Startseite › Bad Rothenfelde › Antrag

Betriebsführungsvertrag Kita Löwenzahn/Pusteblume

Angenommen6 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBad Rothenfelde
Datum2025-09-02
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Abteilung/Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. KJF / 01.09.2025 Y/2025/446 Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Kinder, Jugend, Familie 01.09.2025 Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Status Sitzungstermin Schul-, Jugend- und Sozialausschuss 02.09.2025 Ö Verwaltungsausschuss 16.09.2025 N Rat 25.09.2025 Ö Betriebsführungsvertrag Kita Löwenzahn/Pusteblume Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt den Abschluss des beigefügten Betriebsführungsvertrages zwischen der Gemeinde Bad Rothenfelde und dem Ev.- luth. Kirchenkreis Melle-Georgsmarienhütte für die Kindertageseinrichtung Löwenzahn und Pusteblume am Standort Aschendorf, Versmolder Straße 20. Der Vertrag wurde erstellt auf Grundlage der 1. Änderungsvereinbarung vom 21.02.2023 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 20.07.2021, mit der die Mustervereinbarung zur Gestaltung von Betriebsführungsverträgen eingeführt wurde. Der neue Betriebsführungsvertrag tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Unterschriften Abteilungsleiter/in: Bürgermeister Sachverhalt Die Gemeinde Bad Rothenfelde hat im Zuge der Zusammenlegung der beiden bisherigen Kindertageseinrichtungen „Löwenzahn“ und „Pusteblume“ eine neue, größere Kindertageseinrichtung am Standort Aschendorf, Versmolder Straße 20, geschaffen. Träger dieser Einrichtung ist der Ev.-luth. Kirchenkreis Melle-Georgsmarienhütte. Grundlage der bisherigen Zusammenarbeit war ein Betriebsführungsvertrag aus dem Jahr 1998. Dieser entspricht weder den heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen (SGB VIII, NKiTaG) noch den Ergebnissen der kommunalen Vereinbarungen zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Der Gemeinderat Bad Rothenfelde hat mit Beschluss vom 15.12.2022 der Umsetzung der Ergebnisse der KiTa-Kommission zugestimmt. Diese Kommission wurde im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 20.07.2021 gebildet und hat Vorschläge zur Neufinanzierung der Kindertagesstätten erarbeitet. Ein wesentliches Ergebnis war die Entwicklung der Mustervereinbarung für die Gestaltung von Defizitverträgen, die künftig Grundlage aller bestehenden und neuen Betriebsführungsverträge sein soll. Zur Umsetzung dieser Ergebnisse wurde am 21.02.2023 eine 1. Änderungsvereinbarung zur örV „Kinderbetreuung“ abgeschlossen. Mit dieser Änderungsvereinbarung wurde die Mustervereinbarung verbindlich eingeführt. Der nun vorliegende Betriebsführungsvertrag setzt den Ratsbeschluss vom 15.12.2022 in Bezug auf die Kindertageseinrichtung Löwenzahn und Pusteblume um. Er wurde mit dem Ev.-luth. Kirchenkreis Melle-Georgsmarienhütte abgestimmt und regelt insbesondere:  die Aufgaben der Gemeinde Bad Rothenfelde als Standortkommune (Finanzierung der Sach- und Investitionskosten),  die Pflichten des Ev.-luth. Kirchenkreises Melle-Georgsmarienhütte als Träger (Personalführung, pädagogisches Konzept, Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben),  die Nutzung und Ausstattung der Kita-Räumlichkeiten,  die Zusammenarbeit und Abstimmungsprozesse zwischen Gemeinde und Träger. Mit Unterzeichnung tritt der Vertrag von 1998 außer Kraft. Der neue Vertrag gilt ab dem 01.01.2026. Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert