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Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 16.01.2026 zur Teilnahme der Gemeinde Bad Laer am Einwegkunststofffonds
Angenommen9 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Laer |
| Datum | 2026-04-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Bad Laer
Der Bürgermeister
Vorlage Nr.: 2026/0049
Beschlussvorlage Datum: 25.03.2026
Fachbereich II - Planen und Bauen
Sachbearbeiter/in: Iris Seydel
Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 16.01.2026 zur
Teilnahme der Gemeinde Bad Laer am Einwegkunststofffonds
Beratungsfolge Gremium Datum Sitzungsart Zuständigkeit
Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt 08.04.2026 öffentlich Vorberatung
Verwaltungsausschuss 09.04.2026 nicht öffentlich Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bad Laer registriert sich (aufgrund der Jahresfrist) zum 15.04.2026
beim Umweltbundesamt zur Teilnahme am Einwegkunststofffonds und macht erstmals
eine Kostenerstattung für das Jahr 2025 geltend. Der Prozess wird eingeleitet;
Aufwand und Ertrag mittelfristig evaluiert.
Sachverhalt:
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 16.01.2026 beantragte die CDU-
Gemeinderatsfraktion,
die Voraussetzungen für eine Teilnahme der Gemeinde Bad Laer am
Einwegkunststofffonds des Bundes zu prüfen und
bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen einen Antrag auf Erstattung
einwegkunststoffbedingter Reinigungs- und Entsorgungskosten zu stellen sowie
dem Rat über die zu erwartenden finanziellen Effekte zu berichten.
Die Voraussetzungen der Gemeinde Bad Laer für eine Teilnahme am
Einwegkunststofffonds liegen vor. Bedingung ist eine kostenlose Registrierung beim
Umweltbundesamt bis zum 15.04.2026. Um – losgelöst von der tatsächlichen
Durchführng den Prozess bei Beschlussfassung entsprechend durchführen zu können
– erfolgt bereits jetzt eine Registrierung. Die Erstattung von Kosten aus dem Fonds
setzt danach voraus, dass jeweils bis zum 15. Mai eines Jahres die Daten für das
vorangegangene Kalenderjahr (z. B. Einwohnerzahl, Straßenlängen inner- und
außerorts, Zahl der Spielplätze, Zahl der Abfallbehälter, Zahl der Sinkkästen)
gemeldet werden. Eine Kostenerstattung für das Jahr 2025 könnte demzufolge nach
erfolgreicher Registrierung noch beantragt werden.
Die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten errichten jährlich eine Sonderabgabe,
die in den Einwegkunststofffonds des Umweltbundesamtes einfließt. Der
Gesamteinzahlungsbetrag aus dem Fonds wird aus der Summe aller
Zahlungseingänge von Sonderabgaben aufgrund von Bescheiden aus dem
laufendenden Jahr zuzüglich von Zahlungseingängen aus dem Vorjahr nach dem 31.
August (Stichtag für die Einzahlung durch die Hersteller) und den aufgelösten
„Rücklagen“ gem. § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1-3 des Gesetzes über den
Einwegkunststofffonds (EWKFondsG) ermittelt. Nach Abzug von Verwaltungskosten
vom und neuerlicher Rücklagenbildung gemäß § Abs. 2 S. 1 Nr. 1-3 EWKFondsG
ergibt sich der Gesamtauszahlungsbetrag.
Um die Höhe des Erstattungsanspruchs eines Anspruchsberechtigten zu errechnen
wird zunächst die individuelle Punktzahl des Anspruchsberechtigten ermittelt. Hierzu
werden die individuell gemeldeten Leistungen anhand der in der
Einwegkunststofffondsverordnung festgelegten Punktzahlen je Leistung in Punkte
umgerechnet.
Basierend auf den gemeldeten Leistungen aller Anspruchsberechtigten ergibt sich die
Gesamtpunktzahl als Summe aus allen durch die Anspruchsberechtigten für diese
Periode erreichten Punkte. Sodann kann unter Gegenüberstellung von
Gesamtpunktzahl und Gesamtauszahlungsbetrag als Quotient der jährliche
Punktewert errechnet und jährlich zum 30. September veröffentlicht werden.
Die individuell auszuzahlenden Mittel ergeben sich aus der Multiplikation der
individuellen Punktanzahl mit dem Punktewert. Anspruchsberechtigte erhalten einen
Leistungsbescheid und die Auszahlung an das hinterlegte Konto wird veranlasst.
Die erste Auszahlung für das Jahr 2024 ist aufgrund von Unwägbarkeiten in der
Startphase nach Rücksprache mit dem Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und
Klimaschutz noch nicht erfolgt. Angaben zur Höhe des Punktewertes können derzeit
noch nicht gemacht werden, so dass die Höhe der für die Gemeinde Bad Laer zu
erwartenden Auszahlung nicht eingeschätzt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Budget / Produkt: 05/56110
Ergebnishaushalt: 01.02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Finanzhaushalt: 01.02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Investitions-Nr.: ./.
☐ Keine finanziellen Auswirkungen.
☐ Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
☒ Bemerkungen:
Siehe Sachverhalt.
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