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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 B „Müntepark III" a) Beratung und Beschluss über die während der Veröffentlichung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
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| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Diepholz |
| Datum | 2026-06-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Diepholz
Der Bürgermeister
SV/FD3/004/2026 Sitzungsvorlage
öffentlich
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 B „Müntepark III"
a) Beratung und Beschluss über die während der Veröffentlichung und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Federführend: Datum: 04.05.2026
FD 3 Bauen Verfasser: Fischer, Katharina
Produkt: 51100 Räuml. Planungs- u. Entwicklungsmaßnahmen
Datum Gremium
28.05.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Mobilität
08.06.2026 Verwaltungsausschuss
17.06.2026 Rat
Beschlussvorschlag:
a) Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (2)
BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis
genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten
Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen (Anlage 1).
b) Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 58 Abs.
2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird unter
Berücksichtigung der getroffenen Entscheidung zu a) der Bebauungsplan Nr. 84 B
„Müntepark III“, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen,
als Satzung (Anlage 3) nebst dazugehöriger Begründung einschließlich Umweltbericht
(Anlage 5 und 6) beschlossen.
Sachverhalt:
Zentral im Stadtgebiet von Diepholz gelegen befindet sich der Müntepark – eine Grünanlage,
die unterschiedlichste Freizeit- und Erholungsangebote vorhält. Der schon lange bestehende
Park wurde ab dem Jahr 2013 abschnittsweise planungsrechtlich gesichert und dafür in drei
Teilbereiche gegliedert. Für die beiden nördlichen Abschnitte wurden in den Jahren 2014
und 2015 Bebauungspläne aufgestellt. Mit dieser Bauleitplanung soll der letzte, südliche
Abschnitt gesichert werden.
Das Plangebiet umfasst das bestehende Schwimmbad und eine östlich angrenzende
Grünfläche. Die Festsetzung des Schwimmbades dient der Bestandssicherung, aber auch
einer potentiell zukünftigen Modernisierung oder Weiterentwicklung. In den Grünbereichen
des Münteparks soll das Sport- und Freizeitangebot im öffentlichen Raum erweitert werden.
Derzeit wird die von Gehölzbestand umsäumte Rasenfläche zum Schlendern und Verweilen
genutzt. Der prägende, begrünte Parkcharakter einschließlich des randlich gelegenen
Gewässers, der Hinterlohne, soll erhalten bleiben. Ergänzend sollen zusätzliche
Sportangebote in Form eines multifunktionalen Basketball-Courts, eines Pumptracks und
einer Calisthenics-Anlage planungsrechtlich ermöglicht werden.
Wesentliches Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung von Flächen für Sport- und
Spielanlagen für das Schwimmbad sowie für neue Sportanlagen im Müntepark. Die östlich
gelegene Grünanlage wird als öffentliche Grünfläche (Parkanlage) vorgesehen. Der
Postdamm wird mittels Aufnahme in den Bebauungsplan als Straßenverkehrsfläche
planungsrechtlich gesichert. Die dort angrenzend bestehende Parkplatzanlage sowie eine
Erweiterungsfläche werden als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung in den
Bebauungsplan aufgenommen.
Der Verwaltungsausschuss hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 B „Müntepark
III“ im Parallelverfahren zur 93. Änderung des Flächennutzungsplans in seiner Sitzung am
26.02.2024 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 18.09.2024 bis einschließlich
21.10.2024 statt. Unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Abwägungsvorschläge
hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 09.02.2026 beschlossen, den Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 84 B „Müntepark III“ und dessen Begründung zu veröffentlichen
sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die
Veröffentlichung erfolgte in der Zeit vom 13.02.2026 bis einschließlich 18.03.2026. Ort und
Dauer der Veröffentlichung wurden am 11.02.2026 ortsüblich bekannt gemacht.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden am 12.02.2026 um Stellungnahme bis zum 18.03.2026 gebeten.
Zu den im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen wurden Vorschläge zur Abwägung erarbeitet (Anlage 1).
Die vorgebrachten Stellungnahmen führen zu keiner inhaltlichen Änderung der
Planunterlagen. Es wurden lediglich ergänzende, erläuternde Ausführungen zum
Schallschutz und vertiefende Erläuterungen zur gewählten Oberflächenentwässerung
(Alternativenprüfung einer gedrosselten Ableitung in Richtung Hinterlohne oder einer
Entwässerung auf einer nördlich angrenzenden Fläche) in die Begründung aufgenommen.
Es wird empfohlen, den Abwägungsvorschlägen zu folgen und den Satzungsbeschluss
gemäß § 10 BauGB zu fassen. Als Anlagen 1 und 2 sind die Abwägungsvorschläge zu den
während der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen, als Anlage 3 die
Planzeichnung, als Anlage 5 die Begründung, als Anlage 6 der Umweltbericht, als Anlage 7
die zusammenfassende Erklärung und als Anlagen 8 bis 15 die erforderlichen Gutachten
beigefügt. Seine Rechtskraft erlangt der Bebauungsplan mit Bekanntmachung im Amtsblatt
des Landkreises Diepholz.
Finanzierung:
Entsprechend des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 26.02.2024 wurde
zwischen den Vorhabenträgern Stadt Diepholz und Stadtwerke EVB Huntetal Freizeit GmbH
ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenteilung entsprechend der Flächenverhältnisse
geschlossen. Gleichzeitig wurde sich darin grundsätzlich zum Abschluss von Erschließungs-
und Folgekostenverträgen bereit erklärt. Für den städtischen Kostenanteil stehen unter
Produkt Nr. 51100.4271000 Mittel zur Verfügung.
Anlagen:
Anlage 1 Abwägungsvorschläge Veröffentlichung BPlan Nr. 84 B
Anlage 2 Abwägungsvorschläge frühzeitige Beteiligung BPlan Nr. 84 B
Anlage 3 Satzungsbeschluss Planzeichnung
Anlage 4 Satzungsbeschluss Planzeichnung A4
Anlage 5 Satzungsbeschluss Begründung
Anlage 6 Umweltbericht Bauleitplanung Müntepark
Anlage 7 Zusammenfassende Erklärung
Anlage 8 Bauleitplanung Müntepark III Biotoptypenkartierung
Anlage 9 Schalltechnische Untersuchung Ingenieurbüro Tetens 07.01.2026
Anlage 10 Lärmtechnische Grundlagenermittlung Verkehr Zacharias Dezember 2024
Anlage 11 Entwässerungskonzept Nordlohne und Bechly Juli 2025
Anlage 12 Ergänzende Stellungnahme Entwässerungskonzept Nordlohne&Bechly vom
09.02.2026
Anlage 13 Lageplan Regenrückhaltebecken Moorstraße Februar 2025
Anlage 14 Übersichtslageplan Einzugsgebiet RRB Moorstraße Februar 2025
Anlage 15 Abschlussbericht Prospektion Denkmal 3D 20.09.2024
gez. Marré
Bürgermeister
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