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Rückmeldung zum Antrag der FWG-Stadtverordnetenfraktion auf Prüfung einer Förderung für den Glasfaserausbau in den Hersfelder Stadtteilen Allmershausen, Heenes, Kathus und Sorga aus der Gigabitförderung 2.0

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBad Hersfeld
Datum2026-08-12
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FWG-Fraktion beantragte die Prüfung einer Bundesförderung (Gigabit-Richtlinie 2.0) für Glasfaserausbau in vier Hersfelder Stadtteilen, die bislang nicht erschlossen sind, da ein wirtschaftlicher Ausbau ohne Förderung unrentabel ist. Die Stadt hat am 23.07.2026 bereits einen Antrag für Beratungsleistungen eingereicht und wird nach deren Genehmigung einen Förderantrag im regulären Infrastrukturprogramm stellen, das ein Branchendialog- und Markterkundungsverfahren erfordert. Die Stadt trägt einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten.

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Extrahierter Text

Kreisstadt Bad Hersfeld Bad Hersfeld, 29.07.2026 Büroleitung/Zentrale Dienste (10) Beschlussvorlage - 0122/21 - Beratungsfolge Termin Magistrat 03.08.2026 nicht öffentlich / Kenntnisnahme Ausschuss für Stadtplanung, öffentlich / Kenntnisnahme Umwelt und Klima Stadtverordnetenversammlung öffentlich / Kenntnisnahme Betreff: Rückmeldung zum Antrag der FWG-Stadtverordnetenfraktion auf Prüfung einer Förderung für den Glasfaserausbau in den Hersfelder Stadtteilen Allmershausen, Heenes, Kathus und Sorga aus der Gigabitförderung 2.0 Sachverhalt: Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen gigabitfähigen Telekommunikationsnetzen stellt eine wesentliche Voraussetzung für die zukünftige digitale Entwicklung der Kommunen und ihrer Stadtteile dar. Eine leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur ist insbesondere für private Haushalte, Gewerbebetriebe, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie für die weitere Digitalisierung kommunaler Dienstleistungen von erheblicher Bedeutung. In der Kreisstadt Bad Hersfeld sind weiterhin die Stadtteile Allmershausen, Heenes, Kathus und Sorga nicht durch leistungsfähige Glasfasernetze erschlossen. Diese Bereiche konnten im Rahmen des Glasfaserausbaus durch die TNG bislang nicht berücksichtigt werden. Die betroffenen Stadtteile wiesen seinerzeit nicht genügend Interessenten für einen Glasfaseranschluss auf. Aufgrund der damit verbundenen vergleichsweise hohen Ausbaukosten je Anschluss ist davon auszugehen, dass ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen ohne öffentliche Unterstützung zumindest kurzfristig nicht in den genannten Bereichen wirtschaftlich darstellbar ist. Gleichzeitig besteht ein öffentliches Interesse daran, die noch vorhandenen Versorgungslücken zu schließen und eine möglichst gleichwertige digitale Teilhabe innerhalb des gesamten Stadtgebiets sicherzustellen. Auf Nachfrage der Kreisstadt Bad Hersfeld hat die TNG mitgeteilt, dass man sich eine Erschließung der betroffenen Stadtteile im Rahmen eines Fördervorhabens vorstellen könne. Seite 1 von 4 Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob der durch die Firma TNG seinerzeit geplante, aber bisher nicht durchgeführte Glasfaserausbau in den vier Stadtteilen Allmershausen, Heenes, Kathus und Sorga durch die Gigabitförderung des Bundes ermöglicht werden kann. Grundlage der aktuellen Bundesförderung ist die Gigabit-Richtlinie 2.0. Für den Ausbau der noch nicht erschlossenen Bereiche kommen zwei Förderansätze in Betracht: • das am 15.06.2026 veröffentlichte Lückenschluss-Programm zur Schließung geringfügiger Versorgungslücken sowie • der reguläre Förderaufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten vom 01.04.2026. Daneben besteht grundsätzlich die Möglichkeit, externe Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Gigabit- Ausbauprojekten fördern zu lassen (Aufruf zur Antragseinreichung Förderung von Beratungsleistungen). Mit der aconium GmbH, welche die Projektträgerschaft für das Gigabitförderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung wahrnimmt, wurde ein Beratungsgespräch zu den Förderprogrammen geführt. Nach Auskunft der aconium GmbH kommt das Lückenschluss-Programm für die Kreisstadt Bad Hersfeld nicht in Betracht, da die Anzahl von