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Fahrradstraße Am Niesing einschließlich der Knotenpunkte mit dem Steveder Weg und dem Haugen Kamp
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| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Coesfeld |
| Datum | 2026-07-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche
Beschlussvorlage
062/2026
Die Bürgermeisterin Dezernat II, gez. P. Hänsel
Federführung: Datum:
60-Stadtplanung, GIS, Bauordnung 19.06.2026
Produkt:
30.04 Sicherheit und Ordnung des Verkehrs
60.03 Verkehrsplanung
70.01 Verkehrsanlagen
Beratungsfolge: Sitzungsdatum:
Ausschuss für Planen und Bauen 02.07.2026 Vorberatung
Rat der Stadt Coesfeld 16.07.2026 Entscheidung
Fahrradstraße Am Niesing einschließlich der Knotenpunkte mit dem Steveder
Weg und dem Haugen Kamp
Beschlussvorschlag 1:
Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebrachten Hinweise,
Anregungen oder Bedenken wird gemäß der Abwägungstabelle (Anlage 05) beschlossen.
Beschlussvorschlag 2:
Die Straße Am Niesing wird im Wesentlichen durch Beschilderung und Markierung
entsprechend der als Anlage 01 beigefügten Planung unter Berücksichtigung des zuvor
gefassten Beschlusses 1 als Fahrradstraße gekennzeichnet.
Für die Ausführung der Maßnahme (einschließlich der Knotenpunkte) wird die folgende
Bauweise festgelegt: die Asphaltdecke wird im erforderlichen Umfang gefräst und
anschließend neu hergestellt, die Rinne wird in Teilabschnitten aufgenommen und neu
gesetzt, die Markierung erfolgt auf der Asphaltdecke.
Beschlussvorschlag 3:
Die Gestaltung der Knotenpunkte der Straße Am Niesing mit dem Haugen Kamp und dem
Steveder Weg erfolgt entsprechend der als Anlage 02 und 03 beigefügten Planung unter
Berücksichtigung des zuvor gefassten Beschlusses 1.
Beschlussvorschlag 4:
Für die Ausführung der Maßnahme (einschließlich der Knotenpunkte) wird die folgende
Bauweise festgelegt: die Asphaltdecke wird im erforderlichen Umfang gefräst und
anschließend neu hergestellt, die Rinne wird in Teilabschnitten aufgenommen und neu
gesetzt, die Markierung erfolgt auf der Asphaltdecke.
Beschlussvorschlag 5:
Der Rat der Stadt Coesfeld beschließt, die Verwaltung der Stadt Coesfeld mit der Prüfung und
Überarbeitung der Winterdienstpläne zu beauftragen. Ziel ist es, die Winterwartung auf den
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neuen Fahrradstraßen unter Berücksichtigung der vorhandenen personellen, maschinellen
und infrastrukturellen Kapazitäten termingerecht durchzuführen.
Die Ergebnisse der Überprüfung sind der Politik zur weiteren Entscheidung vorzulegen.
Sachverhalt:
1. Grundlagen
1.1. Prioritätenliste
In der Prioritätenliste 2026 für das Produkt 60.01.03 "Verkehrsplanung" wird das Projekt
„V.2021.01-4: Maßnahme B5 "Einrichtung von Fahrradstraßen"; Umsetzungspaket 5:
Steveder Weg und Am Niesing“ mit einer hohen Priorität geführt.
