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Straßen- und Wegekonzept 2026 der Gemeinde Bad Sassendorf
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Sassendorf |
| Datum | 2026-07-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
1116 / 2026
Vorlage
-öffentlich-
für den
Planungs-, Bau- und Verkehrsausschuss am 02.07.2026
Haupt- und Finanzausschuss am 08.07.2026
Gemeinderat der Gemeinde Bad Sassendorf am 15.07.2026
Straßen- und Wegekonzept 2026 der Gemeinde Bad Sassendorf
hier: Beschluss gemäß § 8a KAG NRW
Sachverhalt:
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Gemäß § 8a Abs. 1 KAG NRW hat jede Gemeinde in NRW ein gemeindliches Straßen- und
Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann
technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen
möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen
Straßen erforderlich werden können. Dieses ist über einen 5-jährigen Zeitraum der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und mindestens alle 2 Jahre
fortzuschreiben. Das Konzept unterscheidet zwischen reiner Straßenunterhaltung (bauliche
Erhaltung) und grundlegendem Straßenausbau (Erneuerung, Erweiterung).
Es dient dazu, geplante Straßenbau- und Instandhaltungsmaßnahmen transparent zu
machen. Zudem sind Straßenausbaumaßnahmen oft nur noch förderfähig, wenn sie im
Konzept verankert sind.
Tabellarische Darstellung von Straßenunterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen
der Gemeinde Bad Sassendorf:
In der Sitzung des Gemeinderates am 24.06.2020 TOP 22 wurde bereits gemäß § 8a Abs. 1
KAG NRW über die Erstellung des Straßen- und Wegekonzepts der Gemeinde Bad
Sassendorf entschieden. Unter Verwendung des durch Verwaltungsvorschriften
bekanntgegebenen Musters wurde über die damals in tabellarischer Darstellung
aufgelisteten geplanten voraussichtlichen beitragsfreien Straßenunterhaltungsmaßnahmen
und über die beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen beschlossen.
Die letzte Fortschreibung erfolgte im Jahr 2024. Der Beschluss über die Fortschreibung
wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2024 (Vorlagen Nr. 0690 / 2024) gefasst.
Dieses Straßen- und Wegekonzept soll nun in 2026 nach weiteren 2 Jahren mit den in den
als Anlagen beigefügten Tabellen eingetragenen Angaben aktualisiert bzw. fortgeführt
werden.
Weitere Berichterstattung erfolgt in der Sitzung.
Beschlussvorschlag:
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Der Planungs-, Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt wie folgt zu beschließen:
Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 8a Abs. 1 KAG NRW über die Aktualisierung bzw.
Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts der Gemeinde Bad Sassendorf und
entsprechend über die in den beigefügten beiden tabellarischen Darstellungen aufgelisteten
- geplanten voraussichtlichen beitragsfreien Straßenunterhaltungsmaßnahmen
und
- beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen.
Anlagen:
- Tabelle „Geplante voraussichtliche beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen“
- Tabelle „Beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen“
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