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Fahrradstraße Am Niesing einschließlich der Knotenpunkte mit dem Steveder Weg und dem Haugen Kamp

Angenommen37 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeCoesfeld
Datum2026-07-16
DatenstufeNur Ergebnisse
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Öffentliche Beschlussvorlage 062/2026 Die Bürgermeisterin Dezernat II, gez. P. Hänsel Federführung: Datum: 60-Stadtplanung, GIS, Bauordnung 19.06.2026 Produkt: 30.04 Sicherheit und Ordnung des Verkehrs 60.03 Verkehrsplanung 70.01 Verkehrsanlagen Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Ausschuss für Planen und Bauen 02.07.2026 Vorberatung Rat der Stadt Coesfeld 16.07.2026 Entscheidung Fahrradstraße Am Niesing einschließlich der Knotenpunkte mit dem Steveder Weg und dem Haugen Kamp Beschlussvorschlag 1: Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebrachten Hinweise, Anregungen oder Bedenken wird gemäß der Abwägungstabelle (Anlage 05) beschlossen. Beschlussvorschlag 2: Die Straße Am Niesing wird im Wesentlichen durch Beschilderung und Markierung entsprechend der als Anlage 01 beigefügten Planung unter Berücksichtigung des zuvor gefassten Beschlusses 1 als Fahrradstraße gekennzeichnet. Für die Ausführung der Maßnahme (einschließlich der Knotenpunkte) wird die folgende Bauweise festgelegt: die Asphaltdecke wird im erforderlichen Umfang gefräst und anschließend neu hergestellt, die Rinne wird in Teilabschnitten aufgenommen und neu gesetzt, die Markierung erfolgt auf der Asphaltdecke. Beschlussvorschlag 3: Die Gestaltung der Knotenpunkte der Straße Am Niesing mit dem Haugen Kamp und dem Steveder Weg erfolgt entsprechend der als Anlage 02 und 03 beigefügten Planung unter Berücksichtigung des zuvor gefassten Beschlusses 1. Beschlussvorschlag 4: Für die Ausführung der Maßnahme (einschließlich der Knotenpunkte) wird die folgende Bauweise festgelegt: die Asphaltdecke wird im erforderlichen Umfang gefräst und anschließend neu hergestellt, die Rinne wird in Teilabschnitten aufgenommen und neu gesetzt, die Markierung erfolgt auf der Asphaltdecke. Beschlussvorschlag 5: Der Rat der Stadt Coesfeld beschließt, die Verwaltung der Stadt Coesfeld mit der Prüfung und Überarbeitung der Winterdienstpläne zu beauftragen. Ziel ist es, die Winterwartung auf den 1/6 neuen Fahrradstraßen unter Berücksichtigung der vorhandenen personellen, maschinellen und infrastrukturellen Kapazitäten termingerecht durchzuführen. Die Ergebnisse der Überprüfung sind der Politik zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Sachverhalt: 1. Grundlagen 1.1. Prioritätenliste In der Prioritätenliste 2026 für das Produkt 60.01.03 "Verkehrsplanung" wird das Projekt „V.2021.01-4: Maßnahme B5 "Einrichtung von Fahrradstraßen"; Umsetzungspaket 5: Steveder Weg und Am Niesing“ mit einer hohen Priorität geführt. 1.2. Ratsbeschlüsse vom 10.07.2025 In seiner Sitzung am 10.07.2025 fasste der Rat der Stadt Coesfeld unter dem Tagesordnungspunkt 32 Beschlüsse zum Thema „Fahrradstraße Haugen Kamp“, Vorlage: 116/2025. Der Beschluss 3 beschäftigt sich dabei mit der Straße Am Niesing: „Die Straße Am Niesing wird in das Netz der Fahrradstraßen aufgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der beiden als Anlage 10 (Plan Nr. 6b.3 V1 und V2) beigefügten Planvarianten unter Einbeziehung der Kreispolizeibehörde und unter Berücksichtigung der möglichen Regelungen für den Knotenpunkt Steveder Weg/Am Niesing die endgültige Vorfahrtregelung und die daraus resultierende Gestaltung des Knotenpunktes Haugen Kamp/Am Niesing festzulegen. Darauf aufbauend ist die Planung zur Umgestaltung der Straße Am Niesing zur Fahrradstraße aufzustellen, die Anwohner der Straße Am Niesing über die Planungen zu informieren und das Ergebnis zur Beratung in den politischen Gremien vorzulegen.