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Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Angenommen21 Ja · 2 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeBovenden
Datum2026-06-25
DatenstufeNur Ergebnisse
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FLECKEN BOVENDEN Vorlage-Nr.: BV/903/2026 - Der Bürgermeister - Bovenden, 09.06.2026 Az.: Vorlagenstatus: öffentlich Betreff: Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 Beratungsfolge: Gremium am Status Finanzausschuss 18.06.2026 öffentlich Verwaltungsausschuss 22.06.2026 nicht öffentlich Gemeinderat 25.06.2026 öffentlich Haushaltsmittel verfügbar? Produktkonto: Die Nachtragssatzung ermöglicht es, den Haushalt an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Sie stellt sicher, dass der Haushalt rechtmäßig, aktuell und vollziehbar bleibt, wenn sich wesentliche Ansätze oder Ziele ändern. Ziel ist die rechtzeitige Steuerung des Haushalts bei Abweichungen, neuen Aufgaben oder Fördermitteln. Damit wird der Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit auch während des Haushaltsjahres gewahrt. Gegenüber der vom Gemeinderat am 05.12.2025 beschlossenen Haushaltssatzung 2026 werden Änderungen überwiegend im Bereich der ordentlichen Erträge und Aufwendungen erwartet. Gleichzeitig werden höhere Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeit erwartet, die ebenfalls abgebildet werden. Dies hat zur Folge, dass sowohl die Kreditermächtigung (§ 120 NKomVG) als auch der Höchstbetrag der Liquiditätskredite (§ 122 NKomVG) angepasst werden muss. Dies führt zur zwingenden Pflicht zum Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung. Ergebnishaushalt: Im Ergebnishaushalt ergeben sich Mehraufwendungen im Bereich der Betriebskostenzuschüsse an die Kindergartenträger i. H. v. 213.000 €. Gleichzeitig werden Mehrerträge durch eine Zuwendung im Rahmen der Niedersächsischen Kommunalfördergesetzverordnung zur frühkindlichen Bildung des MK (NKomFöGVO-FkB-MK) i. H. v. 543.500 € geplant. Die Kreisumlage fällt entsprechend des Bescheides des Landkreises Göttingen um 1.038.400 € deutlich höher aus als erwartet. Die Schlüsselzuweisungen werden im Vergleich zur Haushaltsplanung um 46.800 € geringer ausfallen. Des Weiteren werden Mehrerträge im Bereich des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer i. H. v. 115.400 € erwartet. Parallel dazu werden Mindererträge im Bereich der Gewerbesteuer i. H. v. 510.000 € erwartet. Folglich werden sich Minderaufwendungen im Bereich der Gewerbesteuerumlage i. H. v. voraussichtlich 98.500 € ergeben. Im Bereich der Zuschüsse für die Ganztagsbetreuung ergeben sich voraussichtlich Minderaufwendungen i. H. v. 100.000 €. Die weiteren Änderungen des Ergebnishaushalts ergeben sich aus der beigefügten Übersicht. Insgesamt erhöht sich das Defizit im Ergebnishaushalt um 899.700 €. Finanzhaushalt: Die Änderungen der Ein- und Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit ergeben sich aus den Änderungen des Ergebnishaushaltes. Eine weitere Änderung ergibt sich bei den Einzahlungen aus der hälftigen Erstattung für den Regenwasser-Hauptkanal i. H. v. 161.000 € (Maßnahme Stadtumbau West). Diese ist erst Anfang 2026 gezahlt worden und war bis dato nicht im Haushalt dargestellt. Des Weiteren ergeben sich weitere Einzahlungen aus der Kostenbeteiligung der NLG in Bezug auf die Erschließung des Baugebietes Gehrenbreite/Steinbreite (Maßnahme Neubau RW-Kanal Görlitzer Str. Nord) in Höhe von ca. 114.000 €. Die weiteren Änderungen des Finanzhaushalts ergeben sich ebenfalls aus der beigefügten Übersicht. Zusammenfassung: Die schwächelnde Konjunktur macht sich auch im Flecken Bovenden in Form eines Rückgangs der Erträge aus der Gewerbesteuer bemerkbar. Da auch enorme Mehraufwendungen bei der Kreisumlage zu verzeichnen sind, kommt es insgesamt zu einer Verschlechterung des Ergebnishaushaltes, sodass sich das zu erwartende Defizit für 2026 weiter erhöht. Die bereits erhaltenen und noch zu erwartenden Erstattungen führen zu Mehreinzahlungen bei den Investitionsmaßnahmen. Aufgrund dessen kann die Kreditermächtigung (-303.800 €) im Rahmen der 1. Nachtragssatzung angepasst werden (§ 2 der Haushaltssatzung). Zudem wurde der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen (§ 4 der Haushaltssatzung), entsprechend angepasst (+1.000.000 €). Beschlussvorschlag: Die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird beschlossen. Seite2von3 Anlage/n: - ÄnderungErgebnishaushalt - ÄnderungFinanzhaushalt - Gesamthaushalt - Nachtragshaushaltssatzung Seite3von3

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