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Straßen- und Wegekonzept 2026 der Gemeinde Bad Sassendorf

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBad Sassendorf
Datum2026-07-15
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1116 / 2026 Vorlage -öffentlich- für den Planungs-, Bau- und Verkehrsausschuss am 02.07.2026 Haupt- und Finanzausschuss am 08.07.2026 Gemeinderat der Gemeinde Bad Sassendorf am 15.07.2026 Straßen- und Wegekonzept 2026 der Gemeinde Bad Sassendorf hier: Beschluss gemäß § 8a KAG NRW Sachverhalt: Rechtliche Rahmenbedingungen: Gemäß § 8a Abs. 1 KAG NRW hat jede Gemeinde in NRW ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Dieses ist über einen 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und mindestens alle 2 Jahre fortzuschreiben. Das Konzept unterscheidet zwischen reiner Straßenunterhaltung (bauliche Erhaltung) und grundlegendem Straßenausbau (Erneuerung, Erweiterung). Es dient dazu, geplante Straßenbau- und Instandhaltungsmaßnahmen transparent zu machen. Zudem sind Straßenausbaumaßnahmen oft nur noch förderfähig, wenn sie im Konzept verankert sind. Tabellarische Darstellung von Straßenunterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen der Gemeinde Bad Sassendorf: In der Sitzung des Gemeinderates am 24.06.2020 TOP 22 wurde bereits gemäß § 8a Abs. 1 KAG NRW über die Erstellung des Straßen- und Wegekonzepts der Gemeinde Bad Sassendorf entschieden. Unter Verwendung des durch Verwaltungsvorschriften bekanntgegebenen Musters wurde über die damals in tabellarischer Darstellung aufgelisteten geplanten voraussichtlichen beitragsfreien Straßenunterhaltungsmaßnahmen und über die beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen beschlossen. Die letzte Fortschreibung erfolgte im Jahr 2024. Der Beschluss über die Fortschreibung wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2024 (Vorlagen Nr. 0690 / 2024) gefasst. Dieses Straßen- und Wegekonzept soll nun in 2026 nach weiteren 2 Jahren mit den in den als Anlagen beigefügten Tabellen eingetragenen Angaben aktualisiert bzw. fortgeführt werden. Weitere Berichterstattung erfolgt in der Sitzung. Beschlussvorschlag: Seite 1 | 2 Der Planungs-, Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt wie folgt zu beschließen: Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 8a Abs. 1 KAG NRW über die Aktualisierung bzw. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts der Gemeinde Bad Sassendorf und entsprechend über die in den beigefügten beiden tabellarischen Darstellungen aufgelisteten - geplanten voraussichtlichen beitragsfreien Straßenunterhaltungsmaßnahmen und - beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen. Anlagen: - Tabelle „Geplante voraussichtliche beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen“ - Tabelle „Beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen“ Seite 2 | 2

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