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Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Städtische Dienste Eberbach (SDE)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeEberbach
Datum2026-07-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadtkämmerei Eberbach beantragt eine Kapitalzuführung von 1.500.000 € an den Eigenbetrieb Städtische Dienste (SDE) zur Stabilisierung dessen Eigenkapitalausstattung. Der negative Kassenbestand des SDE resultiert aus steigenden Verlusten in den Bereichen Bäder und ÖPNV sowie erforderlichen Investitionen in der Wasserversorgung. Der Gemeinderat beschloss am 30.07.2026 die Kapitalzuführung sowie die Bereitstellung zusätzlicher überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 700.000 €.

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Fachamt: Stadtkämmerei Vorlage-Nr.: 2026-148 Datum: 25.06.2026 Beschlussvorlage Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Städtische Dienste Eberbach (SDE); Kapitalzuführung der Stadt Eberbach an den Eigenbetrieb SDE Beratungsfolge: Gremium am Zuständigkeit Verwaltungs- und Finanzausschuss 09.07.2026 nicht öffentlich Beratung Beratung und Gemeinderat 30.07.2026 öffentlich Beschlussfassung Beschlussantrag: 1. Der Gemeinderat beschließt eine Kapitalzuführung vom Haushalt der Stadt Eberbach an die Allgemeine Rücklage des Eigenbetriebs Städtische Dienste Eberbach in Höhe von 1.500.000 €. 2. Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 700.000 € bei I61200000280 – Kapitaleinlage Eigenbetrieb SDE zu. Klimarelevanz: Keine Sachverhalt / Begründung: Im Erfolgsplan des Eigenbetriebs SDE sind in den vergangenen Jahren die Verluste in den beiden Sparten Bäder und ÖPNV deutlich angestiegen. Eine Fortsetzung dieser Entwicklung ist auch für das Jahr 2026 zu erwarten. Aktuell wird im Eigenbetrieb SDE ein negativer Kassenbestand von ca. 6 Mio. € ausgewiesen. Zu dessen teilweisen Ausgleich erfolgt im weiteren Jahresverlauf beim Eigenbetrieb SDE eine Darlehensaufnahme. Ebenso ist mit der Auszahlung von Zuschüssen für die Investitionen in der Wasserversorgung zu rechnen. Allerdings wird die Gesamtsumme aus Darlehensaufnahme und Zuschussauszahlung nicht ausreichen, um den negativen Kassenbestand auszugleichen. Über den Differenzbetrag muss daher eine Kapitalzuführung der Stadt Eberbach erfolgen. Nach § 12 Abs. 2 Satz 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) ist die Gemeinde verpflichtet, einen Eigenbetrieb mit den zur Aufgabenerfüllung notwendigen Finanz- und Sachmitteln auszustatten. Damit diese Finanzausstattung weiterhin gewährleistet wird empfiehlt die 2 Verwaltung, eine Kapitaleinlage über den Gesamtbetrag von 1.500.000 € in die Rücklage der SDE zu tätigen. Im Haushaltsplan der Stadt Eberbach sind hierfür 1.200.000 € eingeplant. Von diesem Betrag ist bereits ein Anteil von 400.000 € für die Weiterleitung des ÖPNV-Zuschusses vorgesehen. Um die beabsichtigte Kapitaleinlage von 1.500.000 € leisten zu können werden somit zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 700.000 € benötigt. Diese müssten vom Gemeinderat als überplanmäßige Ausgabe bereitgestellt werden. Peter Reichert Bürgermeister Anlage/n:

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