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93. Änderung des Flächennutzungsplans „Müntepark III" a) Beratung und Beschluss über die während der Veröffentlichung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen b) Feststellungsbeschluss
Angenommen27 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Diepholz |
| Datum | 2026-06-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Diepholz
Der Bürgermeister
SV/FD3/003/2026 Sitzungsvorlage
öffentlich
93. Änderung des Flächennutzungsplans „Müntepark III"
a) Beratung und Beschluss über die während der Veröffentlichung und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen
b) Feststellungsbeschluss
Federführend: Datum: 04.05.2026
FD 3 Bauen Verfasser: Fischer, Katharina
Produkt: 51100 Räuml. Planungs- u. Entwicklungsmaßnahmen
Datum Gremium
28.05.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Mobilität
08.06.2026 Verwaltungsausschuss
17.06.2026 Rat
Beschlussvorschlag:
a) Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (2)
BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis
genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten
Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen (Anlage 1).
b) Aufgrund des § 1 Abs. 3 des BauGB und des § 58 Nds. Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) wird unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) die 93.
Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 3)
nebst dazugehöriger Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5 und 6)
beschlossen.
Sachverhalt:
Zentral im Stadtgebiet von Diepholz gelegen befindet sich der Müntepark – eine Grünanlage,
die unterschiedlichste Freizeit- und Erholungsangebote vorhält. Der schon lange bestehende
Park wurde ab dem Jahr 2013 abschnittsweise planungsrechtlich gesichert und dafür in drei
Teilbereiche gegliedert. Für die beiden nördlichen Abschnitte wurden in den Jahren 2014
und 2015 Bebauungspläne aufgestellt. Mit dieser Bauleitplanung soll der letzte, südliche
Abschnitt gesichert werden.
Der Verwaltungsausschuss hat die 93. Änderung des Flächennutzungsplans im
Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 B „Müntepark III“ in seiner
Sitzung am 26.02.2024 beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist
erforderlich, um entsprechend der städtebaulichen Ziele der Gemeinde den Bebauungsplan
aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können.
Der Änderungsbereich umfasst das hier bestehende Schwimmbad und einen östlich
angrenzenden Teil der begrünten Parkanlage. Beides ist im geltenden Flächennutzungsplan
bereits dargestellt, das Schwimmbad allerdings als Grünfläche „Badeplatz, Freibad“. Um den
schon heute hohen Anteil baulicher Anlagen besser abzubilden, aber auch eine zukünftige
Modernisierung oder Weiterentwicklung offenzuhalten, soll die Darstellung in eine Fläche für
Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung „Schwimmbad“ geändert werden.
Der Müntepark im östlichen Änderungsbereich bleibt als Grünfläche „Parkanlage“ dargestellt
und wird um eine innenliegende Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der
Zweckbestimmung „Sportanlagen“ ergänzt.
Auch die flächenlose Darstellung eines Parkplatzes im südlichen Änderungsbereich wird
beibehalten. Die veraltete Ausweisung eines Überschwemmungsgebiets wird für das
gesamte Areal aufgehoben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 18.09.2024 bis einschließlich 21.10.2024 statt.
Unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Abwägungsvorschläge hat der
Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 09.02.2026 beschlossen, den Entwurf der 93.
Flächennutzungsplanänderung und dessen Begründung zu veröffentlichen sowie die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die Veröffentlichung
erfolgte in der Zeit vom 13.02.2026 bis einschließlich 18.03.2026. Ort und Dauer der
Veröffentlichung wurden am 11.02.2026 ortsüblich bekannt gemacht. Stellungnahmen aus
der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden am 12.02.2026 um Stellungnahme bis zum 18.03.2026 gebeten.
Zu den im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen wurden Vorschläge zur Abwägung erarbeitet (Anlage 1).
Inhaltlich zu berücksichtigende Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Die vorgebrachten
Hinweise betrafen die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der Ausbauplanung. Die
Beteiligung hat zu keiner Änderung der Planung geführt.
Es wird empfohlen, den Abwägungsvorschlägen zu folgen und den Feststellungsbeschluss
zu fassen. Als Anlagen 1 und 2 sind die Abwägungsvorschläge zu den während der
Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen, als Anlage 3 die Planzeichnung, als Anlage
5 die Begründung, als Anlage 6 der Umweltbericht, als Anlage 7 die zusammenfassende
Erklärung und als Anlagen 8 bis 15 die erforderlichen Gutachten beigefügt.
Anschließend muss die Flächennutzungsplanänderung dem Landkreis Diepholz zur
Genehmigung vorgelegt werden. Nach Vorliegen der Genehmigung kann die
Flächennutzungsplanänderung durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises
Diepholz in Kraft gesetzt werden.
Finanzierung:
Entsprechend des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 26.02.2024 wurde
zwischen den Vorhabenträgern Stadt Diepholz und Stadtwerke EVB Huntetal Freizeit GmbH
ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenteilung entsprechend der Flächenverhältnisse
geschlossen. Gleichzeitig wurde sich darin grundsätzlich zum Abschluss von Erschließungs-
und Folgekostenverträgen bereit erklärt. Für den städtischen Kostenanteil stehen unter
Produkt Nr. 51100.4271000 Mittel zur Verfügung.
Anlagen:
Anlage 1 Abwägungsvorschläge Veröffentlichung 93. FNP-Änderung
Anlage 2 Abwägungsvorschläge frühzeitige Beteiligung 93. FNP-Änderung
Anlage 3 Feststellungsbeschluss Planzeichnung
Anlage 4 Feststellungsbeschluss Planzeichnung A4
Anlage 5 Feststellungsbeschluss Begründung
Anlage 6 Umweltbericht Bauleitplanung Müntepark
Anlage 7 Zusammenfassende Erklärung
Anlage 8 Bauleitplanung Müntepark III Biotoptypenkartierung
Anlage 9 Schalltechnische Untersuchung Ingenieurbüro Tetens 07.01.2026
Anlage 10 Lärmtechnische Grundlagenermittlung Verkehr Zacharias Dezember 2024
Anlage 11 Entwässerungskonzept Nordlohne und Bechly Juli 2025
Anlage 12 Ergänzende Stellungnahme Entwässerungskonzept Nordlohne&Bechly vom
09.02.2026
Anlage 13 Lageplan Regenrückhaltebecken Moorstraße Februar 2025
Anlage 14 Übersichtslageplan Einzugsgebiet RRB Moorstraße Februar 2025
Anlage 15 Abschlussbericht Prospektion Denkmal 3D 20.09.2024
gez. Marré
Bürgermeister
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