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Einbindung des Umweltausschusses und des Verbandsgemeinderates in die Unterhaltung und Pflege der natürlichen Gewässer III. Ordnung; Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.02.2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bodenheim |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN A
Verbandsgemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Antra gse In gang
Stellv. Fraktionsvorsitzende Dr. Sarah Frey-Gruber
Antraas-hr: 00312026
An den
Bürgermeister der
Verbandsgemeinde Bodenheim
Herrn Dr. Robert Scheurer
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Antrag: Einbindung des Umweltausschusses und des Verbandsgemeinderates in die
Unterhaltung und Pflege der natürlichen Gewässer Ill. Ordnung (8 67 Abs. 1 Nr. 7 GemO RP
i. V. m. $ 35 Abs. 1 Nr. 3 LWG RP
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass der Verbandsgemeinderat Bodenheim
beschließt:
1) Die Gewässerpflege und -unterhaltung der natürlichen Gewässer Ill. Ordnung wird
künftig nicht mehr ausschließlich als Geschäft der laufenden Verwaltung behandelt.
2) Dem Umweltausschuss sind im Rahmen der Haushaltsberatungen die geplanten
Maßnahmen der Gewässerunterhaltung für das jeweilige Haushaltsjahr darzustellen.
3) Der Umweltausschuss führt einmal jährlich eine Begehung der natürlichen Gewässer
Ill. Ordnung im Gebiet der Verbandsgemeinde durch.
4) Dem Umweltausschuss sind einmal jährlich die durchgeführten sowie die für das
laufende Jahr noch vorgesehenen Maßnahmen der Gewässerunterhaltung
vorzulegen.
Begründung
Die Unterhaltung der natürlichen Gewässer Ill. Ordnung ist gemäß 8 35 Abs. 1 Nr. 3 LWG RP
eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Verbandsgemeinde. Sie stellt keine singuläre
Einzelmaßnahme dar, sondern eine dauerhaft wiederkehrende Aufgabe mit
kontinuierlichem Haushaltsvolumen sowie erheblicher wasserwirtschaftlicher, ökologischer
und klimaanpassungsrelevanter Bedeutung.
Seit 2017 wird die Gewässerunterhaltung organisatorisch als Geschäft der laufenden
Verwaltung behandelt, ohne eine regelmäßige strukturelle Beratung im Umweltausschuss
oder im Verbandsgemeinderat. Der Umweltausschuss hat sich zuletzt 2016 inhaltlich mit
dem Thema befasst; eine Einberufung erfolgte zuletzt 2018.
Diese fehlende strukturelle Einbindung wird der Bedeutung der Aufgabe nicht gerecht.
Gemäß 8 67 Abs. 1 Nr. 7 GemO RP entscheidet der Verbandsgemeinderat in
Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Die Organisation, Priorisierung und
finanzielle Ausgestaltung einer dauerhaften Pflichtaufgabe mit wiederkehrendem
Haushaltsvolumen erfüllt dieses Kriterium.
Die Darstellung der geplanten Maßnahmen im Umweltausschuss stellt sicher, dass
Prioritätensetzungen, Mittelansätze und fachliche Zielsetzungen transparent beraten und
politisch verantwortet werden.
Ziel des Antrags ist keine operative Einzelfallsteuerung, sondern die strukturelle Einbindung
dieser Daueraufgabe in die regelmäßige Beratung und fachliche Begleitung durch den
Umweltausschuss sowie die haushaltsrechtliche Verantwortung des
Verbandsgemeinderates.
Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Starkregenereignisse können Defizite in der
Gewässerunterhaltung erhebliche ökolögische und finanzielle Folgen nach sich ziehen. Eine
transparente Priorisierung, regelmäßige Befassung und nachvollziehbare
Maßnahmenplanung dienen daher sowohl der Risikovorsorge als auch der politischen
Verantwortung.
gez. Dr. Sarah Frey-Gruber
Text per OCR aus Scan extrahiert