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Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal – 1. Änderung“

Angenommen19 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBad Herrenalb
Datum2026-07-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat Bad Herrenalb beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal" als Satzung. Die Änderung ermöglicht geringfügige Erweiterungen der bestehenden Lebensmittelmärkte (Penny-Markt von 810 m² auf 1.025 m² und Rewe-Markt von 1.553 m² auf 1.953 m²), um diese zu modernisieren und wettbewerbsfähig zu halten. Von 13 beteiligten Behörden gingen Stellungnahmen ein, die zu redaktionellen Klarstellungen führten, aber keine inhaltlichen Änderungen verursachten.

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Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: 2026/087 Aktenzeichen: 022.31 Abteilung: Bauamt Verantwortlich: Friesen, Nick Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal – 1. Änderung„ Beratungsfolge Gremium Zuständigkeit Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat Beschlussfassung öffentlich 29.07.2026 Beschlussempfehlung 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird den Beschlussempfehlungen der Verwaltung gem. Abwägungstabelle vom 29.07.2026 (Anlage 1) zu den eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefolgt. 2. Der Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal - 1. Änderung“, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, bestehend aus zeichnerischem Teil, Textteil und Begründung jeweils vom 29.07.2026 (Anlage 2-4) wird gem. § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, als Satzung beschlossen. 3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal - 1. Änderung“ vom 29.07.2026 werden nach § 74 Abs. 1 LBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB und § 4 GemO, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, als Satzung beschlossen. Es gelten der zeichnerische Teil, Textteil und Begründung jeweils vom 29.07.2026 (Anlage 2-4). Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Investition Gesamtkosten: Gesamteinzahlung: Konsumtive Maßnahme Folgekosten: Folgeertrag: Finanzierung Gegenfinanzierung (ausführlich im Erläuterungsteil) vollständig budgetiert Mehrerträge/-einzahlungen teilweise budgetiert Wegfall bestehender Aufgaben nicht budgetiert Umschichtung innerhalb des Teilhaushaltes Erläuterung Ausgangssituation Für den Planbereich besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal“, in Kraft getreten am 29.11.2012. Dieser ermöglicht die Erstellung eines 2026/087 Seite 1 von 4 großflächigen Lebensmittel-Nahversorgungsmarktes (Vollversorgermarkt) sowie eines nicht- großflächigen Nahversorgungsmarktes (Discountmarkt). Beide Lebensmittelmärkte sind mittlerweile mit den zugehörigen Kundenstellplätzen am Standort realisiert worden. Der Rewe-Markt (inkl. Backshop) verfügt dabei aktuell über eine Verkaufsfläche von 1.553 m², der Penny-Markt über eine Verkaufsfläche von 810 m². Bei den beiden Märkten handelt es sich um bereits langjährig am Standort ansässige Einrichtungen, die in hohem Maße der Nahversorgung dienen. Der aktuellen Bebauungsplanänderung liegt somit eine kontinuierlich hohe und stabile Nachfrage an diesem Standort zu Grunde. Sowohl bei der Erweiterung des Lebensmittel-Discountmarktes als auch bei der Erweiterung des Lebensmittel-Vollsortimenters sollen Erweiterungsmöglichkeiten in eher untergeordnetem Ausmaß ermöglicht werden. So soll die Verkaufsfläche für den Lebensmittel-Discountmarkt (aktuell Penny- Markt mit 810 m²) auf 1.025 m² erweitert werden. Die Verkaufsfläche des Lebensmittel- Vollsortimenters (aktuell Rewe-Markt mit 1.553 m²) soll auf 1.953 m² erweitert werden. Dem Wunsch, die Möglichkeit zu erhalten die Verkaufsfläche der bestehenden Märkte erweitern zu können liegen aktuelle Entwicklungen zu Grunde, die sich im Einzelhandel in den letzten Jahren vollzogen haben. So lassen sich ein gewandeltes Einkaufsverhalten der Bevölkerung und geänderte Erwartungen an einen modernen und zeitgemäßen Einzelhandelsbetrieb ablesen. Unter diesen Voraussetzungen ist es zunächst grundsätzliches Ziel der 1. Änderung den Märkten die Möglichkeit der Modernisierung und Neuorganisation des Verkaufsraums zu geben. Die Erweiterungen der Lebensmittelmärkte dienen lediglich der Bestandssicherung. Durch die geringfügigen Erweiterungen bleiben die Betriebe konkurrenzfähig. Der Standortbereich erhält keine neue Qualität, so dass auch keine zusätzlichen überörtlichen Auswirkungen zu befürchten sind. Die Analyse der Auswirkungen hat gezeigt, dass durch die geringfügigen Erweiterungen sowohl das Beeinträchtigungsverbot als auch das Kongruenzgebot i. S. des Regionalplans eingehalten werden. Festsetzungsinhalt der 1. Änderung ist somit die Ermöglichung der Erweiterung der bestehenden Lebensmittelmärkte. Im Zuge der 1. Änderung werden somit vorrangig lediglich Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche sowie des Leitungsrechts getroffen. Die übrigen planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften des rechtsverbindlichen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal“, in Kraft getreten am 29.11.2012, gelten fort. