Startseite › Büchen › Antrag
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Verwendung des Bundessondervermögens
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Büchen |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Büchen, 25. Juni 2026
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Antrag für die Gemeindevertretersitzung 30.6.2026
Betreff: Gezielte Verwendung der Mittel des LuKIFG (Sondervermögen) in
Büchen
Beschlussvorschlag:
Die Büchen zugeteilten Mittel aus den Länder-und-Kommunal-
Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG), in Höhe von 2,931 Mio. € sollen im verbleibenden
Volumen für die folgenden Maßnahmen verwendet werden. Dies gilt, sofern der
Förderantrag zur Umsetzung des Sanierungs- und Erweiterungskonzeptes für die
Sportanlagen (GV Beschluss 2.12.25, Eigenanteil 461 TEUR) nicht bewilligt wird.
• Planungskosten & anteilige Umsetzungskosten - zusätzliche Bahnquerung für
Fußgänger & Radverkehr (aufbauend auf Prüfauftrag 2024 und Radverkehrskonzept):
391 TEUR
• Erbauung Fuß- und Radweg Kirchenstraße gemäß Radverkehrskonzept: 100 TEUR
• Neubau Steinaubrücke Karkenstieg (Gemeindeanteil): 60 TEUR
Begründung:
• Die Büchen zugewiesenen Gelder des Infrastrukturfonds sollen nicht bereits geplante
Maßnahmen finanzieren, sondern notwendige Investitionen in Büchens Infrastruktur
ermöglichen.
www.gruene-buechen.de
• Die Gelder aus dem LuKIFG stehen bis 2042 zur Verfügung und sollen
schnellstmöglich, aber wohlüberlegt in Büchen genutzt werden.
• Die finanziellen Mittel berücksichtigen die per Beschluss verplanten Gelder:
• Sanierung Straße Steinautal: 680 TEUR (GV 3.2.26)
• Sanierung Grüner Weg gemäß Radverkehrskonzept: 1700 TEUR (GV 12.5.26)
• Laut Informationsvorlage BWU 10.9.2024 ist eine Umsetzung des Tunnelbaus ab
2034 möglich. Die mehrjährige Planungszeit kann ausdrücklich früher stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Möller
Fraktionsvorsitzender
Text aus PDF extrahiert