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SPD-Antrag: Finanzierungsplanung zum Neubau Feuerwehrhaus Gau-Bischofsheim / Harxheim
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bodenheim |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
950
Verbandsgemeinde Bodenheim
Beschlussvorlage
Fachbereich/Gruppe Datum Vorlagennummer
FachbereichsgruppeFinanzen 08.06.2026 2026/950/082/1
Bearbeiter/in Verfasser/in Aktenzeichen Vorlagenstatus
FrauLauraWeber HerrStefanKern öffentlich
Betreff
SPD-Antrag: Finanzierungsplanung zum Neubau Feuerwehrhaus Gau-Bischofsheim /
Harxheim
Beratungsfolge Termin Behandlung Zuständigkeit
Verbandsgemeinderat 11.06.2026 öffentlich Entscheidung
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der SPD Fraktion, Herr Thomas Glück, stellte in der letzten
Verbandsgemeinderatssitzung am 19.03.2026 im Rahmen der Vorstellung der
Machbarkeitsstudie zum Neubau des Feuerwehrhauses Gau-Bischofsheim / Harxheim den
Antrag folgenden Beschluss zu fassen: „Der Verbandsgemeinderat beschließt eine durch
dieVerwaltungzuerstellendeFinanzierungsplanungzumNeubauFeuerwehrhausGau-
Bischofsheim / Harxheim.“
Der Antrag wurde im Anschluss in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen und steht
nunmehr zur Abstimmung.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine entsprechende Finanzierungsplanung im
Rahmen der nächsten Haushaltsberatung vorzulegen.
Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen noch wesentliche Unsicherheiten, sodass eine belastbare
FinanzierungsplanungderzeitnurmiterheblichenUngenauigkeitenmöglichwäre.Diesbetrifft
insbesondere:
- die Haushaltssituation im Jahr 2027, insbesondere das Umlageaufkommen, das
maßgeblich von den Gewerbesteuereinnahmen der Ortsgemeinden bis zum Stichtag
30.09.2026 abhängt,
- mögliche Änderungen im kommunalen Finanzausgleich, deren konkrete Auswirkungen
derzeit noch nicht absehbar sind,
- die Höhe einer möglichen Kreisbeteiligung am Neubau des Feuerwehrhauses Gau-
Bischofsheim I Harxheim,
- die Verteilung des Sondervermögens, für das ein Regionales Umsetzungskonzept des
Landkreises erwartet wird. Der Neubau des Feuerwehrhauses könnte im Rahmen des
Sondervermögens gefördert werden, soweit andere Förderungen dem nicht
entgegenstehen.
Es ist davon auszugehen, dass diese Rahmenbedingungen im Zuge der Haushaltsplanung
2027 hinreichend konkretisiert werden können. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwal-
tung, die Finanzierungsplanung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung während der
Haushaltsberatungen zu erarbeiten und vorzulegen.
Zugleich wird damit dem Anliegen des Antragstellers Rechnung getragen, eine verlässliche
und belastbare Grundlage für die Investitionsentscheidung zu schaffen.
2
Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss in seiner Sitzung am 28.05.2026 eine durch die
Verwaltung zu erstellende Finanzierungsplanung im Rahmen der anstehenden
Haushaltsberatungen zu den anstehenden Großprojekten „Erweiterung Rathaus“, „Neubau
Feuerwehrgerätehaus Gau-Bischofsheim / Harxheim“ und „Lehrschwimmbecken“, um den
Passus „unter Berücksichtigung der Vorlage des Landkreises zur Verteilung des
Sondervermögens“ zu ergänzen. Den Beschluss der Empfehlung dieses Vorschlages an den
Verbandsgemeinderat nahm der HFA einstimmig an.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt,
eine durch die Verwaltung zu erstellende Finanzierungsplanung im Rahmen der anstehenden
Haushaltsberatungen zu den anstehenden Großprojekten „Erweiterung Rathaus“, „Neubau
Feuerwehrgerätehaus Gau-Bischofsheim / Harxheim“ und „Lehrschwimmbecken“ unter
Berücksichtigung der Vorlage des Landkreises zur Verteilung des Sondervermögens.
Anlage/n
Antrag SPD vom 16.3.2026
Investitionsvorhaben 2026 ff.
Text aus PDF extrahiert