“ 2. Gestaltungsstandard Fahrradstraßen Auf Grundlage der bereits im Masterplan Mobilität enthaltenen Festlegungen zur Gestaltung hat die Verwaltung unter Zugrundelegung des Leitfadens Fahrradstraßen der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) https://www.agfs-nrw.de/fachthemen/radverkehr/fahrradstrassen den Gestaltungsstandard für Fahrradstraßen in Coesfeld definiert. Der so definierte Standard ist Bestandteil des Fahrradstraßenkonzeptes der Stadt Coesfeld (Ratssitzung vom 10.07.2025, TOP 31 Fahrradstraßenkonzept der Stadt Coesfeld, Vorlage: 117/2025) und ist Grundlage der vorgelegten Planung. 3. Planung mit Stand der Informationsveranstaltung am 11.02.2026 Die Planung für die Straße Am Niesing fußt auf dem mit dem Fahrradstraßenkonzept (Vorlage 117/2025) definierten Gestaltungsstandard. Gemeinsam von den Fachbereichen 30 und 60 und der Kreispolizeibehörde wurde die zukünftige Vorfahrtregel in den Knotenpunkten der Straße Am Niesing mit dem Steveder Weg und dem Haugen Kamp festgelegt. Berücksichtigt wurden dabei unter anderem die örtliche Situation, die allgemeine Verkehrsbelastung, die Radverkehrsanteile und die Bedeutung als Schulwegeverbindung. Demnach erhalten sowohl der Steveder Weg als auch der Haugen 2/6 Kamp gegenüber der Straße Am Niesing Vorfahrt. Die Knotenpunkte werden entsprechend gestaltet. Darüber hinaus ist eine „besondere“ Maßnahme vorgesehen: • Bauliche Einengung der Fahrbahn auf Höhe des Weges entlang des Tüskenbachs zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten. Die auf der Informationsveranstaltung vorgestellte Planung ist als Anlagen 01 bis 03 beigefügt. 4. Beteiligung der Öffentlichkeit 4.1. Informationsveranstaltung am 11.02.2026 Am 11.02.2026 wurde die Öffentlichkeit über die Planung informiert. Ein Kurzprotokoll der Veranstaltung ist als Anlage beigefügt, die Präsentation kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://www.coesfeld.de/leben/mobilitaet/radverkehr/fahrradstrassen. Die im Kurzprotokoll zusammengefassten Äußerungen der Öffentlichkeit wurden in eine Abwägungstabelle (siehe Anlage) übertragen. 4.2. Anregungen und Stellungnahmen im Nachgang Bis zum 11.03.2026 konnten Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die in diesem Rahmen vorgebrachten Hinweise, Anregungen oder Bedenken wurden ebenfalls in die Abwägungstabelle übertragen. 5. Stellungnahmen der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligung vorgebrachten Hinweisen, Anregungen oder Bedenken 5.1. Vorbemerkung Grundsätzlich erfolgt die Stellungnahme der Verwaltung in der Abwägungstabelle. Hier erscheinen auch die Vorschläge der Verwaltung zur Abwägung. Einige Themen wurden aus der Abwägungstabelle herausgezogen, da es sich um Themen mit einer grundsätzlichen Bedeutung für die Planung handelt und die Bewertung mehr Raum in Anspruch nimmt. Die Bewertung erfolgt in den folgenden Kapiteln, wo notwendig wurde ein Abwägungsvorschlag formuliert. Die Abwägungsvorschläge können über den Beschlussvorschlag 1 bestätigt werden. 