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Weiterführung der Fahrradstraße Hohes Feld über die Straße Am Wasserturm bis zum Lübbesmeyerweg

Angenommen22 Ja · 16 Nein
TypAntrag
GemeindeCoesfeld
Datum2026-07-16
DatenstufeNur Ergebnisse
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Öffentliche Beschlussvorlage 063/2026 Die Bürgermeisterin Dezernat II, gez. P. Hänsel Federführung: Datum: 60-Stadtplanung, GIS, Bauordnung 18.06.2026 Produkt: 30.04 Sicherheit und Ordnung des Verkehrs 60.03 Verkehrsplanung 70.01 Verkehrsanlagen Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Ausschuss für Planen und Bauen 02.07.2026 Vorberatung Rat der Stadt Coesfeld 16.07.2026 Entscheidung Weiterführung der Fahrradstraße Hohes Feld über die Straße Am Wasserturm bis zum Lübbesmeyerweg Beschlussvorschlag 1: Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebrachten Hinweise, Anregungen oder Bedenken wird gemäß Kapitel 5 des Sachverhaltes beschlossen. Beschlussvorschlag 2: Die Straße Am Wasserturm zwischen der Straße Hohes Feld und dem Lübbesmeyerweg wird im Wesentlichen durch Beschilderung und Markierung entsprechend der als Anlage 01 beigefügten Planung unter Berücksichtigung des zuvor gefassten Beschlusses 1 als Fahrradstraße gekennzeichnet. Für die Ausführung der Maßnahme wird die folgende Bauweise festgelegt: die Asphaltdecke wird im erforderlichen Umfang gefräst und anschließend neu hergestellt, die Rinne wird in Teilabschnitten aufgenommen und neu gesetzt, die Markierung erfolgt auf der Asphaltdecke. Sachverhalt: 1. Grundlagen 1.1. Prioritätenliste In der Prioritätenliste 2026 für das Produkt 60.01.03 "Verkehrsplanung" wird das Projekt „V.2021.01-3: Maßnahme B5 "Einrichtung von Fahrradstraßen"; Umsetzungspaket 3: Hohes Feld, Josefstraße, Paradiesweg“ mit einer hohen Priorität geführt. Der Masterplan Mobilität klassifiziert die Straße Hohes Feld und die Josefstraße als Radhauptroute. Vorgesehen ist dort die Ausweisung als Fahrradstraße. 1/6 In seiner Sitzung am 10.07.2025 fasste der Rat der Stadt Coesfeld hierzu ergänzend den folgenden Beschluss (TOP 34 Fahrradstraße Hohes Feld, Josefstraße, Paradiesweg, Vorlage: 137/2025): „Die Fahrradstraße wird über den Knotenpunkt Hohes Feld/Am Wasserturm hinaus bis zum Anschluss an den Knotenpunkt Lübbesmeyerweg/Am Wasserturm verlängert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung entsprechend zu ergänzen, die Öffentlichkeit über die Planung zu informieren und die Ergebnisse den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.“ 2. Gestaltungsstandard Fahrradstraßen Auf Grundlage der bereits im Masterplan Mobilität enthaltenen Festlegungen zur Gestaltung hat die Verwaltung unter Zugrundelegung des Leitfadens Fahrradstraßen der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) https://www.agfs-nrw.de/fachthemen/radverkehr/fahrradstrassen den Gestaltungsstandard für Fahrradstraßen in Coesfeld definiert. Der so definierte Standard ist Bestandteil des Fahrradstraßenkonzeptes der Stadt Coesfeld (Ratssitzung vom 10.07.2025, TOP 31 Fahrradstraßenkonzept der Stadt Coesfeld, Vorlage: 117/2025) und ist Grundlage der vorgelegten Planung. 3. Planung mit Stand der Informationsveranstaltung am 18.02.2026 Die Planung fußt auf dem mit dem Fahrradstraßenkonzept (Vorlage 117/2025) definierten Gestaltungsstandard. Als Besonderheit ist die „abknickende“ Vorfahrt in der Kreuzung Hohes Feld/Am Wasserturm anzusprechen. Darüber hinaus ist eine „besondere“ Maßnahme vorgesehen: • Fahrbahnverengung im Einfahrtsbereich aus Richtung Dülmener Straße in Verbindung mit einer baulichen Verkürzung des vorhandenen Parkstreifens. Diese wird notwendig, um einen ausreichenden Abstand zwischen Kreuzung und Fahrbahnverengung sicherzustellen und somit eine sichere Überleitung des in Richtung Dülmener Straße fahrenden Radfahrers zu gewährleisten. 