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Haushaltsvorgriff für das Haushaltsjahr 2026 für Aufwendungen/Auszahlungen zur Vergabe der Neukalkulation und Überarbeitung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der FFW der Stadt Bad Schmiedeberg
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Schmiedeberg |
| Datum | 2026-05-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Beschluss-Nr.: I/96-2026
Vorlage Nr.: BV/141/2026
X öffentliche Sitzung
Stadtrat Bad Schmiedeberg
Erarbeitet von: Schob, Torsten Datum: 23.04.2026
Bereich: Brand- und Katastrophenschutz
Beschluss-/Beratungsgremium Sitzungstag
1. Stadtrat Bad Schmiedeberg 07.05.2026 Entscheidung
Betreff:
Haushaltsvorgriff für das Haushaltsjahr 2026 für Aufwendungen/Auszahlungen zur
Vergabe der Neukalkulation und Überarbeitung der Satzung über den Kostenersatz
und die Gebührenerhebung für Leistungen der FFW der Stadt Bad Schmiedeberg
Beschlussantrag und Begründung:
Die derzeitige Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Bad Schmiedeberg vom
25.06.2010 entspricht nicht mehr den Grundlagen gängiger Rechtsprechung. Gerade
die Anlage Kostentarif der Feuerwehrgebührensatzung muss dringend angepasst
und überarbeitet werden. Hier werden bspw. teilweise Fahrzeuge aufgeführt, welche
nicht mehr im Bestand der Stadt Bad Schmiedeberg sind und Neuanschaffungen der
vergangenen Jahre lassen sich wiederum vermissen. Obendrein lässt sich aus
Urteilen der Rechtsprechung erkennen, dass dringend die Voraussetzung für
minutengenaue Abrechnung der Feuerwehreinsätze geschaffen werden muss. Auch
ist eine Erweiterung der Kostenstellen seitens der Stadt Bad Schmiedeberg avisiert.
Unter den jetzigen Gegebenheiten ist jeder erlassene Kostenbescheid gegenüber
dem Kostenschuldner rechtlich anfecht- und nicht mehr vollumfänglich durchsetzbar.
Dies äußert sich gerade in Anbetracht der stetigen Widersprüche durch Versicherer
und teils Gegengutachten Dritter potenzieller Kostenschuldner.
Da sich die Stadt Bad Schmiedeberg momentan in der vorläufigen Haushaltsführung
befindet und die Aufwendungen / Auszahlungen notwendig und unaufschiebbar sind,
beschließt der Stadtrat nach § 104 Abs.1 Ziff. 1 KVG LSA im Vorgriff auf die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 die Aufwendungen / Auszahlungen
in Höhe von 7.685,02 € für die Vergabe der Neukalkulation und Überarbeitung der
Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Schmiedeberg. Damit kann eine dringliche
Beauftragung erfolgen.
Die Veranschlagung der vorgenannten Aufwendungen/Auszahlungen erfolgt im
Haushaltsplan 2026 unter den Produktsachkonten 126000.543100 und
126000.743100.
Einreicher: Frau Dorczok
Bürgermeisterin ……………………………
-Unterschrift-
Beschlussergebnis
Beschluss-/Beratungsgremium Mitgliederzahl Sitzungstermin TOP
Stadtrat Bad Schmiedeberg 19 07.05.2026 12
EswurdenallenachVorschriftgeladen.DieSitzungwar öffentlich .
AufgrunddesMitwirkungsverbotes(§33KVGLSA)warenbeiderBeratungundBeschlussfassung
ausgeschlossenundhat/habennichtmitgewirkt:
Mit Gemäß
Anwesend Einstimmig Stimmen- JA NEIN Enthaltungen Antrag
mehrheit
18 x 18 x
Abweichende Beschlussfassung:
Für die Richtigkeit des Beschlussergebnisses:
08.05.2026
…………………………………………………..
-UnterschriftProtokollführer/in-
(Dienstsiegel)
……………………………………
-UnterschriftBürgermeisterin-
Text aus PDF extrahiert