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Betriebsführungsvertrag Kita Löwenzahn/Pusteblume
Angenommen6 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Rothenfelde |
| Datum | 2025-09-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Abteilung/Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr.
KJF / 01.09.2025 Y/2025/446
Beschlussvorlage
Amt / Fachbereich Datum
Kinder, Jugend, Familie 01.09.2025
Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Status
Sitzungstermin
Schul-, Jugend- und Sozialausschuss 02.09.2025 Ö
Verwaltungsausschuss 16.09.2025 N
Rat 25.09.2025 Ö
Betriebsführungsvertrag Kita Löwenzahn/Pusteblume
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt den Abschluss des beigefügten
Betriebsführungsvertrages zwischen der Gemeinde Bad Rothenfelde und dem Ev.-
luth. Kirchenkreis Melle-Georgsmarienhütte für die Kindertageseinrichtung
Löwenzahn und Pusteblume am Standort Aschendorf, Versmolder Straße 20.
Der Vertrag wurde erstellt auf Grundlage der 1. Änderungsvereinbarung vom
21.02.2023 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der
Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
vom 20.07.2021, mit der die Mustervereinbarung zur Gestaltung von
Betriebsführungsverträgen eingeführt wurde.
Der neue Betriebsführungsvertrag tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Der Bürgermeister
wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.
Unterschriften
Abteilungsleiter/in: Bürgermeister
Sachverhalt
Die Gemeinde Bad Rothenfelde hat im Zuge der Zusammenlegung der beiden bisherigen
Kindertageseinrichtungen „Löwenzahn“ und „Pusteblume“ eine neue, größere
Kindertageseinrichtung am Standort Aschendorf, Versmolder Straße 20, geschaffen.
Träger dieser Einrichtung ist der Ev.-luth. Kirchenkreis Melle-Georgsmarienhütte.
Grundlage der bisherigen Zusammenarbeit war ein Betriebsführungsvertrag aus dem
Jahr 1998. Dieser entspricht weder den heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen
(SGB VIII, NKiTaG) noch den Ergebnissen der kommunalen Vereinbarungen zur
Finanzierung der Kindertagesbetreuung.
Der Gemeinderat Bad Rothenfelde hat mit Beschluss vom 15.12.2022 der Umsetzung der
Ergebnisse der KiTa-Kommission zugestimmt. Diese Kommission wurde im Rahmen der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 20.07.2021 gebildet und
hat Vorschläge zur Neufinanzierung der Kindertagesstätten erarbeitet.
Ein wesentliches Ergebnis war die Entwicklung der Mustervereinbarung für die
Gestaltung von Defizitverträgen, die künftig Grundlage aller bestehenden und neuen
Betriebsführungsverträge sein soll.
Zur Umsetzung dieser Ergebnisse wurde am 21.02.2023 eine 1.
Änderungsvereinbarung zur örV „Kinderbetreuung“ abgeschlossen. Mit dieser
Änderungsvereinbarung wurde die Mustervereinbarung verbindlich eingeführt.
Der nun vorliegende Betriebsführungsvertrag setzt den Ratsbeschluss vom 15.12.2022 in
Bezug auf die Kindertageseinrichtung Löwenzahn und Pusteblume um. Er wurde mit dem
Ev.-luth. Kirchenkreis Melle-Georgsmarienhütte abgestimmt und regelt insbesondere:
die Aufgaben der Gemeinde Bad Rothenfelde als Standortkommune (Finanzierung
der Sach- und Investitionskosten),
die Pflichten des Ev.-luth. Kirchenkreises Melle-Georgsmarienhütte als Träger
(Personalführung, pädagogisches Konzept, Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben),
die Nutzung und Ausstattung der Kita-Räumlichkeiten,
die Zusammenarbeit und Abstimmungsprozesse zwischen Gemeinde und Träger.
Mit Unterzeichnung tritt der Vertrag von 1998 außer Kraft. Der neue Vertrag gilt ab dem
01.01.2026.
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