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Haushaltsvorgriff für das Haushaltsjahr 2026 für Aufwendungen/Auszahlungen zur Vergabe der 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Bad Schmiedeberg nebst Erstellung eines Löschwasserkonzeptes

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBad Schmiedeberg
Datum2026-05-07
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Beschlussvorlage Beschluss-Nr.: I/97-2026 Vorlage Nr.: BV/142/2026 X öffentliche Sitzung Stadtrat Bad Schmiedeberg Erarbeitet von: Schob, Torsten Datum: 23.04.2026 Bereich: Brand- und Katastrophenschutz Beschluss-/Beratungsgremium Sitzungstag 1. Stadtrat Bad Schmiedeberg 07.05.2026 Entscheidung Betreff: Haushaltsvorgriff für das Haushaltsjahr 2026 für Aufwendungen/Auszahlungen zur Vergabe der 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Bad Schmiedeberg nebst Erstellung eines Löschwasserkonzeptes Beschlussantrag und Begründung: Die Stadt Bad Schmiedeberg hat auf Grundlage der Verordnung über die Mindeststärke- und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren vom 13. Juli 2009 i.V.m. dem Runderlass MI LSA vom 03. August 2009 – 43.21-13002.1 (Risikoanalyse und Ermittlung des Brandschutzbedarfs) eine Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen, zu überprüfen und anlassbezogen fortzuschreiben. Hierbei ist grundsätzlich ein Zeitraum von 4 Jahren angesetzt, woraus sich die Notwendigkeit zur schnellstmöglichen Veranlassung einer Fortschreibung ergibt, da der bestehende Feuerwehrbedarfsplan auf den 12. Dezember 2019 datiert ist. Nicht nur das das Gefahrenpotenzial der Stadt Bad Schmiedeberg aktualisiert, bewertet und den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss, so bildet eine Fortschreibung der gemeindespezifischen Risikobewertung auch die bedarfsgerechte Planungsgrundlage und Ausrichtung im Bereich der Feuerwehren für die kommenden Jahre. Obendrein bedarf es der dringlichen Erstellung einer Löschwasserkonzeption für das gesamte Gemeindegebiet, welches bisherig nicht existent ist und ohne welches es keine Zustimmung durch übergeordnete Behörden gibt. Auch bildet eine zweite Fortschreibung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung, als dann aktuellster Schriftsatz, die elementare Grundlage für die stetige Beantragung von Fördermitteln für Löschfahrzeuge, Neu- oder Um- und Ausbauten von Feuerwehrgerätehäusern sowie Löschwasserentnahmestellen. Da sich die Stadt Bad Schmiedeberg momentan in der vorläufigen Haushaltsführung befindet und die Aufwendungen / Auszahlungen notwendig und unaufschiebbar sind, beschließt der Stadtrat nach § 104 Abs.1 Ziff. 1 KVG LSA im Vorgriff auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 die Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von voraussichtlich 24.162,63 € für die Vergabe der 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Bad Schmiedeberg nebst Erstellung eines Löschwasserkonzeptes. Die Veranschlagung der vorgenannten Aufwendungen/Auszahlungen erfolgt im Haushaltsplan 2026 unter den Produktsachkonten 126000.543100 und 126000.743100. Damit kann eine dringliche Beauftragung erfolgen. Die vorgenannten Aufwendungen/ Auszahlungen sind im Haushaltsplan 2026 zu veranschlagen. Einreicher: Frau Dorczok Bürgermeisterin …………………………… -Unterschrift- Beschlussergebnis Beschluss-/Beratungsgremium Mitgliederzahl Sitzungstermin TOP Stadtrat Bad Schmiedeberg 19 07.05.2026 13 EswurdenallenachVorschriftgeladen.DieSitzungwar öffentlich . AufgrunddesMitwirkungsverbotes(§33KVGLSA)warenbeiderBeratungundBeschlussfassung ausgeschlossenundhat/habennichtmitgewirkt: Mit Gemäß Anwesend Einstimmig Stimmen- JA NEIN Enthaltungen Antrag mehrheit 18 x 18 x Abweichende Beschlussfassung: Für die Richtigkeit des Beschlussergebnisses: 08.05.2026 ………………………………………………….. -UnterschriftProtokollführer/in- (Dienstsiegel) …………………………………… -UnterschriftBürgermeisterin-

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