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SPD-Antrag: Finanzierungsplanung zum Neubau Feuerwehrhaus Gau-Bischofsheim / Harxheim

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBodenheim
Datum2026-06-11
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950 Verbandsgemeinde Bodenheim Beschlussvorlage Fachbereich/Gruppe Datum Vorlagennummer FachbereichsgruppeFinanzen 08.06.2026 2026/950/082/1 Bearbeiter/in Verfasser/in Aktenzeichen Vorlagenstatus FrauLauraWeber HerrStefanKern öffentlich Betreff SPD-Antrag: Finanzierungsplanung zum Neubau Feuerwehrhaus Gau-Bischofsheim / Harxheim Beratungsfolge Termin Behandlung Zuständigkeit Verbandsgemeinderat 11.06.2026 öffentlich Entscheidung Sachverhalt: Der Vorsitzende der SPD Fraktion, Herr Thomas Glück, stellte in der letzten Verbandsgemeinderatssitzung am 19.03.2026 im Rahmen der Vorstellung der Machbarkeitsstudie zum Neubau des Feuerwehrhauses Gau-Bischofsheim / Harxheim den Antrag folgenden Beschluss zu fassen: „Der Verbandsgemeinderat beschließt eine durch dieVerwaltungzuerstellendeFinanzierungsplanungzumNeubauFeuerwehrhausGau- Bischofsheim / Harxheim.“ Der Antrag wurde im Anschluss in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen und steht nunmehr zur Abstimmung. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine entsprechende Finanzierungsplanung im Rahmen der nächsten Haushaltsberatung vorzulegen. Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen noch wesentliche Unsicherheiten, sodass eine belastbare FinanzierungsplanungderzeitnurmiterheblichenUngenauigkeitenmöglichwäre.Diesbetrifft insbesondere: - die Haushaltssituation im Jahr 2027, insbesondere das Umlageaufkommen, das maßgeblich von den Gewerbesteuereinnahmen der Ortsgemeinden bis zum Stichtag 30.09.2026 abhängt, - mögliche Änderungen im kommunalen Finanzausgleich, deren konkrete Auswirkungen derzeit noch nicht absehbar sind, - die Höhe einer möglichen Kreisbeteiligung am Neubau des Feuerwehrhauses Gau- Bischofsheim I Harxheim, - die Verteilung des Sondervermögens, für das ein Regionales Umsetzungskonzept des Landkreises erwartet wird. Der Neubau des Feuerwehrhauses könnte im Rahmen des Sondervermögens gefördert werden, soweit andere Förderungen dem nicht entgegenstehen. Es ist davon auszugehen, dass diese Rahmenbedingungen im Zuge der Haushaltsplanung 2027 hinreichend konkretisiert werden können. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwal- tung, die Finanzierungsplanung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung während der Haushaltsberatungen zu erarbeiten und vorzulegen. Zugleich wird damit dem Anliegen des Antragstellers Rechnung getragen, eine verlässliche und belastbare Grundlage für die Investitionsentscheidung zu schaffen. 2 Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss in seiner Sitzung am 28.05.2026 eine durch die Verwaltung zu erstellende Finanzierungsplanung im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen zu den anstehenden Großprojekten „Erweiterung Rathaus“, „Neubau Feuerwehrgerätehaus Gau-Bischofsheim / Harxheim“ und „Lehrschwimmbecken“, um den Passus „unter Berücksichtigung der Vorlage des Landkreises zur Verteilung des Sondervermögens“ zu ergänzen. Den Beschluss der Empfehlung dieses Vorschlages an den Verbandsgemeinderat nahm der HFA einstimmig an. Beschluss: Der Verbandsgemeinderat beschließt, eine durch die Verwaltung zu erstellende Finanzierungsplanung im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen zu den anstehenden Großprojekten „Erweiterung Rathaus“, „Neubau Feuerwehrgerätehaus Gau-Bischofsheim / Harxheim“ und „Lehrschwimmbecken“ unter Berücksichtigung der Vorlage des Landkreises zur Verteilung des Sondervermögens. Anlage/n Antrag SPD vom 16.3.2026 Investitionsvorhaben 2026 ff.

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