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Rückmeldung zum Antrag der FWG-Stadtverordnetenfraktion auf Prüfung einer Förderung für den Glasfaserausbau in den Hersfelder Stadtteilen Allmershausen, Heenes, Kathus und Sorga aus der Gigabitförderung 2.0
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Hersfeld |
| Datum | 2026-08-12 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FWG-Fraktion beantragte die Prüfung einer Bundesförderung (Gigabit-Richtlinie 2.0) für Glasfaserausbau in vier Hersfelder Stadtteilen, die bislang nicht erschlossen sind, da ein wirtschaftlicher Ausbau ohne Förderung unrentabel ist. Die Stadt hat am 23.07.2026 bereits einen Antrag für Beratungsleistungen eingereicht und wird nach deren Genehmigung einen Förderantrag im regulären Infrastrukturprogramm stellen, das ein Branchendialog- und Markterkundungsverfahren erfordert. Die Stadt trägt einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten.
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Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Bad Hersfeld Bad Hersfeld, 29.07.2026
Büroleitung/Zentrale Dienste (10)
Beschlussvorlage
- 0122/21 -
Beratungsfolge Termin
Magistrat 03.08.2026 nicht öffentlich / Kenntnisnahme
Ausschuss für Stadtplanung, öffentlich / Kenntnisnahme
Umwelt und Klima
Stadtverordnetenversammlung öffentlich / Kenntnisnahme
Betreff: Rückmeldung zum Antrag der FWG-Stadtverordnetenfraktion
auf Prüfung einer Förderung für den Glasfaserausbau in den
Hersfelder Stadtteilen Allmershausen, Heenes, Kathus und
Sorga aus der Gigabitförderung 2.0
Sachverhalt:
Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen gigabitfähigen
Telekommunikationsnetzen stellt eine wesentliche Voraussetzung für die zukünftige
digitale Entwicklung der Kommunen und ihrer Stadtteile dar. Eine leistungsfähige
Glasfaserinfrastruktur ist insbesondere für private Haushalte, Gewerbebetriebe,
Unternehmen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie für die weitere
Digitalisierung kommunaler Dienstleistungen von erheblicher Bedeutung.
In der Kreisstadt Bad Hersfeld sind weiterhin die Stadtteile Allmershausen, Heenes,
Kathus und Sorga nicht durch leistungsfähige Glasfasernetze erschlossen. Diese
Bereiche konnten im Rahmen des Glasfaserausbaus durch die TNG bislang nicht
berücksichtigt werden.
Die betroffenen Stadtteile wiesen seinerzeit nicht genügend Interessenten für einen
Glasfaseranschluss auf. Aufgrund der damit verbundenen vergleichsweise hohen
Ausbaukosten je Anschluss ist davon auszugehen, dass ein eigenwirtschaftlicher
Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen ohne öffentliche Unterstützung
zumindest kurzfristig nicht in den genannten Bereichen wirtschaftlich darstellbar ist.
Gleichzeitig besteht ein öffentliches Interesse daran, die noch vorhandenen
Versorgungslücken zu schließen und eine möglichst gleichwertige digitale Teilhabe
innerhalb des gesamten Stadtgebiets sicherzustellen.
Auf Nachfrage der Kreisstadt Bad Hersfeld hat die TNG mitgeteilt, dass man sich
eine Erschließung der betroffenen Stadtteile im Rahmen eines Fördervorhabens
vorstellen könne.
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Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob der durch die Firma TNG seinerzeit
geplante, aber bisher nicht durchgeführte Glasfaserausbau in den vier Stadtteilen
Allmershausen, Heenes, Kathus und Sorga durch die Gigabitförderung des Bundes
ermöglicht werden kann.
Grundlage der aktuellen Bundesförderung ist die Gigabit-Richtlinie 2.0. Für den
Ausbau der noch nicht erschlossenen Bereiche kommen zwei Förderansätze in
Betracht:
• das am 15.06.2026 veröffentlichte Lückenschluss-Programm zur Schließung
geringfügiger Versorgungslücken sowie
• der reguläre Förderaufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten vom
01.04.2026.
Daneben besteht grundsätzlich die Möglichkeit, externe Beratungsleistungen im
Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Gigabit-
Ausbauprojekten fördern zu lassen (Aufruf zur Antragseinreichung Förderung von
Beratungsleistungen).
Mit der aconium GmbH, welche die Projektträgerschaft für das
Gigabitförderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung wahrnimmt, wurde ein Beratungsgespräch zu den
Förderprogrammen geführt.
Nach Auskunft der aconium GmbH kommt das Lückenschluss-Programm für die
Kreisstadt Bad Hersfeld nicht in Betracht, da die Anzahl von höchstens 250
förderfähigen Adressen bei 4 Stadtteilen überschritten wird.
Die aconium GmbH hat empfohlen, einen Antrag im regulären Förderaufruf zur
Förderung von Infrastrukturprojekten zu stellen. In diesem Förderverfahren sind ein
Branchendialog und anschließend ein Markterkundungsverfahren durchzuführen.
Der Branchendialog dient dazu, die Möglichkeiten eines eigenwirtschaftlichen
Ausbaus mit den Telekommunikationsunternehmen auszuloten. Das
Markterkundungsverfahren soll sicherstellen, dass kein öffentlich geförderter Ausbau
dort erfolgt, wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau zu erwarten ist.
Weiterhin anregt sie an, diesem Antrag eine ebenfalls über die Gigabit-Förderung
vorgeschaltete Beratungsleistung für die Kreisstadt Bad Hersfeld zu beantragen.
Im Rahmen dieser Beratungsleistung sind förderfähig insbesondere die Aufbereitung
von Datengrundlagen und Geoinformationen, die Beratung beim Branchendialog,
Unterstützung bei Baukontrollen und Abnahmen sowie juristische und technische
Beratung. Die Förderung beträgt maximal 50.000 Euro pro Gemeindeprojekt
(Vollförderung). Die Förderung kann grundsätzlich nur einmal in Anspruch
genommen werden.
Um eine Antragsstellung richtlinienkonform und erfolgversprechend im
Infrastrukturförderprogramm stellen zu können, wurde seitens der Kreisstadt Bad
Hersfeld bereits am 23.07.2026 ein Antrag zur Förderung von Beratungsleistungen
über die Onlineplattform zur Bundesförderung Breitband & Gigabit gestellt.
Sobald die Kreisstadt Bad Hersfeld einen Förderbescheid für die
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Beratungsleistungen erhält, können die weiteren Verfahrensschritte eingeleitet
werden (siehe Projektplanung).
Die aconium GmbH hat mitgeteilt, dass es auch im Jahr 2027 einen entsprechenden
Förderaufruf für Infrastrukturprojekte geben werde.
Finanzielle Auswirkungen:
Die maximale Bundesfördersumme aus der Gigabit-Richtline beträgt 50% der
Gesamtkosten. Zusätzlich kann eine Co-Finanzierung durch das Land Hessen
beantragt werden. Diese liegt bei 40% der Gesamtkosten. Für die Kreisstadt Bad
Hersfeld verbleibt ein zu finanzierender Eigenanteil von 10%, der aktuell nicht
bezifferbar ist.
Im Infrastrukturförderprogramm soll die Zuwendung im
Wirtschaftlichkeitslückenmodell beantragt werden. Dabei erfolgt die Förderung der
zuwendungsfähigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Schließung einer
etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke (Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und
dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von
mindestens sieben Jahren) bei privatwirtschaftlichen Betreibern.
Projektplanung:
Nach Erhalt des Förderbescheids für die Beratungsleistung schließen sich
nachstehende Verfahrensschritte an:
1. Beauftragung externes Planungsbüro/Berater
2. Durchführung des Branchendialogs
(vorgeschaltete, kooperative Abfrage, um die lokalen Netzbetreiber frühzeitig
zu involvieren)
3. Durchführung des Markterkundungsverfahrens
(Veröffentlichung erfolgt über zentrale Portale mit mindestens vier Wochen
Laufzeit, Beratungsunternehmen wertet die Rückmeldungen der
Telekommunikationsunternehmen aus)
4. Technisch-wirtschaftliche Analyse
(Ermittlung der Wirtschaftlichkeitslücke)
5. Stellung des Förderantrags
(Einreichung des Antrags auf einen vorläufigen Förderbescheid für die Infrastruktur)
Das eigentliche Vergabeverfahren für den Bau der Infrastruktur beginnt nach Erhalt
des Förderescheids.
Risiken/ Auswirkungen/ Klimarelevanz:
Sollte der Antrag im Förderprogramm von Infrastrukturprojekten abgelehnt werden,
werden die Stadtteile Allmershausen, Heenes, Kathus und Sorga weiterhin auf eine
leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur warten müssen.
Beschlussvorschlag:
Von den Sachverhaltsdarstellungen wird Kenntnis genommen.
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Nach Durchführung der Beratungsleistung wird über einen Infrastrukturförderantrag
mit gesonderter Beschlussvorlage in den politischen Gremien beraten werden.
Anlagen:
- Aufruf zur Förderung von Beratungsleistungen
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten
- Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten zur Schließung geringfügiger
Versorgungslücken
Mitzeichnung:
gez. Hofmann, Anke (Bürgermeisterin) am 29.07.2026
gez. Claus, Fabian (Sitzungsdienst (12)) am 28.07.2026
gez. Sauer, Jerome (Büroleitung/Zentrale Dienste (10)) am 24.07.2026
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