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Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Angenommen21 Ja · 2 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bovenden |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
FLECKEN BOVENDEN Vorlage-Nr.: BV/903/2026
- Der Bürgermeister - Bovenden, 09.06.2026
Az.: Vorlagenstatus: öffentlich
Betreff:
Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Beratungsfolge:
Gremium am Status
Finanzausschuss 18.06.2026 öffentlich
Verwaltungsausschuss 22.06.2026 nicht öffentlich
Gemeinderat 25.06.2026 öffentlich
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Die Nachtragssatzung ermöglicht es, den Haushalt an veränderte Rahmenbedingungen
anzupassen. Sie stellt sicher, dass der Haushalt rechtmäßig, aktuell und vollziehbar bleibt, wenn
sich wesentliche Ansätze oder Ziele ändern. Ziel ist die rechtzeitige Steuerung des Haushalts bei
Abweichungen, neuen Aufgaben oder Fördermitteln. Damit wird der Grundsatz der
Haushaltswahrheit und -klarheit auch während des Haushaltsjahres gewahrt.
Gegenüber der vom Gemeinderat am 05.12.2025 beschlossenen Haushaltssatzung 2026 werden
Änderungen überwiegend im Bereich der ordentlichen Erträge und Aufwendungen erwartet.
Gleichzeitig werden höhere Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeit erwartet, die ebenfalls
abgebildet werden.
Dies hat zur Folge, dass sowohl die Kreditermächtigung (§ 120 NKomVG) als auch der
Höchstbetrag der Liquiditätskredite (§ 122 NKomVG) angepasst werden muss.
Dies führt zur zwingenden Pflicht zum Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung.
Ergebnishaushalt:
Im Ergebnishaushalt ergeben sich Mehraufwendungen im Bereich der Betriebskostenzuschüsse
an die Kindergartenträger i. H. v. 213.000 €. Gleichzeitig werden Mehrerträge durch eine
Zuwendung im Rahmen der Niedersächsischen Kommunalfördergesetzverordnung zur
frühkindlichen Bildung des MK (NKomFöGVO-FkB-MK) i. H. v. 543.500 € geplant.
Die Kreisumlage fällt entsprechend des Bescheides des Landkreises Göttingen um
1.038.400 € deutlich höher aus als erwartet. Die Schlüsselzuweisungen werden im Vergleich zur
Haushaltsplanung um 46.800 € geringer ausfallen.
Des Weiteren werden Mehrerträge im Bereich des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer i. H. v.
115.400 € erwartet.
Parallel dazu werden Mindererträge im Bereich der Gewerbesteuer i. H. v. 510.000 € erwartet.
Folglich werden sich Minderaufwendungen im Bereich der Gewerbesteuerumlage i. H. v.
voraussichtlich 98.500 € ergeben.
Im Bereich der Zuschüsse für die Ganztagsbetreuung ergeben sich voraussichtlich
Minderaufwendungen i. H. v. 100.000 €.
Die weiteren Änderungen des Ergebnishaushalts ergeben sich aus der beigefügten Übersicht.
Insgesamt erhöht sich das Defizit im Ergebnishaushalt um 899.700 €.
Finanzhaushalt:
Die Änderungen der Ein- und Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit ergeben sich aus
den Änderungen des Ergebnishaushaltes.
Eine weitere Änderung ergibt sich bei den Einzahlungen aus der hälftigen Erstattung für den
Regenwasser-Hauptkanal i. H. v. 161.000 € (Maßnahme Stadtumbau West). Diese ist erst
Anfang 2026 gezahlt worden und war bis dato nicht im Haushalt dargestellt.
Des Weiteren ergeben sich weitere Einzahlungen aus der Kostenbeteiligung der NLG in Bezug
auf die Erschließung des Baugebietes Gehrenbreite/Steinbreite (Maßnahme Neubau RW-Kanal
Görlitzer Str. Nord) in Höhe von ca. 114.000 €.
Die weiteren Änderungen des Finanzhaushalts ergeben sich ebenfalls aus der beigefügten
Übersicht.
Zusammenfassung:
Die schwächelnde Konjunktur macht sich auch im Flecken Bovenden in Form eines Rückgangs
der Erträge aus der Gewerbesteuer bemerkbar. Da auch enorme Mehraufwendungen bei der
Kreisumlage zu verzeichnen sind, kommt es insgesamt zu einer Verschlechterung des
Ergebnishaushaltes, sodass sich das zu erwartende Defizit für 2026 weiter erhöht.
Die bereits erhaltenen und noch zu erwartenden Erstattungen führen zu Mehreinzahlungen bei
den Investitionsmaßnahmen. Aufgrund dessen kann die Kreditermächtigung (-303.800 €) im
Rahmen der 1. Nachtragssatzung angepasst werden (§ 2 der Haushaltssatzung).
Zudem wurde der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen (§ 4 der
Haushaltssatzung), entsprechend angepasst (+1.000.000 €).
Beschlussvorschlag:
Die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2026 wird beschlossen.
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Anlage/n:
- ÄnderungErgebnishaushalt
- ÄnderungFinanzhaushalt
- Gesamthaushalt
- Nachtragshaushaltssatzung
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