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Personalangelegenheit;
Angenommen24 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bovenden |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
FLECKEN BOVENDEN Vorlage-Nr.: PV/035/2026
- Der Bürgermeister - Bovenden, 19.06.2026
Az.: Vorlagenstatus: öffentlich
Betreff:
Personalangelegenheit;
Beförderung eines Beamten
Beratungsfolge:
Gremium am Status
Verwaltungsausschuss 22.06.2026 nicht öffentlich
Gemeinderat 25.06.2026 öffentlich
Dem Gemeindeoberinspektor Nicholas Krengel wurde mit Wirkung vom 01.01.2026 die Leitung
des Amtes für Finanzen und Ordnung übertragen.
Diese Stelle ist im Stellenplan mit der Besoldungsgruppe A 13 Niedersächsisches
Besoldungsgesetz (NBesG) ausgewiesen.
Eine Ernennung, durch die der Beamtin oder dem Beamten ein anderes Amt mit höherem
Endgrundgehalt übertragen wird (Beförderung), setzt gem. § 20 Abs. 2 Niedersächsisches
Beamtengesetz (NBG) i. V. m. § 10 Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) die
Feststellung der Eignung für das höhere Amt nach einer Erprobungszeit von mindestens drei
Monaten Dauer voraus.
In den nunmehr 6 Monaten nach seinem Dienstantritt hat Herr Krengel seine Eignung bewiesen.
Er ist als Amtsleiter fachkundig und engagiert.
Herr Krengel erfüllt die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum
Gemeindeamtmann. Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Herrn Krengel rechtfertigen
die vorgesehene Beförderung. Eine freie und besetzbare Planstelle der Besoldungsgruppe A 11
Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) ist vorhanden. Die erforderlichen Haushaltsmittel
sind im Haushaltsplan veranschlagt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindeoberinspektor Nicholas Krengel wird mit Wirkung vom 01.08.2026 zum
Gemeindeamtmann ernannt. Gleichzeitig wird er mit Wirkung vom 01.08.2026 in eine freie und
besetzbare Planstelle der Besoldungsgruppe A 11 NBesG eingewiesen.
Anlage/n: -/-
Text aus PDF extrahiert