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Antrag der Fraktionen CDU, FDP, BBB/WsGS Jaqueline Krätschmann - Satzung über die Beflaggung der Dienstgebäude und Liegenschaften der Stadt Bernburg (Saale) - (Beflaggungssatzung) - hier: Widerspruch der Oberbürgermeisterin - BEIBLATT
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bernburg |
| Datum | 2026-08-20 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Oberbürgermeisterin legt fristgemäß Widerspruch gegen einen Stadtratsbeschluss vom 30. Juni 2026 zur Beflaggungssatzung ein, den die Fraktionen CDU, FDP und BBB/WsGS beantragt hatten. Das Widerspruchsschreiben wurde am 8. Juli 2026 eingereicht. Nach § 65 Abs. 3 KVG muss der Stadtrat erneut über den Beschluss entscheiden; hält er daran fest und erachtet die Oberbürgermeisterin ihn weiterhin für rechtswidrig, muss sie erneut widersprechen und die Kommunalaufsichtsbehörde einschalten.
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Dokument
Extrahierter Text
STADT BERNBURG (SAALE)
Die Oberbürgermeisterin
Beschlussvorlage 0315/26/2
Antrag der Fraktionen CDU, FDP, BBB/WsGS Jaqueline
Krätschmann - Satzung über die Beflaggung der Dienstgebäude und
Liegenschaften der Stadt Bernburg (Saale) - (Beflaggungssatzung) -
hier: Widerspruch der Oberbürgermeisterin - BEIBLATT
Allgemeine Informationen
Datum 17.07.2026 Öffentlichkeitsstatus öffentlich
Amt Hauptamt Aufgestellt von Hohl, Klaus
Aktenzeichen 10 06 02-Kr Beschlusskontrolle 30.09.2026
Mitzeichnung
Name Amt Name Amt
__________________
Dr. Silvia Ristow
Oberbürgermeisterin
Beratungsfolge
Gremium Datum Ja Nein Enthaltungen Änderung
Haushalts- und
18.08.2026
Finanzausschuss
Hauptausschuss 18.08.2026
Stadtrat 20.08.2026
1
Finanzielle Auswirkungen
Ja Nein
Erläuterungen
1. Inhaltsangabe
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Das Beiblatt beinhaltet einen fristgemäßen Widerspruch der Oberbürgermeisterin gegen einen
vom Stadtrat am 30.06.2026 gefassten Beschluss.
2. Begründung
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Die Oberbürgermeisterin hat mit Schreiben vom 8. Juli 2026, zugestellt am 8. Juli 2026, form-
und fristgemäß Widerspruch gegen den vom Stadtrat am 30. Juni 2026 gefassten Beschluss
BVL 315/26 eingelegt.
Zur Begründung des Widerspruchs wird auf das angefügte Dokument (Widerspruchsschreiben)
verwiesen, welches fristgerecht am 08.07.2026 bei der Stadtratsvorsitzenden eingereicht wurde.
Der weitere Verfahrensgang stellt sich nach § 65 Absatz 3 KVG wie folgt dar:
„(3) Der Hauptverwaltungsbeamte muss Beschlüssen der Vertretung widersprechen, wenn er
der Auffassung ist, dass diese rechtswidrig sind. Er kann Beschlüssen widersprechen, wenn
diese für die Kommune nachteilig sind. Der Widerspruch muss binnen zwei Wochen ab
Kenntnis schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden der Vertretung eingelegt und begründet
werden. Er hat aufschiebende Wirkung. Verbleibt die Vertretung bei erneuter Befassung bei
diesem Beschluss und ist dieser nach Auffassung des Hauptverwaltungsbeamten rechtswidrig,
muss er erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der
Kommunalaufsichtsbehörde einholen. Die Sätze 3 und 4 gelten entsprechend. Für Beschlüsse,
die durch beschließende Ausschüsse gefasst werden, gilt Entsprechendes mit der Maßgabe, dass
die Vertretung über den Widerspruch zu entscheiden hat. Unterlässt der
Hauptverwaltungsbeamte den Widerspruch gegen rechtswidrige Beschlüsse vorsätzlich oder
grob fahrlässig, so hat er der Kommune den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
2
Der Stadtrat hat über den Sachverhalt erneut zu beschließen (Beschluss der
Beflaggungssatzung).
Bleibt der Stadtrat bei seiner Entscheidung und ist diese weiterhin nach Auffassung der
Oberbürgermeisterin rechtswidrig, muss sie erneut widersprechen und die Entscheidung der
Kommunalaufsichtsbehörde einholen.
3. Beschlussvorschlag
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Anlagen
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Widerspruchsschreiben der OB
Antrag Beflaggungssatzung
Beflaggungssatzung
3
Text aus PDF extrahiert