5.2. Ausweisung von Fahrradstraßen als Handlungsempfehlung des Masterplans Mobilität Sehr viele der im Masterplan Mobilität definierten Ziel beschäftigen sich mit der Förderung des Radverkehr. An dieser Stelle ein kurzer Auszug: ZF 1 Das Mobilitätsverhalten soll verändert und der Modal Split-Anteil von ÖV, Fuß- und Radverkehr erhöht werden. MV 5 MV5. Es bedarf einer neuen Priorisierung der Verkehrsarten im gesamten Siedlungsgebiet. Der Rad- und Fußverkehr (und der ÖV) werden gegenüber dem MIV im gesamten Siedlungsgebiet priorisiert … MV 6 MV6. Aufgrund der überragenden Bedeutung des Radverkehrs für eine Verkehrswende soll Coes-feld als Fahrradstadt weiterentwickelt werden. ZF 2 Das Angebot und die Attraktivität des ÖV sowie des Fuß- und Radverkehrs sollen verbessert werden. 3/6 UV 1 Die Rahmenbedingungen für einen attraktiven Fuß- und Radverkehr müssen geschaffen werden. UV 2 Es muss ein geschlossenes, ausreichend dimensioniertes und barrierefreies Wegenetz für Zufußgehende und Radfahrende gewährleistet werden. UV 5 Ein hierarchisches Radwegnetz (Velorouten und Radhauptrouten) mit Anschluss an das Radwegenetz des Kreises soll auf Basis einheitlicher Qualitätsstandards aufgebaut bzw. weiterentwickelt werden. Auch Pendlerstrecken bis etwa 10km sollen attraktiv gestaltet werden. Besondere Priorität besitzen die Verbindungen zwischen dem Stadtzentrum und den Ortsteilen Lette, Goxel und Brink (Ausbau auf den vereinbarten Standard, Beleuchtung). UV 6 Wichtigster Baustein im Radwegenetz ist die Einrichtung von Fahrradstraßen, auf denen der Radverkehr priorisiert geführt wird. Aufgrund des Coesfelder Verkehrsnetzes können diese häufig nur auf Sammelstraßen geführt werden (Coesfelder Weg/Strategie). Der im Masterplan festgesetzte Maßnahmensteckbrief B5 beschäftigt sich ausführlich mit der Einrichtung von Fahrradstraßen. Die vom Rat beschlossenen Ziele bestimmen das Handeln der Verwaltung. Durch die Beschlüsse vom 10.07.2025 wurde dieses Handeln bestätigt und die Verwaltung mit den weiteren Aufgaben beauftragt. Das grundsätzliche Fahrradstraßennetz wurde vom Rat mit Aufstellung des Masterplans festgelegt. Die Sinnhaftigkeit von Fahrradstraßen kann an dieser Stelle also nicht in Frage gestellt werden. 5.3. Aufnahme der Straßen Am Niesing, Haugen Kamp, Steveder Weg und Oldendorper Weg in den kommunalen Winterdienst (Räum - und Streudienst) In der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Coesfeld vom 21. März 2003 (inklusive der 25. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2025) ist festgelegt, auf welchen Straßen die Stadt Coesfeld Winterwartungsmaßnahmen durchführt. Aktuell ist auf den oben genannten Straßen keine Winterwartung vorgesehen. Sollte diese jedoch eingeführt werden, müssten die Anlieger entsprechend der Satzung mit den Gebühren belastet werden. Derzeit sind weder die personellen noch die maschinellen Kapazitäten auf dem Baubetriebshof vorhanden, um eine termingerechte Winterwartung auf diesen Straßen zu gewährleisten. Darüber hinaus wäre auch eine zusätzliche Lagerung von Streumitteln erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung sollte geprüft werden, ob eine Anpassung der Winterdienstpläne – insbesondere die Reduzierung der Winterwartung auf den derzeit betreuten Straßen – die termingerechte Winterwartung auf den vier neuen Fahrradstraßen sicherstellen kann. Falls dies nicht möglich sein sollte, wären zusätzliches Personal, geeignete Geräte sowie erweiterte Lagerkapazitäten für Streumittel erforderlich. Eine überarbeitete Straßenreinigungs- und Gebührensatzung müsste anschließend durch den Rat der Stadt Coesfeld beschlossen werden. ➢ Abwägungsvorschlag: Die Abwägung erfolgt über den Beschlussvorschlag 5. 