4. Beteiligung der Öffentlichkeit 4.1. Informationsveranstaltung am 18.02.2026 Am 18.02.2026 wurde die Öffentlichkeit über die Planung informiert. Ein Kurzprotokoll der Veranstaltung ist als Anlage beigefügt, die Präsentation kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://www.coesfeld.de/leben/mobilitaet/radverkehr/fahrradstrassen. 4.2. Anregungen und Stellungnahmen im Nachgang Bis zum 18.03.2026 konnten Anregungen oder Bedenken zur Planung abgegeben werden. Aufgrund der geringen Anzahl an Anregungen oder Bedenken wurde auf das Anlegen einer separaten Abwägungstabelle verzichtet. Die Gegenüberstellung von Anregungen und Bedenken, Stellungnahmen der Verwaltung und Abwägungsvorschlägen erfolgt unmittelbar im folgenden Kapitel. 5. Stellungnahmen der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligung vorgebrachten Hinweisen, Anregungen oder Bedenken 5.1. Stellungnahmen aus der Informationsveranstaltung 2/6 Stellungnahme 1: Angesprochen wurde insbesondere der relativ hohe Lkw-Anteil auf dem Abschnitt der Straße Am Wasserturm, ohne dass deshalb die Sinnhaftigkeit der Fahrradstraße in Frage gestellt wurde. Stellungnahme der Verwaltung und Abwägungsvorschlag siehe Kapitel 5. Stellungnahme 2: Es wurde die Frage gestellt, warum die Fahrradstraße nicht über die Straße Im Sonnenschein geführt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Dies war auch schon Thema in der ersten Veranstaltung zur Fahrradstraße Hohes Feld. Ausschlaggebend für die Entscheidung, die Fahrradstraße nicht über die Straße Im Sonnenschein zu führen ist die Tatsache, dass sich die Straße Am Wasserturm von Radfahrern deutlich leichter und sicherer im Knoten mit der Straße Hohes Feld als im Knoten mit dem Lübbesmeyerweg queren lässt. ➢ Abwägungsvorschlag: Die Planung wird in Bezug auf die Routenführung über die Straße Am Wasserturm bestätigt. Stellungnahme 3 und Stellungnahme der Verwaltung als Auszug aus dem Protokoll der Informationsveranstaltung: Ein weiterer Punkt wurde an einer der Stellwände diskutiert, der eigentlich nicht mit der geplanten Fahrradstraße zusammenhängt: Kürzlich wurde auf dem Lübbesmeyerweg die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Radfahrende dürfen seither auch auf der Fahrbahn fahren. Ein entsprechender Hinweis hängt aktuell an zwei Stellen am Lübbesmeyerweg. Die blauen Schilder, mit denen zuvor die Benutzungspflicht angeordnet wurde, wurden entfernt. Die Anwesenden wollten wissen, was das Schild bedeutet. Einige hatten die Sorge, dass sie jetzt nicht mehr auf dem Radweg fahren dürfen. Der Radweg darf aber weiterhin benutzt werden, muss es aber nicht. Darüber wurden die Anwesenden aufgeklärt. ➢ Abwägungsvorschlag: Der angesprochene Bereich ist nicht Bestandteil der Fahrradstraße. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. 5.2. Stellungnahme vom 24.02.2026 Stellungnahme 4: In der Bürgerinformationsveranstaltung am 18.02.2026 haben wir uns bereits kurz unterhalten. Wie dort bereits angesprochen, unterstützen wir die Fahrradstraße in ihrer geplanten Form absolut, sehen jedoch den seit dem Neubau auf dem Gelände der Fa. H., Am Wasserturm xx, exponentiell angestiegenen Lkw-Verkehr als problematisch an. Neben einer massiven Belastung des Straßenbelags, sehen wir täglich, wie die Sicherheit nicht zuletzt der vielen Schulkinder, denen eine Fahrradstraße ja sehr zugutekäme, gefährdet wird. Wie von Ihnen dargestellt, erhoffen Sie sich von der Fahrradstraße eine Beruhigung des Lkw-Verkehrs. Dies halten wir jedoch unter den derzeitigen Bedingungen, wie sie die Fa. H. darstellt, für wenig realistisch. Zielführend wäre unseres Erachtens einzig eine "Rückverlegung" des