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Haushaltsvorgriff für das Haushaltsjahr 2026 für Aufwendungen/Auszahlungen zur Vergabe der Neukalkulation und Überarbeitung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der FFW der Stadt Bad Schmiedeberg

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBad Schmiedeberg
Datum2026-05-07
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Beschlussvorlage Beschluss-Nr.: I/96-2026 Vorlage Nr.: BV/141/2026 X öffentliche Sitzung Stadtrat Bad Schmiedeberg Erarbeitet von: Schob, Torsten Datum: 23.04.2026 Bereich: Brand- und Katastrophenschutz Beschluss-/Beratungsgremium Sitzungstag 1. Stadtrat Bad Schmiedeberg 07.05.2026 Entscheidung Betreff: Haushaltsvorgriff für das Haushaltsjahr 2026 für Aufwendungen/Auszahlungen zur Vergabe der Neukalkulation und Überarbeitung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der FFW der Stadt Bad Schmiedeberg Beschlussantrag und Begründung: Die derzeitige Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Bad Schmiedeberg vom 25.06.2010 entspricht nicht mehr den Grundlagen gängiger Rechtsprechung. Gerade die Anlage Kostentarif der Feuerwehrgebührensatzung muss dringend angepasst und überarbeitet werden. Hier werden bspw. teilweise Fahrzeuge aufgeführt, welche nicht mehr im Bestand der Stadt Bad Schmiedeberg sind und Neuanschaffungen der vergangenen Jahre lassen sich wiederum vermissen. Obendrein lässt sich aus Urteilen der Rechtsprechung erkennen, dass dringend die Voraussetzung für minutengenaue Abrechnung der Feuerwehreinsätze geschaffen werden muss. Auch ist eine Erweiterung der Kostenstellen seitens der Stadt Bad Schmiedeberg avisiert. Unter den jetzigen Gegebenheiten ist jeder erlassene Kostenbescheid gegenüber dem Kostenschuldner rechtlich anfecht- und nicht mehr vollumfänglich durchsetzbar. Dies äußert sich gerade in Anbetracht der stetigen Widersprüche durch Versicherer und teils Gegengutachten Dritter potenzieller Kostenschuldner. Da sich die Stadt Bad Schmiedeberg momentan in der vorläufigen Haushaltsführung befindet und die Aufwendungen / Auszahlungen notwendig und unaufschiebbar sind, beschließt der Stadtrat nach § 104 Abs.1 Ziff. 1 KVG LSA im Vorgriff auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 die Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 7.685,02 € für die Vergabe der Neukalkulation und Überarbeitung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Schmiedeberg. Damit kann eine dringliche Beauftragung erfolgen. Die Veranschlagung der vorgenannten Aufwendungen/Auszahlungen erfolgt im Haushaltsplan 2026 unter den Produktsachkonten 126000.543100 und 126000.743100. Einreicher: Frau Dorczok Bürgermeisterin …………………………… -Unterschrift- Beschlussergebnis Beschluss-/Beratungsgremium Mitgliederzahl Sitzungstermin TOP Stadtrat Bad Schmiedeberg 19 07.05.2026 12 EswurdenallenachVorschriftgeladen.DieSitzungwar öffentlich . AufgrunddesMitwirkungsverbotes(§33KVGLSA)warenbeiderBeratungundBeschlussfassung ausgeschlossenundhat/habennichtmitgewirkt: Mit Gemäß Anwesend Einstimmig Stimmen- JA NEIN Enthaltungen Antrag mehrheit 18 x 18 x Abweichende Beschlussfassung: Für die Richtigkeit des Beschlussergebnisses: 08.05.2026 ………………………………………………….. -UnterschriftProtokollführer/in- (Dienstsiegel) …………………………………… -UnterschriftBürgermeisterin-

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