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Annahme einer Sachspende
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eberbach |
| Datum | 2026-07-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fachamt: Stadtkämmerei Vorlage-Nr.: 2026-149
Datum: 25.06.2026
Beschlussvorlage
Annahme einer Sachspende
Beratungsfolge:
Gremium am Zuständigkeit
Beratung und
Gemeinderat 30.07.2026 öffentlich
Beschlussfassung
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Sachspende zu.
Klimarelevanz:
keine
Sachverhalt / Begründung:
Gemäß § 78 Abs. 4 GemO für Baden-Württemberg in Verbindung mit der Dienstanweisung
über die Annahme und Behandlung von Spenden der Stadt Eberbach vom 17.02.2017
müssen Spenden vom Gemeinderat angenommen werden.
Der Kanu-Club-Eberbach, die Volksbank Heidelberg-Neckartal, die Firma Energieholz
Wagner GmbH und Timo Bracht beabsichtigen der Stadt Eberbach einen geschnitzten
Eberkopf im Wert von 1.903 € inkl. Aufstellung- und Montagekosten zu spenden.
Peter Reichert
Bürgermeister
Anlage/n:
Skizzen Eberkopf und Standortkarte
Text aus PDF extrahiert