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Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 16.01.2026 zur Teilnahme der Gemeinde Bad Laer am Einwegkunststofffonds

Angenommen9 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBad Laer
Datum2026-04-08
DatenstufeNur Ergebnisse
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Gemeinde Bad Laer Der Bürgermeister Vorlage Nr.: 2026/0049 Beschlussvorlage Datum: 25.03.2026 Fachbereich II - Planen und Bauen Sachbearbeiter/in: Iris Seydel Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 16.01.2026 zur Teilnahme der Gemeinde Bad Laer am Einwegkunststofffonds Beratungsfolge Gremium Datum Sitzungsart Zuständigkeit Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt 08.04.2026 öffentlich Vorberatung Verwaltungsausschuss 09.04.2026 nicht öffentlich Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Bad Laer registriert sich (aufgrund der Jahresfrist) zum 15.04.2026 beim Umweltbundesamt zur Teilnahme am Einwegkunststofffonds und macht erstmals eine Kostenerstattung für das Jahr 2025 geltend. Der Prozess wird eingeleitet; Aufwand und Ertrag mittelfristig evaluiert. Sachverhalt: Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 16.01.2026 beantragte die CDU- Gemeinderatsfraktion,  die Voraussetzungen für eine Teilnahme der Gemeinde Bad Laer am Einwegkunststofffonds des Bundes zu prüfen und  bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen einen Antrag auf Erstattung einwegkunststoffbedingter Reinigungs- und Entsorgungskosten zu stellen sowie  dem Rat über die zu erwartenden finanziellen Effekte zu berichten. Die Voraussetzungen der Gemeinde Bad Laer für eine Teilnahme am Einwegkunststofffonds liegen vor. Bedingung ist eine kostenlose Registrierung beim Umweltbundesamt bis zum 15.04.2026. Um – losgelöst von der tatsächlichen Durchführng den Prozess bei Beschlussfassung entsprechend durchführen zu können – erfolgt bereits jetzt eine Registrierung. Die Erstattung von Kosten aus dem Fonds setzt danach voraus, dass jeweils bis zum 15. Mai eines Jahres die Daten für das vorangegangene Kalenderjahr (z. B. Einwohnerzahl, Straßenlängen inner- und außerorts, Zahl der Spielplätze, Zahl der Abfallbehälter, Zahl der Sinkkästen) gemeldet werden. Eine Kostenerstattung für das Jahr 2025 könnte demzufolge nach erfolgreicher Registrierung noch beantragt werden. Die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten errichten jährlich eine Sonderabgabe, die in den Einwegkunststofffonds des Umweltbundesamtes einfließt. Der Gesamteinzahlungsbetrag aus dem Fonds wird aus der Summe aller Zahlungseingänge von Sonderabgaben aufgrund von Bescheiden aus dem laufendenden Jahr zuzüglich von Zahlungseingängen aus dem Vorjahr nach dem 31. August (Stichtag für die Einzahlung durch die Hersteller) und den aufgelösten „Rücklagen“ gem. § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1-3 des Gesetzes über den Einwegkunststofffonds (EWKFondsG) ermittelt. Nach Abzug von Verwaltungskosten vom und neuerlicher Rücklagenbildung gemäß § Abs. 2 S. 1 Nr. 1-3 EWKFondsG ergibt sich der Gesamtauszahlungsbetrag. Um die Höhe des Erstattungsanspruchs eines Anspruchsberechtigten zu errechnen wird zunächst die individuelle Punktzahl des Anspruchsberechtigten ermittelt. Hierzu werden die individuell gemeldeten Leistungen anhand der in der Einwegkunststofffondsverordnung festgelegten Punktzahlen je Leistung in Punkte umgerechnet. Basierend auf den gemeldeten Leistungen aller Anspruchsberechtigten ergibt sich die Gesamtpunktzahl als Summe aus allen durch die Anspruchsberechtigten für diese Periode erreichten Punkte. Sodann kann unter Gegenüberstellung von Gesamtpunktzahl und Gesamtauszahlungsbetrag als Quotient der jährliche Punktewert errechnet und jährlich zum 30. September veröffentlicht werden. Die individuell auszuzahlenden Mittel ergeben sich aus der Multiplikation der individuellen Punktanzahl mit dem Punktewert. Anspruchsberechtigte erhalten einen Leistungsbescheid und die Auszahlung an das hinterlegte Konto wird veranlasst. Die erste Auszahlung für das Jahr 2024 ist aufgrund von Unwägbarkeiten in der Startphase nach Rücksprache mit dem Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz noch nicht erfolgt. Angaben zur Höhe des Punktewertes können derzeit noch nicht gemacht werden, so dass die Höhe der für die Gemeinde Bad Laer zu erwartenden Auszahlung nicht eingeschätzt werden kann. Finanzielle Auswirkungen: Budget / Produkt: 05/56110 Ergebnishaushalt: 01.02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Finanzhaushalt: 01.02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Investitions-Nr.: ./. ☐ Keine finanziellen Auswirkungen. ☐ Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. ☒ Bemerkungen: Siehe Sachverhalt.

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