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Annahme einer Sachspende

Angenommen
TypAntrag
GemeindeEberbach
Datum2026-07-30
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Fachamt: Stadtkämmerei Vorlage-Nr.: 2026-149 Datum: 25.06.2026 Beschlussvorlage Annahme einer Sachspende Beratungsfolge: Gremium am Zuständigkeit Beratung und Gemeinderat 30.07.2026 öffentlich Beschlussfassung Beschlussantrag: Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Sachspende zu. Klimarelevanz: keine Sachverhalt / Begründung: Gemäß § 78 Abs. 4 GemO für Baden-Württemberg in Verbindung mit der Dienstanweisung über die Annahme und Behandlung von Spenden der Stadt Eberbach vom 17.02.2017 müssen Spenden vom Gemeinderat angenommen werden. Der Kanu-Club-Eberbach, die Volksbank Heidelberg-Neckartal, die Firma Energieholz Wagner GmbH und Timo Bracht beabsichtigen der Stadt Eberbach einen geschnitzten Eberkopf im Wert von 1.903 € inkl. Aufstellung- und Montagekosten zu spenden. Peter Reichert Bürgermeister Anlage/n: Skizzen Eberkopf und Standortkarte

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