1.2. Ratsbeschlüsse vom 10.07.2025
In seiner Sitzung am 10.07.2025 fasste der Rat der Stadt Coesfeld unter dem
Tagesordnungspunkt 32 Beschlüsse zum Thema „Fahrradstraße Haugen Kamp“, Vorlage:
116/2025. Der Beschluss 3 beschäftigt sich dabei mit der Straße Am Niesing:
„Die Straße Am Niesing wird in das Netz der Fahrradstraßen aufgenommen. Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der beiden als Anlage 10 (Plan Nr. 6b.3 V1 und
V2) beigefügten Planvarianten unter Einbeziehung der Kreispolizeibehörde und unter
Berücksichtigung der möglichen Regelungen für den Knotenpunkt Steveder Weg/Am
Niesing die endgültige Vorfahrtregelung und die daraus resultierende Gestaltung des
Knotenpunktes Haugen Kamp/Am Niesing festzulegen. Darauf aufbauend ist die Planung
zur Umgestaltung der Straße Am Niesing zur Fahrradstraße aufzustellen, die Anwohner
der Straße Am Niesing über die Planungen zu informieren und das Ergebnis zur Beratung
in den politischen Gremien vorzulegen.“
2. Gestaltungsstandard Fahrradstraßen
Auf Grundlage der bereits im Masterplan Mobilität enthaltenen Festlegungen zur Gestaltung
hat die Verwaltung unter Zugrundelegung des Leitfadens Fahrradstraßen der
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in
NRW e.V. (AGFS)
https://www.agfs-nrw.de/fachthemen/radverkehr/fahrradstrassen
den Gestaltungsstandard für Fahrradstraßen in Coesfeld definiert. Der so definierte Standard
ist Bestandteil des Fahrradstraßenkonzeptes der Stadt Coesfeld (Ratssitzung vom
10.07.2025, TOP 31 Fahrradstraßenkonzept der Stadt Coesfeld, Vorlage: 117/2025) und ist
Grundlage der vorgelegten Planung.
3. Planung mit Stand der Informationsveranstaltung am 11.02.2026
Die Planung für die Straße Am Niesing fußt auf dem mit dem Fahrradstraßenkonzept (Vorlage
117/2025) definierten Gestaltungsstandard.
Gemeinsam von den Fachbereichen 30 und 60 und der Kreispolizeibehörde wurde die
zukünftige Vorfahrtregel in den Knotenpunkten der Straße Am Niesing mit dem Steveder Weg
und dem Haugen Kamp festgelegt. Berücksichtigt wurden dabei unter anderem die örtliche
Situation, die allgemeine Verkehrsbelastung, die Radverkehrsanteile und die Bedeutung als
Schulwegeverbindung. Demnach erhalten sowohl der Steveder Weg als auch der Haugen
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Kamp gegenüber der Straße Am Niesing Vorfahrt. Die Knotenpunkte werden entsprechend
gestaltet.
Darüber hinaus ist eine „besondere“ Maßnahme vorgesehen:
• Bauliche Einengung der Fahrbahn auf Höhe des Weges entlang des Tüskenbachs zur
Verbesserung der Querungsmöglichkeiten.
Die auf der Informationsveranstaltung vorgestellte Planung ist als Anlagen 01 bis 03 beigefügt.
4. Beteiligung der Öffentlichkeit
4.1. Informationsveranstaltung am 11.02.2026
Am 11.02.2026 wurde die Öffentlichkeit über die Planung informiert. Ein Kurzprotokoll der
Veranstaltung ist als Anlage beigefügt, die Präsentation kann unter dem folgenden Link
eingesehen werden: https://www.coesfeld.de/leben/mobilitaet/radverkehr/fahrradstrassen.
Die im Kurzprotokoll zusammengefassten Äußerungen der Öffentlichkeit wurden in eine
Abwägungstabelle (siehe Anlage) übertragen.
4.2. Anregungen und Stellungnahmen im Nachgang
Bis zum 11.03.2026 konnten Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden.
Die in diesem Rahmen vorgebrachten Hinweise, Anregungen oder Bedenken wurden
ebenfalls in die Abwägungstabelle übertragen.
5. Stellungnahmen der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligung vorgebrachten
Hinweisen, Anregungen oder Bedenken
5.1. Vorbemerkung
Grundsätzlich erfolgt die Stellungnahme der Verwaltung in der Abwägungstabelle. Hier
erscheinen auch die Vorschläge der Verwaltung zur Abwägung. Einige Themen wurden aus
der Abwägungstabelle herausgezogen, da es sich um Themen mit einer grundsätzlichen
Bedeutung für die Planung handelt und die Bewertung mehr Raum in Anspruch nimmt. Die
Bewertung erfolgt in den folgenden Kapiteln, wo notwendig wurde ein Abwägungsvorschlag
formuliert. Die Abwägungsvorschläge können über den Beschlussvorschlag 1 bestätigt
werden.
5.2. Ausweisung von Fahrradstraßen als Handlungsempfehlung des Masterplans Mobilität
Sehr viele der im Masterplan Mobilität definierten Ziel beschäftigen sich mit der Förderung
des Radverkehr. An dieser Stelle ein kurzer Auszug:
ZF 1 Das Mobilitätsverhalten soll verändert und der Modal Split-Anteil von ÖV, Fuß- und
Radverkehr erhöht werden.