höchstens 250 förderfähigen Adressen bei 4 Stadtteilen überschritten wird. Die aconium GmbH hat empfohlen, einen Antrag im regulären Förderaufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten zu stellen. In diesem Förderverfahren sind ein Branchendialog und anschließend ein Markterkundungsverfahren durchzuführen. Der Branchendialog dient dazu, die Möglichkeiten eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus mit den Telekommunikationsunternehmen auszuloten. Das Markterkundungsverfahren soll sicherstellen, dass kein öffentlich geförderter Ausbau dort erfolgt, wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau zu erwarten ist. Weiterhin anregt sie an, diesem Antrag eine ebenfalls über die Gigabit-Förderung vorgeschaltete Beratungsleistung für die Kreisstadt Bad Hersfeld zu beantragen. Im Rahmen dieser Beratungsleistung sind förderfähig insbesondere die Aufbereitung von Datengrundlagen und Geoinformationen, die Beratung beim Branchendialog, Unterstützung bei Baukontrollen und Abnahmen sowie juristische und technische Beratung. Die Förderung beträgt maximal 50.000 Euro pro Gemeindeprojekt (Vollförderung). Die Förderung kann grundsätzlich nur einmal in Anspruch genommen werden. Um eine Antragsstellung richtlinienkonform und erfolgversprechend im Infrastrukturförderprogramm stellen zu können, wurde seitens der Kreisstadt Bad Hersfeld bereits am 23.07.2026 ein Antrag zur Förderung von Beratungsleistungen über die Onlineplattform zur Bundesförderung Breitband & Gigabit gestellt. Sobald die Kreisstadt Bad Hersfeld einen Förderbescheid für die 0122/21 Seite 2 von 4 Beratungsleistungen erhält, können die weiteren Verfahrensschritte eingeleitet werden (siehe Projektplanung). Die aconium GmbH hat mitgeteilt, dass es auch im Jahr 2027 einen entsprechenden Förderaufruf für Infrastrukturprojekte geben werde. Finanzielle Auswirkungen: Die maximale Bundesfördersumme aus der Gigabit-Richtline beträgt 50% der Gesamtkosten. Zusätzlich kann eine Co-Finanzierung durch das Land Hessen beantragt werden. Diese liegt bei 40% der Gesamtkosten. Für die Kreisstadt Bad Hersfeld verbleibt ein zu finanzierender Eigenanteil von 10%, der aktuell nicht bezifferbar ist. Im Infrastrukturförderprogramm soll die Zuwendung im Wirtschaftlichkeitslückenmodell beantragt werden. Dabei erfolgt die Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke (Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren) bei privatwirtschaftlichen Betreibern. Projektplanung: Nach Erhalt des Förderbescheids für die Beratungsleistung schließen sich nachstehende Verfahrensschritte an: 1. Beauftragung externes Planungsbüro/Berater 2. Durchführung des Branchendialogs (vorgeschaltete, kooperative Abfrage, um die lokalen Netzbetreiber frühzeitig zu involvieren) 3. Durchführung des Markterkundungsverfahrens (Veröffentlichung erfolgt über zentrale Portale mit mindestens vier Wochen Laufzeit, Beratungsunternehmen wertet die Rückmeldungen der Telekommunikationsunternehmen aus) 4. Technisch-wirtschaftliche Analyse (Ermittlung der Wirtschaftlichkeitslücke) 5. Stellung des Förderantrags (Einreichung des Antrags auf einen vorläufigen Förderbescheid für die Infrastruktur) Das eigentliche Vergabeverfahren für den Bau der Infrastruktur beginnt nach Erhalt des Förderescheids. Risiken/ Auswirkungen/ Klimarelevanz: Sollte der Antrag im Förderprogramm von Infrastrukturprojekten abgelehnt werden, werden die Stadtteile Allmershausen, Heenes, Kathus und Sorga weiterhin auf eine leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur warten müssen. Beschlussvorschlag: Von den Sachverhaltsdarstellungen wird Kenntnis genommen. 0122/21 Seite 3 von 4 Nach Durchführung der Beratungsleistung wird über einen Infrastrukturförderantrag mit gesonderter Beschlussvorlage in den politischen Gremien beraten werden. Anlagen: - Aufruf zur Förderung von Beratungsleistungen - Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten - Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten zur Schließung geringfügiger Versorgungslücken Mitzeichnung: gez. Hofmann, Anke (Bürgermeisterin) am 29.07.2026 gez. Claus, Fabian (Sitzungsdienst (12)) am 28.07.2026 gez. Sauer, Jerome (Büroleitung/Zentrale Dienste (10)) am 24.07.2026 0122/21 Seite 4 von 4

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