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 2,86 ha (deckungsgleich zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal“, in Kraft getreten am 29.11.2012). Da es sich bei der Maßnahme um eine Nachverdichtung einer innerörtlichen Fläche handelt und damit um eine Maßnahme der Innenentwicklung, wurde der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Verfahren In seiner öffentlichen Sitzung vom 25.03.2026 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal - 1. Änderung“ gefasst. Ebenfalls am 25.03.2026 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal - 1. Änderung“ gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sowie gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, einzuholen. Die Veröffentlichung im Internet fand im Zeitraum vom 20.04.2026 bis 22.05.2026 statt. Die Benachrichtigung und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom 23.04.2026 bis 22.05.2026. Im beschleunigten Verfahren kann gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB den Träger öffentlicher Belange alternativ auch eine „angemessene Frist“ für Stellungnahmen im Rahmen von deren förmlicher Beteiligung gesetzt werden. Abwägung In der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle sind die von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aufgelistet (Spalte 2) und jeweils mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung (Spalte 3) und einer Beschlussempfehlung (Spalte 4) versehen. 2026/087 Seite 2 von 4 13 der 25 am Verfahren beteiligten Behörden haben eine Stellungnahme abgegeben. Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Von den Vereinen und Verbänden gingen ebenfalls keine Stellungnahmen ein. Entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung führten die Anregungen zu keinen inhaltlichen Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplans. Es wurden lediglich folgende redaktionelle Klarstellungen in der Bebauungsplan-Begründung, Kapitel 7.2 sowie im Einzelhandelsgutachten vorgenommen: Aufgrund der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren von Seiten des Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 21, vom 22.05.2026, sowie vom Regionalverband Nordschwarzwald, vom 21.05.2026, im Zuge der Veröffentlichung im Internet wurde die Auswirkungsanalyse klarstellend ergänzt („Aktualisierte Auswirkungsanalyse zur Modernisierung und Erweiterung des Nahversorgungszentrums ‚Vorderes Dobeltal‘ in Bad Herrenalb, GMA, Ludwigsburg, den 13.07.2026“). Sie ist dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt. Im Rahmen der Überarbeitung wurden neben einer ergänzenden Bewertung der Agglomerationsregel (u.a. Einbeziehung des Rossmann und des NKD in den Agglomerationseffekt) auch die dem Gutachten zugrunde liegenden Datengrundlagen überprüft und an die zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen angepasst. Hierfür wurden insbesondere die Einwohner- und Kaufkraftdaten aktualisiert sowie die Umsatzprognose fortgeschrieben. Darüber hinaus wurden Veränderungen im Wettbewerbsumfeld berücksichtigt, u. a. der aktuell im Bau befindliche Netto- Markt in Dobel. Auswirkungen auf das Ergebnis der Analyse haben die Ergänzungen nicht. Somit gehen damit auch keine Änderungen des Bebauungsplans einher. Satzung Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal - 1. Änderung“ vom 29.07.2026 können zur Satzung beschlossen werden. Weiteres Vorgehen: Nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal - 1. Änderung“ wird der Bebauungsplan ortsüblich bekannt gemacht. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften in Kraft. Stellungnahme der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung Die Durchführung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens wird nicht empfohlen. Bad Herrenalb, den 16.07.2026 Gez. Bürgermeister Hoffmann Anlagen: Anlage 1 - Abwägungstabelle (Abwägung) vom 29.07.2026 zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der Veröffentlichung im Internet zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal - 1. Änderung“, Entwurf vom 29.07.2026 2026/087 Seite 3 von 4 Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal – 1. Änderung“ bestehend aus: Anlage 2 - Zeichnerischer Teil, vom 29.07.2026 Anlage 3 - Textteil, vom 29.07.2026 Anlage 4 - Begründung, vom 29.07.2026 Anlagen zum Bebauungsplan und den Örtliche Bauvorschriften „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal – 1. Änderung“ bestehend aus: Anlage 5 - Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung, Erweiterung Nahversorgungszentrum, Flst. 387/1 in Bad Herrenalb, Wald+Corbe, 15. Juli 2024 Anlage 6 - Aktualisierte Auswirkungsanalyse zur Modernisierung und Erweiterung des Nahversorgungszentrums ‚Vorderes Dobeltal‘ in Bad Herrenalb, GMA, Ludwigsburg, den 13.07.2026 Anlage 7 - Erläuterungsbericht zur Verkehrsuntersuchung, Verkehrsuntersuchung Erweiterung Dobeltal, Fichtner Water & Transportation GmbH, Stuttgart, 16.09.2025 Anlage 8 - Schalltechnische Untersuchung, Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Vorderes Dobeltal – 1. Änderung“, Ingenieurbüro für Technischen 2026/087 Seite 4 von 4

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