MV 5 MV5. Es bedarf einer neuen Priorisierung der Verkehrsarten im gesamten
Siedlungsgebiet. Der Rad- und Fußverkehr (und der ÖV) werden gegenüber dem
MIV im gesamten Siedlungsgebiet priorisiert …
MV 6 MV6. Aufgrund der überragenden Bedeutung des Radverkehrs für eine
Verkehrswende soll Coes-feld als Fahrradstadt weiterentwickelt werden.
ZF 2 Das Angebot und die Attraktivität des ÖV sowie des Fuß- und Radverkehrs sollen
verbessert werden.
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UV 1 Die Rahmenbedingungen für einen attraktiven Fuß- und Radverkehr müssen
geschaffen werden.
UV 2 Es muss ein geschlossenes, ausreichend dimensioniertes und barrierefreies
Wegenetz für Zufußgehende und Radfahrende gewährleistet werden.
UV 5 Ein hierarchisches Radwegnetz (Velorouten und Radhauptrouten) mit Anschluss
an das Radwegenetz des Kreises soll auf Basis einheitlicher Qualitätsstandards
aufgebaut bzw. weiterentwickelt werden. Auch Pendlerstrecken bis etwa 10km
sollen attraktiv gestaltet werden. Besondere Priorität besitzen die Verbindungen
zwischen dem Stadtzentrum und den Ortsteilen Lette, Goxel und Brink (Ausbau
auf den vereinbarten Standard, Beleuchtung).
UV 6 Wichtigster Baustein im Radwegenetz ist die Einrichtung von Fahrradstraßen, auf
denen der Radverkehr priorisiert geführt wird. Aufgrund des Coesfelder
Verkehrsnetzes können diese häufig nur auf Sammelstraßen geführt werden
(Coesfelder Weg/Strategie).
Der im Masterplan festgesetzte Maßnahmensteckbrief B5 beschäftigt sich ausführlich mit der
Einrichtung von Fahrradstraßen.
Die vom Rat beschlossenen Ziele bestimmen das Handeln der Verwaltung. Durch die
Beschlüsse vom 10.07.2025 wurde dieses Handeln bestätigt und die Verwaltung mit den
weiteren Aufgaben beauftragt. Das grundsätzliche Fahrradstraßennetz wurde vom Rat mit
Aufstellung des Masterplans festgelegt. Die Sinnhaftigkeit von Fahrradstraßen kann an
dieser Stelle also nicht in Frage gestellt werden.
5.3. Aufnahme der Straßen Am Niesing, Haugen Kamp, Steveder Weg und Oldendorper
Weg in den kommunalen Winterdienst (Räum - und Streudienst)
In der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Coesfeld vom 21. März 2003
(inklusive der 25. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2025) ist festgelegt, auf welchen
Straßen die Stadt Coesfeld Winterwartungsmaßnahmen durchführt. Aktuell ist auf den oben
genannten Straßen keine Winterwartung vorgesehen. Sollte diese jedoch eingeführt werden,
müssten die Anlieger entsprechend der Satzung mit den Gebühren belastet werden.
Derzeit sind weder die personellen noch die maschinellen Kapazitäten auf dem
Baubetriebshof vorhanden, um eine termingerechte Winterwartung auf diesen Straßen zu
gewährleisten. Darüber hinaus wäre auch eine zusätzliche Lagerung von Streumitteln
erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung sollte geprüft werden, ob eine Anpassung der Winterdienstpläne –
insbesondere die Reduzierung der Winterwartung auf den derzeit betreuten Straßen – die
termingerechte Winterwartung auf den vier neuen Fahrradstraßen sicherstellen kann.
Falls dies nicht möglich sein sollte, wären zusätzliches Personal, geeignete Geräte sowie
erweiterte Lagerkapazitäten für Streumittel erforderlich.
Eine überarbeitete Straßenreinigungs- und Gebührensatzung müsste anschließend durch
den Rat der Stadt Coesfeld beschlossen werden.
➢ Abwägungsvorschlag:
Die Abwägung erfolgt über den Beschlussvorschlag 5.
