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Antrag der Fraktionen CDU, FDP, BBB/WsGS Jaqueline Krätschmann - Satzung über die Beflaggung der Dienstgebäude und Liegenschaften der Stadt Bernburg (Saale) - (Beflaggungssatzung) - hier: Widerspruch der Oberbürgermeisterin - BEIBLATT

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBernburg
Datum2026-08-20
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Oberbürgermeisterin legt fristgemäß Widerspruch gegen einen Stadtratsbeschluss vom 30. Juni 2026 zur Beflaggungssatzung ein, den die Fraktionen CDU, FDP und BBB/WsGS beantragt hatten. Das Widerspruchsschreiben wurde am 8. Juli 2026 eingereicht. Nach § 65 Abs. 3 KVG muss der Stadtrat erneut über den Beschluss entscheiden; hält er daran fest und erachtet die Oberbürgermeisterin ihn weiterhin für rechtswidrig, muss sie erneut widersprechen und die Kommunalaufsichtsbehörde einschalten.

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Dokument

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STADT BERNBURG (SAALE) Die Oberbürgermeisterin Beschlussvorlage 0315/26/2 Antrag der Fraktionen CDU, FDP, BBB/WsGS Jaqueline Krätschmann - Satzung über die Beflaggung der Dienstgebäude und Liegenschaften der Stadt Bernburg (Saale) - (Beflaggungssatzung) - hier: Widerspruch der Oberbürgermeisterin - BEIBLATT Allgemeine Informationen Datum 17.07.2026 Öffentlichkeitsstatus öffentlich Amt Hauptamt Aufgestellt von Hohl, Klaus Aktenzeichen 10 06 02-Kr Beschlusskontrolle 30.09.2026 Mitzeichnung Name Amt Name Amt __________________ Dr. Silvia Ristow Oberbürgermeisterin Beratungsfolge Gremium Datum Ja Nein Enthaltungen Änderung Haushalts- und 18.08.2026 Finanzausschuss Hauptausschuss 18.08.2026 Stadtrat 20.08.2026 1 Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Erläuterungen 1. Inhaltsangabe _________________________________________________________________________________________________________________ Das Beiblatt beinhaltet einen fristgemäßen Widerspruch der Oberbürgermeisterin gegen einen vom Stadtrat am 30.06.2026 gefassten Beschluss. 2. Begründung _________________________________________________________________________________________________________________ Die Oberbürgermeisterin hat mit Schreiben vom 8. Juli 2026, zugestellt am 8. Juli 2026, form- und fristgemäß Widerspruch gegen den vom Stadtrat am 30. Juni 2026 gefassten Beschluss BVL 315/26 eingelegt. Zur Begründung des Widerspruchs wird auf das angefügte Dokument (Widerspruchsschreiben) verwiesen, welches fristgerecht am 08.07.2026 bei der Stadtratsvorsitzenden eingereicht wurde. Der weitere Verfahrensgang stellt sich nach § 65 Absatz 3 KVG wie folgt dar: „(3) Der Hauptverwaltungsbeamte muss Beschlüssen der Vertretung widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass diese rechtswidrig sind. Er kann Beschlüssen widersprechen, wenn diese für die Kommune nachteilig sind. Der Widerspruch muss binnen zwei Wochen ab Kenntnis schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden der Vertretung eingelegt und begründet werden. Er hat aufschiebende Wirkung. Verbleibt die Vertretung bei erneuter Befassung bei diesem Beschluss und ist dieser nach Auffassung des Hauptverwaltungsbeamten rechtswidrig, muss er erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde einholen. Die Sätze 3 und 4 gelten entsprechend. Für Beschlüsse, die durch beschließende Ausschüsse gefasst werden, gilt Entsprechendes mit der Maßgabe, dass die Vertretung über den Widerspruch zu entscheiden hat. Unterlässt der Hauptverwaltungsbeamte den Widerspruch gegen rechtswidrige Beschlüsse vorsätzlich oder grob fahrlässig, so hat er der Kommune den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ 2 Der Stadtrat hat über den Sachverhalt erneut zu beschließen (Beschluss der Beflaggungssatzung). Bleibt der Stadtrat bei seiner Entscheidung und ist diese weiterhin nach Auffassung der Oberbürgermeisterin rechtswidrig, muss sie erneut widersprechen und die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde einholen. 3. Beschlussvorschlag _________________________________________________________________________________________________________________ Anlagen _________________________________________________________________________________________________________________ Widerspruchsschreiben der OB Antrag Beflaggungssatzung Beflaggungssatzung 3

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