6. Zeitplan Zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur werden Fördermittel als Sammelantrag zum Ausbau von Fahrradstraßen (Oldendorper Weg, Haugen Kamp, Am Niesing, Steveder Weg) und Mobilstationen (Haltepunkt Schulzentrum und Mehrzweckplatz / Theater) eingereicht. 4/6 Der Ausbau von Fahrradstraßen beginnt in den Straßen Oldendorper Weg und Haugen Kamp in 2027. Danach ist der Ausbau der Straße Am Niesing als Fahrradstraße in 2028 vorgesehen. Finanzierung: Auswirkungen auf die Finanzrechnung (in EUR): Gesamtkosten der Objektzuschüsse Sonstige Eigenanteil Maßnahme (Zusch. Beiträge) Einzahlungen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung (in EUR): Jährlich (Gesamtdauer = Jahre) Nur Haushaltsjahr(e) Leistungsentgelte Kostenerstattungen sonstige Erträge Summe der Erträge Personalaufwendungen Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen Abschreibungen (netto, d. h. nach Auflösung SoPo) sonstige Aufwendungen Summe der Aufwendungen Überschuss ( + ) / Defizit ( - ) Klimarelevanz: Auch die Stadt Coesfeld hat die Verantwortung, die Potenziale für das Klimaneutralitätsziel 2045 für Deutschland auszuschöpfen. Der Klimacheck prüft, ob die in der Politik behandelten Themen und Entscheidungen klimarelevant sind und wie sie qualitativ einzuordnen sind. Ziele hierbei sind • die Sensibilisierung für Klimaschutz und die Prüfung von Alternativen innerhalb der Verwaltung, • Transparenz über Auswirkungen verschiedener Vorhaben sowie • die Entscheidungshilfe für die Abwägung in politischen Gremien. Nicht immer ist die klimafreundlichste Variante umsetzbar, die Abwägung geschieht letztendlich immer unter Berücksichtigung aller Faktoren. Keine Angabe Negativ Positiv x Keine möglich 1. Immer auszufüllen: Erläuterung Klimaauswirkungen: Was sind die Auswirkungen des Beschlusses/des berichteten Sachverhalts auf das Klima, warum gibt es keine oder warum ist keine Angabe möglich? 5/6 Es handelt sich um die Planung einer Baumaßnahme, die zu negativen Klimaauswirkungen führt. Die Emissionen sind bedingt durch: • Verbrauch von Energie und Wasser für den Bau • Beschaffung von Materialien für die Umgestaltung • Produktion von Müll durch den Ausbau von Altmaterialien • Anfahrt von Fahrzeugen, Bewegungen auf der Baustelle Fahrradstraßen sind ein wesentlicher Baustein des Masterplans Mobilität zur Förderung der Umweltverbundes. Der Bau der Fahrradstraße setzt neue Rahmenbedingungen für eine klimafreundliche Mobilität. Daher kann der Ressourcenverbrauch durch die Umbaumaßnahme und die zuvor genannten negativen Auswirkungen an dieser Stelle keine Begründung für eine insgesamt negative Klimarelevanz sein. 2. Bei negativen Auswirkungen auszufüllen: Welche weiteren Potenziale gibt es zur Verminderung von negativen Klimawirkungen und zur Stärkung der Klimaanpassung, die im vorliegenden Beschluss/Bericht noch nicht berücksichtigt wurden? Warum wurde sich gegen Optimierungsoptionen entschieden, wenn diese im Planungsprozess bereits betrachtet wurden? Die Ausbaumaterialien (Asphalt, Schotter, Boden) werden möglichst wiederverwertet, um Ressourcen zu schonen und Transporte zu vermeiden. Anlagen: 01 Lagepläne (Pläne 6d.1 bis 6d.2 der Informationsveranstaltung vom 11.02.2026) 02 Lageplan 6b.3 (Knotenpunkt Haugen Kamp/Am Niesing, Stand der Informationsveranstaltung vom 11.02.2026 03 Lageplan 6c.2 (Knotenpunkt Steveder Weg/Am Niesing, Stand der Informationsveranstaltung vom 11.02.2026 04 Ergebnisprotokoll der Informationsveranstaltung vom 11.05.2025 05 Abwägungstabelle 6/6

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