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Antrag der Fraktion Die Grünen/SPD auf Einrichtung von Tempo 30-Zonen in bestimmten Straßen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Damme |
| Datum | 2026-03-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Damme
Der Bürgermeister
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Beschlussvorlage Vorlage-Nr: VO/0030/2026
Status: öffentlich
Datum: 11.02.2026
Antrag der Fraktion Die Grünen/SPD auf Einrichtung von Tempo 30-Zonen
in bestimmten Straßen
Fachamt: Fachbereich I
Ansprechpartner: Herr Christopher Vismann
Beratungsfolge Grundstücks- und Straßenbauausschuss
Verwaltungsausschuss
Rat der Stadt Damme
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 28.02.2025 stellt die Fraktionsgemeinschaft Die Grünen/SPD einen Antrag auf Prüfung, ob in
den nachfolgend aufgeführten Straßenbereichen eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in
Betracht kommt:
- Ohlkenbergsweg zwischen Haferkamp und Holdorfer Straße
- Straße Holte zwischen Kreisverkehr Steinfelder Straße und Einmündung Baugebiet Auwinkel
- Osterdammer Straße zwischen Lembrucher Straße und Steinfelder Straße
- Westring zwischen Mühlenstraße und Listewinkel
- Straße Hinter den Höfen
Sofern die Prüfung hinsichtlich der Möglichkeit dieser Geschwindigkeitsbegrenzung positiv ausfällt, wird seitens
der Fraktion Die Grünen/SPD die entsprechende Umsetzung durch Einrichtung einer Tempo 30 – Zone mit
entsprechender Beschilderung in den jeweiligen Straßen beantragt.
Über den Antrag vom 28.02.2025 ist in der Sitzung des Rates der Stadt Damme vom 13.05.2025 beraten worden.
Der Rat der Stadt Damme hat beschlossen, den Antrag der Fraktion Die Grünen/SPD auf Einrichtung von Tempo
30 – Zonen in bestimmten Straßen der städtischen Verkehrskommission zur Prüfung und Beurteilung vorzulegen.
Die städtische Verkehrskommission hat über den Antrag beraten und spricht sich zu den einzelnen
Straßenbereichen jeweils einstimmig wie folgt aus:
1. Ohlkenbergsweg zwischen Haferkamp und Holdorfer Straße
Die Verkehrskommission spricht sich für die durchgängige Errichtung einer Tempo-30-Zone auf dem
Ohlkenbergsweg aus.
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2. Straße Holte zwischen Kreisverkehr Steinfelder Straße und Einmündung Baugebiet
Auwinkel
Mit Blick auf die Entwicklung des Baugebietes Holter Kapelle wird die Errichtung einer Tempo-30-Zone als
sinnvoll erachtet. Die Verkehrskommission spricht sich daher für eine entsprechende Errichtung in diesem Bereich
aus.
3. Osterdammer Straße zwischen Lembrucher Straße und Steinfelder Straße
Die Verkehrskommission sieht im Bereich der Osterdammer Straße keine Veranlassung für eine Tempo-30-Zone
und spricht sich daher gegen diese Maßnahme aus.
4. Westring zwischen Mühlenstraße und Listewinkel
Im Bereich des Westrings spricht sich die Verkehrskommission gegen eine Tempo-30-Zone aus. Insbesondere mit
Blick auf eine zukünftige Verkehrsführung wird eine Tempo-30-Zone als nicht zielführend erachtet. Auch mit
Blick auf übrige Verkehre wird die Tempo-30-Zone in diesem Bereich kritisch gesehen.
5. Straße Hinter den Höfen
Im Bereich Hinter den Höfen sieht die Verkehrskommission keine Veranlassung für die Errichtung einer Tempo-
30-Zone und spricht sich daher gegen diese Maßnahme aus.
Beschlussempfehlung:
Die Beratungsergebnisse der städtischen Verkehrskommission werden zur Kenntnis genommen. Den
Empfehlungen der Verkehrskommission wird entsprochen und die Einrichtung einer Tempo 30 – Zone mit
entsprechender Beschilderung soll in den Straßenbereichen
- Ohlkenbergsweg zwischen Haferkamp und Holdorfer Straße und
- Straße Holte zwischen Kreisverkehr Steinfelder Straße und Einmündung Baugebiet Auwinkel
umgesetzt werden.
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