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Antrag der Fraktion Die Grünen/SPD auf Einrichtung von Tempo 30-Zonen in bestimmten Straßen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDamme
Datum2026-03-10
DatenstufeNur Dokumente
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Stadt Damme Der Bürgermeister Mühlenstraße 18 49401 Damme Beschlussvorlage Vorlage-Nr: VO/0030/2026 Status: öffentlich Datum: 11.02.2026 Antrag der Fraktion Die Grünen/SPD auf Einrichtung von Tempo 30-Zonen in bestimmten Straßen Fachamt: Fachbereich I Ansprechpartner: Herr Christopher Vismann Beratungsfolge Grundstücks- und Straßenbauausschuss Verwaltungsausschuss Rat der Stadt Damme Sachverhalt: Mit Schreiben vom 28.02.2025 stellt die Fraktionsgemeinschaft Die Grünen/SPD einen Antrag auf Prüfung, ob in den nachfolgend aufgeführten Straßenbereichen eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in Betracht kommt: - Ohlkenbergsweg zwischen Haferkamp und Holdorfer Straße - Straße Holte zwischen Kreisverkehr Steinfelder Straße und Einmündung Baugebiet Auwinkel - Osterdammer Straße zwischen Lembrucher Straße und Steinfelder Straße - Westring zwischen Mühlenstraße und Listewinkel - Straße Hinter den Höfen Sofern die Prüfung hinsichtlich der Möglichkeit dieser Geschwindigkeitsbegrenzung positiv ausfällt, wird seitens der Fraktion Die Grünen/SPD die entsprechende Umsetzung durch Einrichtung einer Tempo 30 – Zone mit entsprechender Beschilderung in den jeweiligen Straßen beantragt. Über den Antrag vom 28.02.2025 ist in der Sitzung des Rates der Stadt Damme vom 13.05.2025 beraten worden. Der Rat der Stadt Damme hat beschlossen, den Antrag der Fraktion Die Grünen/SPD auf Einrichtung von Tempo 30 – Zonen in bestimmten Straßen der städtischen Verkehrskommission zur Prüfung und Beurteilung vorzulegen. Die städtische Verkehrskommission hat über den Antrag beraten und spricht sich zu den einzelnen Straßenbereichen jeweils einstimmig wie folgt aus: 1. Ohlkenbergsweg zwischen Haferkamp und Holdorfer Straße Die Verkehrskommission spricht sich für die durchgängige Errichtung einer Tempo-30-Zone auf dem Ohlkenbergsweg aus. Seite: 1 2. Straße Holte zwischen Kreisverkehr Steinfelder Straße und Einmündung Baugebiet Auwinkel Mit Blick auf die Entwicklung des Baugebietes Holter Kapelle wird die Errichtung einer Tempo-30-Zone als sinnvoll erachtet. Die Verkehrskommission spricht sich daher für eine entsprechende Errichtung in diesem Bereich aus. 3. Osterdammer Straße zwischen Lembrucher Straße und Steinfelder Straße Die Verkehrskommission sieht im Bereich der Osterdammer Straße keine Veranlassung für eine Tempo-30-Zone und spricht sich daher gegen diese Maßnahme aus. 4. Westring zwischen Mühlenstraße und Listewinkel Im Bereich des Westrings spricht sich die Verkehrskommission gegen eine Tempo-30-Zone aus. Insbesondere mit Blick auf eine zukünftige Verkehrsführung wird eine Tempo-30-Zone als nicht zielführend erachtet. Auch mit Blick auf übrige Verkehre wird die Tempo-30-Zone in diesem Bereich kritisch gesehen. 5. Straße Hinter den Höfen Im Bereich Hinter den Höfen sieht die Verkehrskommission keine Veranlassung für die Errichtung einer Tempo- 30-Zone und spricht sich daher gegen diese Maßnahme aus. Beschlussempfehlung: Die Beratungsergebnisse der städtischen Verkehrskommission werden zur Kenntnis genommen. Den Empfehlungen der Verkehrskommission wird entsprochen und die Einrichtung einer Tempo 30 – Zone mit entsprechender Beschilderung soll in den Straßenbereichen - Ohlkenbergsweg zwischen Haferkamp und Holdorfer Straße und - Straße Holte zwischen Kreisverkehr Steinfelder Straße und Einmündung Baugebiet Auwinkel umgesetzt werden. Seite: 2

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