Lkw-Verkehrs, weg von der vorderen Zufahrt (Am Wasserturm), hin 3/6 zur hinteren Zufahrt vom Lübbesmeyerweg aus (gegenüber der Kampfkunstschule, Hsnr. 96). Vor dem Neubau erfolgte die Zufahrt bis auf äußerst wenige Ausnahmen von hinten. Erst seit dem Neubau fahren alle Lkws durch das "Mischgebiet" anstelle des Gewerbegebiets. Diese Verkehrsproblematik wäre durch die Zufahrtänderung unserer Meinung nach gelöst. Im Übrigen argumentiert H. unseres Wissens, man müsse aufgrund von Maßgaben der BG seit dem Neubau von vorne aus auf das Gelände fahren. Dass dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit sowie mit seinen Umwelteinflüssen (insbesondere Lärm) auf die Wohnsituation der privaten Anwohner vor Ort hat, wird dabei vernachlässigt. Es ist uns unerklärlich, wie das Werk in seiner bestehenden Form genehmigt werden konnte. Ergänzung der Verwaltung: aus Datenschutzgründen wurde der Firmenname abgekürzt und die genaue Adresse nicht wiedergegeben. Stellungnahme der Verwaltung: Bestandteil der Baugenehmigungsunterlagen der Firma H. ist ein Lärmgutachten. Dieses weist nach, dass die Lärmemissionen in einem verträglichen Rahmen bleiben. Der reine Gewerbelärm ist nicht Bestandteil dieser Betrachtung, da es keinen Zusammenhang zur Fahrradstraße gibt. Sehr wohl interessant im Zusammenhang mit der Fahrradstraße ist aber der durch die Fahrzeugbewegungen verursachte Lärm. Dabei ist hier zunächst nicht der Lärm an sich zu betrachten, sondern die dem Gutachten zugrunde gelegten Fahrzeugbewegungen und im Vergleich dazu die tatsächlichen Bewegungen. Von Interesse ist hier vor allem der Anteil des Schwerverkehrs, da ein deutlich erhöhter Schwerverkehrsanteil der Anordnung einer Fahrradstraße entgegenstehen könnte. Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Verkehrsbelastungen für den Teil der Straße Am Wasserturm zwischen dem Hohen Feld um dem Lübbesmeyerweg ermitteln lassen. Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und bewertet: • Am Zähltag fuhren zwischen 1.330 (westlich der Firmenzufahrt) und 1.385 (östlich der Firmenzufahrt) Kfz über die Straße Am Wasserturm. Den westlichen Abschnitt befuhren 22 Fahrzeuge des Schwerverkehrs, den östlichen Abschnitt 58 Fahrzeuge des Schwerverkehrs. Der Schwerverkehrsanteil liegt damit im östlichen Abschnitt bei 1,7% und im östlichen Abschnitt bei 4,2%. Ebenfalls am Zähltag befuhren 226 Radfahrer den westlichen Abschnitt und 217 Radfahrer den östlichen Abschnitt. Der Radverkehrsanteil liegt damit zwischen 15,7 und 17,0%. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Gesamtverkehrsbelastung deutlich unterhalb des für eine Fahrradstraße geltenden Zielwertes von maximal 2.500 Kfz in 24 Stunden liegt. Die Belastung kann also als verträglich für eine Fahrradstraße angesehen werden. Für den Schwerverkehrsanteil gibt es in den Regelwerken keinen konkreten Zielwert. Beispielhaft gibt die Stadt Nürnberg in ihrem vor, dass der Lkw-Anteil unter 3% liegen soll. Allerdings wird hier auch ein Zielwert für die Gesamtbelastung von 5.000 Kfz in 24 Stunden angegeben. Bei einem Lkw-Anteil von 3% wären das 150 Lkw in 24 Stunden. Daraus lässt sich ablesen, dass ein Wert von 58 Lkw in 24 Stunden als verträglich angesehen werden kann. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass weder die Verkehrsbelastung noch der Schwerverkehrsanteil der Anordnung einer Fahrradstraße entgegenstehen. Der Radverkehrsanteil ist aktuell noch relativ gering. Aus dem Netzgedanken empfiehlt die Verwaltung aber, an der Verlängerung der Fahrradstraße Hohes Feld über die Straße Am Wasserturm festzuhalten, um einen Anschluss an die vorhandenen Radwege östlich des Knotenpunktes Lübbesmeyerweg/Am Wasserturm herzustellen. 