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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Verwendung des Bundessondervermögens

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBüchen
Datum2026-06-30
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Büchen, 25. Juni 2026 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Antrag für die Gemeindevertretersitzung 30.6.2026 Betreff: Gezielte Verwendung der Mittel des LuKIFG (Sondervermögen) in Büchen Beschlussvorschlag: Die Büchen zugeteilten Mittel aus den Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG), in Höhe von 2,931 Mio. € sollen im verbleibenden Volumen für die folgenden Maßnahmen verwendet werden. Dies gilt, sofern der Förderantrag zur Umsetzung des Sanierungs- und Erweiterungskonzeptes für die Sportanlagen (GV Beschluss 2.12.25, Eigenanteil 461 TEUR) nicht bewilligt wird. • Planungskosten & anteilige Umsetzungskosten - zusätzliche Bahnquerung für Fußgänger & Radverkehr (aufbauend auf Prüfauftrag 2024 und Radverkehrskonzept): 391 TEUR • Erbauung Fuß- und Radweg Kirchenstraße gemäß Radverkehrskonzept: 100 TEUR • Neubau Steinaubrücke Karkenstieg (Gemeindeanteil): 60 TEUR Begründung: • Die Büchen zugewiesenen Gelder des Infrastrukturfonds sollen nicht bereits geplante Maßnahmen finanzieren, sondern notwendige Investitionen in Büchens Infrastruktur ermöglichen. www.gruene-buechen.de • Die Gelder aus dem LuKIFG stehen bis 2042 zur Verfügung und sollen schnellstmöglich, aber wohlüberlegt in Büchen genutzt werden. • Die finanziellen Mittel berücksichtigen die per Beschluss verplanten Gelder: • Sanierung Straße Steinautal: 680 TEUR (GV 3.2.26) • Sanierung Grüner Weg gemäß Radverkehrskonzept: 1700 TEUR (GV 12.5.26) • Laut Informationsvorlage BWU 10.9.2024 ist eine Umsetzung des Tunnelbaus ab 2034 möglich. Die mehrjährige Planungszeit kann ausdrücklich früher stattfinden. Mit freundlichen Grüßen Jan Möller Fraktionsvorsitzender

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