6. Zeitplan
Zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur werden Fördermittel als Sammelantrag zum
Ausbau von Fahrradstraßen (Oldendorper Weg, Haugen Kamp, Am Niesing, Steveder Weg)
und Mobilstationen (Haltepunkt Schulzentrum und Mehrzweckplatz / Theater) eingereicht.
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Der Ausbau von Fahrradstraßen beginnt in den Straßen Oldendorper Weg und Haugen Kamp
in 2027. Danach ist der Ausbau der Straße Am Niesing als Fahrradstraße in 2028 vorgesehen.
Finanzierung:
Auswirkungen auf die Finanzrechnung (in EUR):
Gesamtkosten der Objektzuschüsse Sonstige
Eigenanteil
Maßnahme (Zusch. Beiträge) Einzahlungen
Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung (in EUR):
Jährlich (Gesamtdauer = Jahre)
Nur Haushaltsjahr(e)
Leistungsentgelte
Kostenerstattungen
sonstige Erträge
Summe der Erträge
Personalaufwendungen
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen
Abschreibungen (netto, d. h. nach Auflösung SoPo)
sonstige Aufwendungen
Summe der Aufwendungen
Überschuss ( + ) / Defizit ( - )
Klimarelevanz:
Auch die Stadt Coesfeld hat die Verantwortung, die Potenziale für das Klimaneutralitätsziel 2045
für Deutschland auszuschöpfen. Der Klimacheck prüft, ob die in der Politik behandelten Themen
und Entscheidungen klimarelevant sind und wie sie qualitativ einzuordnen sind. Ziele hierbei sind
• die Sensibilisierung für Klimaschutz und die Prüfung von Alternativen innerhalb der
Verwaltung,
• Transparenz über Auswirkungen verschiedener Vorhaben sowie
• die Entscheidungshilfe für die Abwägung in politischen Gremien.
Nicht immer ist die klimafreundlichste Variante umsetzbar, die Abwägung geschieht letztendlich
immer unter Berücksichtigung aller Faktoren.
Keine Angabe
Negativ Positiv x Keine
möglich
1. Immer auszufüllen: Erläuterung Klimaauswirkungen: Was sind die Auswirkungen des
Beschlusses/des berichteten Sachverhalts auf das Klima, warum gibt es keine oder
warum ist keine Angabe möglich?
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Es handelt sich um die Planung einer Baumaßnahme, die zu negativen Klimaauswirkungen
führt. Die Emissionen sind bedingt durch:
• Verbrauch von Energie und Wasser für den Bau
• Beschaffung von Materialien für die Umgestaltung
• Produktion von Müll durch den Ausbau von Altmaterialien
• Anfahrt von Fahrzeugen, Bewegungen auf der Baustelle
Fahrradstraßen sind ein wesentlicher Baustein des Masterplans Mobilität zur Förderung der
Umweltverbundes. Der Bau der Fahrradstraße setzt neue Rahmenbedingungen für eine
klimafreundliche Mobilität. Daher kann der Ressourcenverbrauch durch die
Umbaumaßnahme und die zuvor genannten negativen Auswirkungen an dieser Stelle keine
Begründung für eine insgesamt negative Klimarelevanz sein.
2. Bei negativen Auswirkungen auszufüllen: Welche weiteren Potenziale gibt es zur
Verminderung von negativen Klimawirkungen und zur Stärkung der Klimaanpassung, die
im vorliegenden Beschluss/Bericht noch nicht berücksichtigt wurden? Warum wurde sich
gegen Optimierungsoptionen entschieden, wenn diese im Planungsprozess bereits
betrachtet wurden?
Die Ausbaumaterialien (Asphalt, Schotter, Boden) werden möglichst wiederverwertet, um
Ressourcen zu schonen und Transporte zu vermeiden.
Anlagen:
01 Lagepläne (Pläne 6d.1 bis 6d.2 der Informationsveranstaltung vom 11.02.2026)
02 Lageplan 6b.3 (Knotenpunkt Haugen Kamp/Am Niesing, Stand der
Informationsveranstaltung vom 11.02.2026
03 Lageplan 6c.2 (Knotenpunkt Steveder Weg/Am Niesing, Stand der
Informationsveranstaltung vom 11.02.2026
04 Ergebnisprotokoll der Informationsveranstaltung vom 11.05.2025
05 Abwägungstabelle
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