4/6 • Am Zähltag fuhren 35 Fahrzeuge des Schwerverkehrs von der Straße Am Wasserturm auf das Firmengrundstück (34 Fahrzeuge aus Richtung Osten, 1 Fahrzeug aus Richtung Westen). In Richtung der Straße Am Wasserturm verließen 24 Fahrzeuge des Schwerverkehrs das Firmengrundstück (23 Fahrzeuge in Richtung Osten, 1 Fahrzeug in Richtung Westen). Insgesamt ergeben sich damit 59 Fahrzeugbewegungen im Schwerverkehr. Das Gutachten geht von 3 Silofahrzeugen und 18 Fahrmischern aus, die das Grundstück an dieser Stelle anfahren und auch wieder verlassen. Das sind insgesamt 42 Fahrzeugbewegungen und damit 17 Fahrzeugbewegungen oder 41% mehr als dem Lärmgutachten zugrunde gelegt wurden. Dies kann durchaus Auswirkungen auf die Lärmbewertung haben und ist daher näher zu beleuchten. Die Bauordnung der Stadt Coesfeld wird sich der Problematik annehmen. Für die Anordnung der Fahrradstraße ist dies ohne Belang, da hier die absoluten Belastungen auf der Straße selber ausschlaggebend sind. ➢ Abwägungsvorschlag: An der Verlängerung der Fahrradstraße Hohes Feld über die Straße Am Wasserturm bis zum Knotenpunkt Lübbesmeyerweg/Am Wasserturm wird festgehalten. 6. Zeitplan Zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur werden Fördermittel zum Ausbau von Fahrradstraßen (Paradiesweg, Josefstraße, Hohes Feld, Am Wasserturm) beantragt. Der Ausbau der v. g. Straßenzüge als Fahrradstraßen ist nach aktueller Projektplanung im Jahr 2030 vorgesehen. Klimarelevanz: Auch die Stadt Coesfeld hat die Verantwortung, die Potenziale für das Klimaneutralitätsziel 2045 für Deutschland auszuschöpfen. Der Klimacheck prüft, ob die in der Politik behandelten Themen und Entscheidungen klimarelevant sind und wie sie qualitativ einzuordnen sind. Ziele hierbei sind • die Sensibilisierung für Klimaschutz und die Prüfung von Alternativen innerhalb der Verwaltung, • Transparenz über Auswirkungen verschiedener Vorhaben sowie • die Entscheidungshilfe für die Abwägung in politischen Gremien. Nicht immer ist die klimafreundlichste Variante umsetzbar, die Abwägung geschieht letztendlich immer unter Berücksichtigung aller Faktoren. Keine Angabe Negativ Positiv x Keine möglich 1. Immer auszufüllen: Erläuterung Klimaauswirkungen: Was sind die Auswirkungen des Beschlusses/des berichteten Sachverhalts auf das Klima, warum gibt es keine oder warum ist keine Angabe möglich? Es handelt sich um die Planung einer Baumaßnahme, die zu negativen Klimaauswirkungen führt. Die Emissionen sind bedingt durch: • Verbrauch von Energie und Wasser für den Bau • Beschaffung von Materialien für die Umgestaltung • Produktion von Müll durch den Ausbau von Altmaterialien • Anfahrt von Fahrzeugen, Bewegungen auf der Baustelle Fahrradstraßen sind ein wesentlicher Baustein des Masterplans Mobilität zur Förderung der Umweltverbundes. Der Bau der Fahrradstraße setzt neue Rahmenbedingungen für eine klimafreundliche Mobilität. Daher kann der Ressourcenverbrauch durch die 5/6 Umbaumaßnahme und die zuvor genannten negativen Auswirkungen an dieser Stelle keine Begründung für eine insgesamt negative Klimarelevanz sein. 2. Bei negativen Auswirkungen auszufüllen: Welche weiteren Potenziale gibt es zur Verminderung von negativen Klimawirkungen und zur Stärkung der Klimaanpassung, die im vorliegenden Beschluss/Bericht noch nicht berücksichtigt wurden? Warum wurde sich gegen Optimierungsoptionen entschieden, wenn diese im Planungsprozess bereits betrachtet wurden? Die Ausbaumaterialien (Asphalt, Schotter, Boden) werden möglichst wiederverwertet, um Ressourcen zu schonen und Transporte zu vermeiden. Anlagen: 01 Lagepläne (Pläne 6a.8 und 6a.9 der Informationsveranstaltung vom 18.02.2026) 02 Ergebnisprotokoll der Informationsveranstaltung vom 18.02.2025 6/6

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