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Haushaltsvorgriff für das Haushaltsjahr 2026 für Aufwendungen/Auszahlungen zur Vergabe der 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Bad Schmiedeberg nebst Erstellung eines Löschwasserkonzeptes
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Schmiedeberg |
| Datum | 2026-05-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Beschluss-Nr.: I/97-2026
Vorlage Nr.: BV/142/2026
X öffentliche Sitzung
Stadtrat Bad Schmiedeberg
Erarbeitet von: Schob, Torsten Datum: 23.04.2026
Bereich: Brand- und Katastrophenschutz
Beschluss-/Beratungsgremium Sitzungstag
1. Stadtrat Bad Schmiedeberg 07.05.2026 Entscheidung
Betreff:
Haushaltsvorgriff für das Haushaltsjahr 2026 für Aufwendungen/Auszahlungen zur
Vergabe der 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung
der Stadt Bad Schmiedeberg nebst Erstellung eines Löschwasserkonzeptes
Beschlussantrag und Begründung:
Die Stadt Bad Schmiedeberg hat auf Grundlage der Verordnung über die
Mindeststärke- und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren vom 13. Juli 2009
i.V.m. dem Runderlass MI LSA vom 03. August 2009 – 43.21-13002.1 (Risikoanalyse
und Ermittlung des Brandschutzbedarfs) eine Risikoanalyse und
Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen, zu überprüfen und anlassbezogen
fortzuschreiben. Hierbei ist grundsätzlich ein Zeitraum von 4 Jahren angesetzt,
woraus sich die Notwendigkeit zur schnellstmöglichen Veranlassung einer
Fortschreibung ergibt, da der bestehende Feuerwehrbedarfsplan auf den
12. Dezember 2019 datiert ist.
Nicht nur das das Gefahrenpotenzial der Stadt Bad Schmiedeberg aktualisiert,
bewertet und den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss, so bildet eine
Fortschreibung der gemeindespezifischen Risikobewertung auch die
bedarfsgerechte Planungsgrundlage und Ausrichtung im Bereich der Feuerwehren
für die kommenden Jahre. Obendrein bedarf es der dringlichen Erstellung einer
Löschwasserkonzeption für das gesamte Gemeindegebiet, welches bisherig nicht
existent ist und ohne welches es keine Zustimmung durch übergeordnete Behörden
gibt. Auch bildet eine zweite Fortschreibung der Risikoanalyse und
Brandschutzbedarfsplanung, als dann aktuellster Schriftsatz, die elementare
Grundlage für die stetige Beantragung von Fördermitteln für Löschfahrzeuge, Neu-
oder Um- und Ausbauten von Feuerwehrgerätehäusern sowie
Löschwasserentnahmestellen.
Da sich die Stadt Bad Schmiedeberg momentan in der vorläufigen Haushaltsführung
befindet und die Aufwendungen / Auszahlungen notwendig und unaufschiebbar sind,
beschließt der Stadtrat nach § 104 Abs.1 Ziff. 1 KVG LSA im Vorgriff auf die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 die Aufwendungen / Auszahlungen
in Höhe von voraussichtlich 24.162,63 € für die Vergabe der 2. Fortschreibung der
Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Bad Schmiedeberg nebst
Erstellung eines Löschwasserkonzeptes. Die Veranschlagung der vorgenannten
Aufwendungen/Auszahlungen erfolgt im Haushaltsplan 2026 unter den
Produktsachkonten 126000.543100 und 126000.743100. Damit kann eine dringliche
Beauftragung erfolgen.
Die vorgenannten Aufwendungen/ Auszahlungen sind im Haushaltsplan 2026 zu
veranschlagen.
Einreicher: Frau Dorczok
Bürgermeisterin ……………………………
-Unterschrift-
Beschlussergebnis
Beschluss-/Beratungsgremium Mitgliederzahl Sitzungstermin TOP
Stadtrat Bad Schmiedeberg 19 07.05.2026 13
EswurdenallenachVorschriftgeladen.DieSitzungwar öffentlich .
AufgrunddesMitwirkungsverbotes(§33KVGLSA)warenbeiderBeratungundBeschlussfassung
ausgeschlossenundhat/habennichtmitgewirkt:
Mit Gemäß
Anwesend Einstimmig Stimmen- JA NEIN Enthaltungen Antrag
mehrheit
18 x 18 x
Abweichende Beschlussfassung:
Für die Richtigkeit des Beschlussergebnisses:
08.05.2026
…………………………………………………..
-UnterschriftProtokollführer/in-
(Dienstsiegel)
……………………………………
-UnterschriftBürgermeisterin-
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