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Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Städtische Dienste Eberbach (SDE)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eberbach |
| Datum | 2026-07-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadtkämmerei Eberbach beantragt eine Kapitalzuführung von 1.500.000 € an den Eigenbetrieb Städtische Dienste (SDE) zur Stabilisierung dessen Eigenkapitalausstattung. Der negative Kassenbestand des SDE resultiert aus steigenden Verlusten in den Bereichen Bäder und ÖPNV sowie erforderlichen Investitionen in der Wasserversorgung. Der Gemeinderat beschloss am 30.07.2026 die Kapitalzuführung sowie die Bereitstellung zusätzlicher überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 700.000 €.
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Dokument
Extrahierter Text
Fachamt: Stadtkämmerei Vorlage-Nr.: 2026-148
Datum: 25.06.2026
Beschlussvorlage
Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Städtische Dienste Eberbach (SDE);
Kapitalzuführung der Stadt Eberbach an den Eigenbetrieb SDE
Beratungsfolge:
Gremium am Zuständigkeit
Verwaltungs- und Finanzausschuss 09.07.2026 nicht öffentlich Beratung
Beratung und
Gemeinderat 30.07.2026 öffentlich
Beschlussfassung
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat beschließt eine Kapitalzuführung vom Haushalt der Stadt Eberbach
an die Allgemeine Rücklage des Eigenbetriebs Städtische Dienste Eberbach in Höhe
von 1.500.000 €.
2. Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 700.000 € bei
I61200000280 – Kapitaleinlage Eigenbetrieb SDE zu.
Klimarelevanz:
Keine
Sachverhalt / Begründung:
Im Erfolgsplan des Eigenbetriebs SDE sind in den vergangenen Jahren die Verluste in den
beiden Sparten Bäder und ÖPNV deutlich angestiegen. Eine Fortsetzung dieser Entwicklung
ist auch für das Jahr 2026 zu erwarten. Aktuell wird im Eigenbetrieb SDE ein negativer
Kassenbestand von ca. 6 Mio. € ausgewiesen. Zu dessen teilweisen Ausgleich erfolgt im
weiteren Jahresverlauf beim Eigenbetrieb SDE eine Darlehensaufnahme. Ebenso ist mit der
Auszahlung von Zuschüssen für die Investitionen in der Wasserversorgung zu rechnen.
Allerdings wird die Gesamtsumme aus Darlehensaufnahme und Zuschussauszahlung nicht
ausreichen, um den negativen Kassenbestand auszugleichen. Über den Differenzbetrag
muss daher eine Kapitalzuführung der Stadt Eberbach erfolgen.
Nach § 12 Abs. 2 Satz 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) ist die Gemeinde verpflichtet, einen
Eigenbetrieb mit den zur Aufgabenerfüllung notwendigen Finanz- und Sachmitteln
auszustatten. Damit diese Finanzausstattung weiterhin gewährleistet wird empfiehlt die
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Verwaltung, eine Kapitaleinlage über den Gesamtbetrag von 1.500.000 € in die Rücklage der
SDE zu tätigen.
Im Haushaltsplan der Stadt Eberbach sind hierfür 1.200.000 € eingeplant. Von diesem
Betrag ist bereits ein Anteil von 400.000 € für die Weiterleitung des ÖPNV-Zuschusses
vorgesehen. Um die beabsichtigte Kapitaleinlage von 1.500.000 € leisten zu können werden
somit zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 700.000 € benötigt. Diese müssten vom
Gemeinderat als überplanmäßige Ausgabe bereitgestellt werden.
Peter Reichert
Bürgermeister
Anlage/n:
Text aus PDF extrahiert