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Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Schmiedeberg (Feuerwehrsatzung)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBad Schmiedeberg
Datum2026-05-07
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Beschlussvorlage Beschluss-Nr.: I/95-2026 Vorlage Nr.: BV/140/2026 X öffentliche Sitzung Stadtrat Bad Schmiedeberg Erarbeitet von: Schob, Torsten Datum: 23.04.2026 Bereich: Brand- und Katastrophenschutz Beschluss-/Beratungsgremium Sitzungstag 1. Stadtrat Bad Schmiedeberg 07.05.2026 Entscheidung Betreff: Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Schmiedeberg (Feuerwehrsatzung) Beschlussantrag und Begründung: Der Stadtrat beschließt, mit Wirkung am Tage nach der Bekanntmachung, aufgrund der §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 8 Abs. 1 S. 1 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, S. 288) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt, (BrSchG LSA) vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190) in der jeweils gültigen Fassung, das Inkrafttreten der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Schmiedeberg (Feuerwehrsatzung). Aufgrund der langen Beständigkeit der Feuerwehrsatzung vom 28.05.2010, gesetzlichen Anpassungen, Neuerrungen in Funktionsträgern, Definitionen der Funktionsträger, rechtlicher Grundlagenschaffung, Änderungen von Aufgabenstellungen, Erstattungsansprüchen, Deckung der tageskritischen Zeit der Einsatzbereitschaft, Funktionsnachweisen, Anhebung des Dienstalters sowie Schaffung der Möglichkeit einer ganzheitlichen Jahreshauptversammlung aller Freiwilliger Feuerwehren war eine Überarbeitung der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Schmiedeberg unerlässlich. Die beiliegende Feuerwehrsatzung ist das Ergebnis eines monatelangen Prozesses, ehrenamtlichem Engagement, beruht auf enger Zusammenarbeit, Abstimmungen und Absprachen zwischen den einzelnen Wehrleitungen, der Stadtwehrleitung, Funktionsträgern und der Stadt Bad Schmiedeberg. Zum Teil wurden durch Wehrleitungen auch Führungskräfte der jeweiligen Wehr einbezogen sowie die Entwurfsfassung in den Ortswehren für jeden Angehörigen der Einsatzabteilungen ausgelegt. Mit Stand vom 16.04.2026 befürworten mehrheitlich sämtliche Beteiligte das nunmehr zugrundeliegende Ergebnis der Überarbeitung der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Schmiedeberg. Einreicher: Frau Dorczok Bürgermeisterin …………………………… -Unterschrift- Beschlussergebnis Beschluss-/Beratungsgremium Mitgliederzahl Sitzungstermin TOP Stadtrat Bad Schmiedeberg 19 07.05.2026 11 EswurdenallenachVorschriftgeladen.DieSitzungwar öffentlich . AufgrunddesMitwirkungsverbotes(§33KVGLSA)warenbeiderBeratungundBeschlussfassung ausgeschlossenundhat/habennichtmitgewirkt: Mit Gemäß Anwesend Einstimmig Stimmen- JA NEIN Enthaltungen Antrag mehrheit 18 x 18 x Abweichende Beschlussfassung: Für die Richtigkeit des Beschlussergebnisses: 08.05.2026 ………………………………………………….. -UnterschriftProtokollführer/in- (Dienstsiegel) …………………………………… -UnterschriftBürgermeisterin-

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