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Personalangelegenheit;

Angenommen24 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBovenden
Datum2026-06-25
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FLECKEN BOVENDEN Vorlage-Nr.: PV/035/2026 - Der Bürgermeister - Bovenden, 19.06.2026 Az.: Vorlagenstatus: öffentlich Betreff: Personalangelegenheit; Beförderung eines Beamten Beratungsfolge: Gremium am Status Verwaltungsausschuss 22.06.2026 nicht öffentlich Gemeinderat 25.06.2026 öffentlich Dem Gemeindeoberinspektor Nicholas Krengel wurde mit Wirkung vom 01.01.2026 die Leitung des Amtes für Finanzen und Ordnung übertragen. Diese Stelle ist im Stellenplan mit der Besoldungsgruppe A 13 Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) ausgewiesen. Eine Ernennung, durch die der Beamtin oder dem Beamten ein anderes Amt mit höherem Endgrundgehalt übertragen wird (Beförderung), setzt gem. § 20 Abs. 2 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) i. V. m. § 10 Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) die Feststellung der Eignung für das höhere Amt nach einer Erprobungszeit von mindestens drei Monaten Dauer voraus. In den nunmehr 6 Monaten nach seinem Dienstantritt hat Herr Krengel seine Eignung bewiesen. Er ist als Amtsleiter fachkundig und engagiert. Herr Krengel erfüllt die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum Gemeindeamtmann. Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Herrn Krengel rechtfertigen die vorgesehene Beförderung. Eine freie und besetzbare Planstelle der Besoldungsgruppe A 11 Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) ist vorhanden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan veranschlagt. Beschlussvorschlag: Der Gemeindeoberinspektor Nicholas Krengel wird mit Wirkung vom 01.08.2026 zum Gemeindeamtmann ernannt. Gleichzeitig wird er mit Wirkung vom 01.08.2026 in eine freie und besetzbare Planstelle der Besoldungsgruppe A 11 NBesG eingewiesen. Anlage/n: -/-

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