
Ertrag/Aufwand Sachkonto
-jahr gruppe gesamt bzw. Aufwand
€ €
€ €
b) Finanzhaushalt: (für Investitionen Maßnahmenummer: )
Haushalts Einzahlung/ Produkt- Planansatz aktuelle Ein-
Sachkonto
-jahr Auszahlung gruppe gesamt bzw. Auszahlung
€ €
€ €
Steuerrechtliche Prüfung und Dokumentation erfolgt: ja nein
Wirtschaftlichkeitsberechnung liegt als Anlage bei: ja nicht erforderlich
Erläuterung: Spendenbericht per 31.12.2025
Sachspendenbericht per 31.12.2025
Bericht zum Stand der Umsetzung vom Verein der Freunde und Förderer des
Zoologischen Gartens Eberswalde e.V. zum Sachspendenbericht 2024 und zum
Sachspendenbericht 2023
Abstimmung mit dem Klimaschutzmanagement erfolgt: ja nicht erforderlich
Einschätzung der Auswirkung auf das Klima: positiv neutral
negativ
Abstimmung mit der Vergabestelle erfolgt: ja nicht erforderlich
Abstimmung mit der Beauftragten für die Belange von Menschen
ja nicht erforderlich
mit Behinderungen erfolgt:
Mitzeichnung Amtsleiter/in: Mitzeichnung Kämmerer/in: Mitzeichnung Dezernent/in:
Sachverhaltsdarstellung:
Grundlage für den vorzulegenden Spendenbericht über die eingegangenen zweckgebundenen
und nicht zweckgebundenen Geld- und Sachspenden sowie Sponsoring bildet der Beschluss 22-
306/05.
In dem Beschluss 47/422/19 vom 29.04.2019 wurde der Berichtszeitraum angepasst und somit
wird der Spendenbericht jährlich per 31.12. erstellt.
Die Darstellung des Berichtes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Einwerbung und
Verwendung von Spenden vom 01.06.2012. Diese Richtlinie gilt für die Einwerbung, Annahme,
Verwaltung und Verwendung von Spenden durch die Stadtverwaltung und ihre nachgeordneten
Einrichtungen.
Es ist grundsätzlich zwischen Geld- und Sachspenden sowie Sponsoring zu unterscheiden. Für
Geld- und Sachspenden liegen vom Spender Bestätigungen vor, dass keine weiteren
- Seite 2 von 3 -
Nebenabreden getroffen wurden.
Eine Sachspende wird mit Übergabe des Eigentums am Wirtschaftsgut bewirkt. Dabei hat eine
Bewertung stattzufinden. Der Nachweis des Wertes ist vom Spender zu erbringen.
Zweckgebundene Spenden werden entsprechend der Zweckbestimmung der Spendengeber in
den gemäß Produkt- und Kontenrahmen zu verwendenden Produkten und Sachkonten
ausgewiesen und nach den geltenden Bestimmungen bewirtschaftet.
Nicht zweckgebundene Spenden, die in einer nachgeordneten Einrichtung eingeworben bzw.
eingenommen werden, sind in dieser Einrichtung nachzuweisen.
Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch
Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und / oder Organisationen in sportlichen,
kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen
gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene
unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.
Leistungen eines Sponsors beruhen häufig auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem
Sponsor und dem Empfänger der Leistungen, in dem Art und Umfang der Leistungen des
Sponsors und des Empfängers festgelegt sind.
Im Spendenbericht sind alle Spenden bzw. Sponsoringaktivitäten nach ihrem Zweck angegeben.
Noch nicht verwendete Spenden werden in das Folgejahr übertragen und stehen bis zur
Erfüllung des Verwendungszweckes der jeweiligen Einrichtung bzw. des jeweiligen Fachamtes
zur Verfügung.
- Seite 3 von 3 -
Text aus PDF extrahiert